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Nds: Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht ab 2024


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Geschrieben

Presseinformation Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

 

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/neue-zustandigkeiten-beim-waffenrecht-in-niedersachsen-ab-2024-220798.html

 

Zitat:

 

Neue Zuständigkeiten beim Waffenrecht in Niedersachsen ab 2024

 

Mit einer am Dienstag im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündeten Verordnung wird die Zuständigkeit für das Waffenrecht in Niedersachsen zum 01.01.2024 neu festgelegt. Diese Aufgabe wird zukünftig bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover konzentriert. Nach der bisherigen Regelung sind daneben die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden für die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zuständig. Mit der Neuregelung wird sich die Anzahl der Waffenbehörden von bisher 99 auf 47 Kommunen verringern.


Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt hierzu: „Die strikte Anwendung des Waffenrechts ist elementar für den Schutz der öffentlichen Sicherheit. Insbesondere die Entwaffnung von extremistischen Personen stellt die Waffenbehörde vor eine schwierige Aufgabe, die in den größeren Organisationseinheiten der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover noch effektiver gelöst werden kann.“

...

 

Link zum Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 2023 Nds. GVBl. Nr. 4/2023 vom 21.03.2023 (dort ab Seite 24):

 

https://www.niedersachsen.de/download/193702/Nds._GVBl._Nr._4_2023_vom_21.03.2023_S._21-30.pdf

Geschrieben (bearbeitet)

In Ba.-Wü. ist es bislang ebenfalls so, dass die Organisation bei Landkreisen, Stadtkreisen (kreisfreien Städten), sowie den sog. Großen Kreisstädten (i.d.R. die über 20.000 Einwohner, mit Zuteilung bestimmter Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden) liegt. In Niedersachsen hat man jetzt offenbar die letztgenannte Zuständigkeit gestrichen.

 

Das ist (wenn ich bestimmte Rückmeldungen/Dinge aus den Waffenbehörde Großer Kreisstädte in Ba.-Wü. höre) vielleicht ohnehin oft besser... In diesen ziemlich kleinen Verwaltungseinheiten muss das Waffenrecht aufgrund der Größe/Struktur neben anderen Ordnungsaufgaben in aller Regel von denselben Mitarbeitern "miterledigt" werden, folglich mit wenig Erfahrungen und Ressourcen für dieses Thema. Das ist der Aufgabe oft nicht zuträglich, und oft (Unwissen, Unsicherheit...) auch für die dortigen LWB nicht vorteilhaft.

 

Es gibt m.W. in Ba.-Wü. Fälle, wo die (eben kleinen) Waffenbehörden/Waffenrechtszuständigkeiten Großer Kreisstädte durch freiwillige Kooperation in die des entsprechenden Landkreises eingegliedert wurden... Synergieeffekte.

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Kann gut sein, kann schlecht sein. Viel interessanter als die Anzahl der Behörden ist doch eher, wieviele Köpfe sich ab 2024 um das Thema kümmern, sprich: ob die Anzahl der Vorgänge pro Kopf ungefähr gleich bleibt oder sprunghaft ansteigt. Denn das würde nicht nur längere Wartezeiten für Antragsteller bedeuten, sondern eben auch weniger schnelle Bearbeitung von Vorgängen zur Entwaffnung von Extremisten. Gibt es dazu weitere Informationen?

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Synergieeffekte.

 

Halte ich für großes Wunschdenken. 

 

Es wird noch ineffizienter, die Behörde ist noch überforderter und es klappt noch weniger als vorher.

 

Der Staat kann es nicht. Würde er eine private Firma damit beauftragen, welche pro Kontrolle oder bearbeitetem Vorgang eine Pauschale erhält, würden Waffenbesitzer jedes Jahr 3x kontrolliert werden, Anträge wären nach wenigen Stunden durch und das alles zu der Hälfte der Kosten. 

 

Aber das ist ohnehin ein absolutes Luxusproblem, die gesamte Waffengesetzgebung ist absoluter Murks, kein Wunder, dass der Staat mit der Durchsetzung seiner Gesetzte und Verordnungen durch sich selbst auferlegte, nutzlosen Bürokratie scheitert. Als Lösung verspricht er noch mehr Bürokratie, noch mehr Grundrechtseinschränkungen und noch nutzlosere Gesetze.  

