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Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC


Forino

Empfohlene Beiträge

vor 6 Minuten schrieb rider650:

Im EFP steht er als Kat A.

Das hilft dir bei uns leider nicht.

Magst IPSC schießen?

Die 30er müssen auf 10 blockiert sein.

Der Halbautomat muss sportlich zugelassen sein. Lüftungsschlitze Handlauf ...

 

Ich schicke dir eine PM zum Rest.

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Am 10.7.2023 um 15:53 schrieb Forino:

Antrag ist vor Monaten beim BKA eingegangen (bestätigt). Ich warte noch auf die Bearbeitung...

Ausnahmegenehmigung kam vor einigen Tagen, ich glaub die lesen hier mit :-)

Ein paar Eckdaten:

- Die Anzahl an Magazinen, die ich beantragt hatte, wurde genehmigt

- Es wurden Magazine mit mehr als zehn Patronen genehmigt, keine genaue Festlegung der Größe

- Meldung des Erwerbs muss unverzüglich ans BKA geschickt werden

- Auflage: Ausschließlich zur Verwendung im Ausland und zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe

- Teilnahme an internationalen Wettbewerben muss in ca. 12 Monaten nachgewiesen werden. Danach alle 5 Jahre. Ohne Nachweis Entzug der Genehmigung.

- Magazine sind so zu verwahren und zu nutzen, dass ein Zugriff Fremder ausgeschlossen ist.

- Kosten für Genehmigung: ca. 110 € 

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vor einer Stunde schrieb Forino:

Magazine sind so zu verwahren und zu nutzen, dass ein Zugriff Fremder ausgeschlossen ist.

 

Wird eigentlich für Magazine, die mit Ausnahmegenehmigung erworben worden sind, eine bestimmte Tresorstuffe gefordert oder reicht dann auch ein A-Schrank?

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Am 28.1.2023 um 19:11 schrieb Mateusz:

Schiessen die Franzosen und Estländer (?) denn auch nur mit 10ern?

 

Esten ;-)     Sorry, ich hatte Deine Frage übersehen.

Nein, sie haben größere Magazine und die Waffe ist Kat. A, so wie es der europäische Gesetzgeber es IMHO beabsichtigt hat.

 

 

Am 19.7.2023 um 13:36 schrieb rider650:

Was muss ich denn zusätzlich tun, um beispielsweise aus Österreich einen Halbautomaten mit 30 Schuss Magazinen nach Deutschland mitnehmen zu dürfen? Im EFP steht er als Kat A.

 

Irgendeinen Halbautomaten kann schwierig sein:

Er darf nicht nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen (wie z.B. SIG-Sturmgewehre, div. Kashis, ...) und nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sein (bestimmte optische Merkmale, aber auch Maschinenpistolen-Derivate).

 

30er Magazine sind grundsätzlich verbotene Gegenstände, für deren Einfuhr Du einen Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigst.

Zur sportlichen Verwendung sind sie danach auf 10 Schuß zu blockieren.

Die meisten ausländischen Sportschützen besorgen sich stattdessen 10er.

Bearbeitet von weyland
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vor 6 Stunden schrieb weyland:

...

30er Magazine sind grundsätzlich verbotene Gegenstände, für deren Einfuhr Du einen Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes benötigst.

Zur sportlichen Verwendung sind sie danach auf 10 Schuß zu blockieren.

Die meisten ausländischen Sportschützen besorgen sich stattdessen 10er.

 

Wie ist das bei Transit?

also z. B. Schweizer, welcher zum Match nach Polen mit dem Auto durch D muss?

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vor 19 Stunden schrieb Lavendel:

Wie ist das bei Transit?

also z. B. Schweizer, welcher zum Match nach Polen mit dem Auto durch D muss?

 

Es ist in Deutschland ein verbotener Gegenstand; Du brauchst eine Sondergenehmigung dafür.

Inwieweit es da bereits ein funktionierendes oder sogar vereinfachtes Verfahren gibt , ist mir nicht bekannt. Letztes Jahr gab es das nicht, wie mir ein dänischer Schütze in Polen erzählte.

 

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Das war auch der Hintergrund meiner Frage.

Wir hatten dieses Jahr in Polen mehrere Schweizer in der Squad. Die haben bis einschließlich BKA keinerlei verwertbare und belastbare Auskunft bekommen ob und wie sie durch D kommen, aber auch keine Auskunft in der Art "geht nicht". Sie sind letztendlich mit der ganzen Ausrüstung von Zürich nach Prag geflogen, haben sich dort einem Mietwagen genommen und sind damit dann nach Polen Wiechlice gekommen.

