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Haftpflicht bei Schuss auf Auto


Jäger98

Empfohlene Beiträge

vor 17 Minuten schrieb mwe:

 

Die meiner Meinung nach bisher wertvollste und wichtigste Antwort in diesem Thema (von den konstruktiven Antworten). Dazu muss aber Einsicht vorhanden sein, die in den Beiträgen des Verursachers nicht zu erkennen ist, was schlecht ist.

Ist es nicht, die Erfahrung zeigt eher dass Fehler genauso bei den "Profis" passieren und die Tatsache das nicht immer ein Schaden entsteht muss kein Hinweis auf besonders rücksichtsvollen Umgang sein.

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46 minutes ago, joker_ch said:

Und es ist eben interessant das du zur Versicherung gelaufen bist, weil du der Meinung ist es ist ja NUR ein Unfall.


Grobe Fahrlässigkeit von jemandem, der seine Sachkunde belegen musste wäre meine Argumentationslinie, wenn ich die Versicherung vom Ersatz des Schadens bewahren wollte.

An den Jäger meine Empfehlung darüber nachzudenken, wie viele Fehler er machen musste bis schließlich das passiert ist.
Da schon damit angefangen wurde, würde ich die Fehler hier auch aufzählen, damit alle Mitleser und Entscheider zumindest eine gute Sozialprognose geben können.

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Erst den Auspuff ringeln und dann das Auspuffrohr bis zum Krümmer herauslösen. Den Tank vorsichtig herauslösen und dann die Schlösser aufbrechen. Die Motorkammer kann man dann nach entfernen der Haube öffnen. In den Kühlergrill kommt selbstverständlich der Bruch. Nach durchtrennen der Bremsleitungen ausbluten lassen. 

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vor einer Stunde schrieb Jäger98:

ich bin ja froh, dass die ganzen unfehlbaren hochkarätigen Experten hier so viel sinnvolles beizutragen haben. Dein Leben muss schon spannend sein  

Ich halte Dich zwar für eine Sockepuppe, aber falls doch nicht, kannst Du mir Deinen ungefähren Wohnort sagen, nur damit ich immer einen großen Bogen machen kann, scheinst einen sorglosen Umgang mit Waffen zu haben.

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Entladen IMMER in sichere Richtung!

Also gewachsenen Erdboden!

Nicht auf die Strasse oder gar das Auto!

Und Handschuhe aus bei solchen Aktionen!!!!!!!

Bzw. dünne Unterhandschuhe, wo man noch genug Gefühl hat(also die Gefühlsechten!!!!!)

Hab sowas im Winter unter den Fäustlingen, aber auch da Abuzugsfinger abgeschnitten.

 

Mal unter uns: als Rechtschütze mit ner Linkswaffe?????????

Neeee, dann lieber gar nicht jagen gehen, das musste ja schiefgehen.

 

Hier wäre ECHT mal das Übedenken der eigenen Handlungen bitternötig.

 

Sonst könnte in Zukunft mal ein toter Jäger im Wald liegen...

 

 

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Hab mir seinen Beitrag noch mal durchgelesen. Ich finde, wir sollten nicht so selbstgerecht sein. Katastrophen entstehen immer aus einer Verkettung von unglücklichen Umständen. Deshalb gibt es ja die Redundanz bei den Cooper Regeln. Und lernen tut man durch Fehler. Ich denke, das hat er jetzt. 

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45 minutes ago, Cannon Balls said:

Hab mir seinen Beitrag noch mal durchgelesen. Ich finde, wir sollten nicht so selbstgerecht sein. Katastrophen entstehen immer aus einer Verkettung von unglücklichen Umständen. Deshalb gibt es ja die Redundanz bei den Cooper Regeln. Und lernen tut man durch Fehler. Ich denke, das hat er jetzt. 

Wenn er lernt ist ja gut bzw versteht wo der Fehler liegt und nicht meint es ist einfach Pech.

 

Ich habe auch einmal eine ungewollte Schussabgabe gehabt, aus der habe ich sehr viel gelernt mit dem sicheren Umgang mit der AK47 in Combat Übungen, habe sie selbst danach modifiziert. Grund war die Transition vom entsichern eines Stg90 auf die AK47.

Gelernt das man dies bei einer neuen Waffe mal öfters trocken üben sollte bis es sitzt und nicht meinen weil man es mit der Waffe A kann es im Stress mit der Waffe B geht.

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vor 6 Stunden schrieb Jäger98:

Ich weiß nicht, was für Szenarien sich hier vorgestellt werden. Aber nein, ich habe nicht willkürlich auf ein Auto geschossen, was da vorbei gefahren ist und es war auch niemand im Auto.

Ich hab mir das Auto geliehen und dazu noch eine Waffe. Ein Linksrepetierer (als Rechtshänder), was die Handhabung erschwert hat. Die Waffe hat dazu noch die dumme Eigenschaft, dass man sie komplett entsichern muss, um den Verschluss öffnen zu können.

Als ich zum Auto kam, dachte ich, ich hätte die Waffe schon entladen, mein Fehler. Ich wollte es aber nochmal prüfen, bevor ich die Waffe verpacke. Dazu musste ich eben entsichern, hatte dabei aber wohl noch irgendwie mit meinem dicken Handschuh bisschen den Abzug berührt und ein Schuss hat sich gelöst. Also kurzum, war eine ungewollte Schussabgabe auf den Rücksitz des natürlich unbesetzten Autos. 

Servus!

 

Ganz ehrlich, keiner ist unfehlbar.

Aber in deinem Fall wäre es besser, du würdest deinen Jagdschein zurückgeben und mögliche eigene Waffen zurückgeben.

