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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


ASE

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vor 14 Minuten schrieb Penecho:

 Wechselsystem zählt nicht zu den "Überkontingent" Waffen oder?

Im Prinzip nicht. Sehen aber woll manche Ämter oder Gerichte anders. Manche Behörden zählen ein Wechselsystem auch als Waffe im Schrank mit. Alter B Tresor unter 200 Kg wäre dann mit 4 Pistolen und einem WS voll...............oder zählen ein WS bei 2/6 mit............gut das meine Behörde das nicht so sieht 

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Gerade eben schrieb drummer:

 

Komischerweise soll der ominöse "Wille des Gesetzgebers" nicht erforscht werden, in dem dokumentiert wird, dass nach der aktuellen Gesetzeslage nach 10 Jahren Schluss ist und die Vereinszugehörigkeit ausreicht.

 

 

 Ah, Ok, dann gibt es wohl auch keine gelbe WBK und keine Wettkampfflicht für den Erwerb von Überkontingent.

 

Beweis, Achtung: Es handelt sich infantile @drummer  Logik:

Wenn die heiligen §14 Abs 3 und 4 von keinem nachfolgenden Paragraphen eingeschränkt, erweitert oder modifiziert werden können, kann für den Erwerb auch nur und ausschließlich §14 Abs. 3 gelten, nicht wahr? Die Absätze 5 und 6 hat der Gesetzgeber halt so zum Spaß da reingeschrieben, einfach nur so ohne Wirkung. Also Voreintrag für jede Waffe. 

 

-----------------------------------

Oder kann es einfach sein, das du immer noch nicht begriffen hast, das Behauptungen des Innenministers(Exekutive) nicht den Willen des Gesetzgebers(Legislative, Parlament, Gesetzesentwürfe)

wiederspielgen? 

 

Ehrlich gesagt glaube ich bei dir nicht mehr an Dummheit. Du bist schlicht ein Shitposter.

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Gerade eben schrieb PetMan:

Im Prinzip nicht. Sehen aber woll manche Ämter oder Gerichte anders. Manche Behörden zählen ein Wechselsystem auch als Waffe im Schrank mit. Alter B Tresor unter 200 Kg wäre dann mit 4 Pistolen und einem WS voll...............oder zählen ein WS bei 2/6 mit............gut das meine Behörde das nicht so sieht 

 

Das ist etwas, was man ohne Problem verwaltungsgerichtlich angehen kann.

 

Aufbewahrung ist mittlerweile klar geregelt, §13 Abs 3 AwaffV

 

Zitat

(3) Bei der Bestimmung der Zahl der Waffen, die nach Absatz 2 in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden dürfen, bleiben außer Betracht:
1. wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 bis 1.3.3 des Waffengesetzes,

....

Satz 1 Nummer 1 gilt nur, sofern die zusammen aufbewahrten wesentlichen Teile nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.

Obacht natürlich, wenn man einen extra Lower besitzt, dann greift Satz 2

 

 

Erwerb vs Überkontingent:

 

Zum Kontingent können sie nicht Zählen. §14 Abs 5 beschäftigt sich mit der Erlaubnis zum Erwerb bzw. mit den bedürfnismäßigen Voraussetzungen. Da WS erlaubnisfrei erworben werden können, können Voraussetzungen(Bedürfnisbescheingung nach §14 Abs 5) oder Beschränkungen(2/6) einer Erlaubnis gar nicht greifen. 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Penecho:

Kurze Frage dazwischen, Wechselsystem zählt nicht zu den "Überkontingent" Waffen oder?

 

Ein Wechselsystem ist eine Komponente aus erlaubnispflichtigen Waffenteilen; es selbst ist jedoch per Gesetz ausdrücklich als bedürfnisfrei klargestellt. Daher darf es bezüglich des WS als solchem keine Bedürfnispflichten geben.

 

Interessant ist folgende Fragestellung (dürfte auf einige zutreffen, mich eingeschlossen):

Ein Sportschütze besitzt eine .45 ACP-Pistole als ÜK-Waffe, und dazu auch ein 9x19-Wechselsystem. 