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  • 1 Monat später...

Hallo,

 

hat jemand Erfahrung bezüglich einer Magazin BKA Ausnahmegenehmigung für Sammler, oder gibts das grundsätzlich nur für IPSC Schützen?

 

ich bin Sammler von Militär und Polizeiwaffen, und mit den kurzen 10er Magazinen sieht das doch eher blöd und nicht original aus, kann man mit diesem Bedürfnis auch eine Genehmigung bekommen?

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Am 2.9.2023 um 00:00 schrieb GunCollector85:

Hallo,

 

hat jemand Erfahrung bezüglich einer Magazin BKA Ausnahmegenehmigung für Sammler, oder gibts das grundsätzlich nur für IPSC Schützen?

 

ich bin Sammler von Militär und Polizeiwaffen, und mit den kurzen 10er Magazinen sieht das doch eher blöd und nicht original aus, kann man mit diesem Bedürfnis auch eine Genehmigung bekommen?

Frag das BKA was sie anerkennen 

 

„schaut blöd aus“ würd ich ggf. ersetzen durch „ im Orginal mit 20/30 Schuss  Magazin“

Bearbeitet von CZM52
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  • 2 Wochen später...
Am 10.9.2023 um 08:47 schrieb Giraffe:

An wie vielen Matches im Ausland muss man teilgenommen haben, damit das BKA eine Ausnahmegenehmigung wahrscheinlich erteilen wird?

bei mir haben 2 ausgereicht. Habe aber auch innerhalb von DE an einigen Wettkämpfen teilgenommen. Weiß nicht, ob die generelle Aktivität bei der Beurteilung auch mit einfließt

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  • 6 Monate später...
Am 21.7.2023 um 12:04 schrieb Forino:

Ausnahmegenehmigung kam vor einigen Tagen, ich glaub die lesen hier mit :-)

Ein paar Eckdaten:

- Die Anzahl an Magazinen, die ich beantragt hatte, wurde genehmigt

- Es wurden Magazine mit mehr als zehn Patronen genehmigt, keine genaue Festlegung der Größe

- Meldung des Erwerbs muss unverzüglich ans BKA geschickt werden

- Auflage: Ausschließlich zur Verwendung im Ausland und zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe

- Teilnahme an internationalen Wettbewerben muss in ca. 12 Monaten nachgewiesen werden. Danach alle 5 Jahre. Ohne Nachweis Entzug der Genehmigung.

- Magazine sind so zu verwahren und zu nutzen, dass ein Zugriff Fremder ausgeschlossen ist.

- Kosten für Genehmigung: ca. 110 € 

Servus Forino,

 

ich hatte gehofft, dass ich dir auch eine PM schicken, was aber leider hier scheinbar auf der Plattform nicht möglich ist. 

Es ist sehr erfreulich zulesen, dass es bei dir scheinbar problemlos geklappt hat.

 

Ich möchte das Rad nicht neu erfinden und finde es gut wenn sich bestimmte Sachen bewährt haben.

 

Kannst du uns vllt bitte etwas mehr Details nennen, so dass unsere Antragstellung auch von Erfolg gekrönt sein wird.

 

1. Wieviel Magazine hattest du beantragt? Aus meiner Sicht braucht man ja meist nur zwei, aller höchstens drei Hast du andere Erfahrungswerte? 

2. Hattest du deine Magazine bereits erworben und dann erst die Ausnahmegenehmigung beantragt?

3. Auflage: Ausschließlich zur Verwendung im Ausland und zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe 
Bedeutet dies, dass ich beim Training in Deutschland auch die 30er Magazine verwenden kann. Mit voller Kapa oder nur 10 Schuss drin?

4. In welcher Form (Ergebnislisten?, Urkunden?) muss beim BKA die Teilnahme an internationalen Wettbewerben nachgewiesen werden?  

5. Welche Unterlagen hast du mit beim Antrag mit eingereicht? 

6. Kannst du uns ggf. bitte den Text von deinem Antrag zur Verfügung stellen.

 

Besten Dank soweit für die Unterstützung 

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vor 3 Stunden schrieb Larrysan:

. Wieviel Magazine hattest du beantragt? Aus meiner Sicht braucht man ja meist nur zwei, aller höchstens drei Hast du andere Erfahrungswerte? 

