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IGNORED

Zwei Grüne WBKs?


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Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb tt22:

 

Von der Denkweise muss man sich nicht "verabschieden", man muss einfach nur die Rechtssystematik verstehen!

 

Die WBK ist nicht "nur" ein Stück Papier, sie ist eine Erlaubnisurkunde ....

 

Wer will die Rechtssystematik verstehen?

 

Es geht am ende doch nur um die praktische Ausführung. Du hast Dir mit dem Beitrag zwar viel Mühe gemacht aber der praktische Nährwert ist gering.

 

Ich fasse das immer so zusammen:

in Dland gilt das Bedürfnisprinzip.

Nur wer ein Bedürfnis nachweisen kann, kann eine Waffe eintragen lassen (also VOR der WBK steht das Bedürfnis)

Ist das Bedürfnis "Behördlich" akzeptiert (so drücke ich es mal aus, wenn auch nicht ganz richtig), wird eben diese Bedürfnisbestätigung dokumentiert, damit ein Händler dir eine Waffe überlassen kann.

Bestätigte Bedürfnisse sind:

Voreintrag in der WBK (für Kurzwaffen für Jäger und Sportschützen, halbautomatische Langwaffen nur Sportschützen) 

gelbe WBK (nur für Sportschützen, max 10 Einzellader Langwaffen)

Jagdschein (quasi wie gelbe WBK nur für Jäger, jedoch ALLE Langwaffen und (noch) ohne gesetzlich festgeschriebene Begrenzung

 

Die WBK ist praktisch das was am Ende steht und dokumentiert lediglich Deinen legitimen Besitz

Weiterhin ist in der WBK Deine Identifikationsnummer zum NWR abgedruckt ... Diese Nummer alleine auf einer Scheckkarte (analog Führerschein) wäre absolut ausreichend als Ersatz für eine WBK.

 

Wenn die Behörde bei Dir zur Kontrolle anklopft um eine Kontrolle zu machen interessiert die die WBK überhaupt nicht ... warum bloß ? 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb sirtxbi:

Ja, in den USA fest zu leben ist ja leider nicht so einfach. Sonst wäre das definitiv nicht schlecht.

 

Kommt darauf an ob Du in den USA geboren wurdest. Wenn nicht bist Du (bis zur echten Einbürgerung) ein Alien und Aliens haben dort keine Rechte. Daher wären die USA für mich persönlich (in DE geboren) keine Option.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb tt22:

Ob man nun zwingend an den WBKs in der aktuellen Form festhalten muss? Da kann man sicher drüber streiten.

Sicher wäre z.B. eine WBK im Kartenformat praktisch, dadurch würden sich dann aber wieder viele neue Probleme ergeben (z.B. Beim Munitionserwerb oder auch beim Nachweis einer Erwerbsberechtigung ("Voreintrag") beim Privatkauf. Wenn die Daten nur auf einem Chip gespeichert wären, bräuchten Händler ein Lesegerät dafür, die Polizei in jedem Streifenwagen auch). In Österreich hat die WBK ja Kartenformat, da darf man dann aber z.B. auch einfach pauschal jedwede Munition mit erwerben (verboten/Kriegsmaterial natürlich außen vor). Bei den deutschen Berufsbedenkenträger unvorstellbar... 🤣
 

Das wäre zu begrüßen!!

Munitionserwerb ist eh pseudo, da der Händler ja nichts melden muss. Da würde Kategorie Jäger Sportschütze reichen.

Die Polizei braucht kein Lesegerät, da die eh nur nach zwei Handlungsmuster folgen.

A, sie lassen dich laufen, weil Du LWB bist und so Sachen wie Europäischer FWP kennen die sowieso nicht

B, sie beschlagnahmen erstmal alles "zur Prüfung"

 

Der Händler MUSS beim verkaufen melden im NWR machen .. keine Ahnung ob da der "Voreintrag" auch gespeichert ist, müsste aber.

 

ABER eine Vereinfachung des Waffenrecht ist nicht im Sinn der Gesetzgeber, deswegen bleibt es die nächsten 50 Jahre auch noch so wie heute

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb scotty600:

Das wäre zu begrüßen!!

Munitionserwerb ist eh pseudo, da der Händler ja nichts melden muss. Da würde Kategorie Jäger Sportschütze reichen.

Die Polizei braucht kein Lesegerät, da die eh nur nach zwei Handlungsmuster folgen.

A, sie lassen dich laufen, weil Du LWB bist und so Sachen wie Europäischer FWP kennen die sowieso nicht

B, sie beschlagnahmen erstmal alles "zur Prüfung"

 

C, sie haben sowieso Zugriff auf das NWR-II und wissen daher alles was wichtig ist!