Er schießt Wettkämpfe mit der Pistole im Regelfall im Kal. 9x19... Könnte das Probleme beim "Wettkampfnachweis" ergeben...?

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vor 15 Stunden schrieb ASE:

Wenn, wie der VGH es aus der Formulierung "Erwerb und Besitz" auslegt, die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb wie für Besitz gelten sollen, dann lässt sich keine strikte Pflicht mit jeder Überkontingentswaffe  Wettkämpfe zu schießen ableiten. Denn dann muss konsequenterweise Wettkampfaktivität, welche den Erwerb einer ÜK-Waffe rechtfertigt, auch ihren Besitz rechtfertigen.  An dieser Stelle enthält das Urteil nämlich einen Widerspruch der gezogenen Konsequenzen(WK mit jeder ÜK-Waffe) zu den eigenen Prämissen(Erwerb = Besitz). 

 

Ich tendiere dazu, sollte  ich zum ÜK-Bedürfnisthema mal ein Schreiben bzw. Anforderungen der Waffenbehörde für meine ÜK-Waffen (wie von den "Vorreitern" der Waffenbehörde Stuttgart) erhalten, mich in einer ersten Antwort auf diese Formulierung des VGH Ba.-Wü., zu beziehen. 

Bei Erteilung der entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse gab es keine Anforderung des Wettkampfnachweises bezogen auf jede einzelne Waffe, sondern - siehe Gesetz - die Anforderung der allgemeinen Wettkampfaktivität des Schützen. Die Fortgeltung (Besitz) kann die Erstanforderungen (Erwerbserlaubnis/Erwerb) nicht übersteigen. 

 

Man kann's so ja mal probieren... Bei nicht wenigen Waffenbehörden halte ich es für wahrscheinlich, dass da in überschaubarer Zeit nichts Fundiertes als Replik zurückkommt.  

 

 

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vor 37 Minuten schrieb karlyman:

Interessant ist folgende Fragestellung (dürfte auf einige zutreffen, mich eingeschlossen):

Ein Sportschütze besitzt eine .45 ACP-Pistole als ÜK-Waffe, und dazu auch ein 9x19-Wechselsystem. 

Er schießt Wettkämpfe mit der Pistole im Regelfall im Kal. 9x19... Könnte das Probleme beim "Wettkampfnachweis" ergeben...?

 

Ich würde das so sehen,  das die Nutzung mit dem WS eine Nutzung der Grundwaffe ist und würde bei der Buchführung auch die Nummer des führenden Teils, das ja die Waffe repräsentiert, ergo des Griffstücks aufschreiben. Wenns sein muss mit der NWR-ID. Das kann natürlich von Vorteil sein bezüglich der "Wettkampflast". Muss jeder für sich selber ausoptimieren, bis ggf Vernunft einkehrt.

 

Ich für meinen Fall denke zur Zeit darüber nach, die bald geleiferte zweite CZ75B mit einem WS, evtl sogar ein 6" Oschatz oder Antrag für die Disziplin Sportpistole einzusetzen und dafür die GSP abzustoßen. Klar beim  Abzug liegen Welten dazwischen, aber selbst mit dem Standard Kadet schieße ich nicht wesentlich schlechter als mit der GSP. Und Abzugstuning ist ja eine Option.  

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vor 36 Minuten schrieb karlyman:

Man kann's so ja mal probieren... Bei nicht wenigen Waffenbehörden halte ich es für wahrscheinlich, dass da in überschaubarer Zeit nichts Fundiertes als Replik zurückkommt.  

 

Du wirst aus dem Schreiben ja schon sehen, ob jede ÜK-Waffe abgefragt wird. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, exerziere das nur mit einer Waffe durch. Die ÜK-Prüfung momentan ist ja für jede Waffe einzeln, schlimmstenfalls ist dann nur die Weg, oder macht eben zwei Monate Urlaub beim Büma..

