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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb steven:

Hier sind auch Mitglieder der Grünen und notorische Nörgler unterwegs.

Als ehemaliger Polizist hast die U Boote vergessen, mit denen kennst du dich ja besonders gut aus..........

Geschrieben

Spannend ?, jau, die Frage ist - für wen ?

wollen wir schonmal wetten darauf abschließen wie lange es dauert bis die WBK eingezogen wird  ?

Man muß es nicht immer auf die Spitze treiben, und schon garnicht wegen einer popeligen, gerechtfertigten Kontrolle....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Ein mit Waffen handelnder Sachbearbeiter?

 

Aus Aservatenkammern?
 

Oder ist er tagsüber SB und abends Wohnzimmer-Waffendealer?

Bevor Du Dich zu Tode amüsierst: Du weißt schon daß es diese lustigen Kombinationen gegeben hat? Sowohl in "100% sauber" als auch dann größer im Mainstream stehend, quasi kostenlose Werbung?

Bearbeitet von Josef Maier
deutsches Sprach schweres Sprach
Geschrieben
Am 25.6.2022 um 10:21 schrieb Fussel_Dussel:

Macht sich doch gut, den Flur voll mit Tresoren…. Macht Eindruck wenn die Verwandtschaft kommt

Nicht nur das, ein Einbrecher hat auch gleich einen Überblick bezüglich der zu erwartenden Beute und kann sich seelisch und moralisch drauf vorbereiten.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Macht sich doch gut, den Flur voll mit Tresoren…

Und in jedem nur der Schlüssel für den nächsten bis man irgendwann an den richtigen für den Waffenschrank kommt.

Stell dir mal die entnervten Gesichter der "Besucher" vor wenn sie warten müssen bis du den richtigen Schlüssel gefunden hast.

(Den Reserveschlüssel in der Hosentasche hast Du natürlich nicht erwähnt, du willst ja schnellen Zugriff für den Wettkampf haben)

 

Geschrieben

Ich hatte gerade eine Idee.
Nach dem die Beamten sooo viel Angst vor mir haben, spricht irgendwas dagegen die mit geholsterter Waffe empfangen? Zum Eigenschutz?!

Ist ja an sich kein Problem in meinen Privaträumen?!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb litle:

Nach dem die Beamten sooo viel Angst vor mir haben, spricht irgendwas dagegen die mit geholsterter Waffe empfangen? Zum Eigenschutz?!

Ist ja an sich kein Problem in meinen Privaträumen?!

Das ist keine gute Idee. Imho hast du/wir nur ein recht Umgang mit den Waffen zu haben zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck ". Zu Hause eine schussbereite Waffe vorzuhalten, egal für was, wird dir jede Menge ärger bereiten. Geh davon aus das die kontrollierenden Beamten das zur Anzeige bringen werden oder die Kontrolle aus dem Ruder läuft. Und ich gehe davon aus, wenn du das der Behörde gegenüber im Vorfeld ankündigst werden ein paar mehr als nur 4 Mann kommen..........................

Bearbeitet von PetMan
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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Das ist keine gute Idee. Imho hast du/wir nur ein recht Umgang mit den Waffen zu haben zu einem " vom Bedürfnis umfassten Zweck ". Zu Hause eine schussbereite Waffe vorzuhalten, egal für was, wird dir jede Menge ärger bereiten. Geh davon aus das die kontrollierenden Beamten das zur Anzeige bringen werden oder die Kontrolle aus dem Ruder läuft. Und ich gehe davon aus, wenn du das der Behörde gegenüber im Vorfeld ankündigst werden ein paar mehr als nur 4 Mann kommen..........................

Hm, ich würde das durchaus gerne mal durchexerzieren so als Gedankenexperiment.
Muss ja nicht mal fertig geladen sein. Aber IMHO spricht nichts dagegen die Kanone sogar in der Hand zu haben wenn ich den Beamten die Tür aufmache.

Ich habe die tatsächliche Gewalt darüber und ich war gerade am putzen.

Ja ich weiß, gute Stimmung wäre da sicher schwierig. Aber das interessante ist doch: IMHO wäre ich damit rechtlich save?!

@JPLafitteAn der stelle könnte dann ein eigener Zeuge tatsächlich wichtig werden. Denn eine geholsterte Waffe ist nunmal in keiner Weise eine Bedrohung, zumindest meiner Auffassung nach....

