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IGNORED

Landratsamt verlangt Schießnachweise


OSM_Gerry

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In meinem Fall wurde es einmal kommentarlos durchgeblättert, das andere Mal mit der Anmerkung "oh, Sie gehen aber viel schießen".

Am Bedürfnis(erhalt) wurde bei mir nie herumgekrittelt...

Wie gesagt, ich belasse es weiterhin bei meiner Verfahrensweise, und fange auch nicht an, da wie wild noch zusätzlich (Dokumentations-)Aktivitäten zu betreiben. 

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vor 4 Stunden schrieb BlackFly:

[...] Wenn ich nun eine kleine Legende mache und "KW 1" anstelle von nur "KW" schreibe macht das nichtmal mehr arbeit, alle eintragungen mit "KW 1" ist einer bestimmten Waffe zugeordnet [...]

Das kann man so machen.

Allerdings wäre es dann auch wieder nicht fälschungssicher.

Immerhin könnte man im Nachhinein diese Eintragung ja in KW 11 oder KW12 ändern.

Da müßte man sich jetzt noch ein System ausdenken, um das zu verhindern ...

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vor 47 Minuten schrieb fa.454:

Das kann man so machen.

Allerdings wäre es dann auch wieder nicht fälschungssicher.

Immerhin könnte man im Nachhinein diese Eintragung ja in KW 11 oder KW12 ändern.

Aber alles andere würde ein Bürokratiemonster ohne gleichen werden. Und wenn man uns schon bei den Eintragungen nicht vertraut...........................................................................

Das eigene Schiessbuch zu " fälschen " bringt alleine ja auch nicht wirklich etwas, wenn das im Detail überprüft wird. Dann müssten auch die Eintragungen in der Schiesskladde auf dem Stand manipuliert werden usw usw.................

Bearbeitet von PetMan
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Vielleicht sollten die "vorbildlichen Befürworter der Dokumentationspflicht" ihre "Wünsche" gedanklich mal auf die Spitze treiben.

 

Der Staat bzw. seine Mitarbeiter vertrauen den von ihnen überwachten LWBs nicht und fordern daher einen Nachweis des Trainings.

Der Schütze soll beweisen das er mit bestimmter Waffe an bestimmten Tagen bestimmte Disziplinen auf bestimmten Plätzen geschossen hat.

Da der Schütze dieses nicht selbst bestätigen darf bedarf es der Unterschrift eines Dritten, dieser könnte doch auch dem Schützen die Unterschrift

aus Gefälligkeit geben (da der "Staat" dem Schützen nicht vertraut warum soll er der Standaufsicht vertrauen). Also bleibt doch nur noch folgender

Ablauf eines möglichen Trainings übrig: Schütze meldet sich bei einem Staatsdiener an um in seinem Beisein sein Training mit der zu bestätigenden Waffe (Nr. nicht vergessen)

die vorgeschriebenen Disziplinen zu schießen.

 

Merkt ihr oder die Typen noch was?

Wer mir so Misstraut der gibt mir keinen Grund ihm zu Vertrauen - im kleinen wie im Großen.

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vor 1 Minute schrieb JPLafitte:

(da der "Staat" dem Schützen nicht vertraut warum soll er der Standaufsicht vertrauen)

Das mit der Aufsicht klappt schon. Da braucht man ja einen extra Lehrgang, es gibt einen Ausweis, jetzt führen wir halt noch eine Vereidigung bei Fackelschein und eine schmucke Uniform (oder wenigstens eine Armbinde mit Aufdruck StandAufsicht) ein. 

 

...ich glaube die ersten brauchen jetzt Kleenex... 

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Nö, es ist nur klar ersichtlich, das ein trotziges "das war aber so" nicht genügen wird. ColtS&BDMP haben es ja schön vorgeturnt, wie es nicht geht. Und das zu einer Zeit, als §14/2/3 a.F. nicht explizit von eigenen Waffen die Rede war. Seit 2020 ist klar, das der Nachweis durch den Verein oder den Verband (nix Schießbuch bei der Behörde rumwedeln) bestimmte Angaben beinhalten muss. Faszinierend, das das manche hier nicht wahrhaben wollen.

