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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Hast du immer noch Verständnisschwierigkeiten damit, das die momentane Reglung das Beste ist was der WSV im Lichte der Rechtssetzung durch den VGH hat herausholen können?

Bin gespannt wie der GSVBW das machen wird. Hier ist ja das Problem, das die Argumentation um Anerkennung der VM schwieriger wird.   Andererseits gibt es beim BDS ja nun auch wesentlich mehr Disziplinen, die jeweils als Einzelwettkampf mit einer ÜK-Waffe als absolviert werden können.

 

Du weichst aus! Bist du persönlich beteiligt oder vertrittst du deine persönliche Meinung?

Geschrieben

Ich sehe da bezüglich der VM keine großen Probleme bei den anderen Verbänden. Das Argument, dass der WSV hier eine Alleinstellung hat, weil nur durch die VM die Teilnahme an Wettkämpfen über der Vereinsebene möglich ist, ist so nicht richtig.

Es gibt auch im WSV genügend Wettkämpfe über Vereinsebene, für die die Teilnahme an der VM nicht Voraussetzung ist, z.B. alle Rundenwettkämpfe.

Geschrieben
Gerade eben schrieb tont:

Ich sehe da bezüglich der VM keine großen Probleme bei den anderen Verbänden. Das Argument, dass der WSV hier eine Alleinstellung hat, weil nur durch die VM die Teilnahme an Wettkämpfen über der Vereinsebene möglich ist, ist so nicht richtig.

Es gibt auch im WSV genügend Wettkämpfe über Vereinsebene, für die die Teilnahme an der VM nicht Voraussetzung ist, z.B. alle Rundenwettkämpfe.

 

Aber nicht für alle Disziplinen. Üblicherweise hast du KK-Spopi und GK und das wars

 

Beim BDS ist das garnicht so relevant, weil es ohnehin genug Matches gibt. Und wenn dann noch die verbalen Superhelden hier ihre Energie in die Veranstaltung kleiner lokaler Matches stecken würden...

Geschrieben

"Irgendein offizieller Amtsträger müsste ja theoretisch jede einzelne Waffe kontrollieren und daher ergo auch bei jedem Wettkampf anwesend sein. "

Nein, dass muss er nicht. Der GG wird das den Vereinen/Verbänden übertragen, wohlwissend, dass diese das noch viel bürokratischer und umfassender gestalten können, als er selbst.

Geschrieben

Die haben ja alle vom Mini-Max Prinzip gehört aber nicht verstanden.

MiniMax - minimaler Aufwand bei maximalem Ertrag, zumindest habe ich es so gelernt und versuche es auch so anzuwenden.

Bei Behörden und Verbänden bedeutet minimax aber minimaler Ertrag bei maximalem Aufwand.

 

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb JPLafitte:

Bei Behörden und Verbänden bedeutet minimax aber minimaler Ertrag bei maximalem Aufwand.

 

Hoffentlich. Denn wenn den Behörden der Verwaltungsaufwand zu groß wird, könnte sich die Vernunft doch noch durchsetzen

Geschrieben

Hoer uff, krieg ich automatisch Beissreflex wenn ich den Scheiss hier lese vom Nestbeschmutzer.

 

So hörig und devot, unglaublich. Diese Energie eingesetzt FÜR unsere Sache wäre Mal schön zu sehen... 

 

Zum Kotzen. 

 

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb Vroma:

@ThomasMueller Hier Mal die entsprechende Stelle aus dem PDF des WSV.

 

 

Ja und jetzt? Da hat der WSV jetzt mal im vorauseilendem Gehorsam eine Steilvorlage für die Behörde gemacht. Ob die das so will oder anerkennt, wer weiß das schon.
Beim IM Strobl haben sie jedenfalls nicht nachgefragt. Oder vielleicht haben sie sich auch nicht getraut, getreu dem Motto, Geh' nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Vroma:

@ThomasMueller Hier Mal die entsprechende Stelle aus dem PDF des WSV.

 

 

Die Formulierung/Empfehlung, "die Vereinsmeisterschaften mit allen vorhandenen Waffen" zu schießen ist sicherlich pragmatisch gemeint, zeigt aber auch, wohin die Reise geht.

Es wird nicht mehr geschossen aus Spaß an der Freude, am Schießen bzw. Wettkampf an sich, nein, es wird künftig orientiert am Bedürfniserhalt geschossen.

 

Hat schon so einen leichten Hauch von "Fronarbeit"... Auch das ist Teil einer Vergrämungsstrategie (die ich nicht dem WSV vorwerfe, sondern von bekannter Seite kommt).

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Es wird nicht mehr geschossen aus Spaß an der Freude, am Schießen bzw. Wettkampf an sich, nein, es wird künftig orientiert am Bedürfniserhalt geschossen.

Ja und? Da machen wir eben viele Wettkämpf für Kontingentsrelevantes. Dann gibt es auch eine Grundlage 3 statt nur 2 KW im GK zu fordern.

 

 

vor 16 Stunden schrieb ThomasMueller:

Ja und jetzt? Da hat der WSV jetzt mal im vorauseilendem Gehorsam eine Steilvorlage für die Behörde gemacht. Ob die das so will oder anerkennt, wer weiß das schon.