 

also zumindest bei IPSC wirst du nicht mit 2- 3 auskommen.

 

Je nach Stage möchtest du lieber mit nem 20 als einem 30er schiessen (zb. weil liegend). beim Long Course hast du 40 Schuss plus Reserve also mind. 1x 30 + 1x 20 plus noch weitere Magazine, falls Störung oder es fällt runter.

Es gehen auch Magazine kaputt, und du willst nicht 800km von zuhause ein Match abbrechen, weil du kein Magazin hast.

Und dann schiessen wir ja auch noch outdoor, dann sind 2 Magazine gerade in den Dreck gefallen, und auf der nächsten Stage bist du als erster dran.

 

Ein vernünftiges Maß an Magazinen ist schon angenehm.

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vor 2 Stunden schrieb Mateusz:

Ein vernünftiges Maß an Magazinen ist schon angenehm.

und vor allem, wenn man  nur  2 oder 3 beantragt und es gehen welche kaputt geht die ganze scheisse mit der beantragung wieder von vorne los............................

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vor 5 Stunden schrieb Larrysan:

Ausnahmegenehmigung kam vor einigen Tagen

 

Die Inhalte der Genehmigungen ändern sich. Aktuell ist zu erkennen, dass das BKA weniger "Handhabe" genehmigt. Eine Nutzung zum Training im Inland wurde bei den letzten Genehmigungen nicht mehr eingeräumt.

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vor 4 Stunden schrieb Mateusz:

 

also zumindest bei IPSC wirst du nicht mit 2- 3 auskommen.

 

Je nach Stage möchtest du lieber mit nem 20 als einem 30er schiessen (zb. weil liegend). beim Long Course hast du 40 Schuss plus Reserve also mind. 1x 30 + 1x 20 plus noch weitere Magazine, falls Störung oder es fällt runter.

Es gehen auch Magazine kaputt, und du willst nicht 800km von zuhause ein Match abbrechen, weil du kein Magazin hast.

Und dann schiessen wir ja auch noch outdoor, dann sind 2 Magazine gerade in den Dreck gefallen, und auf der nächsten Stage bist du als erster dran.

 

Ein vernünftiges Maß an Magazinen ist schon angenehm.

Guter Einwand, ich möchte halt nicht unverschämt sein und einen falschen Eindruck beim BKA erwecken, obwohl wir Sportschützen den vermutlich eh schon haben.

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Am 30.3.2024 um 16:13 schrieb MAHRS:

Eine Nutzung zum Training im Inland wurde bei den letzten Genehmigungen nicht mehr eingeräumt.

Da bin ich ja froh, dass ich meine Magazine alle auf "Altbesitz" habe.

 

Wie liefe das denn praktisch ab, wenn man mit "seinen" Alt-Magazinen ins Ausland fährt. Nimmt man einfach die Anmeldebestätigung vom Amt mit oder ist zusätzlich eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll empfehlenswert?

 

frogger

 

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Am 30.3.2024 um 10:17 schrieb Larrysan:

Servus Forino,

 

ich hatte gehofft, dass ich dir auch eine PM schicken, was aber leider hier scheinbar auf der Plattform nicht möglich ist. 

Es ist sehr erfreulich zulesen, dass es bei dir scheinbar problemlos geklappt hat.

 

Ich möchte das Rad nicht neu erfinden und finde es gut wenn sich bestimmte Sachen bewährt haben.

 

Kannst du uns vllt bitte etwas mehr Details nennen, so dass unsere Antragstellung auch von Erfolg gekrönt sein wird.

 

 

1. Wieviel Magazine hattest du beantragt? Aus meiner Sicht braucht man ja meist nur zwei, aller höchstens drei Hast du andere Erfahrungswerte? 

2. Hattest du deine Magazine bereits erworben und dann erst die Ausnahmegenehmigung beantragt?

3. Auflage: Ausschließlich zur Verwendung im Ausland und zur Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe 
Bedeutet dies, dass ich beim Training in Deutschland auch die 30er Magazine verwenden kann. Mit voller Kapa oder nur 10 Schuss drin?

4. In welcher Form (Ergebnislisten?, Urkunden?) muss beim BKA die Teilnahme an internationalen Wettbewerben nachgewiesen werden?  

