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DSB Verein- BDS Gruppe und Waffenrechtliche Befürwortungen


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Geschrieben

Ich erfahre im Moment als ( noch Außenstehender ) ein Problem und würde gerne mal die ( gerne neutral und fachlich gehaltene) Meinung des Forums hören.

 

Situation

Vereinsanlagen sind einem Verein untergeordnet der im DSB ist.

Es gibt eine BDS Gruppe mit relativ vielen Mitgliedern, Teile des Vorstands der BDS Gruppe sind auch im Vorstand des DSB Vereins.

 

Bisher war das Schiessen von zum Beispiel Halbautomatischen Langwaffen auf den 50 und 100 Meter Bahnen oder großkalibrige Kurzwaffen  mit Rotpunktvisier etc kein Problem.

BDS Scheiben durften aufgehängt werden und im Rahmen der Standzulassung durfte geschossen werden.

Jetzt gibt es eine geringe Menge der DSB Schützen die sich durch die BDS Disziplinen gestört fühlen.

 

Jetzt ist im Moment das Schiessen nach NICHT DSB Regeln untersagt worden.

Es wird aber an einer Lösung gearbeitet.

Ein Mitglied der BDS Gruppe das sportlich sehr aktiv ist und gute Verbindungen zum Landesvorstand hat macht jetzt grade das sprichwörtliche Fass auf.

Das Mitglied führt an

- der Vorsitzende der BDS Gruppe hat etliche Anträge für Waffen Befürwortungen unterschrieben in denen er versichert das der Verein über die entsprechenden Möglichkeiten des Trainings verfügt um mit diesen Waffen zu schiessen.

Sehr viele Mitglieder der Gruppe haben Waffen die in diese Kategorien fallen würden und können diese lediglich in diesem Verein schiessen also eine andere Trainingslokalitär fällt für viele aus.

 

Meine Frage 

 

Ist die Annahme des Mitglieds richtig das die Befürwortungen nicht erteilt werden dürfen wenn nicht klar geregelt ist das der BDS auf der Anlage Schiessen darf?

Was ist mit bereits erteilten Bedürfnissen als es noch möglich war - gibt es Anforderungen an die Mitglieder wie sie in Zukubft Ihre Waffen aus dem BDS bewegen müssen ?

 

Ist es juristisch relevant wenn es nicht mehr erlaubt ist und einige Mitglieder Ihre Waffen nicht mehr Schiessen können zb Wegfall des Bedürfnisses ?

 

Besten Dank

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb Monsieur:

Ein Mitglied der BDS Gruppe das sportlich sehr aktiv ist und gute Verbindungen zum Landesvorstand hat macht jetzt grade das sprichwörtliche Fass auf.

Das Mitglied führt an

Ähm, wer macht jetzt das Faß auf?

Das eigene Mitglied der BDS-Gruppe oder ein Mitglied der DSB-Abteilung?

Wie ist der rechtliche Status der BDS-Abteilung /Gruppe?

aus welcher Ecke kommt:

Zitat

Jetzt ist im Moment das Schiessen nach NICHT DSB Regeln untersagt worden.

 

Bearbeitet von schuster
Enter zu früh
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb Monsieur:

Jetzt ist im Moment das Schiessen nach NICHT DSB Regeln untersagt worden.


Und wo steht, dass man beim Training für den DSB keine BDS-Scheiben aufziehen darf und die Zeit für eine gewisse Anzahl von Schüssen setzt? Sonst könnte man Training für den DSB ja auch keine speziellen Übungsscheiben (Dreieck, vertikaler/horizontaler Balken, weiße Scheibe, usw.) nutzen.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Hitman:


Und wo steht, dass man beim Training für den DSB keine BDS-Scheiben aufziehen darf und die Zeit für eine gewisse Anzahl von Schüssen setzt? 

Der Schiessleiter sagt, nur DSB Scheibe.

 

vor 9 Minuten schrieb schuster:

Und nach Regeln eines anderen DSB-Landesverbandes nach Liste B darf ich auch!

Wurde ausdrücklich exkludiert und auf das eigene Bundesland hingewiesen.

Geschrieben (bearbeitet)

Oder anders ausgedrückt- ich habe einige Langwaffen die ich nicht regelmäßig ausführen kann wenn ich nicht mehr dort schiessen kann.

Ich müsste mir einen anderen Verein suchen und ich habe ehrlich gesagt keinen Bock auf Stress mit der Waffenbehörde oder dem BDS- nach dem Motto du hast ja keinen Verein wo du es schiessen darfst.

Bearbeitet von Monsieur
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Monsieur:

Jetzt ist im Moment das Schiessen nach NICHT DSB Regeln untersagt worden.

