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IGNORED

Erwerb von Schwarzpulver und Schwarzpulverwaffen in der Schweiz für Schweizer und Deutsche in der Schwiez


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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

mein Schwager wohnt in der Schweiz und würde gerne einen Schwarzpulverrevolver oder einen einschüssigen Vorderlader und das Pulver dazu erwerben. Wie sind die Regelungen in der Schweiz und was wäre notwendig wenn er damit nach Deutschland kommen möchte um damit mit mir zu trainieren.

p.s. (Schweizer) Pulver ist bei mir vorhanden.

Danke mal für Info´s.

Grüße

Schorni

Geschrieben

Erwerb Schweiz: Strafregisterauszug (gilt für Pulver und Voderladerwaffen)

 

Um mit dir in DE zu trainieren muss die Waffe in deines Schwagers EU-Feuerwaffenpass eingetragen sein. Damit darf er dann über die Grenze.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb BJ68:

Schwarzpulverrevolver ist WES-pflichtig

 

 

 

 

 

Schwarzpulverpatronerevolver sind WES pflichtig,  Repliken von Perkussionsrevolven dito, Originale sind frei!

Geschrieben

Grundsätzlich ja.

 

Betreffend Waffen: Lies das durch

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.fedpol.admin.ch/dam/fedpol/de/data/sicherheit/waffen/Brosch%C3%BCre/waffenbroschuere-d.pdf&ved=2ahUKEwja5eyWj-D6AhWtgP0HHe1hCX8QFnoECAgQAQ&usg=AOvVaw1bX8dpN8EVjhR6R3OIoG-W

 

Danach die Bestimmungen des Waffenbüros seines Waffenkantons.

 

Beispiel Aargau:

https://www.ag.ch/de/verwaltung/dvi/kantonspolizei/sicherheit/waffen?dl=waffenerwerbsschein-beantragen-4cb753b7-736e-4f35-8c55-5a67dd8996ce_de

 

Und falls er alles erfüllt, kann er sich 100 WES bestellen und damit 300 Waffen kaufen, wenn er will.

 

Fürs Training in DE: internat. Feuerwaffenpass reicht nicht, er benötigt noch eine schriftliche Einladung.

Geschrieben
13 hours ago, Mitr said:

Schwarzpulverpatronerevolver sind WES pflichtig,  Repliken von Perkussionsrevolven dito, Originale sind frei!

 

Und, der Vollständigkeit wegen, neuere Originalwaffen, die Vorderlader mit Perkussionszündung sind, aber kein historisches Vorbild haben? Ich mag meinen Ruger Old Army, aber der ist Technologie der 1960er, nicht der 1860er.

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Bueller:

Fürs Training in DE: internat. Feuerwaffenpass reicht nicht, er benötigt noch eine schriftliche Einladung.

Ach ja?
Und wie komme ich seit Jahren (ca. 6…8/Jahr) ohne Einladung, problemlos über die Grenze, um auf dem Dornsberg zu Schiessen?

Geschrieben

Vielleicht weil es keiner kontrolliert? Mein Stand ist auch, dass man einen Grund braucht die Waffen mitzuführen. Für unsere EM CAS brauchten wir auch immer eine.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Fyodor:

Vielleicht weil es keiner kontrolliert? Mein Stand ist auch, dass man einen Grund braucht die Waffen mitzuführen. Für unsere EM CAS brauchten wir auch immer eine.

Grund ja, Einladung nein.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Moskito:

Grund ja, Einladung nein.

Genau so. Einladung ist nur ein Beispiel, im Gesetz ist von einem glaubhaften Grund die Rede. Eine Mitgliedschaftsbescheinigung eines deutschen Vereins in der Nähe der Grenze reicht aus.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Moskito:

Bullshit!

Das war mal so vor langer langer Zeit!

 

 

Dann klär mich doch bitte auf! Also brauche ich für einen originalen Colt 1860 Army einen Wes oder kriege ich die Uberti Replica des 1860 Arma ohne WES?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mitr:

Dann klär mich doch bitte auf! Also brauche ich für einen originalen Colt 1860 Army einen Wes oder kriege ich die Uberti Replica des 1860 Arma ohne WES?

Du brauchst für beide einen WES!

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Mitr:

 

 

Scheisse! Dann wird mein Händler aber böse Probleme kriegen - oder aber, Du laberst Mist!

Dann stell doch mal die Adresse von Deinem Händler rein, den möchte ich gerne besuchen.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb Moskito:

Dann stell doch mal die Adresse von Deinem Händler rein, den möchte ich gerne besuchen.

 

 

Damit er sich mit einem GH ohne Ahnung von der Materie herumärgern kann? Das erspar ich ihm gerne.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Mitr:

 

 

Damit er sich mit einem GH ohne Ahnung von der Materie herumärgern kann? Das erspar ich ihm gerne.

Hätte wetten können, dass da nix kommt…, ist wie gesagt: Bullshit was du da verzapfst…
https://www.waffenboerse.ch/asm-1860-ital-perkussion-44-7

Und der Händler verlangt den WES um seine Kunden zu ärgern, gell?

 

 

 

Bearbeitet von Moskito
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb Moskito:

Hätte wetten können, dass da nix kommt…, ist wie gesagt: Bullshit was du da verzapfst…
https://www.waffenboerse.ch/asm-1860-ital-perkussion-44-7

Und der Händler verlangt den WES um seine Kunden zu ärgern, gell?

 

 

 

 

 

Dies ist mein letzter Beireag in diesen Threead, mit Legasthenikern und Minderbemittelten zu diskutieren - dafür bin ich zu alt:

1860 Army von San Marco ist eine Replikawaffe aus aktueller Produktion und fällt unter WES Pflicht!  Wäre es ein zeitgenössisches Original wäre sie frei wie alle Schusswaffen von  vor 1870!

Geschrieben (bearbeitet)

Es wird Herbst und die Idiotenquote steigt an. Ist saisonbedingt.

 

Wie @Mitr schreibt, ist es richtig:

1. Replika von VL-Revolvern WES-pflichtig (sofern ab 1870 hergestellt).

2. Original von 1860 ist WES-frei, da vor 1870 hergestellt (hergestellt, nicht konstruiert!). Einzig die Trage- und Transportbestimmungen gelten (steht auch in der unten verlinkten Quelle).

 

Quelle:

https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/2535_2535_2535/de#art_2

 

Das war ja nun wirklich einfach, eine Quelle zu finden. Aber eben, Behauptungen aufstellen geht einfacher, als einen einfachen Gesetzesartikel zu lesen.

Bearbeitet von Swisswaffen

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