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IGNORED

Auch die Union (CDU/CSU) will sich Wählerstimmen mit neuen Waffen-Verboten fangen


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Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Wer auf Mindestlohn arbeitet kann nicht pro Tag 5€ für eine Flasche Wasser bezahlen (Ernst gemeint)!

Afaik sind die Löhne und Gehälter dort weit von Mindestlohn entfernt. Nach oben. Und das Leitungswasser in Deutschland ist trinkbar, ich habe genügend Reisende gesehen die den Wucher nicht mitgemacht haben. Ich konnte immer ganz gut das Kamel huuuuchen lassen, auch ohne die Backsteine.:grin:

vor 42 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

FFM. 

Das "lebenslänglich" des Herrn Arid Uka ist noch aktuell oder schon weiter?

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb karlyman:

Bei dem Fahrgastandrang, wie in U-Bahnen, im Nahverkehr üblich, ist es dann völlig unpraktikabel, dann alle bei denen der Detektor "Laut" gibt, eingehender zu überprüfen.

Schlicht nicht machbar.

Stimmt, nur dann brauchste so ein Teil da auch nicht hinstellen

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

Beim Personal? In D selber wiederholt gesehen. Getränkeflasche wird auch durchgewunken. Reisende? In Ländern, in denen Freitags vormittags der Feiertag ist und nicht der Sonntag: Selbst gesehen. 

Was in anderen Ländern passiert kann ich natürlich nicht sagen und ist hier ja auch nicht das Thema. In Deutschland ist es aber durchaus auch so das in einigen Bereichen das Terminal komplett durchsucht wird sobald da nur ein Passagier durch ist, Mitarbeiter kommen da auch nicht alle rein und auch nach der Putzfrau geht nochmal der Bombenspürhund durch. Dies sind aber natürlich spezielle Bereiche, ein Bereich in dem normalerweise die Flieger landen die ein anderes Wochenende haben.

Hier in Deutschland haben die Mitarbeiter einen regelmäßigen "Backgroundcheck" ähnlich dem der LWB, ich denke doch das man dann bei der Kontrolle zwischen den Mitarbeitern und den Passagieren durchaus unterscheiden kann, oder? 

vor 36 Minuten schrieb sealord37:

Auch bei dienstlichem Betreten der Luftseite durch die Sicherheitskontrolle für die Crew hab ich schon beides erlebt. 

FRA hat einen Zufallsgenerator bei den Mitarbeitereingängen, beim Creweingang vermute ich es auch aber kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

vor 36 Minuten schrieb sealord37:

Warum? Wenn racial profiling untersagt ist, dann ist doch die Aussage des Mitarbeiters, das solches vermieden werden soll nicht falsch.

Und nicht die Aussage das kein racial profiling stattfindet ist das Problem sondern das die Stichproben nicht korrekt durchgeführt werden indem bestimmte Gruppen pauschal ausgeschlossen werden

 

vor 46 Minuten schrieb Mick Jaeger:

Ich bin die letzten Jahre sehr viel um die Welt gejettet und habe so was noch nie beobachtet. Das einzige was ist, wenn das Personal selbst mit Wasserflaschen vorbei kommt werden diese wohl "geprüft" und die nehmen die mit rein. Wer auf Mindestlohn arbeitet kann nicht pro Tag 5€ für eine Flasche Wasser bezahlen (Ernst gemeint)!

 

Warum sollte man Mitarbeiter und Crews genauso und mit denselben Maßstäben durchsuchen wie ein Passagier und ggf eine Nagelfeile abnehmen wenn die hinter der Kontrolle dann Zugriff auf (dienstliche) Äxte, Brechstangen, erlaubnispflichtige Pyrotechnik, Werkzeuge, Messer, Gefahrstoffe und vieles mehr haben? Wollen wir auch nicht vergessen das Mitarbeiter und Crews, ähnlich einem LWB, regelmäßig überprüft werden

 

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb BlackFly:

Warum sollte man Mitarbeiter und Crews genauso und mit denselben Maßstäben durchsuchen wie ein Passagier und ggf eine Nagelfeile abnehmen wenn die hinter der Kontrolle dann Zugriff auf (dienstliche) Äxte, Brechstangen, erlaubnispflichtige Pyrotechnik, Werkzeuge, Messer, Gefahrstoffe und vieles mehr haben?

