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IGNORED

Salutschiessen bei Beerdigung


PetMan

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Die zuständige Dame besteht weiter auf ihren Forderungen, sie hätte da gar keinen Ermessenspielraum. Meine Verweise auch auf die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz liefen ins Leere. Das man beim Sommerbiathlon hier bei uns im Lande auch eine Pauschalerlaubnis erteilt  und nicht jeder Schütze eine eigene braucht zählt nicht, das ist was anderes. Bei den Brauchtumsschützen wäre das auch was anderes. Auch wenn u.U. die gleichen Leute mit den gleichen Waffen das gleiche tun sei das ein Unterschied. Das im Waffengesetz ein Salutschiessen als Ausnahme nicht aufgeführt ist stimmt natürlich, aber in einem Gesetz sind NIE ALLE Sachverhalte aufgeführt die das leben so schreibt.  Ich habe jetzt für mich beschlossen aufzuhören, die Zeit rennt mir davon bis zur Beerdigung. Auch muss ich  nebenbei auch noch ein bisschen was arbeiten. Bisher gingen für den Mist schon stunden genug drauf. Traurig, aber wahr .....................................

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Das ist -wie so oft- eine Fehlentscheidung die auf

sachfremden Erwägungen (hier offenbar Ideologie)

beruht. 

Evtl. hilft eine Fachaufsichtsbeschwerde weiter.

Da die Entscheidung eilt ist evtl. auch der Erlass

einer einstweiligen Verfügung angezeigt. Das ist

nicht mal teuer (nur manche Anwälte übertreiben

gerne Ihre Gebüren).

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vor 25 Minuten schrieb WOF:

Evtl. hilft eine Fachaufsichtsbeschwerde weiter.

Da die Entscheidung eilt ist evtl. auch der Erlass

einer einstweiligen Verfügung angezeigt. Das ist

nicht mal teuer

Fachaufsichtsbeschwerde werde ich mit Sicherheit nicht angehen . Habe ich in anderer Sache mal durchgezogen, das ging über Monate . Und eine einstweilige Verfügung gehe ich in dem Fall auch nicht an. Irgendwann muss gut sein........

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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

Fachaufsichtsbeschwerde werde ich mit Sicherheit nicht angehen . Habe ich in anderer Sache mal durchgezogen, das ging über Monate . Und eine einstweilige Verfügung gehe ich in dem Fall auch nicht an. Irgendwann muss gut sein........

Tja, Du hast sicher Recht. 
 

Nur sagt die sich, geht doch, ich sag wo es langgeht und wenn ich nicht will, will ich nicht.

 

 

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Für mich ist das einfach nur ein festsitzender Unwillen gegen hier zB Schusswaffen, Schusswaffenlärm oder wie bei mir geg die bösen Soldaten, Ex Soldaten usw. Um die Grabstätten zweier Kameraden Mord und Selbstmord wollten die Ämter auch keine Informationen rausrücken. ich brauchte 20 Jahre um den Standort der Ruhestätten herauszukitzeln. Bei einer verstorbenen früherer Partnerin wurde zwar sofort der Standort der Ruhestätte genannt, doch nicht wer aus der Familie dafür zuständig ist. Später war man überrascht als ich diese Personen auf diesem Amt nannte.

 

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Ich hatte mal einen Fall, da ging es zwar nicht um Waffen, aber um ein kleines Kennzeichen für einen amerikanischen Oldtimer.

Die Zulassungsstelle stellte sich quer, wollte das auf keinen Fall genehmigen, obwohl der Kennzeichenhalter kein größeres Nummernschild zuließ und die Kennzeichenmaße sowohl im Fahrzeugschein standen als auch in einem DEKRA-Gutachten so angegeben waren.

Habe darauf hin dem zuständigen Landrat mein Problem geschildert und nur einen Tag später mußte die Zulassungsstelle klein beigeben. :P

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6 hours ago, Mittelalter said:

Andere hätten einfach ohne zu Fragen anständig geböllert, danach 4 Bier getrunken und wären ohne schlechtes Gewissen heimgefahren... 