 

Was die ganze Argumentiererei hier soll ist ohnehin nebulös. Das einzige Ergebnis, das dies zur Folge haben kann, ist das jemand anderes sein Bedürfnis verliert, weil er auf die Trotzpostings von Leuten gehört hat, die es  gar nicht betrifft. Das ist dann schon ziemlich abgefuckt. Wie wäre es, wenn ihr, um den Angelsachsen zu paraphrasieren, eure eigenes Bedürfnis da hin steckt, wo euer Mundwerk ist, einen Widerruf provoziert und es ausklagt. Aber wetten, das traut sich dann doch keiner.

 

 

Bearbeitet von ASE
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Anstatt auf eine nicht durchdachte und mit Mängeln behaftete Verordnung zu bestehen sollte man doch alles mögliche unternehmen um diesen Wahnsinn zu kippen.

 

Jeder der dir bescheinigen soll das dein "Schießbuch" mit den Trainingsnachweisen korrekt ist kann dir einen Strich durch die Rechnung machen.

Der Verein oder Verband stolpern über Einträge von ihnen nicht bekannten Vereinen oder Schießstätten oder sagen das du nur einen Eintrag pro Tag haben kannst.

Oder auch hier das Anzweifeln das du mit der eigenen Waffe geschossen hast obwohl die Waffennummer eingetragen ist. Jeder der Bescheinigt ist nur ein Mensch

und nicht immer objektiv. Ich durfte lt. meinem damaligen Vorstand auch nicht alleine auf dem LG-Stand trainieren obwohl ich eine WBK hatte und Kampfrichter und sogar

Sportleiter und Trainer war, ich hatte keine Sachkunde nach neustem Recht gemacht. 

 

ASE ich finde es gut das du dich an die Regeln und Verordnungen hältst und hoffe das du auch daran mitwirkst das diese zu unseren Gunsten überarbeitet werden und nicht

das du wie einige Staatsdiener in den letzten zwei Jahren die Einhaltung von Verordnungen zur Not auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzt.

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vor 52 Minuten schrieb JPLafitte:

Ablauf eines möglichen Trainings übrig: Schütze meldet sich bei einem Staatsdiener an um in seinem Beisein sein Training mit der zu bestätigenden Waffe (Nr. nicht vergessen)

die vorgeschriebenen Disziplinen zu schießen.

Dafür gibt es bei Google doch die Freigabe des Standorts. Oder das Einloggen in eine Handynetz. 

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vor 22 Minuten schrieb JPLafitte:

Anstatt auf eine nicht durchdachte und mit Mängeln behaftete Verordnung zu bestehen sollte man doch alles mögliche unternehmen um diesen Wahnsinn zu kippen.

Schön. Was ist DEIN Vorschlag wie das zu kippen ist? Ist er legal bin ich dabei. Also.....erzähl mal..........

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vor 5 Stunden schrieb fa.454:

Das kann man so machen.

Allerdings wäre es dann auch wieder nicht fälschungssicher.

Immerhin könnte man im Nachhinein diese Eintragung ja in KW 11 oder KW12 ändern.

Da müßte man sich jetzt noch ein System ausdenken, um das zu verhindern ...

Das System muss man sich nicht ausdenken, das System hat der Gesetzgeber sich schon ausgedacht indem er das Bedürfnisprinzip eingeführt hat, ich denke nicht das ein Sportschütze es schafft 10 Kurzwaffen zu erhalten um dann aus einer KW1 eine KW10 zu machen. 

Bei LW wäre das dann allerdings möglich (10 LW auf Gelb + 3LW im Grundkontingent auf Grün + x LW über Grundkontingent auf Grün), hier könnte man dann ggf. mit der Kaliberangabe solch eine "manipulation" zu verhindern. Oder man schreibt bei einstelligen Zahlen eine 0 davor (z.B. LW01) und bei zweistelligen zahlen dann ohne die 0 (z.B. LW10)

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vor 20 Minuten schrieb BlackFly:

ich denke nicht das ein Sportschütze es schafft 10 Kurzwaffen zu erhalten

Warum nicht? Ich habe zwar nur 6, aber es wäre überhaupt kein Problem für mich nach den BDS LV4 Regeln 10 zu bekommen. Habe im Verein Leute mit über 10. Zugegebener maßen recht wenige, da nicht jeder mehrere KW Starts auf der DM hat. Aber bis zur 7ten KW sollte das für jeden halbwegs ambitionierten Schützen möglich sein.

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vor 9 Minuten schrieb sonnyboy:

 und das ganze seit 1988

 

Das sagt alles.