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

Das ist  vielleicht ohnehin oft besser... In diesen ziemlich kleinen Verwaltungseinheiten muss das Waffenrecht aufgrund der Größe/Struktur neben anderen Ordnungsaufgaben in aller Regel von denselben Mitarbeitern "miterledigt" werden, folglich mit wenig Erfahrungen und Ressourcen für dieses Thema. Das ist der Aufgabe oft nicht zuträglich, und oft (Unwissen, Unsicherheit...) auch für die dortigen LWB nicht vorteilhaft.

Da widerspreche ich Dir. Ich glaube das kann dann für viele Waffenbesitzer ein unschönes 2024 werden. Gerade in Nds sind ländliche Behörden relativ großzügig was die 3. KW bei Jägern angeht. 9mm Makarov als dritte klar, bitte unten an der Kasse zahlen, ich mach den Voreintrag kurz fertig. Versuch das mal in Hannover.... Natürlich kann bei einer kleinen Behörde Frau Müller eher ausfallen und das ganze zieht sich etwas, aber länger als in der Großstadt dauert das dann auch nicht.

Geschrieben

Die größte Herausforderung ist, dass die zu bearbeitenden Fälle je SB deutlich zunehmen. Die Behörden haben in den vergangenen Jahren ihren Personalbestand aus Kostengründen an der Belastbarkeitsgrenze entlang jongliert. Es ist seit einem Jahr bekannt, dass die Neustrukturierung bevorsteht. Personell wurde dann halbherzig geplant, d.h. im zweiten Halbjahr 2023 werden Stellen ausgeschrieben, die dann ab Januar 2024 funktionsfähig sein sollen. Hahaha

In einem Nachbarkreis wirbt man schon Fachkräfte ab, was die Situation für die "Schlafmützen" in der Personalplanung noch prekärer macht.

Wie so oft, lassen sich politische Entscheidungsträger in ihrem Elfenbeinturm nicht von den bevorstehenden Konsequenzen und Problemen ihrer Geniestreiche beeindrucken.

Ausbaden darf es der Behördenmitarbeiter und letztlich der Bürger, der diese Scheixxe auch noch bezahlt.

Geschrieben (bearbeitet)

In so mancher Großstadt funktionieren solche Vorgänge binnen 24h + Postweg (vor Corona, vor Ort innerhalb fünf Minuten)

Pauschale Aussagen sind da nicht möglich, da es von der Qualität der angestellten SB abhängig ist.

Hat der SB wirklich Ahnung, lässt er eher etwas durchgehen als der Neuling der Angst hat irgendetwas falsches zu genehmigen.

 

In meiner Stadt gibt es zwei SB, einer macht die ganzen Anträge und einer macht praktisch nur NWR Eintragungen.

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb SAPR:

.... Viel interessanter als die Anzahl der Behörden ist doch eher, wieviele Köpfe sich ab 2024 um das Thema kümmern, sprich:...

Elementar ist doch eher, welche Köpfe ..

 

Zu Bedenken ist, dass viele entscheidende Stellen in Ministerien und Verwaltungen in NS mit den Vasallen vom Meyer (ehemaligen grünen LWS Minister, nun Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz) besetzt wurden.

Nach der Maxime "Idiologie vor Sachverstand" :bad:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb kulli:

Da widerspreche ich Dir. Ich glaube das kann dann für viele Waffenbesitzer ein unschönes 2024 werden. Gerade in Nds sind ländliche Behörden relativ großzügig...

 

Ich kann ja nur über meine Erfahrungen dazu in Ba.-Wü. berichten. Und da habe ich von Schützen- und Jagdkollegen die Information erhalten, dass man/frau in den kleinen Dienststellen der Großen Kreisstädte, wo eben "unter anderem auch" Waffenrecht bearbeitet wird, oft pingeliger/nickeliger/zögerlicher mit der Ausstellung von Entscheidungen ist, als in den größeren, bei den Landratsämtern angesiedelten Waffenrechts-Dienststellen. Das hat, wie geschrieben, oft mit Unerfahrenheit und vergleichsweise weniger Routine zu tun... und dann entscheidet man/frau eben zögerlich und eher auf der restriktiven Seite. 

 

Sollte es im Land NS genau umgekehrt sein, na, dann ist es da so. 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb AmericanDad:

Es wird noch ineffizienter, die Behörde ist noch überforderter und es klappt noch weniger als vorher.

