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IGNORED

LWB schießt auf die Polizei


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb EkelAlfred:

Beide liegen aber im Saarland.

Wenn ich dir wieder mal ein Päckchen schicke wundere dich nicht über das Ticken darin. Soll eine überraschung werden 😎

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

So, vor sechs Wochen in Boxberg konnte man die Kirmes noch damit erklären, dass halt noch einige Personen im Haus waren und man keinen gleichzeitgen Zugriff hinbekommen hätte.

Jetzt liegen uns noch keine wirklich detaillierten Informationen vor.

Was die Schwarmintelligenz bisher zusammengetragen hat, klingt allerdings unschön.

Die übliche Vorgehensweise wäre der unerwartete Zugriff in zivil mit anschließender Bauchlage und Kabelbindern.

Warten wir mal ab.

Ab wann ist eine Verschwörungstheorie eigentlich keine Theorie mehr?

Geschrieben
Geschrieben

Der häufig verwendete Begriff "Waffennarr", häufig als Stigma gegen LGW verwendet, trifft diesem Fall offenbar zu:

Zitat

Waffennarr feuert auf Polizei: Ein Schwerverletzter, Scharfschützen umstellen Haus

[  ]

Bei dem 67-Jährigen handelt es sich laut „Saarbrücker Zeitung“ um einen Rechtsanwalt und Jäger, der bereits mehrfach negativ aufgefallen sein soll. Demnach wird ihm der Verstoß gegen das Waffen- sowie Kriegswaffengesetz vorgeworfen. Außerdem soll er früher schon mit Gewalttaten aufgefallen sein und andere bedroht haben.

Die Waffenbehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken hatte daher Zweifel an seiner Eignung eine Waffe zu führen und wollte ihm die Waffenbesitzkarte entziehen. Einen entsprechenden Beschluss sollten die Beamten am Freitag vollziehen.

Focus

 

Merkwürdig - wenn das stimmt, dürfte der "67-Jährige" die Zuverlässigkeit und Persönliche Eignung zum Waffenbesitz schon über einen längeren Zeitraum nicht mehr gehabt haben: 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
1.        geschäftsunfähig sind,
 
2.        abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3.        auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder                   dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde der betroffenen Person auf Kosten der betroffenen Person die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
(4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__6.html (Rot von mir markiert)

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

Und garantiert hat nan  gemeinsame Bekannte

jepp.....btw, richte deiner besseren Hälfte meine Grüße aus ( falls es noch die gleiche ist wie vor ca 12 Jahren )

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Kreppel:

 

Na, wenn Du das so beurteilst, dann muss ja das Gegenteil zutreffen... :rolleyes:

Na Krempel und andere Teilnehmer in diesem Forum, anscheinend kann man in diesem Forum nicht mehr seine Meinung frei äußern ohne von euch angegangen  zu werden.

Anscheinend habt nur ihr hier das Recht euch zu äußern wenn´s jemand anderes macht dann folgt die Ironie auf dem Fuße.

 

Geschrieben

Hallo

 

ich lese hier öfter, dass der Mann gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen hat.

Ist das etwa ein geringer Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder wie muss ich das verstehen?

 

Steven

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb raze4711:

 

Bewirb dich doch beim SEK . 

Klasse wo du jetzt schon die Info her hast. Alle Anderen haben noch keine .

 

Aber.... Hat ja mal wider lange gedauert . 

Was soll diese unsachliche Unterstellung deinerseits, wieso soll ich mich beim SEK bewerben?

Außerdem was soll das wo ich die Information herhabe, ließ doch mal die Beiträge ich diesem Teil des Forums.

Na ja, .... hat aber bei dir wieder mal nicht lange gedauert oder soll ich wider schreiben?

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Colt S.:

anscheinend kann man in diesem Forum nicht mehr seine Meinung frei äußern ohne von euch angegangen  zu werden.

Du darfst hier Deine "Meinung" frei äußern. Du musst halt damit rechnen, dass wenn Du Bullshit schreibst der auch als solcher erkannt wird.

 

Da Du hier vollständig freiwillig Deine Qualifikation präsentiert hast, musst Du damit halt leben wenn Du glaubst mit dieser Qualifikation die Maßnahmen der Polizei auch nur irgendwie im Ansatz beurteilen zu können. Vor allem in der Art wie hier grade geschehen.

