Zum Inhalt springen
IGNORED

Verbotene Gegenstände jetzt in Deutschland erhältlich ;-)


drummer

Empfohlene Beiträge

Ist ja lustig, jetzt sind "verbotene Gegenstände" bereits in Deutschland in deutschen Shops bestellbar: Ich möchte mir ein Monokular kaufen und bin gerade auf das Vortex Solo 8x36 R/T gestossen. Leider nach Lesart des BKA in DE ein verbotener Gegenstand, da es ein Absehen besitzt(sic)!

 

(Ich weiss dass es rechtlich gesehen genausowenig ein verbotener Gegenstand ist, wie ein Pulsar Thermion. Trotzdem zeigt das sehr schön den Irrsinn, wenn Behörden sich nicht an Gesetze halten die an sich schon [von] total schwachsinnig[en] sind)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb raze4711:

Und was ist an diesem Vortex verboten ? 

Ist doch kein Zielgerät , sondern ein hangeführtes Monokular mit Strichplatte zur Entfernungsschätzung .

Kein verstellbares Fadenkreuz .

 

Oder sehe ich da was falsch ?

 

Erstens mal hast Du den 😉 übersehen und zweitens steht im Waffengesetz nichts von einem Absehen und schon gar nicht von einem "verstellbaren Fadenkreuz". Im Waffengesetz steht nur "... mit Monatgevorrichtung für Schusswaffen" was laut BKA ein Absehen ist!

 

(Und natürlich fehlt dem Teil tatsächlich auch noch die elektronische Verstärkung bzw. der Bildwandler.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb drummer:

 

Erstens mal hast Du den 😉 übersehen und zweitens steht im Waffengesetz nichts von einem Absehen und schon gar nicht von einem "verstellbaren Fadenkreuz". Im Waffengesetz steht nur "... mit Monatgevorrichtung für Schusswaffen" was laut BKA ein Absehen ist!

 

(Und natürlich fehlt dem Teil tatsächlich auch noch die elektronische Verstärkung bzw. der Bildwandler.)

 

 

Und wozu macht man dann so einen Faden auf ? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb raze4711:

mit Monatgevorrichtung für Schusswaffen" was laut BKA ein Absehen ist

Also jetzt hast Du es wirklich geschafft mich zu verwirren.

Ein Absehen ist eine wie auch immer geartete Markierung im Zielfernrohr (ugs. Fadenkreuz).

Eine Montagevorrichtung (für Zielfernrohre) ist etwas um ein Zielfernrohr an einer Waffe zu montieren.

Wie kann das BKA diese Begriffe vermischen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Leute, kauf euch einfach ein Pulsar Thermion. Sobald das BKA das mitbekommt, wird euch klar werden wo diese Behörde sich vom Waffengesetz verabschiedet hat. Ich habe die entsprechenden Begriffe ja bereits zitiert.

 

(Kleiner Hinweis, für diejenigen die noch auf dem Schlauch stehen: Das Thermion hat -  wie besipeislweise eine Stabtaschenlampe - keine Montagevorrichtung für Schusswaffen.)

Bearbeitet von drummer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb drummer:

Leute, kauf euch einfach ein Pulsar Thermion. Sobald das BKA das mitbekommt, wird euch klar werden wo diese Behörde sich vom Waffengesetz verabschiedet hat. Ich habe die entsprechenden Begriffe ja bereits zitiert.

 

(Kleiner Hinweis, für diejenigen die noch auf dem Schlauch stehen: Das Thermion hat -  wie besipeislweise eine Stabtaschenlampe - keine Montagevorrichtung für Schusswaffen.)

 

Ohne jeglichen Nachweis Deinerseits, wirlich nur dummes Stammtischgeschwätz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es um die Definition eines Nachtzielgerätes geht , schreibt das Waffengesetz nichts mehr vom einer Montagevorrichtung . Nur das sie zur Montage auf einer Waffe bestimmt sind . Dazu kommt das Zielhilfsmittel . Das erfüllt das Thermion. Also verboten. 

Das Vortex erfüllt beides nicht . Also erlaubt .

 

Nachtzielgeräte:
Nachtzielgeräte (Kompaktgeräte) basieren technisch auf den vorstehend beschriebenen 
unterschiedlichen Prinzipen der Nachtsichtgeräte. Die dem Waffengesetz unterliegenden Nachtzielgeräte sind zur Montage auf Schusswaffen bestimmt und verfügen zusätzlich über ein eingebautes Zielhilfsmittel, z. B. in Form von Absehen oder anderen Markierungen, zum Anvisieren eines Ziels. Nachtzielgeräte werden als eigenständiges Zielhilfsmittel, vergleichbar den Zielfernrohren, auf Schusswaffen montiert und entsprechend einjustiert. Sie ermöglichen dann bei Dunkelheit im Rahmen der jeweils gegebenen technischen Parameter einen zielgenauen und präzisen Einsatz der Schusswaffe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist das für ein Text?

 

Das Waffengesetz ist hier klar und überdeutlich (und kennt kein "Absehen"):

Zitat

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

...

1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und
Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder
eine elektronische Verstärkung besitzen;

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie sieht das eigentlich mit Hi cap Magazinen aus, die dürften doch eigentlich in Deutschland nicht mehr verkauft werden?

Bei Brownells Deutschland sind noch viele AR, AK, Glock und CZ-Magazine mit mehr als 10 bzw. 20 Schuss zu haben/ mit grün als sofort Lieferbar gekennzeichnet!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, wenn man sich die Artikel näher anschaut kann man folgendes lesen.

Vorallem der Satz in Klammern stellt den hirnrissigen Zustand unseres Waffengesetzes dar!

Kaufbeschränkungen

  • Unter bestimmten Umständen nur Abgabe nur an Inhaber einer Ausnahmegenehmigung oder Export (Dieses Magazin darf frei erworben werden, sofern Sie nicht im Besitz einer Langwaffe sind, für die ebendieses Magazin ebenfalls passen würde oder Inhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung sind.)

 

 

Bearbeitet von VTRSP
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb VTRSP:

Vorallem der Satz in Klammern stellt den hirnrissigen Zustand unseres Waffengesetzes dar!

 

Das Gesetz ist eindeutig. Hier kann es sich nur um ein KW-Magazin (<= 20 Schuss) handeln, das auch für Langwaffen passen würde. Das darf man besitzen, sofern man keine entsprechende LW besitzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb drummer:

Was ist das für ein Text?

Wenn du den Text nicht kanntest, dann frage ich mich, worauf du dich bezogen hattest, als du a) dem BKA Unwissenheit unterstellt und b) erklärt hast, das Vortex sei lt. BKA verboten? Wo kam das denn her?!

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.