 

Eine Gewissensfrage ist das gar nicht. Das sieht ja noch nicht einmal der Gesetzgeber als malum in se an, regelt es auch vorwiegend über das Ordnungsrecht. Der Unterschied ist da wohl mehr der Charakterzug, allgemein Regeln erstmal zu befolgen.

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vor 13 Stunden schrieb Mittelalter:

Andere hätten einfach ohne zu Fragen anständig geböllert, danach 4 Bier getrunken und wären ohne schlechtes Gewissen heimgefahren... 

 

vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Der Unterschied ist da wohl mehr der Charakterzug, allgemein Regeln erstmal zu befolgen.

Nun, grade wir LWB sollten regeln befolgen, egal wie wir dazu stehen. Sonst ist man nämlich schnell kein LWB mehr.

Innerhalb einer ortschaft mit 5 Mann 3 Salven ab zu feuern OHNE eine Genehmigung zu haben kann dazu führen das es die letzten Schüsse als LWB waren.

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vor 20 Stunden schrieb PetMan:

Die zuständige Dame besteht weiter auf ihren Forderungen, sie hätte da gar keinen Ermessenspielraum.

 

Anzunehmen (oder zu behaupten), man hätte keinen Ermessensspielraum, obwohl man einen hat - ist auch ein Ermessensfehler.

 

Das praktische Problem für euch ist dabei aber, dass ihr das Ganze auf die Rechtsmittel- und verwaltungsgerichtliche Schiene bringen müsstet...

Der damit verbundene Aufwand ist eine gewisse Hürde, die Sache dauert für euer aktuelles Anliegen auch zu lange - und ich denke, darauf baut die Behörde/Dame.

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vor 10 Stunden schrieb Doc-Psycho:

Für mich ist das einfach nur ein festsitzender Unwillen gegen hier zB Schusswaffen, Schusswaffenlärm oder wie bei mir geg die bösen Soldaten, Ex Soldaten usw. Um die Grabstätten zweier Kameraden Mord und Selbstmord wollten die Ämter auch keine Informationen rausrücken. ich brauchte 20 Jahre um den Standort der Ruhestätten herauszukitzeln. Bei einer verstorbenen früherer Partnerin wurde zwar sofort der Standort der Ruhestätte genannt, doch nicht wer aus der Familie dafür zuständig ist. Später war man überrascht als ich diese Personen auf diesem Amt nannte.

 

 Hat was mit Datenschutz zu tun.

 

Gerade für die Angehörigen Verstorbener ist es zuweilen sehr wichtig, dass nicht jeder hergelaufene Dödel problemlos vertrauliche Daten bekommt.

 

Da hat die Behörde völlig richtig gehandelt.

 

Man geht in solchen Fällen völlig zu Recht davon aus, dass Personen, die an Verstorbenen interessiert sind, in Eigeninitiative den Kontakt mit den Hinterbliebenen aufnehmen und so dann herausfinden, was sie wissen möchten.

 

Ist das nicht möglich, ist das auch ganz gut so.

 

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vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

Eine Gewissensfrage ist das gar nicht. Das sieht ja noch nicht einmal der Gesetzgeber als malum in se an, regelt es auch vorwiegend über das Ordnungsrecht. Der Unterschied ist da wohl mehr der Charakterzug, allgemein Regeln erstmal zu befolgen.

 Ganz besonders auch die Regeln, die einem nicht gefallen.

 

Und falls einem diese nicht gefallen, geht man dagegen den vorgeschriebenen rechtlichen Weg.

 

Ist halt auch ein Charakterzug.

 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Der damit verbundene Aufwand ist eine gewisse Hürde, die Sache dauert für euer aktuelles Anliegen auch zu lange - und ich denke, darauf baut die Behörde/Dame.