 

Man "kürzt" in Niedersachsen jetzt ja die kleinsten, bearbeitenden Dienststellen weg, und siedelt Waffenrecht ausschließlich bei den größeren in Stadt- und Landkreisen an. 

Effizienter wird es bei denen, weil mehr Spezialisierung und Routine beim Thema herrscht, als es bei den kleinen Behörden (wie geschrieben, wo nur "unter anderem immer mal wieder Waffenrecht bearbeitet wird) der Fall ist. 

 

Zudem werden die größeren Behörden, die nun mehr Fälle und größere Zuständigkeitsbereiche zu bearbeiten haben, sicherlich die entsprechenden Sach- und Personalaufwände kompensiert haben wollen, und auch "aufstocken".

Dass geht bei denen ja nicht 1:1 so weiter. 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb karlyman:

Dass geht bei denen ja nicht 1:1 so weiter. 

 

'Ich kann dir versichern, dass deine Hoffnung unbegründet ist. 

 

Ein Beispiel: Als 2019 das Bewacherregister eingeführt wurde, eine Überprüfung von Mitarbeitern im Sicherheitsdienst ganz so wie sie auch für LWB vorgeschrieben ist, da hat man das den Bürgerämtern übergeholfen. Dort machte dann eine Dame in Halbtagsanstellung die Regelüberprüfung von Sicherheitsmitarbeitern. Das dauert pro Person schon mal 8 Monate. Jene, welche 2019 eingepflegt wurden sind mitunter heute noch nicht mit einer Freigabe versehen. Der Kicker: Man darf Mitarbeiter ohne diese Freigabe im Bewacherregister nicht mit Sicherheitsaufgaben betrauen. Nicht nur nicht mit jenen in sicherheitsempfindlichen Bereichen, sondern in gar keinen. 

 

Der Bekannte der mir davon berichtete gab darüber seine Tätigkeit als Selbstständiger in dem Bereich auf. 

 

Der Staat kann es nicht. Er wird es nie können und wann immer er eine Verbesserung einzuführen glaubt, macht er damit alles nur noch schlimmer. 

 

Das gilt auch nicht nur für den deutschen Staat. Jeder Staat handelt so. Sie sind nicht in der Lage anders zu agieren, weil es keinen Kostendruck gibt. 

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb AmericanDad:

Sie sind nicht in der Lage anders zu agieren, weil es keinen Kostendruck gibt.

 

Ich denke, man muß da differenzieren.

Kostendruck allein darf kein ausschlaggebendes Argument sein, siehe die Negativbeispiele hinsichtlich Pflege, Gesundheitswesen, öffentlicher Nahverkehr, Verteidigung, Sicherheit.

 

Was hat denn die Privatisierung der Deutschen Bahn gebracht?

Pünktlichkeitswerte so schlecht wie nie und Großprojekte wie Stuttgart 21, die kostenmäßig vollkommen aus dem Ruder gelaufen sind.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Elo:

Kostendruck allein darf kein ausschlaggebendes Argument sein, siehe die Negativbeispiele hinsichtlich Pflege, Gesundheitswesen, öffentlicher Nahverkehr, Verteidigung, Sicherheit.

 

All diese Dinge funktionieren nicht, weil sie eben nicht privatisiert wurden.

 

Pflege zahlt der Staat, legt auch die Regeln fest.

Gesundheitswesen zahlt der Staat, legt auch die Regeln fest.

Öffentlicher Nahverkehr zahlt der Staat, legt auch die Regeln fest.

Verteidigung ist nur Staat und dementsprechend absoluter Witz.

Sicherheit ist massiv reguliert in Deutschland und deshalb generell auch ein Witz.

 

Nimm mal an, der Staat würde nicht in der Pflege involviert sein und du würdest nicht im Laufe deines Lebens mehrere hunderttausend Euro an Pflegebeiträgen zahlen. Du würdest mit dem zusätzlichen Geld vermutlich eine größere Familie gründen und einige deiner Nachkommen so erziehen, dass Sie dich dann irgendwann auch pflegen, so wie das eben früher der Fall war. Besser als das was der Staat dir bietet. Wenn du deine Zeit anders nutzen willst, dann zahlst du eben für eine private Pflegeversicherung. Dort kannst du dir anhand der Beiträge dann aussuchen unter welchem Niveau du untergebracht werden willst. Du weißt genau was du bekommst, und es steht dir im Gegensatz zur staatlichen Pflege zu.

