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IGNORED

Magazinbegrenzung bei Selbstladeflinten für Jäger rechtlich notwendig?


Hans117

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vor 21 Stunden schrieb chapmen:

Also mal zum Verständnis : Du musst den Erwerb über ein von der Behörde zur Verfügung gestelltes Formular nicht anzeigen?

Welche Behörde in welchem Bundesland?

 

Richtig. Wenn vorhanden, reichte bisher immer nur der Waffenbegleitschein. Habe allerdings auch eine Waffe von privat gekauft, da gab es keinen Waffenbegleitschein. In diesem Fall habe ich dann ein von der Behörde zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt. Die Bearbeitungszeit war bisher immer so lange, wie ich mit dem Kassenautomat beschäftigt war. Ich bin aber auch ordentlich und achte peinlich genau drauf mit vernünftigen Dokumenten anzukommen. Ist ja auch alles kein Hexenwerk, die Regelungen sind doch eindeutig. 

 

Ist eine Kreisverwaltung in RLP. Meine Erfahrungen mit den SB dort sind sehr positiv. Sehr nette Menschen. Daher kann ich so manche Probleme aus dem Forum nicht nachvollziehen. Eventuell ist es bei dem ein oder anderen aber auch die Geschichte mit dem Schall und dem Wald.

 

 

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Da frag ich mich wie der SB den Termin der Anzeige belegt....

Sicherlich ein Aktenvermerk "XY war da".

Da bevorzuge ich doch das Verfahren meiner Behörde, sie und ich kann den Vorgang schwarz auf weiss belegen.

Hat vielleicht weniger mit "Schall und Wald" zu tun,  eher mit rund 35 Jahren Waffenbesitz- auch mit sehr netten SB's.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Ich habe keine Ahnung wie die SB Termine belegen. Das ist für mich aber auch nicht interessant. Als mir die WBK gegeben wurde, habe ich gefragt wie sie es haben wollen, bzw. was ich jetzt bei einem Erwerb genau machen muss. Da hat man mir gesagt, wenn sie von einem Händler kaufen bringen sie uns den Begleitschein, bei privat haben wir ein Formular zum Ausfüllen. So mache ich es jetzt einfach und habe meine Ruhe. Ich wüsste nicht, warum ich das hinterfragen sollte.

 

Zu den eindeutigen Regelungen. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden. So kurz, so einfach. Ich kann nirgendwo eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Formular erkennen. Sicherlich hat jedes Amt seine eigene Vorstellung vom Verfahren, mit oder ohne Formular. Ich mache es halt nach den Vorstellungen meines Amtes. Dort reicht offensichtlich der Begleitschein. Auf diesem sind ja alle notwendigen Informationen enthalten. Abgesehen davon weiss die Behörde alle Daten sowieso bereits durch das NWR. Hätte mein Amt andere Wünsche, würde ich es eben anders machen.

 

Das mit "Schall und Wald" hatte keinen Bezug zu dir. Mir drängt sich in diesem Forum nur oft der Verdacht auf, dass einige ihre Probleme mit dem Amt selber machen. Aber was weiss ich schon. Ich bin erst seit einem Jahr Waffenbesitzer. Vielleicht kommen meine Probleme ja noch.

 

 

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

Da frag ich mich wie der SB den Termin der Anzeige belegt....

... mit dem Stempel in der WBK und dem Kostenbescheid ... 

 

vor 2 Stunden schrieb Tick06:

Die Bearbeitungszeit war bisher immer so lange, wie ich mit dem Kassenautomat beschäftigt war.

...? Vorher gibt es ja schließlich nichts zu bezahlen. 

 

Die letzten drei Mal habe ich übrigens auch kein Formular mehr ausgefüllt. Ich habe jeweils den Kaufbeleg als Scan per Mail und die WBK per Papierpost ans Amt geschickt. 

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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

.. mit dem Stempel in der WBK und dem Kostenbescheid ... 

 Gut, geht um Grün, bei meiner Roten trage ich ein, zeige den Erwerb an und lass einmal im Jahr stempeln- folglich kommt der Kostenbescheid einmal im Jahr.

Da ist mir der Nachweis der Anzeige durch das entsprechende Formular durchaus wichtig.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 21 Stunden schrieb Tick06:

Daher kann ich so manche Probleme aus dem Forum nicht nachvollziehen. Eventuell ist es bei dem ein oder anderen aber auch die Geschichte mit dem Schall und dem Wald.

