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IGNORED

Schießnachweis mit Seriennummer der Waffe?


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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 18.2.2022 um 12:45 schrieb ASE:

d) muss der Verband die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen nach c für b zu prüfen

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Der Verband direkt hat ja erst mal überhaupt keine Möglichkeit zur Überprüfung. Bei den Vereinen, die ich kenne, läuft das deswegen wie folgt ab:

  1. Man geht mit seinem eigenen Schießbuch, in welchem man seine Schießzeiten und die Waffenart (Kurz/Lang) eingetragen hat zum Vorstand oder Sportleiter
  2. Der schreibt sich die benötigte Mindestanzahl an Daten heraus und überprüft sie anhand der Schießbücher der Stände (wenn man extern geschossen hat kann man auch entsprechende Nachweise vorlegen)
  3. Da auch dokumentiert wird, wann welche Vereinswaffe an wen herausgegeben wurde werden solche Daten ggf. nicht berücksichtigt
  4. Der Verein schickt die unterschriebene Liste mit den Daten an den Verband, welcher dann die Bescheinigung ausstellt.

 

 

Bearbeitet von Andor
Rechtschreibung
Geschrieben
  Am 18.2.2022 um 09:09 schrieb CZM52:

Faktisch, rein nach GESETZ ist die Behörde berechtigt( bzw. MUSS!) den Nachweis des Schiessens mit EIGENER Waffe zu fordern...und das geht nunmal praktisch nur mit der Seriennummer .

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  Am 18.2.2022 um 09:26 schrieb CZM52:

"Ist das dein MR223, oder das vom Karl? Die P210 ist deine oder die vom Ingo ?"

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Und ganz kompliziert wird es, wenn es meine "eigene" Waffe ist an der ich das Eigentum erworben habe (ok, ich hab sie gekauft) aber aus welchem Grund auch immer nicht waffenrechtlich erwerbe. 😉

Geschrieben
  Am 18.2.2022 um 22:51 schrieb HBM:

Und ganz kompliziert wird es, wenn es meine "eigene" Waffe ist an der ich das Eigentum erworben habe (ok, ich hab sie gekauft) aber aus welchem Grund auch immer nicht waffenrechtlich erwerbe. 😉

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Könnte glatt wieder ich sein... (Nein, eine Nutzung kam dabei aber nicht vor.)

Aber was wäre gewesen, wenn ich die Waffen, mit denen ich einen Beginner unterstütze, auf meinen Namen gekauft hätte, er sie erwirbt & ich sie mitbenutze ? Es wären ja meine eigenen Waffen...

Geschrieben
  Am 18.2.2022 um 22:23 schrieb Andor:

 

Der Verband direkt hat ja erst mal überhaupt keine Möglichkeit zur Überprüfung. Bei den Vereinen, die ich kenne, läuft das deswegen wie folgt ab:

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Es ist nicht relevant, wie es irgendwo läuft. Wie es irgendwo gelaufen ist, kann man dann in den Urteilen lesen..

 

 

Wie es spätestens ab 1.1.2026 laufen muss: Der Verband erstellt eine inhaltlich richtige Bescheinigung über das Forbestehen des Bedürfnisses. Dazu muss er die Voraussetzungen des §14 Abs 4 prüfen. Und das geht nur, in dem erfasst wird ob mit der eigenen Waffe geschossen wurde.

 

Was ist den jetzt verdammt nochmal schon wieder so schwierig? Das einfachste ist doch wohl WBK-Nummer und Lfd Numme zu vermerken.....

 

 

Will man jetzt, wo man einsehen musste das  man sehr wohl nach §14 Abs. 5 Wettkämpfe braucht jetzt lieber über die Auslegung des Halbsatztes in §14 Abs 4 "einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe" diskutieren.

 

Führt euer Schießbuch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Und der Verein soll ein gleiches tun.

 

Geschrieben
  Am 19.2.2022 um 16:43 schrieb ASE:

 

Wie es spätestens ab 1.1.2026 laufen muss: Der Verband erstellt eine inhaltlich richtige Bescheinigung über das Forbestehen des Bedürfnisses. Dazu muss er die Voraussetzungen des §14 Abs 4 prüfen. Und das geht nur, in dem erfasst wird ob mit der eigenen Waffe geschossen wurde.... Das einfachste ist doch wohl WBK-Nummer und Lfd Numme zu vermerken.....

 

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Und so ein Dokumentations-Trara bei jedem Schießen?