 

 

Steht in eurer Satzung so etwas wie "zur Förderung des Schießsports"? Eine Beschränkung der schießsportlichen Möglichkeiten wegen Animositäten einzelner Vorstandsmitglieder könnte da schnell mit dem Vereinszweck kollidieren.

 

Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der BDS Gruppe grundsätzlich auch reguläre Mitglieder des Vereins sind, also nur zusätzlich eine vereinsinterne Mitgliedergruppe im BDS gegründet wurde, damit habt ihr die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen im Verein auch.

Wenn du einen Antrag auf Verbandbescheinigung im BDS ausfüllst muss nachgewiesen werden dass die BDS Gruppe oder der Verein auch die tatsächliche Nutzung für einen einen Schießstand hat, bspw. über Mietvertrag oder weil der Verein diesen betreibt über eine Einzelbestätigung.

Ein Beispiel hier:

https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_verbandsbescheinigung/2021-03-31_Merkblatt erforderliche Unterlagen.pdf

 

Bisher war das wohl auch der Fall und solche Unterlagen wurden eingereicht. 

Interessant ist jetzt die genaue Klärung welcher Status die BDS Gruppe hat, einfache Mitgliedergruppe, eingetragener Verein, Standkapazität angemietet oder im regulären Training einfach mitgeschossen usw. usf.

 

Falls keine kurzfristige gütliche Einigung erzielt werden kann, gäbe es die Möglichkeit als Vereinsmitglied eine außerordentliche Hauptversammlung zu erzwingen und das Thema in großer Runde darzulegen.

Könnte dann sehr peinlich für den Vorstand und den Schießleiter werden.

 

§ 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Monsieur:

Der Schiessleiter sagt, nur DSB Scheibe.

 

Was hat der Schießleiter damit zu tun? Der Vorstand (übergeordnet noch die Mitgliederversammlung) entscheided und dort sind auch auch BDSler drin. Der weißt dann die Standaufsicht darauf hin, was ggf. nicht erlaubt ist.

 

Beim DSB gibt es übrigens keine Schießlieter, sondern nur Standaufsichten und Wettkampfrichter.

Bearbeitet von Hitman
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Hitman:

Beim DSB gibt es übrigens keine Schießlieter, sondern nur Standaufsichten und Wettkampfrichter.

 

Nennt sich "Schießsportleiter", gerne auch als "Schießleiter" abgekürzt und ist im DSB eine Vorstufenqualifikation für den Trainer C Basis.

https://www.dsb.de/fileadmin/_horusdam/959-Bildung_Qualiplan_2019.pdf

 

Wie das vereinsintern genannt wird und welche Qualifikation tatsächlich dahinter steckt oder ob das nur eine Art Tätigkeitsbezeichnung wie "Sportwart im Verein" ist soll uns nicht weiter stören...

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Monsieur:

Wurde ausdrücklich exkludiert und auf das eigene Bundesland hingewiesen

Ich vermute mal, das hier jemand den Stein der Weisen gefunden haben will.

Ja, für die Befürwortung einer Waffe durch den Landesverband gilt die DSB-SpO sowie die ladesverbandsmäßige Liste B.

Nur nebenbei, die Grenzen eines Landesverbandes des DSB muß nicht die Grenze eines Bundeslandes der BRD sein.

Aber, ich darf als DSB-Schütze nach allen Regeln, die vom BMI genehmigt wurden, schießen.

 

Und zwei Fragen von mir hast du nicht beantwortet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Weinberger:

habe grundsätzlich nichts gegen HA, aber nerven kann´s bisweilen schon.

 

Aha......Pistolen nerven also. Dann bist wohl im falschen Sport. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Monsieur:

Ich müsste mir einen anderen Verein suchen

Das wird die beste Lösung sein! Wenn selbst bei euch wo wie du schreibst eine eigene BDS Gruppe existiert, wo sogar der Vorstand mit drin ist, so beschnitten wird, weil sich ein paar DSB Opas gestört fühlen.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb callahan44er:

weil sich ein paar DSB Opas gestört fühlen.

Sorry, was soll das?

Meine obigen Fragen wurden übergangen, ob ein Mitglied wirklich

Zitat

Ein Mitglied der BDS Gruppe das sportlich sehr aktiv ist und gute Verbindungen zum Landesvorstand hat 

 die eigene Gruppe an anmistet, keine Auskunft.

Wie der Status der Gruppe ist, ob z.B eigene Trainingszeit möglich ist, Alles nebulös!

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb callahan44er:

Aha......Pistolen nerven also. Dann bist wohl im falschen Sport. 