 

 

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Ein Sportschütze besitzt eine .45 ACP-Pistole als ÜK-Waffe... Er schießt Wettkämpfe mit der (Grundwaffe + WS) Pistole im Regelfall im Kal. 9x19...

 

die SN steht auf dem griffstück! wenn also geprüft wird, wird die SN herangezogen PUNKT!

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vor einer Stunde schrieb ASE:

...exerziere das nur mit einer Waffe durch. Die ÜK-Prüfung momentan ist ja für jede Waffe einzeln, schlimmstenfalls ist dann nur die Weg, oder macht eben zwei Monate Urlaub beim Büma..

 

 

Erstens ist ein Schreiben an die Behörde.... erstmal nur ein Schreiben. Es kommt dann auf die Replik der Behörde an, wie "gesinnt" bzw. drauf die sind.

Danach kann man immer noch entscheiden, gehe ich den (auch verwaltungsrechtlichen) Konfrontationsweg, oder bringe ich halt den WK-Nachweis.

 

P.S.:

"Urlaub machen"/Parken beim BüMa, oder ganz "weg", käme in meinem Fall ohnehin nicht vor.

Ich habe bislang keine jagdliche KW. Das Ding wäre im Notfall schneller auf mein JS-Bedürfnis "umgemünzt", als mein Sachbearbeiter "ÜK" sagen kann (oder würde). 

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Der teure Weg wäre, die Waffe temporär abzugeben und diese dann per 12/18 + einen Wettkampf mit IRGENDEINER Waffe wieder zu holen. Könnte in Härtefällen der einfachere Weg sein. Kostet aber mehr Geld (Austragen, Einlagern, neues Bedürfnis, wieder Eintragen). Das ist aber die logische Schlussfolgerung, wenn der Erwerb einfacher ist, als die Waffe zu behalten.

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vor 10 Minuten schrieb drummer:

Der teure Weg wäre, die Waffe temporär abzugeben und diese dann per 12/18 + einen Wettkampf mit IRGENDEINER Waffe wieder zu holen. Könnte in Härtefällen der einfachere Weg sein. Kostet aber mehr Geld (Austragen, Einlagern, neues Bedürfnis, wieder Eintragen). 

 

Was soll daran einfacher  sein?

 

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vor 11 Minuten schrieb drummer:

Das ist aber die logische Schlussfolgerung, wenn der Erwerb einfacher ist, als die Waffe zu behalten.

 

Das ist ein guter Punkt. Es zeigt den Irrwitz auf. 

Der VGH hat ja selbst gesagt, dass an den Besitz der ÜK-Waffe keine anderen/höheren Anforderungen zu stellen seien, als an ihren Erwerb (bei dem damals keine Behörde Einzel-Wettkampfnachweis forderte).

Um dann im Folgenden (@ASE wies darauf hin) wiederum das Gegenteil zu sagen... 

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vor 5 Minuten schrieb karlyman:

Was soll daran einfacher  sein?

 

Es kostet nur Zeit und Geld, wenn es aus irgendwelchen Gründen mit dem Wettkampf nicht geklappt hat. Einen Wettkampf nachträglich aus dem Nichts zu zaubern ist nahezu unmöglich. Und wie der Umgang mancher Behörden mit Härtfällen ist (Stichwort: "... kann die Behörde ..."), wissen wir ja. Bei manchen Behörden bedeutet kann = geht nicht. Ablehnen ist bei solchen "kann" Willkürbestimmungen immer die einfachste Lösung. Das wird ja auch hier von manchen Vögeln so verteidigt, weil wenn die Behörde ja sagt und dann passiert was ...

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Am 30.9.2022 um 20:58 schrieb ASE:

Übrigens wieder herrlich absurd, wie manche meinen Recht sei genau dann gesprochen, wenn ihre Meinung obsiegt. Auf den Gedanken, dass ihre Laienauslegung vllt. schlicht und ergreifend falsch ist, kommen sie gar nicht. Alle keine Ahnung, die Richter am VGH. Außer Sie greifen per Beschluss einem offen Rechtsextremen unter die Arme, wie kürzlich geschehen. Dann ists natürlich ein wohlausgewogen Richterspruch.   