 

 

Lol. 
"Grundsätzlich lese ich nicht, bevor ich poste."
@ThomasMueller

 

Die Behörden waren involviert und wollten das so

 

vor 16 Stunden schrieb ThomasMueller:

Beim IM Strobl haben sie jedenfalls nicht nachgefragt.

 

Na wenn du meinst...

 

vor 16 Stunden schrieb ThomasMueller:

Oder vielleicht haben sie sich auch nicht getraut,

 

 

Oh du warst doch nicht dabei..? sowas..

 

vor 16 Stunden schrieb ThomasMueller:

Geh' nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

 

Vllt ha der "Fürst" auch klein Problem mit der Auslegung des VGH gesehen..

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb karlyman:

Die Formulierung/Empfehlung, "die Vereinsmeisterschaften mit allen vorhandenen Waffen" zu schießen ist sicherlich pragmatisch gemeint, zeigt aber auch, wohin die Reise geht.

 

Wenn du mit allen Geschossen hast, so besteht für den Verband Verhandlungsmasse gegenüber der Behürde, wenn dann doch ein sonstiger Wettkampf fehlt. Du musst ja nicht. 

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Kanne81:

So hörig und devot, unglaublich. Diese Energie eingesetzt FÜR unsere Sache wäre Mal schön zu sehen... 

 

AH na dann schieß doch nicht mit jeder Waffe und belehre dann die Behörde und das VG und den VGH und das BVwerG über ihre grundsätzlich falsche Rechtsauslegung.

Aber da kommt natürlich nichts, außer dicke Backen und Heisse luft.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb ASE:

 

...belehre dann die Behörde und das VG und den VGH und das BVerwG

 

War Letzteres etwa auch schon involviert...?

Wäre mir neu. Ich dachte, hier geht es um eine Rechtsauslegung ausschließlich des baden-württembergischen Oberverwaltungsgerichts.

Geschrieben

Der ba.-wü. VGH (dortige Bezeichnung, wie auch in Bayern und Hessen) ist  ja das ba.-wü. Oberverwaltungsgericht.

Darüber gibt's in Ba.-Wü. in der Verwaltungsgerichtsbarkeit instanziell nichts mehr. 

 

Ich wunderte mich hingegen über die Erwähnung des Bundesverwaltungsgerichts. 

Geschrieben

Nun, wenn man das Urteil kippen möchte muss man bis dahin eskalieren.

Das Urteil kann auch auf andere Bundesländer Wirkung haben, getreu dem Motto, warum sich extra arbeit machen

Geschrieben

Kann es, ja. Aber in dem Fall sieht man schon, "wo's herkommt"...

 

Seit dem Schulattentat von Winnenden scheint man in Ba.-Wü. im verwaltungsrechtlichen Bereich Waffenrecht ohnehin "abzudrehen".

Immer noch etwas weiter am Schräubchen drehen, im Zweifel immer eine Spur schärfer.  

Geschrieben

Warum arbeiten unsere Gerichte in den meisten anderen gesellschaftlichen Themen nicht so streng wie beim Waffenrecht?

Hier hätten die Richter genügend rechtliche Vorgaben, die aber bei weitem nicht eingehalten und umgesetzt werden.

Geschrieben

"Warum arbeiten unsere Gerichte in den meisten anderen gesellschaftlichen Themen nicht so streng wie beim Waffenrecht? "

Weil der Staat und sein Berufsbeamtentum immer noch eine Heidenangst hat, vor den Zuständen, die in der frühen 1920er Jahren geherrscht haben.
Waffen in den Händen seines Souveräns. Für viele eine gruselige Vorstellung. Interessanterweise genau der Grund, warum die Amerikaner von ihrem Recht auf Waffen nicht abrücken wollen.
Zeigt auch die übertriebene Debatte, dass rechte Kreise sich über Schützenvereine bewaffenen wollen. Wir wissen, dass dies praktisch nicht der Fall ist und davon ablenken soll,

dass gerade die eigenen Sicherheitskräfte, das größere Problem sind, Stichwort "Nordkreuz". Aber lassen wir das, ich will nicht zu OT werden.
 

Geschrieben (bearbeitet)
Gerade eben schrieb LordKitchener:

 

Nein, müssen sie in Deutschland nicht. Sie können in bestimmten Maß davon abweichen.


Sie legen es aus, wo das Recht nicht genau genug ist. Dies hat der VGH getan. Nur nicht zu Gunsten der Sportschützen. 

 

Aber lass mal lieber online Kraftmeiern und die phösen Verrätaaarrrrr!!!ELF! suchen, anstatt sich a) darauf einzustellen mittels Matchorganisation oder b) den steinigen Weg einer langen verwaltungsrechtlichen Klage gehen.  

 

Übrigens wieder herrlich absurd, wie manche meinen Recht sei genau dann gesprochen, wenn ihre Meinung obsiegt. Auf den Gedanken, dass ihre Laienauslegung vllt. schlicht und ergreifend falsch ist, kommen sie gar nicht. Alle keine Ahnung, die Richter am VGH. Außer Sie greifen per Beschluss einem offen Rechtsextremen unter die Arme, wie kürzlich geschehen. Dann ists natürlich ein wohlausgewogen Richterspruch.   

Bearbeitet von ASE

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