Vielleicht noch ergänzt durch einen durchzuführenden ID-Check, denn es könnte ja sein, dass der, der da mit Waffe und WBK auftaucht, gar nicht der ist, der in der WBK steht, sondern sich nur für ihn ausgibt...

Denn wir wollen doch auch 110% korrekt erfassen, ob das auch Müllermeier ist, der mit Müllermeiers Revolver schießt...

 

Merkst du was?

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Geschrieben
  Am 19.2.2022 um 16:50 schrieb karlyman:

Merkst du was?

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Ausweislich meiner Postings hier, meistens etwas früher....

Und die WBK ist kein amtlicher Lichtbildauswies nur soviel dazu.

 

Anonsten: Schlüsselverzeichnis im Schießbuch, das Nr 1....X einer Waffe zuordnet. Eintragen fertig.

Geschrieben

Ich fand @Sgt.Tackleberrys Lösung, wenn die Behörde denn für ihre Prüfung das "Schießen mit eigener Waffe" bestätigt haben will, sehr elegant. 

 

Der Schütze versichert mit Unterschrift und Datum, dass er alle seine Schießen gem. Schießbucheintragungen ausschließlich mit seinen eigenen Waffen geschossen hat. Punkt. 

 

Mehr "Beweiskraft" haben nämlich auch die genannten Angaben mit Schlüsselzahlen nicht, auch das sind... eben nur Eintragungen.

Und wirklich, effektiv, nachprüfen... kann ein Verein oder Verband beides ohnehin nicht. Da sollte man sich, und anderen, nicht "in die Tasche lügen". 

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Geschrieben
  Am 19.2.2022 um 16:43 schrieb ASE:

Der Verband erstellt eine inhaltlich richtige Bescheinigung über das Forbestehen des Bedürfnisses. Dazu muss er die Voraussetzungen des §14 Abs 4 prüfen. Und das geht nur, in dem erfasst wird ob mit der eigenen Waffe geschossen wurde.

 

Was ist den jetzt verdammt nochmal schon wieder so schwierig? Das einfachste ist doch wohl WBK-Nummer und Lfd Numme zu vermerken.....

 

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Wie gesagt, der Verband kann das nicht direkt prüfen, es sei denn, die Verbände stellen in Zukunft die Aufsichten.

D.h. der Verband muss den Vereinen oder den Schützen vertrauen, dass die Angaben richtig sind.

Und ob ich jetzt eine Liste mit Seriennummern hinschicke oder per Unterschrift bestätige, dass ich mit eigenen Waffen geschossen habe, kommt doch aus selbe raus.

 

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Geschrieben
  Am 19.2.2022 um 16:43 schrieb ASE:

Das einfachste ist doch wohl WBK-Nummer und Lfd Numme zu vermerken.....

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Das einfachste ist ein Kästchen zum ankreuzen "mit eigener Waffe".

 

Wer mir unterstellt dieses Kästchen unberechtigterweise anzukreuzen, der unterstellt mir auch die Seriennummer unberechtigterweise einzutragen.

 

Ich war heute in Philippsburg, wir haben ein Schnupperschießen Western angeboten. Dabei habe ich heute mit mindestens vier eigenen Waffen geschossen. Bei einem großen Wettkampf können es auch mal zehn oder zwölf eigene Waffen an einem Termin sein. Soll ich Romane und Schießbuch schreiben?

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Geschrieben
  Am 19.2.2022 um 19:19 schrieb Fyodor:

Das einfachste ist ein Kästchen zum ankreuzen "mit eigener Waffe".

 

Wer mir unterstellt dieses Kästchen unberechtigterweise anzukreuzen, der unterstellt mir auch die Seriennummer unberechtigterweise einzutragen.

 

Ich war heute in Philippsburg, wir haben ein Schnupperschießen Western angeboten. Dabei habe ich heute mit mindestens vier eigenen Waffen geschossen. Bei einem großen Wettkampf können es auch mal zehn oder zwölf eigene Waffen an einem Termin sein. Soll ich Romane und Schießbuch schreiben?

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Du hast es auf den Punkt gebracht, das Unterstellen ist da wohl der springende Punkt.

Das Landratsamt Heidenheim ins besondere der Bereichsleiter Sicherheit und Ordnung hat mir mit meinem Schießbuch einiges unterstellt, mit den Urkunden welche ich eingereicht habe ebenso, aber den absoluten Vogel bezüglich Unterstellungen schieß die Begründung des Widerrufs meiner WBK´s ab, mir wurde Amoklauf von Lörrach als Begründung vorgeworfen, deshalb müsste ich eine Vielzahl von Waffen abgeben.