 

Ohne auf das Urteil einzugehen, auch Richter legen des Öfteren das Recht (welches in einigen Fällen übrigens selbst nicht rechtsstaatlich ist) falsch aus. Sei es aus Unkenntnis oder sogar Vorsatz (oft politisch motiviert)! Siehe auch meinen Thread "Willkommen im Rechtsstaat"!

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vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

Ohne auf das Urteil einzugehen, auch Richter legen des Öfteren das Recht (welches in einigen Fällen übrigens selbst nicht rechtsstaatlich ist) falsch aus. Sei es aus Unkenntnis oder sogar Vorsatz (oft politisch motiviert)! Siehe auch meinen Thread "Willkommen im Rechtsstaat"!

 

Ich beobachte seit einiger Zeit, dass die (manche) im System sozialisierten Juristen hier einen echten Kult errichtet haben. Dabei übersehen einerseits die grundsätzliche rechtliche Anforderung, dass Gesetze von denen für die sie gelten Verstanden werden müssen. Zusätzlich führt das zu "lustigen" 180 Grad wenden wenn ein höherer (= heiliger) Richter ein paar Jahre später ein Gesetz völlig anders auslegt als Jahre zuvor, weil jetzt z.B. ein Verbotsfanatiker auf die Stelle gesetzt wurde. Für diese Leute gibt es nicht, was nicht sein darf. Sie verschliessen die Augen, wenn Richter, die - gut begründet - tatsächlich die Gesetze achten, per Geschäftsverteilungsplan (sic, siehe LG Tübingen) kaltgestellt werden. Kritik von ehemaligen (komischerweise immer nur ehemaligen!) Richtern, die die Vorgänge und den Missbrauch der Justiz gegenüber den Bürgern ansprechen, perlt von ihnen ab wie von Teflon. Das kann entweder sein, weil sie komplett konditioniert sind - oder schlimmer es sind einfach Mitläufer und Speichellecker.

 

Wie dem auch sei: So jemand hat keinerlei Recht uns vozuwerfen, wenn wir auch für unseren Vorteil lügen und wenn wir ebenfalls die Gesetze nach dem Motto "Legal? Illegal? Scheissegal!" auslegen! Im Gegensatz zu deren heiligen Richtern schaden wir damit nämlich keinem - und zwar absolut gar KEINEM - unserer Mitmenschen!!!

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vor 8 Minuten schrieb drummer:

Wie dem auch sei: So jemand hat keinerlei Recht uns vozuwerfen, wenn wir auch für unseren Vorteil lügen und wenn wir ebenfalls die Gesetze nach dem Motto "Legal? Illegal? Scheissegal!" auslegen! Im Gegensatz zu deren heiligen Richtern schaden wir damit nämlich keinem - und zwar absolut gar KEINEM - unserer Mitmenschen!!!

 

Und selbst wenn wir uns (in anderen Bereichen) damit einen finanziellen Vorteil verschaffen, dann holen wir uns letztendlich nur zurück was uns vorher durch die "heiligen" Gangster gestohlen wurde.

 

Wobei das geschriebene nur gegen einen immer übergriffiger werdenden Staat der sich in immer tiefere Bereiche des intimen Lebensbereich seiner Bürger einmischt. Im privaten Bereich gibt es dagegen oft immer noch ein Miteinander, bei dem nicht jeder nur auf seinen eigenen Vorteil schaut und alles gegeneinander aufrechnet.

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vor 9 Minuten schrieb drummer:

Dabei übersehen einerseits die grundsätzliche rechtliche Anforderung, dass Gesetze von denen für die sie gelten Verstanden werden müssen.

