Zum Inhalt springen
IGNORED

WBP Jack sportlich zugelassen nach Umbau?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab das Gefühl hier wird XWaffe und CIP durcheinander geschmissen.

 

XWaffe ist nicht auf zivile Waffen beschränkt. Natürlich müssen da auch alle militärischen Kaliber gelistet sein.

Das heißt nicht, dass diese Kaliber zivil erlaubt sind.

 

5,56x45 finde ich gerade nicht in der CIP.

 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Qnkel:

5,56x45 finde ich gerade nicht in der CIP.

 

In CIPistan wird das meines Wissens als synonym mit .223 Remington angesehen. In SAAMIland nicht, so dass es da wirklich zwei verschiedenen Spezifikation sind, mit der .223 Wylde als Nur-Kammer-Spezifikation noch dazu.

Geschrieben (bearbeitet)

In dem Zusammenhang:

Was für eine Kammer hatten eigentlich das M16 und M16A1? 

Denke, dass hier die .223 Rem im SAAMI-Sinn nicht verkehrt ist.

Letzten Endes war das AR-15 in der Entwicklung ja für die .223 Remington eingerichtet, die von der SAAMI  mit dem entsprechenden Patronenlager zunächst als "Caliber .223 Remington (5.64mm HV)" geführt und die auch so von der Air Force eingeführt wurde. Diese mündete schließlich in der 5.56 M193, welche laut persönlicher Notizen von Eugene Stoner der .222 Remington Special/.223 Remington entsprach.

Die 5.56x45 NATO gab es ja erst rund 18 Jahre später.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
On 6/11/2022 at 7:05 PM, Dexus said:

Jetzt ist meine Frage: Ist bzw. kann die Waffe in dem modifizierten Zustand wieder zum sportlichen Schießen erlaubt sein?

Einer der Gründe warum die Variante 2 optisch nicht der Originalwaffe ähnelt, ist dass man die Gasabnahme nicht mehr sieht.

Dieses Kriterium währe bei meinem Umbau ebenso erfüllt. Der Schaft würde ebenso ausgetauscht werden und hat mit dem

Original noch weniger zu tun als in Variante 2.

Nach lesen von gefühlt hunderten BKA FB;

die Schulterstütze könnte uU abgenommen werden, der Handschutz allerdings auf gar keinen Fall.

Kriterium ist, dass die Gasabnahme, bzw. der Spalt vom Gasrohr nicht zu sehen ist UND der Handschutz keine Luft-/Kühlrillen hat.

Es wäre möglich die "Kühlrillen" permanent zu blockieren, dass der Handschutz geschlossen ist.

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Qnkel:

@Sachbearbeiter Du zählst lauter Waffen auf, die vom Prinzip schon nicht unter den 6er fallen. Die dürfen aussehen, wie sie wollen. 

 

Die Feststellungsbescheide sind nicht primär wegen dem 6er dar (da könnte man sich viele sparen, weil die Waffe sofort darunter fällt) sondern um auch zu bestätigen, dass es eine zivile Neufertigung ohne Fun-Schalter oder Rückbaubarkeit ist. 

Lies dazu bitte einfach nochmals die oben von mir fettgedruckt markierten Stellen. Und die zählen am Ende.

 

Am einfachsten für alle wäre es, wenn das BKA wie früher schon mal eine konkrete Liste aller kriegswaffenähnlichen Halbautomaten veröffentlichen würde. Momentan muss sich da jeder selbst ein objektives Bild machen und wie weit die Einschätzungen da auseinandergehen sieht man nicht nur in diesem Thread.

 

Grüße aus der Sonne

 

SBine

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb CZM52:

#2595 ist die 5,56x45Nato

 

 

Du meinst den Code 2596.

 

In der Ausgabe 2.0 des BKA-Leitfadens wesentliche Teile vom Dezember 2020 findet sich dazu inzwischen folgender leicht geänderter Passus:

 

"Läufe /Rohre: Kriegswaffe oder nicht?
Die waffenrechtliche Einstufung eines Laufes stellt bei halb- oder vollautomatischen Waffen immer
eine Herausforderung dar. In aller Regel wird die Widmung der Waffe durch die
Kennzeichnung/Beschriftung des Laufes (Zivil, Sport etc.) sowie die Kaliberangabe als Begründung
herangezogen. Dabei gelten Kaliberangaben wie 5,56mm x 45 oder 5,56mm NATO als eindeutiger
Hinweis auf eine Kriegswaffeneigenschaft. Es sei angemerkt, dass weder das Kaliber 5,56mm x 45
(X-Waffe: 5,56x45) noch die Bezeichnung 5.56mm NATO bei der SAAMI1 bzw. bei der C.I.P. als
Kaliber gelistet sind. Von beiden anerkannt ist das Kaliber .223 Remington (X-Waffe: .223Rem)."

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

 

In der Ausgabe 2.0 des BKA-Leitfadens wesentliche Teile vom Dezember 2020 findet sich dazu inzwischen folgender leicht geänderter Passus:

 

"Läufe /Rohre: Kriegswaffe oder nicht?
Die waffenrechtliche Einstufung eines Laufes stellt bei halb- oder vollautomatischen Waffen immer
eine Herausforderung dar. In aller Regel wird die Widmung der Waffe durch die
Kennzeichnung/Beschriftung des Laufes (Zivil, Sport etc.) sowie die Kaliberangabe als Begründung
herangezogen. Dabei gelten Kaliberangaben wie 5,56mm x 45 oder 5,56mm NATO als eindeutiger
Hinweis auf eine Kriegswaffeneigenschaft. Es sei angemerkt, dass weder das Kaliber 5,56mm x 45
(X-Waffe: 5,56x45) noch die Bezeichnung 5.56mm NATO bei der SAAMI1 bzw. bei der C.I.P. als
Kaliber gelistet sind. Von beiden anerkannt ist das Kaliber .223 Remington (X-Waffe: .223Rem)."

 

 

Und was hat das geschreibsel hier mit dem Thema der WBP als VOM BKA ZUGELASSENE SPORTVERSION zu tun ?

Geschrieben

Ich versteh den ganzen Hick-Hack nicht. 

 

Bevor ich mir hier im Abwatsch-Forum bezüglich dem Umbau einhole, geh ich doch lieber zu denjenigen die damit zu tun haben. 

 

Und ich glaube kaum, dass die Kollegen aus Wiesbaden einem da nicht weiterhelfen. Anfragen was man vor hat und mit den Antworten ist man auf der sicheren Seite. 

 


Also SO ginge ich die ganze Geschichte an.....

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.