Die Aberkennung der Zuverlässigkeit ist das Mindeste. Ungewollte Schussabgabe UND dabei einen nicht unerheblichen Sachschaden verursacht.

Ganz mies.

 

Servus

 

Edit: Ich würde dich auf keiner Jagd dabei haben wollen.

Bearbeitet von Paxcal
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26 minutes ago, Paxcal said:

Servus!

 

Ganz ehrlich, keiner ist unfehlbar.

Aber in deinem Fall wäre es besser, du würdest deinen Jagdschein zurückgeben und mögliche eigene Waffen zurückgeben.

Die Aberkennung der Zuverlässigkeit ist das Mindeste. Ungewollte Schussabgabe UND dabei einen nicht unerheblichen Sachschaden verursacht.

Ganz mies.

 

Servus

 

Edit: Ich würde dich auf keiner Jagd dabei haben wollen.

Wenn er wirklich daraus lernen würde, würde ich nicht so hart mit ihm umgehen...

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ich schon!

Die Prognose ist nicht gut!

Glaubst Du das wir diesen Fall in der Öffentlichkeit brauchen?

Oh wie schnell ist eine Waffe gekauft oder geliehen...

wenn ich geliehen schon höre....

 

Das aneignen der Fähigkeit gehört dazu.

Und das Beherrschen.

Tipp an jeden Selbstüberschätzer.

Sicherhitscheck durchführen.

5 Dummypatronen.

Batterien aus zf.

Riemen ab.

Und dann alles üben.Bis es sitzt.

Vorher ist nix betriebsbereit

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vor einer Stunde schrieb Paxcal:

Aber in deinem Fall wäre es besser, du würdest deinen Jagdschein zurückgeben und mögliche eigene Waffen zurückgeben.

Die Aberkennung der Zuverlässigkeit ist das Mindeste. Ungewollte Schussabgabe UND dabei einen nicht unerheblichen Sachschaden verursacht.

Wie du schrubst, keiner ist unfehlbar. Sei mal nicht so selbstgerecht.

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vor 6 Stunden schrieb Heimschrauber:

Die Jagdhafptflicht ist eine Verschuldensunabhängie Versicherung (wie die KFZ Haftpflicht oder die Flugzeug-Haftpflicht).

Das ist nur ein ganz kleines bißchen FALSCH. Erzähl das bitte nicht im Sachkundeunterricht Deines Verbands. Auch wenn es eine nette Anregung an die Frau Innenminister sein könnte, im Zusammenhang mit Waffen Gefährdungshaftung und Pflichtversicherung einzuführen. Hat sich ja bei Eisenbahnen und Atomkraftwerken auch bewährt. 

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vor 6 Stunden schrieb AWO425:

Entladen IMMER in sichere Richtung!

Also gewachsenen Erdboden!

Nicht auf die Strasse oder gar das Auto!

Und Handschuhe aus bei solchen Aktionen!!!!!!!

Bzw. dünne Unterhandschuhe, wo man noch genug Gefühl hat(also die Gefühlsechten!!!!!)

Hab sowas im Winter unter den Fäustlingen, aber auch da Abuzugsfinger abgeschnitten.

 

Mal unter uns: als Rechtschütze mit ner Linkswaffe?????????

Neeee, dann lieber gar nicht jagen gehen, das musste ja schiefgehen.

 

Hier wäre ECHT mal das Übedenken der eigenen Handlungen bitternötig.

 

Sonst könnte in Zukunft mal ein toter Jäger im Wald liegen...

 

 

Neulich war es ja mal wieder fast so weit.

https://www.wochenblatt-dlv.de/regionen/franken/schwerer-jagdunfall-jaeger-schiesst-jaeger-571443#:~:text=Bei einer Jagd in Franken,einen anderen Jäger schwer verletzt.

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@erstezw Meine 2 Cent und nur aus dem Kopf heraus:

"Du" triffst einfach oder grob fahrlässig ein Auto: Die prüfen und werden dann regulieren.

Vorsätzlich also "schieß mal auf meine alte Rostlaube, ich will das mal sehen": Jagdhaftpflicht (und Privathaftpflicht) wird ihrem eigenen Versicherungsnehmer schreiben daß sie nicht leisten. Daß es in der Betriebshaftpflicht andere Konstellationen geben mag ist natürlich möglich.

Begehung von Straftaten dürfte auch ausgeschlossen sein.

Du bist unschuldig, sei es falsche unberechtigte Forderung oder halt ganz saublöd gelaufen ohne daß ein Verschulden besteht: Versicherer sollte Deckung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewähren.

 

Selbst beobachtetes Beispiele für "blöd gelaufen": Behördlicher Schießstand, offen, Ausland. Ziviler Wettkampf. Schütze schießt auf ein Stahlziel, trifft es auch, Geschoß ricochetiert nach oben und fällt auf (durch) die Heckscheibe eines Autos (der Chefschiedsrichter durfte da fahren).

 

Im Beispiel des Threadstarters käme evtl. der Ausschluß "geliehen gemietet gepachtet" dazu. Aber mir mangelt es in hier am Marktüberblick was heute gedeckt wird.

 

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vor 8 Minuten schrieb Josef Maier:

Jagdhaftpflicht (und Privathaftpflicht) wird ihrem eigenen Versicherungsnehmer schreiben daß sie nicht leisten.

Jetzt verstehe ich was du meinst. 

 

Dann würde die Jagdhaftpflicht als Pflichtversicherung mit vorgeschriebener Mindestdeckung (ähnlich wie beim Waffenschein) allerdings wenig Sinn ergeben. 

 

Ich denke das ist komplizierter, bzw. es ist nur die Leistung bei Begehung von Straftaten ausgeschlossen. 208171 (gothaer.de)

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