 

Hat einen Kollegen so ähnlich getroffen. Der hatte bei der Sicherheitskontrolle (hatte was auf der Luftseite zu arbeiten) ein Taschenmesser dabei. Das haben die gesehen und er musste auspacken. Hat ihm scheinbar bisschen verunsichert und er hat gesagt, dass er es vergessen hat auszupacken. Also ab zur Bundespolizei.... Ewigkeiten warten, "Verhöhr", Aktennotiz und Verwarnung und anschließend die Frage ob er es wieder  haben will oder ob es entsorgt werden kann.

Als der Arme dann völlig geknickt gehen wollte kam noch der Hinweis, wenn er gleich gesagt hätte, dass er das Messer für seine Arbeit brauch, hätte er auch damit durchgehen können. Klar, denn was in der Werkzeugkiste liegt, kümmert ja auch keinen.

Geschrieben (bearbeitet)

Für Personal werden am FRA separate Kontrollen durchgeführt diese sind auch nicht so umfangreich wie bei Passagieren.

 

Bei mir war es damals so:

- Ausweis abgeben und einlesen lassen

- kurz abgescannt, weiter

 

Das war Standard.

 

- bei Zufall Schuhe aus, Gürtel raus, Tasche, Schuhe, Jacke, Gürtel in eine Box

- die Tasche und Bekleidung und Hände wird abgestrichen für den Sprengstofftest

- Die Box geht durchs Röntgen

- Körper wird abgescannt

 

Fertig. Flaschen usw. sind bei Personal gar kein Thema.

 

Bezüglich Background: ja, sehr sorgfältig, mit Verfassungsschutz usw. Sobald gegen dich ermittelt wird, war es das mit Arbeit, kommst nicht mehr rein in die Sicherheitsbereiche. 

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Die Firmen haben Inventurlisten. Wenn etwas verloren geht muss das gemeldet werden. 

 

Wir haben recht regelmäßig auf dem BER, auch auf der Luftseite, zu tun. Noch nicht ein einziges Mal hatten wir eine Inventurliste oder irgendwer hätte gefragt geschweige kontrolliert, ob irgendwas fehlt. Stell ich mir auch recht mühselig vor, besonders, wenn man mit einem komplett aufgerüsteten Werkstattwagen da ankommt.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Background

ZÜP eben, oder gibt es da noch mal was anderes auf lokaler Ebene? Hat den Mordbuben vom 2.3.11 halt nicht sonderlich beeindruckt. Über den Sinn von ZÜP zu diskutieren ist eh schade um die verbrauchte Atemluft. 

 

Btw., vor 11. September 2001 wurde Crew an allen mir bekannten Flughäfen nach Sichtkontrolle von Firmenausweis oder Luftfahrerschein grundsätzlich durchgewunken. Die Welt ging davon nicht unter. Und meine Erlaubnis nach §27 LuftVG durfte ich auch nie vorlegen, schade.

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Geschrieben

 

vor 5 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Bezüglich Background: ja, sehr sorgfältig, mit Verfassungsschutz usw. Sobald gegen dich ermittelt wird, war es das mit Arbeit, kommst nicht mehr rein in die Sicherheitsbereiche. 

Selbst Schulden können schon ein Grund sein nicht mehr auf den Flughafen zu dürfen. Oder auch eine Verurteilung wegen Steuerschulden. Da bekommst Du Problemlos noch eine WBK aber für die Arbeit kann es schon eng werden...

 

vor 6 Minuten schrieb sealord37:

 

Hat einen Kollegen so ähnlich getroffen. Der hatte bei der Sicherheitskontrolle (hatte was auf der Luftseite zu arbeiten) ein Taschenmesser dabei. Das haben die gesehen und er musste auspacken. Hat ihm scheinbar bisschen verunsichert und er hat gesagt, dass er es vergessen hat auszupacken. Also ab zur Bundespolizei.... Ewigkeiten warten, "Verhöhr", Aktennotiz und Verwarnung und anschließend die Frage ob er es wieder  haben will oder ob es entsorgt werden kann.