 

Das seht natürlich im Widerspruch zu Gesetzen, deren eigentlich Motivation einen Mantel des Schweigens erfordert. Man kann ja kaum offen in ein Gesetz schreiben, dass das Volk unbewaffnet zu sein habe, aber die Bonzen selbstverständlich etwas bekommen sollen, und die besonderen Mützen, die auf die Bonzen hören, auch. Daher dann eben das "Bedürfnisprinzip", das aber immer Absurden bleiben muss, weil seine Motivation absurd ist. Von da aus dann weiter die kleinen Absurditäten, wie z.B. der Versuch, eine "Anscheinskriegswaffe" zu definieren, ohne auch nur den Adressaten des Anscheins nennen zu können--Großmutter Müller würde eine Sportwaffe wohl eher anhand einer giftgrünen Beschichtung erkennen als anhand eines Krückstock-Hinterschafts, während der Experte z.B. aus einer richtig fiesen Bremse folgern kann, dass der Besitzer wohl eher 3Gun macht als Krieg.

 

Aus dieser Absurdität können auch Richter nichts als Absurdität machen, jedenfalls so lange sie nicht so sehr die Schnauze voll haben, dass sie den ganzen Sch*** hinterfragen, wozu sich mangels geeigneter Kläger aber auch gar kein Anlass fände.

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vor 3 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Aus dieser Absurdität können auch Richter nichts als Absurdität machen, jedenfalls so lange sie nicht so sehr die Schnauze voll haben, dass sie den ganzen Sch*** hinterfragen, wozu sich mangels geeigneter Kläger aber auch gar kein Anlass fände.

 

Es gibt/gäbe schon Kläger. Aber die Chancen, dass im monolithischen Legislativ-Exekutiv-Judikativ-Appart grundsätzliches Recht beachtet wird sind praktisch 0. Die mächtigen Lobbyisten, Referenten, Berufpolitiker, Richter, Presse sind ein Klüngel wie bei der Mafia - wer da aus der Reihe tanzt wird ganz schnell Opfer einer Hexenjagd oder mit anderen Methoden kaltgestellt. Dreck findet sich immer und sonst "erfindet" die Bürokratie eben andere Methoden, wie z.B. die Geschäftsverteilungspläne.

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vor 4 Minuten schrieb drummer:

Es gibt/gäbe schon Kläger.

 

Aber nicht unbedingt gute. Natürlich soll und darf jeder, der sich beschwert fühlt, sein Recht einfordern. Aber viele Kläger haben doch etwas eher Unsympathisches und Querulatorisches. Die Klagen, die z.B. bei den Amis etwas bewegt haben, waren von langer Hand vorbereitet, um die Sache zu forcieren. Es sollte rechtlich keinen Unterschied machen, ob ein kräftiger Mann oder eine kleine, alte, schwarze Frau, die bei der Arbeit in ihrer Kirchengemeinde Opfer eines brutalen Gewaltverbrechens wurde, um Waffenbesitz klagen, aber es macht in der Praxis einen. In Deutschland gibt es nicht nur nicht die Organisationen, die das bei den Amis vorgetrieben haben, sondern nicht einmal den intellektuellen Unterbau, dass einem freundliche und besonnene Menschen unaufgeregt und logisch erklären könnten, warum Waffenbesitz Bürgerrecht ist. 

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Aus diesem Grund sollte hier ein Interessensverband die Klage führen. Dort gibt es keine persönlichen Befindlichkeiten und auch keine individuellen Angriffspunkte auf die sich die Gegner (Ämter, Gerichte) stürzen können. Allerdings gibt es in Deutschland keinen Verband, seine Mitglieder hier unterstützen würde. In Österreich gibt es wenigsten die IWÖ (mit deren Arbeit ich als Mitglied sehr zufrieden bin) die tatsächlich die Interessen der Waffenbesitzer vertritt.

Daneben sind die Chancen in Deutschland so eine Klage zu gewinnen gering, selbst wenn die Rechtslage klar wäre - was im Waffenrecht leider nicht der Fall ist. Und grundsätzliches Recht wird von deutschen Gerichten grundsätzlich ignoriert.