 

vor 8 Minuten schrieb scotty600:

Der Händler MUSS beim verkaufen melden im NWR machen .. keine Ahnung ob da der "Voreintrag" auch gespeichert ist, müsste aber.

 

Es braucht keinen Voreintrag, wenn (gesetzlich) klar ist, was Du kaufen darfst und was nicht (siehe wieder Österreich).

 

vor 8 Minuten schrieb scotty600:

ABER eine Vereinfachung des Waffenrecht ist nicht im Sinn der Gesetzgeber, deswegen bleibt es die nächsten 50 Jahre auch noch so wie heute

 

Die unteren Behörden unnötig und sinnlos zu belasten ist im Sinne des Gesetzgebers? Dann muss dieser Gesetzgeber ein besonders stumpfsinniger Schwachkopf sein!

Bearbeitet von drummer
Geschrieben

ABER eine Vereinfachung des Waffenrecht ist nicht im Sinn der Gesetzgeber, deswegen bleibt es die nächsten 50 Jahre auch noch so wie heute
 


Außer es passiert das die Bevölkerung doch nochmal ihre Meinung ändert (Was natürlich sehr gut wäre aber auch unwahrscheinlich)
Und eine andere Partei wählen aber die wird natürlich durch Propaganda schlecht gesprochen und jeder sagt: ,,Was du wählst die punkt punkt Punkt” und wirst als Nazi abgestempelt.
Also leider sehr unwahrscheinlich.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Geschrieben (bearbeitet)

Der Händler meldet an das NWR mit den IDs, dabei bekommt er aber nur die Rückmeldung "hat geklappt" oder eben "hat nicht geklappt". Dabei wird vom NWR auch nur geprüft, ob die IDs (Person / Elaubnis) gültig sind.

 

Ob es einen (gültigen) Voreintrag gibt sieht er im NWR nicht, er kann auch eine Waffe auf die ID einer gelben WBK überlassen, die gar nicht aus gelb geht - das NWR würde die Meldung akzeptieren!

 

Anders als die Behörden sieht der Händler dabei im NWR gar nichts, er kann einfach nur Meldungen abgeben. Ob man begrüßen sollte, wenn jeder Hinz und Kunz mit Handelslizenz wirklich ins NWR gucken könnte? Ich fänds jedenfalls nicht gut...

 

 

 

Das es in Österreich einfacher und in vielen Bereichen auch besser/weniger bürokratisch (fast alle Langwaffenarten "frei ab 18", so wie hier Luftgewehre und Schreckschuss; Grundbedürfnis für 2 Kurzwaffen für jeden Bürger etc.) läuft ist bekannt, der Zug ist für Deutschland aber spätestens 1972 abgefahren...

 

 

Bearbeitet von tt22
Geschrieben

Es ist für sirtxbi auf jeden Fall wenig hilfreich, wenn wir hier darüber schwadronieren, wie viel besser das WaffG in anderen Ländern ist, oder was hier am Gesetz geändert werden sollte/könnte/müsste - er und wir müssen uns mit dem aktuellen Status quo des WaffG arrangieren...

 

@sirtxbi Recht gut erklärt sind die Vorgaben für Sportschützen auch in den zahlreichen Youtube-Videos von gunvlog, guck da mal rein!

Geschrieben

Guck ich mir definitiv an. Bin nur auch leicht angespannt da ich natürlich ich hoffe das ich dann in 6 Jahren wenn ich 21 bin überhaupt noch Waffen bekomme.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb sirtxbi:

Bin nur auch leicht angespannt da ich natürlich ich hoffe das ich dann in 6 Jahren wenn ich 21 bin überhaupt noch Waffen bekomme.

Die Zukunft gestaltest Du! Wenn du dir sicher gehen willst, werde Polizist, Förster oder Berufsjäger ODER Politiker 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb drummer:

Da nehme ich einfach das Beispiel Österreich. Die WBK ist dort eine einfache Plastikkarte im Scheckkartenformat. Die Waffen werden dort selbstverständlich nicht eingetragen und ich muss auch nicht bei jeder Waffe 1-2 mal bei der Behörde vortanzen. Wie hier auch, trägt der Händler die Waffen ins ZWR ein und damit ist der Fall erledigt. Waffen, Munition und Treibladungspulver kaufe ich einfach unter Vorlage der WBK.