Als der Arme dann völlig geknickt gehen wollte kam noch der Hinweis, wenn er gleich gesagt hätte, dass er das Messer für seine Arbeit brauch, hätte er auch damit durchgehen können. Klar, denn was in der Werkzeugkiste liegt, kümmert ja auch keinen.

Kommt natürlich auch immer drauf an wo genau man durchgeht. Beim Creweingang werden die vermutlich weniger allergisch auf Nagelfeilen reagieren während der Leatherman mit Einhandbedienung und arretierter Klinge für Schnappatmung sorgt während beim Eingang für die Techniker es eher anders herum sein dürfte

 

vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

So nicht richtig. Die Firmen haben Inventurlisten. Wenn etwas verloren geht muss das gemeldet werden. 

Kommt drauf an. bei Arbeiten am Flugzeug ist das Werkzeug entsprechend gekennzeichnet und auch nachverfolgbar, beim Hausmeister in der Wartungshalle ist das nicht der Fall. Und die Meldung ist dann auch eher ein Firmeninternes Ding, die müssen entsprechende Verfahren in Ihrem Quality Handbuch für den Fall des Werkzeugverlusts am Flugzeug einrichten, beim Hausmeister ist das wieder relativ egal

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sealord37:

BER


Da wundert es mich nicht …

 

Ich habe in FRA Zugangskontrollen und Durchsuchungen in Flugzeugen durchgeführt, auch bei Wartungspersonal. Da waren Listen in den Unterlagen, was die Jungs alles dabei haben. Hab mich natürlich mit denen unterhalten. Wenn was weg ist, ist es blöd. Dann wird natürlich erstmal gesucht. Wenn es nicht mehr auftaucht gibt es je nach Art was es war ne Meldung ans LBA. Häuft sich das bei Firma xyz - da kann es dann auch irgendwann aus sein. Da aber Personal Vertrauensvorschuss hat, wird sich drauf Verlassen, dass die auf ihren Kram aufpassen. Der Bordmechaniker kann ja nicht ohne Werkzeug arbeiten. Der wird zwar nicht sein Auto ausräumen müssen, aber er ist verpflichtet Meldung zu machen. Wenn wir mit einem Auto von extern aufs Vorfeld wollten wurde auch alles durchgeguckt. Obwohl es Firmenwagen sind.

 

Selbst in den Cateringfirmen x km weit entfernt vom Flughafen gibt es Zugangskontrollen und Ausweispflicht. 

 

 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Bezüglich Background: ja, sehr sorgfältig, mit Verfassungsschutz usw. Sobald gegen dich ermittelt wird, war es das mit Arbeit, kommst nicht mehr rein in die Sicherheitsbereiche. 

Du meinst, solange mein Flughafenausweis immer wieder verlängert wird, brauch ich mir um die WBK keine Sorgen machen? ;-)

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BlackFly:

Kommt natürlich auch immer drauf an wo genau man durchgeht.

 

Creweingang, Großgepäckeingang oder Einfahrt, die Passagierkontrollen sollen/dürfen wir nicht nutzen. Beim Ausgang spielt es keine Rolle. Es kommt aber nicht darauf an, welchen Eingang du nutzt, sondern ob du den Gegenstand dabei haben darfst. Auch ein Pilot darf keine Spielzeugpistole mit reinnehmen. Sonst "verbotene" Gegenstände, die du für die Arbeit brauchst sind aber kein Problem. Du brauchst sie schließlich. Das lernst du alles in der Schulung für den Flughafenausweis, insofern hätte der Kollege auch drauf kommen können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Selbst in den Cateringfirmen x km weit entfernt vom Flughafen gibt es Zugangskontrollen und Ausweispflicht. 

Rechtlich gelten diese Bereiche auch zum Flughafen, egal wo sie sich genau befinden. Dafür müssen dann aber die Fahrzeuge die aus diesem Bereich kommen, 10km über die Landstraße fahren und dann auf den Flughafen wollen aber auch nicht mehr durchsucht werden.

 

vor 10 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

@BlackFly ja ich rede von Vorfeldpersonal was an und in Flugzeugen arbeitet. Der Hausmeister kommt da ja nicht hin.