 

 

Das kommt darauf an, wozu sich der jeweilige Beamte berufen fühlt.

Ich habe schon vier Leiter der Waffenrechsabteilung erlebt.

Zwei davon waren so richtige Kreuzzügler gegen den Waffenbesitz.

Die Sachbearbeiterin ist immer noch die selbe.

Mit der kann man zum Glück vernünftig reden.

Aber wehe der Boss riecht irgendwo Lunte!

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Am 29.10.2022 um 12:46 schrieb Tick06:

Ich habe keine Ahnung wie die SB Termine belegen. Das ist für mich aber auch nicht interessant. Als mir die WBK gegeben wurde, habe ich gefragt wie sie es haben wollen, bzw. was ich jetzt bei einem Erwerb genau machen muss. Da hat man mir gesagt, wenn sie von einem Händler kaufen bringen sie uns den Begleitschein, bei privat haben wir ein Formular zum Ausfüllen. So mache ich es jetzt einfach und habe meine Ruhe. Ich wüsste nicht, warum ich das hinterfragen sollte.

 

Zu den eindeutigen Regelungen. Der Erwerb muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden. So kurz, so einfach. Ich kann nirgendwo eine gesetzliche Verpflichtung zu einem Formular erkennen. Sicherlich hat jedes Amt seine eigene Vorstellung vom Verfahren, mit oder ohne Formular. Ich mache es halt nach den Vorstellungen meines Amtes. Dort reicht offensichtlich der Begleitschein. Auf diesem sind ja alle notwendigen Informationen enthalten. Abgesehen davon weiss die Behörde alle Daten sowieso bereits durch das NWR. Hätte mein Amt andere Wünsche, würde ich es eben anders machen.

 

Das mit "Schall und Wald" hatte keinen Bezug zu dir. Mir drängt sich in diesem Forum nur oft der Verdacht auf, dass einige ihre Probleme mit dem Amt selber machen. Aber was weiss ich schon. Ich bin erst seit einem Jahr Waffenbesitzer. Vielleicht kommen meine Probleme ja noch.

 

 

 

Bei mir in Hessen genau das Gleiche. Mit der Rechnung (früher wo nur die Seriennummer, Waffenart, Kaliber abgefragt wurde) jetzt den NWR  Begleitschein für die Waffe. 

Prozedere wie folgt. Ich gebe dem SB die WBK und das Begleitdokument, er übernimmt alle Daten, bedruckt die WBK, druck mein aktualisiertes Stammdatenblatt und ich zahle 17€ am ec Terminal direkt im Raum. Dauer etwa 5-10 min wenn man noch kurz quatscht.

Ka ich kenns nur so, manche Behörde macht da scheinbar mehr. 

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On 10/29/2022 at 12:46 PM, Tick06 said:

Abgesehen davon weiss die Behörde alle Daten sowieso bereits durch das NWR.

 

Das ist - beim Kauf vom Händler - der Punkt. Alle Daten sind in diesem Fall schon vorhanden, d.h. die Meldung ist nur noch dazu da, den Amtsschimmel zu befriedigen. Und natürlich um die Sachbearbeiter zu beschäftigen und Kosten zu verursachen. Weitere Daten wären hier nicht notwendig.

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vor 5 Stunden schrieb MrCoopa:

Ich gebe dem SB die WBK und das Begleitdokument, er übernimmt alle Daten

 

hätte ich das so bei meinem letzten schalli gemacht dann hätte ich jetzt "müll" in der wbk stehen.

denn die "beschreibung" des händlers zum schalli war totaler quatsch! da war nicht mal die sn richtig drauf geschrieben!!!

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Es bietet sich an, vorher die Daten nochmal kurz zu validieren.

Wobei das mMn auch kein Argument, da beim handschriftlichen Übertragen in ein Formular immer Fehler passieren können, sogar öfter als wenn die Daten (W und T IDs) direkt aus dem NWR bezogen werden. Im manchen Fällen mag da Mist stehen, ist aber nicht die Regel. 