5. Welche Unterlagen hast du mit beim Antrag mit eingereicht? 

6. Kannst du uns ggf. bitte den Text von deinem Antrag zur Verfügung stellen.

 

Besten Dank soweit für die Unterstützung 

Servus,

 

1. Ich hatte 6 beantragt und auch bewilligt bekommen. Meine Überlegung dazu war: Ich nehme einen Long-Course und benötige da normalerweise 2 Stück. Wird nun bei einem Match noch ein Magazin-Wechsel vorgeschrieben sind es 3. Ein Ersatzmagazin hätte ich da gerne noch dabei, falls mal eins in den Dreck fällt oder kaputt geht. Somit war ich bei Minimum 4 Stück. Wenn man nun den ganzen Aufwand für den Erwerb berücksichtigt möchte man nicht bei einem defekten Magazin nochmal von vorne anfangen (zumal das ja dann gerne auch mal 6 Monate dauert), weshalb ich für mich noch 2 weitere als Sicherheit dazu gepackt habe. So kam ich auf die 6 Stück. Hab das allerdings nicht im Antrag begründet. 

2. Nein, erst Genehmigung beantragen und erst dann hast du die rechtliche Grundlage zum Kaufen. Du hast dann auch nur einen begrenzten Zeitraum zum Erwerb, solltest dir also vorher schonmal Gedanken zu einem möglichen Lieferanten machen. Ich hatte in Tschechien bestellt, da in DE keiner liefern konnte / wollte. Nach Erwerb musst du dies dann auch mit der Rechnung dem BKA zeitnah melden.

3. Auflage ist Verwendung im Ausland und Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe. Bei mir ist es so, dass ich mehrmals im Jahr versuche an Auslandsmatches teilzunehmen. Deshalb trainiere ich dann auch öfter mal dafür und hab dann auch mal die Magazine voll. Führt ab und an am lokalen Schießstand mal zu ein paar Diskussionen, weil das natürlich selten vorkommt und kaum jemand kennt. 

4. Bei mir waren das Ergebnislisten und gestempelte Einträge im persönlichen Schießbuch. Hat offensichtlich ausgereicht. 

5. Fotos vom Tresor, WBK-Kopie, EFP, SuRT-Nachweise, IPSC-Ergebnislisten und dazu passende Kopien aus dem Schießbuch

6. Anschreiben find ich gerade nicht. Sinngemäß hab ich geschrieben, dass ich 6 Magazine mit 30 Schuss für eine genaue Waffe haben möchte um im Ausland an Wettkämpfen teilzunehmen, da ich ansonsten nicht mehr konkurrenzfähig bin und das einen deutlichen Nachteil für mich darstellen würde. Hab da nur formlos einige Sätze geschrieben und das Problem geschildert. 

 

Hoffe das hilft weiter, viel Erfolg!

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vor 20 Stunden schrieb MAHRS:

Kommt aufs "Ausland" drauf an.

Diese Aussage ist einfach nur Quatsch.

Das "Ausland" ist vollkommen uninteressant, zumindest in der ersten Runde. Wir reden hier von deutschem Recht. Das man sich im Ausland an die gültigen Bestimmungen hält und sich vorher kundig macht, setze ich (und unsere deutschen Behörden) einfach mal voraus.

Das Ausland interessiert die deutschen Behörden nicht im Geringsten.

Das Problem ist der Grenzübertritt von D ins Ausland mit dem Altbesitz. Die Anmeldung vom Altbesitz berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Die Sportfreunde, welche später (also zeitlich nach Altbesitz beantragt haben, sind da deutlich besser dran, da ist die Genehmigung vom BKA für´s Ausland inkl.).

 

 

vor 21 Stunden schrieb frosch:

...

Wie liefe das denn praktisch ab, wenn man mit "seinen" Alt-Magazinen ins Ausland fährt. Nimmt man einfach die Anmeldebestätigung vom Amt mit oder ist zusätzlich eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll empfehlenswert?

...

Wir reden hier über verbotene Gegenstände (zumindest aus Sicht dritter und für dritte beim Altbesitz). Der Zoll ist nicht die zuständige Waffenbehörde.

Kläre das verbindlich mit deiner Waffenbehörde.

Das BKA ist dafür auch nicht zuständig. Die Magazine sind für dich als Altbesitzer kein verbotener Gegenstand. Interessiert das BKA damit nicht. Die sind für verbotene Sachen zuständig. Wenn dich deine Behörde i.d.S. an das BKA verweisen sollte, wirst du von denen genau diese Antwort erhalten und einen Rückverweis an deine Behörde.

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