Bezüglich der Teilnahme an Meisterschaft war es bei mir ähnlich, habe manchmal über 30 Starts auf dem Bezirk gemacht, tja das ist nun vorbei ohne Waffen geht halt nix mehr-

Gruß Colt S.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.2.2022 um 06:51 schrieb Colt S.:

Das Landratsamt Heidenheim ins besondere der Bereichsleiter Sicherheit und Ordnung hat mir mit meinem Schießbuch einiges unterstellt, mit den Urkunden welche ich eingereicht habe ebenso, aber den absoluten Vogel bezüglich Unterstellungen schieß die Begründung des Widerrufs meiner WBK´s ab, mir wurde Amoklauf von Lörrach als Begründung vorgeworfen, deshalb müsste ich eine Vielzahl von Waffen abgeben.

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Ich würde mir an Deiner Stelle ernsthaft überlegen ob ich den "Schweinen" (George Orwell: Animal Farm), die mich schikanieren, tatsächlich weiterhin die Gelegenheit dazu gebe. Die erste Möglichkeit wäre der Umzug in einen anderen Landkreis. Leider ist es bei Dir ja schon zu spät, aber der Fall sollte jedem als Warnung dienen.

 

Auf Gerichte braucht man in DE nicht zu hoffen. Ich habe vor Jahren schon meine Erfahrung mit Rechtsbeugung bis hin zum OLG, inklsuive der Versperrung des Wegs zum BGH und der folgenden Arbeitsverweigerung durch das BVerfG gemacht. Dafür haben die o.g. Schweine, die bekanntlich gleicher sind als andere Tiere, von mir ca. 20k EUR kassiert um eindeutiges Recht - was selten genug vorkommt - zu beugen und zu ignorieren (Art 128 AEUV, präzisiert durch 2010/191/EU, umgesetzt in § 14 BBankG, gestützt durch die ständige Rechtsprechung des BGH). Ich habe in der Folge meine Steuerzahlungen (legal) um eine höhere 6-stellige Summe pro Jahr reduziert, indem ich Gewinne mit Gewinnabführungsverträgen auf ausländische Holdings verschoben habe. Insgesammt bleiben mir in der Folge ein guter Teil davon jedes Jahr als privates Einkommen. An die Schweine kann ich nur die Botschaft senden: Gut gemacht. Ich kann Dir und jedem anderen nur raten, nicht auch noch zu bezahlen, was Dich kaputt macht!

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
  Am 19.2.2022 um 19:19 schrieb Fyodor:

Soll ich Romane und Schießbuch schreiben?

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Schaut vllt. bald so aus. Irgendwer wird wohl irgendwo solche Mehrarbeit aufgedrückt bekommen. & selbst die Masse hier findets gut.

Penibel protokollieren / kontrollieren / verwalten, rügen & sanktionieren ist schließlich des Deutschen liebstes Kind.

 

  Am 20.2.2022 um 06:51 schrieb Colt S.:

mir wurde Amoklauf von Lörrach als Begründung vorgeworfen, deshalb müsste ich eine Vielzahl von Waffen abgeben.

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Beileid.

Klagen ?

Geschrieben
  Am 20.2.2022 um 12:18 schrieb Pi9mm:

Schaut vllt. bald so aus. Irgendwer wird wohl irgendwo solche Mehrarbeit aufgedrückt bekommen. & selbst die Masse hier findets gut.

Penibel protokollieren / kontrollieren / verwalten, rügen & sanktionieren ist schließlich des Deutschen liebstes Kind.

 

Beileid.

Klagen ?

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Ich bin gerade dabei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Verfasser des "Machwerks" vom 04.01.2011 zu machen bzw. wird am Montag per Einschreiben mit Rückschein an das Landratsamt Heidenheim adressiert, bin mal gespannt ob wieder der Poststempel mit samt Poststempel entfernt wird.

Klagen ist so eine Sache, der "gute Fachanwalt" den ich hatte hat mir dieses Schreiben vorenthalten, hätte ich Kenntnis davon gehabt wäre es anderst gelaufen, den Anwalt hätte ich schleunigst entsorgt und wäre gegen diese ungerechtfertigte Beschuldigung vorgegangen.

Aber mal sehen ob ich nicht doch gegen diese ungerechtfertigte Beschuldigung rechtlich vorgehen kann.