Damals konnte man einfach Bescheinigen. Nach dem WaffG 2002 ebenfalls,  bis 2008. So ganz ohne Wettkampfnachweis.

 

Das ist vorbei. Da wird dann schon geschaut, ob es eine Vorhanden nicht auch tut. 

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Gerade eben schrieb callahan44er:

Warum nicht? Ich habe zwar nur 6, aber es wäre überhaupt kein Problem für mich nach den BDS LV4 Regeln 10 zu bekommen. Habe im Verein Leute mit über 10. Zugegebener maßen recht wenige, da nicht jeder mehrere KW Starts auf der DM hat. Aber bis zur 7ten KW sollte das für jeden halbwegs ambitionierten Schützen möglich sein.

Dann sind  ja auch die Wettkämpfe vorhanden und alles ist in Butter.

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vor 24 Minuten schrieb BlackFly:

... ich denke nicht das ein Sportschütze es schafft 10 Kurzwaffen zu erhalten um dann aus einer KW1 eine KW10 zu machen. ...

Warum nicht? Mehr als 10 KW ist jetzt nicht so schwierig wenn man mit viel Spaß und Abwechslung schießen möchte. Wie sollte ich denn sonst die drei Tage DM "füllen"? 😉 

PS: Die erste war 2013, aber 4 pro Jahr ist echt stressig (teilweise wartet man ja schon ein Jahr oder länger auf eine bestimmte Waffe), daher auch (noch) unter 20 Stück KW. 🙂 

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vor 2 Minuten schrieb ASE:

Das sagt alles.

Damals konnte man einfach Bescheinigen. Nach dem WaffG 2002 ebenfalls,  bis 2008. So ganz ohne Wettkampfnachweis.[...]

Und das ist falsch!

Ich schiesse seit 2003 mit mindestens der Hälfte meiner Kurzwaffen auf der DM, weil ich nach den Befürwortungsrichtlinien sonst kein neues Bedürfnis anerkannt bekomme.

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Gerade eben schrieb HBM:

PS: Die erste war 2013, aber 4 pro Jahr ist echt stressig (teilweise wartet man ja schon ein Jahr oder länger auf eine bestimmte Waffe), daher auch (noch) unter 20 Stück KW.

Du bist zu bedauern.... aber mach Dir nix daraus, etwas mehr Training und Wettkampfnachweise dann wird das schon noch werden mit den 20 KW.

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vor 3 Minuten schrieb sonnyboy:

Nicht nur die Wettkämpfe sondern auch noch die regelmäßigen Trainingsnachweise!!!

 

Die brauchst du nicht für den Besitz als Ü10er Aber es ist immer Gut, wenn man 12/18 für was neues hat..

Bearbeitet von ASE
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vor 2 Stunden schrieb PetMan:

Also.....erzähl mal..........

Vertrauen in den LWB, er wird doch sowieso staatlich überwacht.

Ob ich eine oder 10 Kurzwaffen oder Halbautomaten habe ist doch egal - wenn ich Scheiße bauen will kann ich das immer nur mit einem Gegenstand zur Zeit tun, egal ob Waffe, Auto oder Messer.

Und wo ist das Problem wenn ich mal zwei Jahre keine Lust habe mit einer bestimmten Waffe zu schießen.

Es soll ja auch Politiker geben die mal eine Auszeit von ihrer Ehefrau nehmen um was anderes auszuprobieren und sich nach einiger Zeit wieder bei ihr einzufinden.

 

 

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vor 5 Minuten schrieb JPLafitte:

Es soll ja auch Politiker geben die mal eine Auszeit von ihrer Ehefrau nehmen um was anderes auszuprobieren und sich nach einiger Zeit wieder bei ihr einzufinden.

Oh ja, 300 Meter in Richtung 270 Grad von mir, wohnte ein Bundesinnenminister. Alles umgebaut ( Keller wurde zum Teil für die Personenschützer umgebaut, im Garten 7 Video-Kameras aufgestellt, Park- und Halteverbotszonen vor dem Haus und gegenüber auf einer Länge von 150 Metern eingerichtet) Tja, dann kam der 3. Frühling under er ist, nachdem er geschaast wurde in die Oberpfalz gezogen. Wir hatten hier die best überwachteste "Sicherheitszone" in ganzen Viertel.

Das vermisse ich, "IHN" aber nicht.

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