 

Du gehst irgendwo zu nem Verein der Dich nicht kennt und willst als Gast schießen. Wie weist Du dort nach, daß das eine legal besessene Waffe ist mit der Du da schießen möchtest? Oder interessiert das in Ösiland nicht?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb tt22:

 

@sirtxbi Recht gut erklärt sind die Vorgaben für Sportschützen auch in den zahlreichen Youtube-Videos von gunvlog, guck da mal rein!

Ähh.... 

Du musst halt wissen, dass der Kerl rechtlich auch nicht sattelfest ist und deswegen auch mal ein paar grobe Schnitzer drin hat... 

Also eine hundertprozent Empfehlung ist der Kanal definitiv nicht! 

 

vor 30 Minuten schrieb Parallax:

 

Du gehst irgendwo zu nem Verein der Dich nicht kennt und willst als Gast schießen. Wie weist Du dort nach, daß das eine legal besessene Waffe ist mit der Du da schießen möchtest? Oder interessiert das in Ösiland nicht?

Wo siehst Du das Problem? Du kannst doch eine WBK vorzeigen? 

Wie viele lwb werden wohl eine illegale Knarre auf den Stand mitnehmen?

Das ist doch völlig konstruiert... 

Mal davon abgesehen, dass bei mir noch niemals jemand meine Waffen auf dem Stand mit meiner WBK abgeglichen hat... 

 

vor 2 Stunden schrieb sirtxbi:

Ich hoffe erstmal das vielleicht irgendwann eine gewisse Partei gewählt wird die das ganze Waffengesetzt einfacher macht.

Jo.. Auf so eine Partei warten wir schon lange. Gibt es aber nicht. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

Mal davon abgesehen, dass bei mir noch niemals jemand meine Waffen auf dem Stand mit meiner WBK abgeglichen hat... 

Dazu ist die Standaufsicht nach dem Verständnis einiger sicherlich verpflichtet. Nach meinem nicht.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Parallax:

Du gehst irgendwo zu nem Verein der Dich nicht kennt und willst als Gast schießen. Wie weist Du dort nach, daß das eine legal besessene Waffe ist mit der Du da schießen möchtest? Oder interessiert das in Ösiland nicht?

 

Warum sollte das jemanden interessieren? Der WBK Inhaber ist überprüft und zuzverlässig - er braucht daher kein Kindermädchen, welches auf Schritt und Tritt überpüft, ob die Seriennummern und Beschusszeichen auf den wesentlichen Teilen immer noch da sind und mit dem NWR-II (DE) bzw. ZWR (AT) übereinstimmen.

 

vor 1 Minute schrieb P22:

Dazu ist die Standaufsicht nach dem Verständnis einiger sicherlich verpflichtet. Nach meinem nicht.

 

Nach meinem auch nicht. Die Aufsicht hat meiner Meinung nach für den sicheren Schiessbetrieb zu sorgen und nicht die behördliche Waffenkontrolle zu übernehmen.

Geschrieben
Am 3.7.2022 um 19:35 schrieb scotty600:

Besorge Dir einen gebrauchten Heintges oder Krebs.

Nein! Nur neu. In den letzten Jahren gab es einige Änderungen. Abgesehen davon ist das genau die richtige Literatur.

Geschrieben
Am 3.7.2022 um 21:38 schrieb sirtxbi:

Niederlande

 

Am 3.7.2022 um 21:38 schrieb sirtxbi:

Aber ich weiß auch nicht wie deren Waffengesetzt ist.

 

In den Niederlanden kannst Du fünf Waffen erwerben. Dann ist Schluß.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Fyodor:

In den Niederlanden kannst Du fünf Waffen erwerben. Dann ist Schluß.

 

und wie sind da die waffen "beschränkt"? ich meine auf was für waffen (art der waffe)?

 

Geschrieben
Am 3.7.2022 um 21:32 schrieb sirtxbi:

Ich hoffe erstmal das vielleicht irgendwann eine gewisse Partei gewählt wird die das ganze Waffengesetzt einfacher macht

Lass die  Grünen die absolute Mehrheit haben und das WaffG wird ganz einfach.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb HangMan69:

und wie sind da die waffen "beschränkt"?

Waffen die ausschließlich einen SP-Beschuss haben zählen gar nicht. Und VRF sind verboten. Genauer weiß ich es nicht.

Geschrieben
Am 3.7.2022 um 17:00 schrieb sirtxbi:


Ich bin 15 Jahre alt bald 16 und mein Vater ist Jäger. Ich interessiere mich auch dafür.

Ach und ich dachte schon es ist Heino80 und sein Vater ist Sprengmeister.

 

Kleiner Insider aus einem anderen Forum, wo ein User ständig so Themen um Polenböller, ähm Blitzknallböller mit Migrationshintergrund eröffnet....

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