Natürlich kannst du dich auch entscheiden gar nichts zu tun. Dann heul auch nicht, wenn du pflegebedürftig bist und die einzigen die sich dafür interessieren Kirche oder irgendwelche spendenfinanzierten Hilfsorganisationen sind. Aber selbst die machen das besser als der Staat, denn die helfen aus Überzeugung.

 

Gesundheitswesen eigentlich das gleiche. Warum lässt man dir so viele nutzlose Therapien und Operationen angedeihen? Weil es einfach ist diese Regelleistung pauschal abzurechnen. Der Staat hat festgelegt, dass die KK zahlt. Peng, neues Knie, neue Hüfte. Braucht zwar niemand, aber das Krankenhaus muss verdienen. Gleiches gilt für den Arzt. Was hat der davon, dass du gesund wirst? Nichts. Er verdient sein Geld damit dir Dinge zu verschreiben für die er Provision bekommt und welche die Krankenkasse zahlt. Egal ob dir die helfen oder nicht. Wenn es lukrativ ist, spritzt der Arzt dir auch schonmal ein experimentelles Serum gegen Corona. Egal ob dich das schädigt oder nicht. Warum? Weil der Staat ihn bezahlt. Kein Privatunternehmen wäre jemals auf die Idee gekommen Ärzten Geld dafür zu geben, dass sie dir ungeprüfte Suppe in den Arm rammen. Wer hat die Hersteller im Übrigen von der Haftung ausgenommen? Der Staat. 

 

Jetzt nimm mal das Gegenteil an und es gebe keinerlei staatlichen Hilfen für Ärzte. Würdest du zu einem Arzt gehen, der grundsätzlich kein Interesse daran hat, dass seine Patienten gesund werden? Würdest du in ein Krankenhaus gehen, welches die meisten Menschen nur mit neuen Gelenken verlassen? In denen Menschen nutzlosen Therapien und Operationen unterzogen werden? Natürlich nicht. Solche Krankenhäuser würde es in einem freien Wettbewerb nicht geben. Das ist ja das schlimme an staatlichen Eingriffen, sie zerstören den Wettbewerb, der alles besser macht. 

 

 

So geht das bei allen Themen immer weiter. Es braucht den Staat in keinem einzigen dieser Bereiche, vielleicht mit Ausnahme der Verteidigung. Er dürfte tatsächlich nicht einmal ermächtigt sein irgendetwas von dir zu wollen. In Deutschland gibt es sogar Staatsziele, das heißt der Staat nimmt sich Dinge vor und zwingt die einfach seiner Bevölkerung auf. Das kann man sich gar nicht vorstellen wie tief die Eingriffe in das Leben der Menschen sind und wie sehr der Staat hier die Wirtschaft und die Gesellschaft steuert. Wo ihr wärt wenn der Staat sich nicht derart tief in euer Leben eingemischt hätte. Eines der produktivsten Völker der Erde. Die Deutschen wären wahrscheinlich Sternenfahrer und würden sich nur noch peripher um Dinge auf der Erde kümmern. Stattdessen kämpft heute selbst die deutsche Mittelschicht darum nicht auf Hartz4 angewiesen zu sein. Der Staat ist nämlich auch für die Inflation verantwortlich. 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb AmericanDad:

 

'Ich kann dir versichern, dass deine Hoffnung unbegründet ist. 

 

Glaubst du tatsächlich, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zusätzliche Zuständigkeiten und damit Arbeitsvolumen (durch Übernahme der Waffenrechtsbereiche von den kleineren Städten) aufdrücken lassen, ohne sich dafür entsprechende Kompensation bei den Personal- und Sachkosten geben zu lassen?

Geschrieben

das ist doch eben nicht nur eine Budgetfrage. Die ausgebildeten Fachkräfte wachsen nicht auf Bäumen. Bis in den Kreisen das neue Personal ausgebildet ist, wird viel Zeit ins Land gehen und die Sachbearbeiter bilden dann neben ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch aus. 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb kulli:

Versuch das mal in Hannover....

Was ändert sich denn für Jäger mit Wohnort in Hannover? Genau... nix. Hannover hat den Status einer kreisfreien Stadt und bleibt zuständig. Gerade für Jäger wird es ja entspannter, denn ab dem 01.01.24 sind Jagd- und Waffenbehörde ein und das selbe. Bisher hattest Du es als Jäger es mit einer i.d.R. städtischen Behörde ohne ländlichen bzw. jagdlichen Bezug zu tun.

