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IGNORED

Führverbot war gestern...


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Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß, manche können ihn nicht leiden und manche werden ihn für die nächste Verschärfung der Rechtslage verantwortlich machen, dennoch finde ich das hier eine clevere Grundidee als Reaktion auf das Führverbot. 

Und bitte komme mir jetzt keiner mit einem dräuenden Armatrix 2.0...

 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben

Nancy Faeser Stinkefingermesser :rofl:

Potthässlich..... Aber sauber zuende gedacht...
Mit abschließbaren Scheiden gab es ja schon immer mal verschiedene Versuche und Ansätze.
Er hat das also nicht erfunden. Aber er hat natürlich die größte Reichweite damit...
 

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Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Mittelalter:

Mit abschließbaren Scheiden gab es ja schon immer mal verschiedene Versuche und Ansätze.
Er hat das also nicht erfunden. Aber er hat natürlich die größte Reichweite damit...
 

 

 

In Messerforen kursierte schon vor Jahren die Idee von Messeretuis mit Reißverschluß (gibt's z.B. von Böker), versehen mit Zahlenschlösschen für den Transport durch "Messerverbotszonen". 

 

Geschrieben

Ist umstritten und sicherlich nicht allgemeingültig...

Und war zumindest vor Jahren, als die abschließbaren Messeretuis als Lösungsmöglichkeit für das Durchqueren solcher Zonen angedacht wurde, noch kein Thema.

Geschrieben

Jörg hat ja auch die zweihändig zu öffnende Klapp-Machete gebaut.

 

Feststehende Messer dürfen nämlich nur eine maximale Klingenlänge haben, bei Klappmesser ist die egal.

 

Er ist technisch sehr kreativ und findet Lücken. Natürlich können diese dann auch geschlossen werden, aber was nach Gesetz erlaubt ist, ist erlaubt.

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Geschrieben

Tja, dann... 

reicht eine in dick Frischhaltefolie gewickelte Metallkassette mit Schloss um die nochmal Kabelbinder gezogen sind. Noch 2 Rollen Panzerband drum, fertig. 

Du merkst aber schon, dass hier der eigene unkomplizierte Zugriff Sinn der Sache sein soll? 

Geschrieben

Es geht doch garnicht darum das führen zu dürfen. Eher um dem Schwachsinn am Affengesetz aufzuzeigen! Ein 12cm langes feststehendes Messer darf ich führen, mit dem man sicher problemloser jemanden töten kann als mit einem Teleskopschlagstock, den man nicht führen darf, der aber besser zur SV geeignet ist.

Geschrieben
12 minutes ago, callahan44er said:

Ein 12cm langes feststehendes Messer darf ich führen, mit dem man sicher problemloser jemanden töten kann als mit einem Teleskopschlagstock, den man nicht führen darf, der aber besser zur SV geeignet ist.

Was ja dann in Zukunft mit Jörgs Lösung auch funktioniert, oder?

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb TTG:

Was ja dann in Zukunft mit Jörgs Lösung auch funktioniert, oder?

 

Stimmt, habe auch schon vorher überlegt wie man das realisieren kann. Sollte aber nicht so klobig sein. Mir schwebt da eine abreiß bzw aufreißlösung vor.

Geschrieben

also ob das von ihm eine "super Idee" ist kann/will ich nicht beurteilen. Ob seine Konstruktion schön sei, will ich auch nicht beurteilen. Geschmäcker sind ...........

 

Aber die pragmatische Umsetzung der spezifischen Feder und Verrieglungs-Technik beschreibt sicherlich den Weg für professionellere und formschöner Modelle.

Er sollte eventuell sofort ein wasserdichtes Patent auf dies Kombination anmelden.

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Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb callahan44er:

 

Stimmt, habe auch schon vorher überlegt wie man das realisieren kann...

Keep us updated! 

Da wär ich für eine schicke Lösung zu haben! 

Geschrieben
9 hours ago, karlyman said:

 

Ja, das ist ja Sinn der Sache; der eigene Zugriff soll beim "Transportieren" im Ggs. zum Führen ja erschwert/langwieriger sein.

Das ist meiner Meinung nach bei Schusswaffen und Messern unterschiedlich geregelt:

 

- Einhandmesser etc dürfen jederzeit in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden

Quote

1) Es ist verboten 

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht 

für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,

 

- Schusswaffen dürfen erlaubnisfrei geführt werden, wenn sie nicht Zugriffsbereit sind

Quote

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert

 

„nicht Zugriffsbereit“ KANN ein verschlossenes Behältnis sein.

Beim Messer reicht aber ein verschlossenes Behältnis aus.

 

Mein Laiensenf :-) 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Speedmark:

Er sollte eventuell sofort ein wasserdichtes Patent auf dies Kombination anmelden.