 

In den USA gibt es glücklicherweise noch den 2. Verfassungszusatz, der eigentlich ziemlich eindeutig ist und dessen Kerngedanke auch unstrittige ist. Leider haben die Amerikaner uns sowas im Grundgesetz nicht zugestanden. Aber immerhin haben wir Art 20 Abs. 4 GG, auch wenn er nur eine moralische Untertstützung ist, da man diesen vor einem deutschen Gericht NIEMALS durchsetzen kann. ;)

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vor 4 Minuten schrieb drummer:

In den USA gibt es glücklicherweise noch den 2. Verfassungszusatz, der eigentlich ziemlich eindeutig ist und dessen Kerngedanke auch unstrittige ist. Leider haben die Amerikaner uns sowas im Grundgesetz nicht zugestanden.

 

Der zweite Verfassungszusatz war für ein gutes Jahrhundert vor Gericht wertlos. Bis Leute etwas getan haben, von Akademikern, die jede kleinste Erwähnung der Motivation dieses Rechts in der Gründerzeit aufgedröselt haben, bis zu Aktivisten, die Geld eingesammelt und agitiert haben. Die ersten Erfolge waren auch nicht vor Gericht sondern gesetzgeberisch.

 

Nein, ich denke eher, dass die Vorstellung, dass die Denkfaulheit der Deutschen die Schuld des Amis sei, ein gutes Beispiel dafür abgibt, warum's nichts wird.

 

Wie viele Deutschen wissen denn, ohne dass man es ihnen als Denksportaufgabe stellen muss, dass nahezu alle Morde mit Feuerwaffen in der deutschen Geschichte staatliche Veranstaltungen waren? Wieviele Württemberger wissen, dass Württemberg jahrhundertelang ein Äquivalent des zweiten Verfassungszusatzes hatte, und fünfzehn Jahre nach dessen Abschaffung war Hitler dran? Genau, praktisch keine, null, nada. Ist das nun die Schuld des bösen Yankees?

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vor 19 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Der zweite Verfassungszusatz war für ein gutes Jahrhundert vor Gericht wertlos. Bis Leute etwas getan haben, von Akademikern, die jede kleinste Erwähnung der Motivation dieses Rechts in der Gründerzeit aufgedröselt haben, bis zu Aktivisten, die Geld eingesammelt und agitiert haben. Die ersten Erfolge waren auch nicht vor Gericht sondern gesetzgeberisch.

 

Es ist auch jetzt noch nicht das Optimum in den USA erreicht. Zur Zeit, als der 2. Verfassungszusatz entstand, war die Bevölkerung teilweise besser bzw. moderner bewaffnet als der Staat. Im Bürgerkrieg haben Scharfschützen zumindest am Anfang ihre privaten präziseren Waffen mitgebracht. Das hat sich dann kurze Zeit danach geändert. Inzwischen sind auch in den USA die Behörden bis an die Zähne (auch) mit Kriegsmaterial bewaffnet, das für Bürger tabu ist.

 

Daneben braucht es für eine solche Bewegung ein entsprechendes Umfeld. Was meinst Du was für Folgen eine solche Bewegung in Deutschland hätte. Inklusive den gewaltbereiten Stosstrupps der Verbotsfanatiker wie der Antifa. Und wer nicht im Krankenhaus landen möchte (Stichwort Notwehr) ist ein gefundenes Fressen für die nächste Verbotsrunde gegen die "gewaltbereiten" Waffenbesitzer. Aus meiner Sicht ist die Gesellschaft bereits soweit konditioniert, dass eine solche Bewegung bereits im Keim erstickt wird. Du kannst doch bereits hier bei den Betroffenen die Meinung lesen, dass nicht jeder (zuverlässige) Bürger eine Schusswaffe erwerben können sollte. Daher empfehle ich hier Ausweichen und Lügen. Sich direkt für seine Rechte einzusetzen bringt erfahrungsgemäss nur Probleme und kostet nebenbei jede Menge Geld. Mein exemplarischer Weg, das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland anerkennen zu lassen, hat beispielsweise 30.000,- EUR gekostet. Ohne den geringsten Erfolg. Naja nicht ganz - ich habe nachgewiesen, dass Gesetze in Deutschland die staattlichen Organe einen scheissdreck interessieren.

Bearbeitet von drummer
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