Viel mehr nervt mich, dass die Zuständigkeit für §27 SprengG stumpf vergessen wurde. Denn dafür bleiben die selbstständigen Gemeinden und großen selbstständigen Städte (nach derzeitigem Stand) weiterhin zuständig.

Geschrieben
Am 24.3.2023 um 07:38 schrieb karlyman:

In Ba.-Wü. ist es bislang ebenfalls so, dass die Organisation bei Landkreisen, Stadtkreisen (kreisfreien Städten), sowie den sog. Großen Kreisstädten (i.d.R. die über 20.000 Einwohner, mit Zuteilung bestimmter Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden) liegt.

Du hast die Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaften vergessen. Diese sind ebenfalls untere Verwaltungsbehörden und insofern u.a. auch für das Waffenrecht zuständig. Sie bestehen aus mehreren benachbarten Gemeinden eines gemeinsamen Landkreises, wobei jede Gemeinde nur einer Verwaltungsgemeinschaft (GVV oder VVG) angehören kann. Laut Wikipedia gibt es derzeit 156 vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften mit 471 Gemeinden.

Am 24.3.2023 um 07:38 schrieb karlyman:

Das ist (wenn ich bestimmte Rückmeldungen/Dinge aus den Waffenbehörde Großer Kreisstädte in Ba.-Wü. höre) vielleicht ohnehin oft besser... In diesen ziemlich kleinen Verwaltungseinheiten muss das Waffenrecht aufgrund der Größe/Struktur neben anderen Ordnungsaufgaben in aller Regel von denselben Mitarbeitern "miterledigt" werden, folglich mit wenig Erfahrungen und Ressourcen für dieses Thema. Das ist der Aufgabe oft nicht zuträglich, und oft (Unwissen, Unsicherheit...) auch für die dortigen LWB nicht vorteilhaft.

Gibt es je nach Aufgabenzuschnitt auch bei großen Behörden. Nicht selten beackern Sachbearbeiter viele verschiedene Sachgebiete. Zum Waffenrecht gesellen sich dann z.B. Aufgaben der Jagdbehörde, das Sprengstoffrecht, das Versammlungsrecht, Prüfen von Polizeiverordnungen, Einweisungen psychisch kranker Personen oder Aufgaben der Ortspolizeibehörde wie Bestattungsrecht, Obdachlosenwesen, Hundesteuer o.ä.

Am 24.3.2023 um 07:38 schrieb karlyman:

 

Es gibt m.W. in Ba.-Wü. Fälle, wo die (eben kleinen) Waffenbehörden/Waffenrechtszuständigkeiten Großer Kreisstädte durch freiwillige Kooperation in die des entsprechenden Landkreises eingegliedert wurden... Synergieeffekte.

 

 

Das wäre mir neu. Hast Du da Beispiele ? Das Verwaltungsgesetz bietet meines Wissens keine Ausnahmemöglichkeiten für solche "Absprachen".

 

SBine

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 24.3.2023 um 07:38 schrieb karlyman:

In diesen ziemlich kleinen Verwaltungseinheiten muss das Waffenrecht aufgrund der Größe/Struktur neben anderen Ordnungsaufgaben in aller Regel von denselben Mitarbeitern "miterledigt" werden, folglich mit wenig Erfahrungen und Ressourcen für dieses Thema. Das ist der Aufgabe oft nicht zuträglich, und oft (Unwissen, Unsicherheit...) auch für die dortigen LWB nicht vorteilhaft.

Ich kann bestätigen, dass das genaue Gegenteil der Fall sein kann !

Geschrieben

In Einzelfällen kann das so sein, ja. Zum Beispiel dann, wenn eine konkrete (Sachbearbeiter-)Person dem LWB/Sportschießen gewogen ist (wir hatten mal einen, der war selbst GK-Sportschütze).

 

Strukturell aber halte ich meine Feststellung für richtig. Wenn Waffenrecht "in der kleinen Einheit" beim Ordnungsamt einer Kleinstadt eben so "mit erledigt" werden muss, fördert das Unsicherheit, und die wirkt im Zweifel nicht in Richtung von mehr Großzügigkeit...

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