Es gibt auch "Hausmeister" die Zugang zum Flugzeug haben auch wenn sie es eigentlich nicht betreten dürfen.

Diese Hausmeister kommen (in Frankfurt) sogar in mehr Flugzeuge weil sie ein Zugangsprofil mit weniger Einschränkungen haben als das Personal das an den Flugzeugen arbeitet 

 

vor 8 Minuten schrieb sealord37:

Sonst "verbotene" Gegenstände, die du für die Arbeit brauchst sind aber kein Problem. 

Ja, und die Kontrolleure an dem "Technikereingang" sind es gewohnt das jemand der "Airline XX Technik" auf seinem Ausweis stehen hat auch ein Schraubendreher oder Leatherman dabei hat, die fragen da dann schon gar nicht mehr nach. Wenn der "Airline XX Technik" Mitarbeiter durch einen Crew Eingang geht darf er das natürlich auch mitnehmen, kann aber schon auch mal passieren das es eine Diskussion darüber gibt weil die das dort nicht gewohnt sind.

Ich habe z.B. wegen einem Leatherman noch nie Fragen beantworten müssen, mein (Plastik!!!) Besteck für meine Mittagspause hat aber durchaus schonmal nachfragen ergeben

Bearbeitet von BlackFly
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Josef Maier:

Der Triebwerksschrauber, dem Du eine Schraube dazu legst ist auf jeden Fall viel nervöser als der Arzt, dem Du ein Stück Watte weg nimmst.

Das vergeht, kennt doch jeder das immer irgendwas übrig bleibt :rofl:

Geschrieben

@BlackFly ok das mit den Hausmeistern war mir so nicht bekannt. Ich war auch nicht immer überall freigeschaltet. Nur in einem Zeitkorridor vor on Block und nach Off Block um z.B. vom Gate aufs Vorfeld zu kommen. Dafür konnte ich aber immer unbeschränkt über die Zugänge direkt aufs Vorfeld durch auf jenes und durfte sogar eine Person während meiner Dienstzeit mitnehmen, auch wenn sie selbst keinen Ausweis hatte. Ich war dann eben für sie verantwortlich. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Fussel_Dussel:

durfte sogar eine Person während meiner Dienstzeit mitnehmen, auch wenn sie selbst keinen Ausweis hatte. Ich war dann eben für sie verantwortlich. 

Das kenne ich aus der Disko, als die Amis noch hier waren... 

Die haben die Mädels mit in die Kaserne rein nehmen dürfen. Wenn die aber oft genug früh wieder raus sind, ohne sich auf der Liste an der Wache zurückzuschreiben, dann kamen sie auf die schlampenliste und durften gar nicht mehr in die Kaserne :rofl:

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Mick Jaeger:

 

Bedeutet das dann dass man mindestens einmal im Monat Bahn fahren muss um das Bedürfnis zu protokollieren?

 

Die Diskussion über das Verbot ist echt dämlich. Ich denke jeder wäre dort froh gewesen wenn ein Handwerker sich z.B. hätte wehren können. So ist es wie oben bereits geschrieben. Die Schafe bauen die Wolfszäune noch selber weg weil ja ein Schild da steht "Wölfe verboten"... Blöd wenn der Wolf nicht lesen kann...

 

Kannst Du dir dann in einer Bedürfnisanstalt bescheinigen lassen, gelbe KBK.:lol:

Geschrieben

Ich hab dem Alexander Throm mal eine mail geschrieben , was ich von Waffenverboten halte. Denke auf eine Antwort kann ich lange warten...............

 

Zitat

 

Hallo Herr Throm,

 

gestern habe ich von  Ihrem Interview in der BILD am Sonntag gelesen.Es ging um ein Waffenverbot in Zügen der DB. 

 

"Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte der "Bild am Sonntag": "In Zügen muss so schnell wie möglich ein Waffenverbot gelten." "

 

Das Führen von Messern in der öffentlichkeit ab einer bestimmten Klingenlänge ist bereits verboten. Die Bahn schliesst in ihren Beförderungsbedingungen jetzt schon das mitführen von Waffen aus. Das führt u.a. dazu das ich als Sportschütze auf dem Weg zu Wettkämpfen keine Züge der DB nutzen darf. Und das mitführen von Waffen " noch mehr " zu verbieten geht am wirklichen Grund solcher Messerattacken wie vor kurzem vorbei.Dieser Täter von Schleswig-Holstein hätte gar nicht mehr in der Öffentlichkeit unterwegs sein dürfen.