Das gilt natürlich auch für anderen Maulhelden hier im Forum, aber die nimmt sowieso keiner mehr ernst.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Colt S.:

Was soll diese unsachliche Unterstellung deinerseits, wieso soll ich mich beim SEK bewerben?

Außerdem was soll das wo ich die Information herhabe, ließ doch mal die Beiträge ich diesem Teil des Forums.

Na ja, .... hat aber bei dir wieder mal nicht lange gedauert oder soll ich wider schreiben?

 

Hast du nicht geschrieben , daß das Vorgehen stümperhaft war ? 

Informationen zum Vorgehen gab es da noch  nicht. 

Also wusstest du es besser . Oder nicht? 

 

Und wenn du es besser weißt,  musst du der Polizei erklären was sie falsch gemacht haben. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Kreppel:

Du darfst hier Deine "Meinung" frei äußern. Du musst halt damit rechnen, dass wenn Du Bullshit schreibst der auch als solcher erkannt wird.

 

Da Du hier vollständig freiwillig Deine Qualifikation präsentiert hast, musst Du damit halt leben wenn Du glaubst mit dieser Qualifikation die Maßnahmen der Polizei auch nur irgendwie im Ansatz beurteilen zu können. Vor allem in der Art wie hier grade geschehen.

Das gilt natürlich auch für anderen Maulhelden hier im Forum, aber die nimmt sowieso keiner mehr ernst.

Den " Maulheld" gebe ich dir ungebraucht zurück, bezüglich der Qualifikation der Polizei oder wie man das auch immer interpretieren möchte habe ich nichts direktes geschrieben.

Wenn man bedenkt wie sich der Täter schon im Vorfeld verhalten hat bzw. geäußert hat ist die Vorgehensweise der Behörden als solches im Vorfeld des Ganzen als stümperhaft anzusehen.

So nun kannst du weiter deinen "Senf" dazu abgeben.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb raze4711:
vor 20 Minuten schrieb Colt S.:

Was soll diese unsachliche Unterstellung deinerseits, wieso soll ich mich beim SEK bewerben?

Außerdem was soll das wo ich die Information herhabe, ließ doch mal die Beiträge ich diesem Teil des Forums.

Na ja, .... hat aber bei dir wieder mal nicht lange gedauert oder soll ich wider schreiben?

 

Hast du nicht geschrieben , daß das Vorgehen stümperhaft war ? 

Informationen zum Vorgehen gab es da noch  nicht. 

Also wusstest du es besser . Oder nicht? 

 

Und wenn du es besser weißt,  musst du der Polizei erklären was sie falsch gemacht haben. 

Lies mal den vorhergehenden Beitrag meinerseits.

Nochmals, ich habe hier nicht das Vorgehen der Polizei benannt sondern das Vorgehen der Behörden, ist das so unverständlich?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Colt S.:

Lies mal den vorhergehenden Beitrag meinerseits.

Nochmals, ich habe hier nicht das Vorgehen der Polizei benannt sondern das Vorgehen der Behörden, ist das so unverständlich?

 

Die Polizei ist auch eine Behörde. 😎

 

Ich bin aber auch der Meinung das solche Einsätze zumindest überdacht werden sollten, es ist schließlich nicht der erste der eskaliert.

Vielleicht wäre ein Zugriff des Nachts mit Tür eintreten die bessere Wahl.

 

In anderen Bereichen macht man das ja auch.

Bearbeitet von akuji13
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Colt S.:

Lies mal den vorhergehenden Beitrag meinerseits.

Nochmals, ich habe hier nicht das Vorgehen der Polizei benannt sondern das Vorgehen der Behörden, ist das so unverständlich?

Dann musst du die Behörden beraten .

An erster Stelle natürlich die Waffenbehörde .

Die hat ja wohl dann  die Fehler begangen . 

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb raze4711:

Dann musst du die Behörden beraten .

An erster Stelle natürlich die Waffenbehörde .

 

 

 

 

 

Naja....da im ja nichtmal seine eigene Behörde glaubt was er erzählt....eher nicht

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