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IGNORED

Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC


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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich bin seit einigen Jahren begeisterter IPSC-Schütze und habe nun auch an den ersten Matches im Ausland teilgenommen. Nun ist es ja leider so, dass wir (gerade im Ausland) mit unseren 10er Magazinen für die IPSC-Büchse nicht konkurrenzfähig sind. Aus dem Grunde würde ich gerne versuchen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beim BKA zu erhalten. Laut meiner Recherche ist dazu ein formloser Antrag beim BKA notwendig. 

 

Ich möchte deshalb hier nachfragen, ob das von euch mal jemand versucht hat und Erfahrungen zu den Voraussetzungen vorliegen? Reicht das aus, wenn ich einige Matches im Ausland vorweisen kann? Und wo würde man solche Magazine kaufen? Die meisten Händler bieten das ja aufgrund der rechtlichen Problematik gar nicht mehr an.

 

Ich bin für jede Info dankbar!

 

VG Forino

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Geschrieben

Die kaufst du dann direkt im Ausland.

Wsr bei mir alles kein Problem- formloser Antrag- bezahlen und kaufen.

Nach dem Kaufen melden nicht vergessen.

In Polen kannst du sie direkt von Halinka am Stand kaufen.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Monsieur:

Die kaufst du dann direkt im Ausland.

Wsr bei mir alles kein Problem- formloser Antrag- bezahlen und kaufen.

Nach dem Kaufen melden nicht vergessen.

In Polen kannst du sie direkt von Halinka am Stand kaufen.

Musstest du Nachweise liefern bzw. wie lief das ab mit dem Antrag ?

Geschrieben

Rufe am Einfachsten direkt beim BKA an. Die sind recht freundlich.

Erzähle denen, was du möchtest und die sagen dir dann was sie alles von dir haben möchten. Dann scannst du denen wunschgemäß das alles und schickst es per Mail hin.

Geschrieben

Schriftlich freitextlich beantragen und hierbei begründen dass du bereits in der Vergangenheit an Matches im Ausland teilgenommen hast und dies auch zukünftig vor hast. Auf IPSC-Disziplinen und den Umstand verweisen, dass auf Grund Magazin Regelung eine Wettkampfteilnahme unter sportlichen Gesichtspunkten nur benachteiligt möglich wäre. Dies sollte bei der Vielzahl an bereits erteilten Genehmigungen mittlerweile ausreichen. Ebenso eine vernünftige und zu begründende Menge an Magazinen beantragen, diese ist dann in der Genehmigung explizit aufgeführt, du bekommst also keine generelle Genehmigung unbegrenzt einzukaufen. 6-8 Stück gingen nach meinen Erfahrungswerten bislang immer durch. 

Dem Antrag sämtlich Nachweise (WBK, EFP, ggf SuRT-Nachweis und Wettkampf Nachweise und auch gleich ein Bild vom Sicherheitsbrhältnis/Tresor) beilegen. Ich habe den Antrag damals mit allen Unterlagen in Papierform eingereicht, ob elektronisch mittlerweile reicht müsste abgefragt werden. Seit vorliegen der Ausnahmegenehmigung reicht es zumindest aus, die Wettkampf Nachweise und auch die Anzeige des Erwerbs der genehmigten magazine per Email zu schicken. 

Die Dauer bis zu Erteilung der Genehmigung kann ne Weile in Anspruch nehmen, auch ein paar Monate. 

Hoffe das hilft weiter 

Geschrieben

Allerdings erschließt sich mir auch nicht, warum seitens des BKA nicht schon lange ein Antragsformular bereitgestellt wird, die Zeitersparnis wäre auch auf Behördenseite enorm da vorherige Nachfragen seitens der Antragsteller unnötig wären und der Antrag würde bereits alles erforderliche enthalten bzw darauf hinweisen 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb ProArma:

Allerdings erschließt sich mir auch nicht, warum seitens des BKA nicht schon lange ein Antragsformular bereitgestellt wird,

So viele Anfragen wegen IPSC Matches im Ausland sind es vermutlich nicht. 

Die subjektive Wahrnehmung der IPSC Schützen täuscht da vielleicht etwas. 

 

Ausserdem wiehert der Amtsschimmel auch beim BKA. Bis das Formular erstellt, freigegeben und veröffentlicht wird, dürften die hier anwesenden schon lange nicht mehr IPSC schießen. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie verhält sich das mit EFP bzw. mit der Mitnahme?

 

Mitnehmen darf man auf dem EFP ohne weitere Erlaubnis  gemäß Paragraph 32 Absatz 3 Nummer 2 ja nur Kat. B und C :

"Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen,"

 

Für alles andere muss eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt werden.

 

Wenn man die Waffe als Kat. B auf dem EFP mitnimmt, im Ausland dann aber tatsächlich eine Kat. A hat, gibt das dann keine Probleme?

Oder beantragen die IPSCler immer die befristete Erlaubnis zur Mitnahme nach Absatz 1?

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Erteilt das BKA auch Auflagen zur Aufbewahrung?

Gesetzliche wie @CZM52 erwähnt, aber auch individuelle. Mitteilen was du abweichend bräuchtest. Was irgendwie konform ist packen die schriftlich dazu.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb MAHRS:

aber auch individuelle.

Genau das ist der Grund meiner Frage, die gesetzliche Regelung ist eindeutig.

Individuell gibts da recht wenig.....

 

Geschrieben

Raidens Frage bezüglich Kat. A/B würde mich auch interessieren.

 

Was ich berichten kann, ist, dass ich mit der Helsinkier Polizei hin- und hergeschrieben hab, und mir schließlich mitgeteilt wurde, dass es passt, wenn ich mit meinem Kat.B Halbautomaten Einreise und den Wisch hab, dass ich meine großen alten Magazine angemeldet habe.

 

Geschrieben

So ist es auch in allen Ländern die ich besuche. Letztendlich muss und müsste man die Diskussion für jedes Zielland führen. In der Praxis ist es jedenfalls bei mir sehr entspannt. Für Gäste hier bei uns dann eher doch aufwendig.

Geschrieben

Mir wurde von Sportkollegen berichtet, daß es Frankreich und Estland nicht entspannt sehen: Sobald langes Magazin drin, Kat. A-Waffe.

In Frankreich soll es auf einem Match auf dem CNTS Kontrollen gegeben haben. Estland hatte auf Anfrage Kat. A bestätigt.

(Beides ist Hörensagen von anderen Schützen auf Matches; ich war selbst nicht dort.)

  • 5 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 8.7.2023 um 12:28 schrieb HeavyGauss:

Hat es zwischenzeitlich geklappt?

Antrag ist vor Monaten beim BKA eingegangen (bestätigt). Ich warte noch auf die Bearbeitung...

Bearbeitet von Forino
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 28.1.2023 um 05:51 schrieb MAHRS:

...

Für Gäste hier bei uns dann eher doch aufwendig.

 

Was muss ich denn zusätzlich tun, um beispielsweise aus Österreich einen Halbautomaten mit 30 Schuss Magazinen nach Deutschland mitnehmen zu dürfen? Im EFP steht er als Kat A.

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