Das sind doch jetzt "Plattheiten". Ich schieße z.B. überwiegend OG, also eher Brummer. Ein kurzer Chile kracht auch in 7x57 ordentlich. Es gibt sicher KK-Schützen,

die empfindlich sind. Wenn ich nun auf den Stand komme und weiß, da ist ein Vereinskamerad (darf man Kamerad noch sagen?) in der Richtung etwas zarter besaitet, baue ich, wenn möglich, nicht gerade neben ihm die Artellerie auf.

 

Umgekehrt suche ich nicht unbedingt die Nähe der "Feuerstöße". Ich komme damit auf freundlicher Basis gut zu Recht und lebe nicht in einem Verbandskrieg. Gegenseitige Rücksichtsnahme, Abstimmung und für alle läuft es.

Und ja, ich habe auch 2 HA.

 

 

Geschrieben

@schuster

Ein Mitglied unserer BDS Gruppe „ macht das Fass auf“.

Es handelt sich wie richtig angenommen um eine Gruppe die dem DSB Verein angeschlossen ist.

Waren das die beiden Fragen?

Sorry die hatte ich überlesen.

vor 14 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Ich verstehe die Problematik nicht … ihr habt nen eigenen Stand und schafft es nicht, 2 unterschiedliche Termine für den jeweiligen Verband zu organisieren?

Naja wenn du Berufstätige/Selbstständige hast die nur zu Randzeiten können wird ein Mittwochabend an den sich alle seit vielen Jahren gewöhnt haben schnell voll.

Der Stand ist stellenweise noch an andere Vereine vermietet und wenn zum Beispiel Vorderlader oder Ordonnanz trainiert ( DSB )… die haben extra Trainingszeiten.

Also den BDS auszulagern wird für einige zeitlich schwer werden.

vor 28 Minuten schrieb schuster:

Sorry, was soll das?

Meine obigen Fragen wurden übergangen, ob ein Mitglied wirklich

 die eigene Gruppe an anmistet, keine Auskunft.

Wie der Status der Gruppe ist, ob z.B eigene Trainingszeit möglich ist, Alles nebulös!

Huiuiui grade erst gelesen- immer ruhig mit den jungen Pferden hier ist garnichts nebulös und es wird bitte nicht das Thema verschwurbelt.

 @CiscoDisco

Vielen Dank das hilft mir weiter.

Ich hoffe mal das diese Eskalationsstufen nicht begangen werden, auf so einen Kleinkrieg im Verein habe ich so garkeinen Bock.

Ich stufe unseren Kollegen aber als „ streitlustig“ und Rechtsbewusst ein.

vor einer Stunde schrieb schuster:

Ich vermute mal, das hier jemand den Stein der Weisen gefunden haben will.

Ja, für die Befürwortung einer Waffe durch den Landesverband gilt die DSB-SpO sowie die ladesverbandsmäßige Liste B.

Nur nebenbei, die Grenzen eines Landesverbandes des DSB muß nicht die Grenze eines Bundeslandes der BRD sein.

Aber, ich darf als DSB-Schütze nach allen Regeln, die vom BMI genehmigt wurden, schießen.

 

Und zwei Fragen von mir hast du nicht beantwortet.

Würdest du also postulieren das auf einem DSB Stand immer auch mit HA Geschossen werden darf da sie in einigen Listen B der Landesverbände auftauchen ?

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wir brauchen wirklich keine Feinde von aussen, wir haben genug im inneren.................................Wir haben eine ähnliche Konstellation im Verein. Ca 350 Mitglieder, davon sind über 100 AUCH in unserer BDS Gruppe. Unser BDS Gruppenchef ist auch Vorstandsmitglied. Ich denke z.Z. sind die BDS`ler die aktivsten Schützen. Es wurden vor Corona auch 2 Fallscheibenanlagen angeschafft und in die Standzulassung integriert. Es steht der AUsbau von 2 mal 5 25 m Bahnen an, die voll begehbar sein sollen. Bei uns ist es eher ein Hand in Hand als ein gegeneinander . Allerdings haben wir auch so einen " Streithansel " im Verein, der immer mal wieder den Vorstand mit Dreck bewirft. Bis zur Anzeige wegen veruntreuung. Er selber hatte aber lange Jahre die ganze Familie mit einigen Schützen im "Familienbeitrag ", obwohl die Töchter schon lange verheiratet waren. Das ist aber " was anderes".....................Los wird man den aber fast nicht. 

 

Edit: Zu den bereits genehmigten Bedürfnissen über den BDS sehe ich keine wirklichen Probleme. Wenn es für dich eine möglichkeit gibt deine BDS Waffen auch woanders zu schiessen sollte das reichen. Wir haben auch keinen 100m Stand , aber Waffen für solche Disziplinen über den BDS. Dann Fahre ich halt 20 km und schiesse diese Waffen dann auf einem anderen Stand. Zur Not muss man halt mal Sprit verbrennen und Reifen abfahren........................

Bearbeitet von PetMan

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