Es passiert leider immer häufiger, das man vor Schutzsuchenden Schutz suchen muss. Das man als rechtstreuer Bürger in Deutschland aber immer mehr die Möglichkeit verliert sich selber " zum Schutz " zu bewehren fördert die Anzahl der Opfer. Wenn meine 21 jährige Tochter zum Feiern am Wochenende in die Stadt fährt muss sie ihr Pfefferspray aus der Handtasche entfernen, weil der Bahnhof eine "Waffenfreie Zone" ist. Wie soll ich das bitte erklären? Wissen Sie was diese "Waffenverbotszonen" bringen ? Rein gar nichts, jedenfalls nicht das was damit bezweckt wird. Liesschen Müller wird bestraft wenn sie  ein Küchenmesser in ihrer Handtasche hat um einen mitgeführten Apfel zerteilen zu können. Es gab schon Fälle in denen Stichschutzwesten als " passive Bewaffnung " gewertet wurden. Aber die "Klientel " die man eigentlich erreichen will, die Straftäter, stören sich nicht an solchen verboten. Sie wollen erreichen das keine Messer mitgeführt werden, damit niemand mehr " gemessert " wird ? Wussten sie, das dieses "Messern " auch schon verboten ist? Weit höher Strafbewehrt als das blosse mitführen eines Messers ? Das interessiert diese Leute nicht ! Sie erreichen damit also nur rechtstreue Bürger und nehmen diesen damit selbst die kleinen Möglichkeiten etwas zur Verteidigung mit sich zu Führen. 

Ergo sind Waffenverbotszonen ein unnützer Aufwand, der Personal und Verwaltung bindet die man anders einsetzen könnte. Die Ordnungskräfte haben jetzt schon die Möglichkeit Kontrollen durch zu führen und wo die fehlen sollten die geschaffen werden. Aber nicht durch Waffenverbotszonen.. Und was ich selber in solchen Zonen beobachten konnte ließ mich auch den Kopf schütteln. Nämlich WER da kontrolliert wurde und WER NICHT. Aus lauter Angst vor dem Vorwurf des " Racial Profilings" werden da kaum die Sorte Menschen kontrolliert, die man eigentlich kontrollieren sollte. Ich habe im Verein Kollegen die bei der Bundespolizei arbeiten. Die berichten, das wenn sie mehr Personen der " Problemklientel " kontrollieren als andere es "mecker " gibt. und was ich am traurigsten fand..................es wurde zugegeben das man sich in nicht ausreichender Mannstärke auch nicht traut 3 oder 4 Personen aus der " Problemklientel " zu kontrollieren. Da müsste man schon zu Zehnt sein und selbst das wäre knapp. Wenn unsere Polizei sich nicht mehr traut Recht und Gesetz durchzusetzen, auch in Berlin Live und in Farbe an Silvester gesehen als dort hunderte offen gegen das Waffengesetz verstoßen haben, dann ist es mit noch mehr Verboten sicher nicht getan. Daran halten sich nur die rechtstreuen Bürger, was die "Problemklientel " von den Ordnungshütern hält  wurde vor laufender Kamera in Berlin auch gesagt " die Polizei kann unsere Eier lecken!!!!"........das ist die Einstellung solcher Menschen. ÄndernSie besser die mal, statt den rechtstreuen Bürger mit Waffenverbotszonen zu " beschützen". Die sind nämlich kein Schutz sondern bewirken das Gegenteil.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb JDHarris:

Eben. Ohne zusätzliches Sicherheitspersonal, welches dann auch an den abgelegensten Mini Bahnhöfen in klein Krikelsdorf für entsprechende Kontrollen und Schutz sorgt, ist das ein unverschämter Treppenwitz.

 

...

 

Selbst mit deutlich mehr Sicherheitspersonal und Polizeivollzugspersonen bliebe das ein unverschämter Treppenwitz.