Geschrieben

§12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

 

Sicherlich könnte man argumentieren das die Waffe zum Trocken Training in der Wohnung geführt wird oder man gerade am putzen war, dann sollte sie aber natürlich nicht geladen sein. Also irgendwie könnte man das vermutlich schon rechtfertigen, ob das allerdings alle Richter auch so sehen würden mag ich zu bezweifeln, vor allem auch wenn die Kontrolle angekündigt war. Und rechtlich save ist man niemals! Es gibt immer irgendwo ein Richter der es anders sieht und einen dafür verknackt...

Abgesehen davon werden die kontrollierenden natürlich (und nicht ganz zu unrecht) etwas nervös reagieren wenn man so die Tür öffnet und vermutlich auch etwas nachdrücklicher darauf hinweisen das man die Waffe doch ablegen solle. Also ich persönlich würde das ganz sicher nicht machen...

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb litle:

Aber IMHO spricht nichts dagegen die Kanone sogar in der Hand zu haben wenn ich den Beamten die Tür aufmache.

Ich habe die tatsächliche Gewalt darüber und ich war gerade am putzen.

Die beiden sichernden Polizisten werden dir IHRE Meinung dazu sicher vermitteln. Im Gesetz selber steht auch nicht das man keine geladene Waffe im 0er oder 1er Tresor lagern darf. Richter sahen das aber anders. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb BlackFly:

§12 (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

Dann erkläre den Beamten mal wie das Führen der Waffe bei einer Kontrolle zu deinem gesetzlichen Bedürfnis passt. Ich glaube nicht das du Ausreden kannst............................

Geschrieben

Auja , mach den Beamten mit der Waffe in der Hand die Tür auf .

 

Dann lernst du den Begriff  Putativnotwehr vielleicht am eigenen Leib kennen . 

 

Wen du es überlebst,  kannst du ja  berichten wie das Durchspielen sl gelaufen ist 😙

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb PetMan:

Dann erkläre den Beamten mal wie das Führen der Waffe bei einer Kontrolle zu deinem gesetzlichen Bedürfnis passt. Ich glaube nicht das du Ausreden kannst............................

Habe ich doch direkt in dem Satz darunter: Trockentraining. Das rechtfertigt das führen beim öffnen der Tür während der Kontrolle wird die Argumentation aber dann nochmal deutlich schwieriger. Wie ich aber auch direkt danach schrieb werden die "zum Schutz anwesenden Polizeibeamten" sicherlich auch noch ein Wörtchen mitreden wollen und einen sehr nachdrücklich darauf hinweisen das man das Trocken Training zu unterbrechen habe (und das zurecht und würde ich an deren stelle sicher auch nicht anders machen). Und das man dann im Nachgang auch noch Probleme haben wird das einem Richter glaubhaft zu machen (nachdem man vor Gericht zieht weil die Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit die Waffen einziehen will) habe ich auch erwähnt. Ich denke damit dürfte ich den Sachverhalt (bzw. meine persönliche Einschätzung dazu) doch recht ausführlich dargelegt haben, oder?

Geschrieben

Eine geholsterte Waffe sollte, zumindest meinem Verständnis nach keine Bedrohungssituation darstellen.
Ich darf mich ja von den Zivilbeamten mit geholsterter Waffe auch nicht bedroht fühlen, den spontan über den haufen schießen und auf Putativnotwehr plädieren....

Wie gesagt, es ist ein Gedankenexperiment die Buchstaben des Gesetzes maximal auszureizen....

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BlackFly:

Habe ich doch direkt in dem Satz darunter: Trockentraining. Das rechtfertigt das führen beim öffnen der Tür während der Kontrolle wird die Argumentation aber dann nochmal deutlich schwieriger. Wie ich aber auch direkt danach schrieb werden die "zum Schutz anwesenden Polizeibeamten" sicherlich auch noch ein Wörtchen mitreden wollen und einen sehr nachdrücklich darauf hinweisen das man das Trocken Training zu unterbrechen habe (und das zurecht und würde ich an deren stelle sicher auch nicht anders machen). Und das man dann im Nachgang auch noch Probleme haben wird das einem Richter glaubhaft zu machen (nachdem man vor Gericht zieht weil die Waffenbehörde wegen Unzuverlässigkeit die Waffen einziehen will) habe ich auch erwähnt. Ich denke damit dürfte ich den Sachverhalt (bzw. meine persönliche Einschätzung dazu) doch recht ausführlich dargelegt haben, oder?

Endlich einer der den Begriff Gedankenexperiment versteht! Danke dafür!
Ich teile btw. deine Einschätzung.
 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb litle:

Ich darf mich ja von den Zivilbeamten mit geholsterter Waffe auch nicht bedroht fühlen,

Bei denen unterliegt das Führen der Waffe aber nicht dem Waffengesetz. Kleiner aber feiner Unterschied.

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