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Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC


Forino

Empfohlene Beiträge

Am 1.4.2024 um 12:22 schrieb Forino:

Servus,

 

1. Ich hatte 6 beantragt und auch bewilligt bekommen. Meine Überlegung dazu war: Ich nehme einen Long-Course und benötige da normalerweise 2 Stück. Wird nun bei einem Match noch ein Magazin-Wechsel vorgeschrieben sind es 3. Ein Ersatzmagazin hätte ich da gerne noch dabei, falls mal eins in den Dreck fällt oder kaputt geht. Somit war ich bei Minimum 4 Stück. Wenn man nun den ganzen Aufwand für den Erwerb berücksichtigt möchte man nicht bei einem defekten Magazin nochmal von vorne anfangen (zumal das ja dann gerne auch mal 6 Monate dauert), weshalb ich für mich noch 2 weitere als Sicherheit dazu gepackt habe. So kam ich auf die 6 Stück. Hab das allerdings nicht im Antrag begründet. 

2. Nein, erst Genehmigung beantragen und erst dann hast du die rechtliche Grundlage zum Kaufen. Du hast dann auch nur einen begrenzten Zeitraum zum Erwerb, solltest dir also vorher schonmal Gedanken zu einem möglichen Lieferanten machen. Ich hatte in Tschechien bestellt, da in DE keiner liefern konnte / wollte. Nach Erwerb musst du dies dann auch mit der Rechnung dem BKA zeitnah melden.

3. Auflage ist Verwendung im Ausland und Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe. Bei mir ist es so, dass ich mehrmals im Jahr versuche an Auslandsmatches teilzunehmen. Deshalb trainiere ich dann auch öfter mal dafür und hab dann auch mal die Magazine voll. Führt ab und an am lokalen Schießstand mal zu ein paar Diskussionen, weil das natürlich selten vorkommt und kaum jemand kennt. 

4. Bei mir waren das Ergebnislisten und gestempelte Einträge im persönlichen Schießbuch. Hat offensichtlich ausgereicht. 

5. Fotos vom Tresor, WBK-Kopie, EFP, SuRT-Nachweise, IPSC-Ergebnislisten und dazu passende Kopien aus dem Schießbuch

6. Anschreiben find ich gerade nicht. Sinngemäß hab ich geschrieben, dass ich 6 Magazine mit 30 Schuss für eine genaue Waffe haben möchte um im Ausland an Wettkämpfen teilzunehmen, da ich ansonsten nicht mehr konkurrenzfähig bin und das einen deutlichen Nachteil für mich darstellen würde. Hab da nur formlos einige Sätze geschrieben und das Problem geschildert. 

 

Hoffe das hilft weiter, viel Erfolg!

Danke für deine interessante Rückmeldung, die ist auf jeden Fall sehr hilfreich.

 

Wir haben bei uns im Verein auch über die Anzahl der Magazine gesprochen.

Muss man konkret die Anzahl beantragen oder reicht es aus wenn man einfach nur sagt, man möchte 30 Schuss Magazine haben?

Läuft man dann Gefahr, dass das Amt dann nur zwei Magazine bewilligt? Im schlimmsten Fall weil man darf ja vermutlich nicht unbegrenzte Anzahl Magazine zu Hause lagern.

 

Dann hatten wir noch den Fall, dass wir überlegt haben, zum Beispiel fünf 30er Magazine und zwei 20er Magazine zu beantragen, da es ja durchaus auch mal sein kann in einem Match liegend zu schießen.

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Am 9.4.2024 um 10:31 schrieb Larrysan:

Danke für deine interessante Rückmeldung, die ist auf jeden Fall sehr hilfreich.

 

Wir haben bei uns im Verein auch über die Anzahl der Magazine gesprochen.

Muss man konkret die Anzahl beantragen oder reicht es aus wenn man einfach nur sagt, man möchte 30 Schuss Magazine haben?

Läuft man dann Gefahr, dass das Amt dann nur zwei Magazine bewilligt? Im schlimmsten Fall weil man darf ja vermutlich nicht unbegrenzte Anzahl Magazine zu Hause lagern.

 

Dann hatten wir noch den Fall, dass wir überlegt haben, zum Beispiel fünf 30er Magazine und zwei 20er Magazine zu beantragen, da es ja durchaus auch mal sein kann in einem Match liegend zu schießen.

Hallo,

 

die Kapazität der Magazine musst du vorher nicht definieren. Ich habe 6 Magazine mit mehr als 10 Patronen des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers genehmigt bekommen. So wie ich das sehe ist es dann egal, ob du dir damit 20er oder 30er oder sogar noch größere Magazine kaufst. 

 

Ich glaube schon, dass du nur eine geringe Anzahl genehmigt bekommst. Mit Sicherheit kann dir diese Frage aber nur das BKA beantworten. 

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  • 2 Wochen später...
Am 14.4.2024 um 20:57 schrieb Forino:

Hallo,

 

die Kapazität der Magazine musst du vorher nicht definieren. Ich habe 6 Magazine mit mehr als 10 Patronen des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäßen Kalibers genehmigt bekommen. So wie ich das sehe ist es dann egal, ob du dir damit 20er oder 30er oder sogar noch größere Magazine kaufst. 

 

Ich glaube schon, dass du nur eine geringe Anzahl genehmigt bekommst. Mit Sicherheit kann dir diese Frage aber nur das BKA beantworten. 

Muss ich bei dem Anschreiben ans BKA auch die Waffe also z.B. Typ, Bezeichnung, Kaliber etc. angeben oder reichen die Infos aus der Kopie der WBK?

 

Danke Dir

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  • 2 Wochen später...
Am 23.4.2024 um 12:05 schrieb Larrysan:

Muss ich bei dem Anschreiben ans BKA auch die Waffe also z.B. Typ, Bezeichnung, Kaliber etc. angeben oder reichen die Infos aus der Kopie der WBK?

 

Danke Dir

Ich hab in meinem Antrag die genaue Waffe und Kaliber genannt. Keine Ahnung, ob das auch anders geht, sorry :unknw:

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