Das sehe ich genauso und ich habe ihr eben eine letzte Mail geschrieben. Ich habe versucht sachlich zu bleiben, was mir nicht leicht fiel. Das doofe an der Sache ist, der verstorbene wird am Wohnort seines Sohnes bestattet. Aus bestimmten gründen. An dem Wohnort des verstorbenen selber hätte die Genehmigung eine Gebühr von 30 Euro gekostet und wäre in kürzester zeit genehmigt wordn. Als "Vereinsveranstaltung", wo der Verein verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewesen wäre und nur der Nachweis einer Vereinshaftpflicht gefordert würde. Nicht wie hier jetzt Schiesserlaubnis für jeden einzelnen Schützen mit allen Nachweisen die man sich nur vorstellen kann. Die Leiterein hatte in ersten telefonaten mündlich abgelehnt wegen der Gefahr für die innere Sicherheit und Ordnung. Am ende sah sie die wohl nicht mehr so hoch......................Sie hat auch das Schiessen nicht versagt, sondern es " nur " mit Hürden belegt....................so kann man auch ans Ziel kommen........ans eigene.....

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vor 20 Stunden schrieb PetMan:

Ich habe jetzt für mich beschlossen aufzuhören, die Zeit rennt mir davon bis zur Beerdigung. 

Genau das ist augenscheinlich auch das nun angestrebte Ziel, welches durch das maximalste Ausnutzen des Ermessensspielraum der Behördenmitarbeiterin, angestrebt wird.

 

Das Ihr nun den letzten Willen eines Verstorbenen nicht erfüllen könnt ist in meinen Augen sehr traurig.

Ich persönlich würde es (aufrund der mir hier zugänglichen Informationen) sogar so formulieren, dass persönliche Ideologie einer Behörden-Mirarbeiterin über die Pietät bei einem Todesfall gestellt wird.

 

Dies würde mich persönlich motivieren dass auch nochmal öffentlich "aufzuarbeiten".

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vor 14 Minuten schrieb chr:

Dies würde mich persönlich motivieren dass auch nochmal öffentlich "aufzuarbeiten".

 

Na sicher, super Idee.

 

Einfach mal eine Entscheidung zu akzeptieren, die sachlich und rechtlich absolut korrekt begründet wurde. ist keine Option?

 

Die Sachbearbeiterin hat doch alles richtig gemacht und die Voraussetzungen genannt, unter der dieses Salutschießen möglich ist. Wenn dem Antragsteller diese Optionen nicht gefallen, dann hat er halt Pech gehabt.

 

Steht doch nirgends geschrieben, dass man den Ermessungspielraum als Sachbearbeiter bis zum äußersten in EINE Richtung ausnutzen muß.

 

Man kann es auch echt übertreiben mit der Begriffsstutzigkeit, korrekte Entscheidungen zu akzeptieren.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 14 Minuten schrieb GermanKraut:

Die Sachbearbeiterin hat doch alles richtig gemacht und die Voraussetzungen genannt, unter der dieses Salutschießen möglich ist. Wenn dem Antragsteller diese Optionen nicht gefallen, dann hat er halt Pech gehabt.

Unter welchem Stein wohnst du denn???

 

Ja, sie hat ihre Anforderungen rechtlich begründet. Das wäre so auch nicht als "Falsch " zu titulieren. Die " gelebte Rechtspraxis " in Bezug auf Salutschiessen bei Beerdigungen in unserer Region ist aber eine andere. Und ich gehe nicht davon aus das mehrere , auch größere Behörden wie die hier jetzt , sich da rechtlich selbst ins Abseits stellen. Auch deren Entscheidungen sind rechtlich haltbar. Die einen gehen so ein Anliegen halt mit und sehen auch die Tradition darin, die anderen spielen auf Zeit und verhindern es.

Wir wurdem bei Feierlichkeiten unserer Stadt auch schon zum Salutschiessen angefragt und waren da. Ist halt ein geben und nehmen. Beim Kreisschützentag in Saarlouis " marschieren " dutzende Vereine durch die Stadt. An der Festungsmauer wird der Zug von einer Gruppe Böllerschützen empfangen. Ja, ok, ist nicht der gleiche Sachverhalt, zeigt aber wie das Schützenwesen in manchen Teilen des Landes hier angesehen ist. 

vor einer Stunde schrieb WOF:

Das ist schon Rechtsbeugung!

Grade ja nicht. Ihre Sicht der Dinge kann sie imho rechtlich Begründen. Eine "Rechtsbeugung " werfe ich ihr nicht vor. Nur das sie die Regeln imho zu streng auslegt . Aber geh mit dem gleichen Sachverhalt zu fünf Richtern und du kannst 5 verschiedene Urteile bekommen..............................

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