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Also bei mir steht in der WBK Mist. Die Behörde hat den korrekten(!) Hersteller meiner Meldung einfach ignoriert und irgendeinen Hersteller eingetragen, der eine solche Waffe (soweit ich weiss überhaupt keine Schusswaffen) gar nicht herstellt. Ich habe die Sachbearbeiterin (schriftlich) darauf aufmerksam gemacht, sie wollte es aber nicht ändern. Mir war das dann egal - wenn es für die Behörde gut genug ist, dann reicht mir das auch. Es wird ja hier immer dafür plädiert, den Behörden ja nicht zu widersprechen und zu allem ja zu sagen. 😉

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vor 49 Minuten schrieb drummer:

Also bei mir steht in der WBK Mist. Die Behörde hat den korrekten(!) Hersteller meiner Meldung einfach ignoriert und irgendeinen Hersteller eingetragen, der eine solche Waffe (soweit ich weiss überhaupt keine Schusswaffen) gar nicht herstellt. ...

Für solches Verhalten habe ich sogar einmal eine Begründung erhalten: "Das steht so in der Überlassungsmitteilung und damit bereits im Computer. Das müsste ich sonst alles ändern und begründen." "Die Verschlimmbesserung" durch die Datenbefüllung des NWR hat das dann auch nicht verbessert sondern eher"kreativ ergänzt". :mega_shok:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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  • 1 Jahr später...
vor 7 Minuten schrieb Der mit dem Kopf durch die:

In allen Beiträgen wird ein Begriff sträflich vernachlässigt, der des Bedürdnisses. Ein Jagdscheininhaber hat ein Bedürfnis für eine SLF nach Jagdgesetz, sprich mit einer Kapazität von 2/1. Für den Erwerb einer SLF mit mehr als 3 Schuss bedarf jeder WBK-Inhaber eines Voreintrags. Selbstverständlich unterscheidet die Behörde und somit auch der Eintrag im NWR ob eine Waffe als Jäger oder als Sportschütze eingetragen worden ist. Es spielt überhaupt keine Rolle ob ihr eine SLB mit mehr als 3 Schuss auf JJ, also ohne Voreintrag, erwerben könnt, Ihr dürft sie aber mangels Besdürfnis` (Genitiv-hier entspricht des `der deutschen Rechtschreibung) nicht besitzen! Die WaffB. prüft nicht, ob eine Magazinbegrenzung vorliegt und trägt die Waffe als Jagdwaffe ein. Damit ist der Besitz aber nicht lagalisiert. Geratet Ihr in eine Kontrolle mit der Waffe, habt Ihr gute Chancen, neben der SLB auch den Rest Eurer Waffen abgeben zu dürfen. Ich verweise hier explizit darauf, dass es WaffB gibt, die der Meinung sind, dass KWs, die auf Grundbedürfnis JJ erworben worden sind, mangels Bedürfnis nicht zum sportlichen Schießen zugelassen sind. Ich habe mit auf Rat des FWR die Genehmigung dazu bei meiner WaffB eingeholt.

 

Neu ( bzw. halt ein neuer Account) und gleich Quatsch erzählen, das läuft!

 

Wo steht den das ein Jäger kein Bedürfnis für ne SL-Flinte über 2(3) Schuss haben soll?

Bearbeitet von CZM52
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Das Bundesjagsgesetz schreibt folgendes:

(1) Verboten ist

mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;

 

Folglich darf sich der Jäger auch eine halbautomatische SLB kaufen, welche mehr als 3 Partonen aufnehmen kann!
 

 

Bearbeitet von skipper
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vor 19 Minuten schrieb Der mit dem Kopf durch die:

Ich verweise hier explizit darauf, dass es WaffB gibt, die der Meinung sind, dass KWs, die auf Grundbedürfnis JJ erworben worden sind, mangels Bedürfnis nicht zum sportlichen Schießen zugelassen sind.

 

Das ist Blödsinn, denn der DJV sieht selbst Wettkampfschießen vor. Bei Schießen auf Schießstätten ist hier nur drauf zu achten, dass 6 AWaffV beachtet wird, siehe hierzu auch DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift.

Bearbeitet von Hitman
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vor 51 Minuten schrieb CZM52:

Neu ( bzw. halt ein neuer Account) und gleich Quatsch erzählen, das läuft!

Ich plädiere erneut für eine Anmeldegebühr.

Ob 200 Euro hinreichend abschreckend sind?

Und beantrage mehr Speicherplatz für meine Spackenliste...

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