 

Du brauchst nicht nur

  1. mehr Sicherheitspersonal und Polizisten "an der Front" der Öffentlichen Ordnung. Du brauchst
  2. auch deutlich mehr HR und TR für die anschließenden Ermittlungsverfahren und
  3. ebenso mehr für die Hauptverfahren sowie selbstverständlich
  4. auch deutlich mehr Kapazitäten für die Vollzugsverfahren

Das sind nicht nur ein paar Kriminaler und billige Desktops, Staatsanwälte und Richter sowie "Schließer" - das ist das ganze Paket von Plüschlogen über Fachassistenten bis zu Hausmeistern und Pflegern sowie von der Handfessel über Druckerpapier, Munition und Schießstände bis Plätze in JVAs und Forensischen Krankenhäusern. Du brauchst die gesamte "Wertschöpfungskette" von der Straße weg bis wieder auf die Straße zurück ohne die Heute üblichen Pausen und Abkürzungen. :closedeyes: Denn wenn Du die gesamte "Wertschöpfungskette" nicht vollständig und zügig einsetzt bzw. einsetzen kannst, dann wird wieder ein staatenloser, ehemaliger Asylbewerber mit entsprechender Vorgeschichte oder ein für die Folgen Gleicher aus der Untersuchungshaft entlassen, weil er dort zu lange auf folgenden Verfahren warten musste. :diablo:

 

Dein

Mausebaer

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Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Auf (fast) der ganzen Welt verhindert man schwarzfahren durch Sperren. Automatisiert, nicht mehr wie früher durch einen Bahnbeamten mit Lochzange oder einen Straßenbahnschaffner. Dann eben noch einen Kartenleser für die Kennkarte den Personalausweis dazu. 

 

Weshalb es durchaus strittig ist, ob für die Nutzung des öPNV und der DB überhaupt ein Entgelt verlangt werden kann. Güter bei denen die Nutzung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, wenn jemand das Entgelt für deren Nutzung nicht entrichtet hat, sind sog. "Freie Güter". Diese Güter sind nicht zwingend kostenlos, aber eine Finanzierung über Entgelte funktioniert nicht - z.B. der Empfang von unverschlüsselten öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk, der militärische Schutz durch die Bundeswehr und die NATO-Verbündeten, ... . Hier muss die Finanzierung anders erfolgen, wie z.B.  den Verkauf von Werbezeiten oder das Erheben von Beiträgen und Steuern.

Verlangt jemand für das Nutzen eines Gutes ein Entgelt, so ist grundsätzlich ein Bestandteil des Nutzungsvertrags, das jene, die kein Entgelt entrichten, von der Nutzung ausgeschlossen sind. Sind die es jedoch nicht, so liegt zumindest ein Mangel bei der Erfüllung vor. Wird ein Entgelt verlangt, obwohl dem Anbieter bewusst ist, das kein wirksamer Nutzungsausschluss erfolgt, könnte man über Betrug nachdenken. :rolleyes:

 

vor 8 Stunden schrieb Josef Maier:

Trennung

 

Welche AGB gelten im Zug im Verkehrsverbund denn für Schwarzfahrer? Frage für einen Freund.

 

Die öPNV-Unternehmen und die DB kommen bisher vor den Gerichten damit durch, dass durch das Verhalten der Nutzung der Beförderung ein Vertrag zustande gekommen ist und der "Schwarzfahrer" sich lediglich weigerte, das normale hohe Entgelt vertragskonform zu entrichten, weshalb sie dann berechtigt seien, das sog. "erhöhte Beförderungsentgelt" (sind das noch EUR 40,00 beim öPNV?) zu verlangen. Interessanter Weise kommen sie bei den Gerichten bei Wiederholungen auch mit Strafanzeigen wegen Beförderungserschleichung durch, obwohl sie doch nach deren eigener Behauptung doch auch wiederholt einen Beförderungsvertrag mit dem "Schwarzfahrer" abgeschlossen haben. Selbst bei einer eventuellen, vertragswidriger Nichterfüllung wäre wäre das ein zivilrechtlicher Vorgang und kein straftrechtlicher.

 

Dein

Mausebaer

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