Zu spät, er hat es bereits veröffentlicht. In den Video. Damit ist das Patent durch.

Geschrieben
7 minutes ago, Fyodor said:

Zu spät, er hat es bereits veröffentlicht. In den Video. Damit ist das Patent durch.

 

Und wäre es auch vorher schon. Biometrisch gesicherte Waffenbehältnisse sind ja nichts neues. So eine ähnliche Idee hat mancher Ami am Nachttisch etc. angebracht, halt für eine Kanone statt eines Messers. Das Anbringen einer Gürtelschnalle führt lediglich zum zu erwartenden Ergebnis, dass man das Ding an einem Gürtel festmachen kann. Allenfalls Dinge wie die Positionierung des Schlosses an der Drehachse des Scharniers wären vielleicht patentfähig gewesen, aber das Patent wäre eher wertlos weil ein Massenhersteller das vermutlich eh anders und besser (aber halt nicht so einfach aus Amazon-Teilen zu realisieren) bauen würde, bestünde der Marktbedarf.

Geschrieben (bearbeitet)

Den "Punkt" an der Sprave'schen Konstruktion kann ich noch immer nicht ganz nachvollziehen.

 

Wenn der Gesetzgeber (oder Verordnungsgeber in Kommunen) für bestimmte Gegenstände wie lange Messer/Einhandmesser (oder in den Zonen: überhaupt Messer) ein Führverbot vorgeben, dann ist es untersagt, über diese Gegenstände außerhalb des eigenen beffriedeten Grundstücks, oder eben in bestimmten Zonen, "die tatsächliche Gewalt" auszuüben. In der Auslegung bzw. Rechtsprechung ist das meist definiert als unmittelbarer oder doch relativ schneller Zugriff auf den Gegenstand für den, der ihn dabeihat. Bei "führverbotenen" Messern wird bei Mitführen in einer festen Verpackung (Blister nach Verkauf, o.ä.) oder eines Extra-Behältnisses (Kästchen, Hülle mit Schloss o.ä.) tendenziell nicht von schnellem Zugriff und damit Führen ausgegangen. Motto ist hier: je umständlicher, je größer der Widerstand gegen schnelle/einfache Benutzung, i.d.R. durch umständliches "Auspacken müssen" - desto weniger kann von unmittelbarem/schnellem Zugriff und damit Führens-Tatbestand ausgegangen werden. Es bleibt eine gewisse Grauzone, aber es gibt eine klare Tendenz. 

 

Eine Konstruktion, die durch eine entriegelbare Sperre zwar nicht den unmittelbaren, aber eben doch einen relativ schnellen eigenen Zugriff (und damit ggf. Einsatz) ermöglicht, bewegt sich m.E. schon im "Graubereich des Graubereichs". Da würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, dass das rechtlich doch als Führen ausgelegt wird. 

 

Wie gesagt, diese Konstruktion taugt am ehesten dazu, den Finger in gewisse Absurditäten des WaffG zu legen.

Ich würde aber als LWB, mit waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsanforderungen, die oben genannte Grenze nicht rechtlich "hart austesten wollen"...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Proud NRA Member:

So eine ähnliche Idee hat mancher Ami am Nachttisch etc. angebracht, halt für eine Kanone statt eines Messers.

Womit es was ganz anderes ist.

 

Ein Patent muss nichts neues sein. Es darf es nur noch nicht gegeben haben.

Geschrieben
3 hours ago, Fyodor said:

Ein Patent muss nichts neues sein. Es darf es nur noch nicht gegeben haben.

 

Nach amerikanischen Regeln jedenfalls darf es auch nicht "offensichtlich" sein. Eine der Definitionen von Offensichtlichkeit im MPEP ist: "Combining prior art elements according to known methods to yield predictable results." Ein Kasten mit Fingerabdruckschloss, wie es ihn, sogar für eine sehr ähnliche Anwendung, schon gibt, kombiniert mit einer Gürtelbefestigung, wie es sie für ähnliche Anwendungen auch schon gibt, würde meiner Ansicht nach lediglich die Funktion dieser beiden bekannten Dinge in einer Weise kombinieren, die das vorhersehbare Resultat produziert, dass man den verschließbaren Kasten an den Gürtel machen kann. Ich würde darauf wetten, dass das die Antwort des Patentamts wäre, und wenn nicht, dann wäre es der erste Einwand eines Patentverletzers, von dem man Kohle haben will. (Ich habe eine nicht völlig unerhebliche Anzahl von amerikanischen Patenten.)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Nach amerikanischen Regeln

Die sind hier aber nicht maßgeblich.

 

Und sehr viele Dinge sind offensichtlich sobald man das Patent gelesen hat.

Bearbeitet von Fyodor

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