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IGNORED

Frage zur Verankerungspflicht von Schutzklasse 0 und I Tresoren


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Geschrieben

Servus, vielleicht weiß einer von Euch mehr:

 

Mir wurde gesagt, dass auch Schutzklasse 0 und I Tresore zum Zwecke der Waffen und Munitionsaufbewahrung an der Wand oder auf dem Fußboden verankert/festgedübelt werden müssen.

 

Ich kenne das nur von den alten A und B Tresoren ab einer bestimmten Menge von Waffen.

 

Meines Wissens nach trifft die Verankerungspflicht für 0 und I nicht zu?

 

Wer weiß mehr?

 

Grüße!

 

Geschrieben

wenn dein tresor eine "besonders schwere" tür aufweisen sollte, dann macht es schon sinn ihn zumindest mit 2 schrauben an der rückseite gegen "umkippen" zu sichern wenn du die tür öffnest! das wars dann aber auch schon...

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HangMan69:

dann macht es schon sinn ihn zumindest mit 2 schrauben an der rückseite gegen "umkippen" zu sichern wenn du die tür öffnest!


Wenn ausreichend Waffen und Munition im Schrank lagert, macht es keinen Sinn

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sniperd:

Wenn mehr als fünf Kurzwaffen rein sollen, muss er verankert sein.

 

Kannst Du mir evtl. weiterhelfen?

Im Waff.ges. + den Ausführungsvorschriften, konnte ich dazu nichts finden.

 

Long

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sniperd:

Wenn mehr als fünf Kurzwaffen rein sollen, muss er verankert sein (200kg+).

nope.............das gabs nur bei den alten B Schränken unter 200 Kg. Also die ach so sicheren 0er unter 200kg dürfen , egal ob verankert oder nicht, nur 5 KW aufnehmen, die alten B Schränke bei verankerung aber bis zu 10......................

Geschrieben

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die "bombenfest" Verankerung eines Waffenschranks erst das Verwenden von Aufbruchwerkzeug ermöglicht. 

Einem Hydraulikspreizer ist es egal - aber - versuche ich mit Brechstange und Keil die Tür zu öffnen, geht das nur, wenn ich die notwendige Kraft aufbringen kann, bewegt sich der Schrank, wird es komplizierter. 

 

Alt  A oder B sind ja jetzt nicht so steif im Türbereich

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Tatonka:

Wobei ich mir nicht sicher bin, ob die "bombenfest" Verankerung eines Waffenschranks erst das Verwenden von Aufbruchwerkzeug ermöglicht. 

Einem Hydraulikspreizer ist es egal - aber - versuche ich mit Brechstange und Keil die Tür zu öffnen, geht das nur, wenn ich die notwendige Kraft aufbringen kann, bewegt sich der Schrank, wird es komplizierter. 

 

Alt  A oder B sind ja jetzt nicht so steif im Türbereich

Wer bricht denn ein um Waffen zu klauen und dazu erst einen Tresor aufzubrechen ……Keine Sau.

 

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb grizzly45:

Man könnte alles so einfach finden, wenn man denn wollte.

 

 

DAS habe ich mir beim Eröffnungsthread auch so gedacht. Genau diese Sau ist doch erst einige Seiten lang vor nicht mal drei Wochen hier durchs Dorf getrieben worden.

 

mfg

Harry

 

PS: Und wieder werden hier waffenrechtliche und versicherungsrechtliche Anforderungen bunt gemixt.

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb JPLafitte:

wenn ordentlich bestückt braucht er sowieso nicht verankert werden.

 

 

Hier bitte Vorsicht walten lassen, in der AWaffV §13 ist die Rede vom "Gewicht des Behältnisses" bei den Nullern, NICHT vom Gesamtgewicht. Man muß nicht verankern, hat aber Einschränkungen bezüglich der Lagermenge zu beachten.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Man muß nicht verankern, hat aber Einschränkungen bezüglich der Lagermenge zu beachten.

So es denn Mengenmäßige Einschränkungen gibt sind diese natürlich zu beachten bedenke aber auch das Menge nicht gleich Gewicht ist.

Es sind schon Waffenschränke entwendet worden um woanders geöffnet zu werden.

Jeder "Hohlraum" im Waffenschrank sollte mit Munition gefüllt werden damit sich die Waffen schon mal daran gewöhnen können.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb JPLafitte:

Jeder "Hohlraum" im Waffenschrank sollte mit Munition gefüllt werden damit sich die Waffen schon mal daran gewöhnen können.

So verhindert man auch effektiv die Vermehrung, da durch wenig Abstand rhythmische Bewegungen ausgeschlossen werden und sich somit der Bestand an Waffen nicht erhöhen sollte.

 

Sollte…

 

Klappt nicht immer

 

Fast wie im wahren Leben. Nur etwas anders.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb JPLafitte:

So es denn Mengenmäßige Einschränkungen gibt sind diese natürlich zu beachten

 

 

Diese Einschränkung bei den Nullern laut Verwaltungsvorschrift bezieht sich auf die Anzahl der Waffen, nicht das Gewicht. Sorry, wenn meine Definition der "Menge" mißverständlich rüberkam.

 

mfg

Harry

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

Es war auch irrelevant das auch A und B Schränken Waffen keine Waffen abhanden gekommen sind und trotzdem müssen wir jetzt auf 0 und 1 umstellen.

 

es war auch irrelevant auf A und B schränke umzustellen, da nachweislich vorher AUCH NICHT MEHR Waffen gestohlen wurden als diese noch im alten Holzschrank verstaut wurden!!!

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

da nachweislich vorher AUCH NICHT MEHR Waffen gestohlen wurden als diese noch im alten Holzschrank verstaut wurden!!

Das war dem Umstand geschuldet das unsere "Volksvertreter" von sich auf andere schließen und befürchteten das unbefugte Personen welche im besagten Kleiderschrank versteckt wurden

im Fall einer Konfrontation mit dem legitimen "Nutzer" des Ruhemöbels vor dem Schrank zugriff auf die Waffen hätten.

 

Auch wenn die A und B oder auch 0 und 1 Schränke im Schlafzimmer stehen wurde bisher noch kein Beglücker der holden Weiblichkeit in diesen versteckt, in den Holzschränken scheinbar schon.

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