Ich werde entsprechend falls die Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt diese und das "Machwerk" vom 04.01.2011 hier veröffentlichen, muß mich nur von der rechtlichen Seite aus absichern ob ich Personen welche als Beamte für "uns" arbeitet hier namentlich benennen darf.

Gruß Colt S.

Geschrieben
  Am 20.2.2022 um 13:20 schrieb Pi9mm:

Bestmöglichen Erfolg. Anwaltskohle sollte immer bereitliegen.

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Nein, ich habe die D.A.S. im Hintergrund.

Misstraue aber nach einem äußerst negativen Erlebnis mit  einem "Fachanwalt" der nur seine eigenen Interessen vertreten hat einfach kein Vertrauen in Anwälte mehr, deshalb mache ich es solange es geht lieber selber.

Gruß Colt S.

Geschrieben
  Am 20.2.2022 um 13:23 schrieb Sgt.Tackleberry:

Nein. Datenschutz. Den Namen der Behörde dürftest du nennen (das sollte ja auch ausreichen), aber keine Namen.

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Danke für den Hinweis, das ich die Behörde nennen kann wird sowie so einigen Frust bei denen auslösen, vor allem wird die Öffentlichkeit unterumständen sehr hellhörig was sich da eigentlich im Landratsamt Heidenheim so abspielt.

Gruß Colt S.

Geschrieben
  Am 20.2.2022 um 12:13 schrieb drummer:

Ich würde mir an Deiner Stelle ernsthaft überlegen ob ich den "Schweinen" (George Orwell: Animal Farm), die mich schikanieren, tatsächlich weiterhin die Gelegenheit dazu gebe. Die erste Möglichkeit wäre der Umzug in einen anderen Landkreis. Leider ist es bei Dir ja schon zu spät, aber der Fall sollte jedem als Warnung dienen.

 

Auf Gerichte braucht man in DE nicht zu hoffen. Ich habe vor Jahren schon meine Erfahrung mit Rechtsbeugung bis hin zum OLG, inklsuive der Versperrung des Wegs zum BGH und der folgenden Arbeitsverweigerung durch das BVerfG gemacht. Dafür haben die o.g. Schweine, die bekanntlich gleicher sind als andere Tiere, von mir ca. 20k EUR kassiert um eindeutiges Recht - was selten genug vorkommt - zu beugen und zu ignorieren (Art 128 AEUV, präzisiert durch 2010/191/EU, umgesetzt in § 14 BBankG, gestützt durch die ständige Rechtsprechung des BGH). Ich habe in der Folge meine Steuerzahlungen (legal) um eine höhere 6-stellige Summe pro Jahr reduziert, indem ich Gewinne mit Gewinnabführungsverträgen auf ausländische Holdings verschoben habe. Insgesammt bleiben mir in der Folge ein guter Teil davon jedes Jahr als privates Einkommen. An die Schweine kann ich nur die Botschaft senden: Gut gemacht. Ich kann Dir und jedem anderen nur raten, nicht auch noch zu bezahlen, was Dich kaputt macht!

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Hallo Drummer,

bei mir liegt der Fall ähnlich, bin durch die Instanzen gegangen, der letzte Rechtszug wurde mir verweigert, nur hatte ich ein Problem das ich leider erst zu spät nachvollziehen konnte, der "Fachanwalt" welcher meine Intressen wahrnehmen sollte!

Der hat mir z. B. den Widerruf des Landratsamt Heidenheim unterschlagen, ich habe von dem vor allem von dessen Inhalt erst am 08.12.2021 Kenntnis erhalten.

Ich bin jetzt so weit das ich alles versuchen werde die Sch...e an die Wand zu nageln.

Die haben mich seit 2009 erheblich Lebensquallität gekostet ohne dafür zu Bezahlen macht das mit mir keiner.

Gruß Colt S.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte sogar einen sehr guten (und teuren: 1000,-/h) Anwalt. Hilft gegen ignorante Richter (die jede Beschäftigung mit der Rechtslage bzw. den Argumenten verweigern und deren Position schon am Anfang des Verfahrens klar zementiert ist) und Rechtsbeugung leider gar nicht.

 

Wie gesagt: Überlege Dir gut, ob Du deren Spiel überhaupt noch mitspielst oder ob Du auf die Angriffe nicht mit einer Ausweichtaktik reagierst. Das verlorene Geld holst Du dann an anderer Stelle wieder herein, indem Du z.B. aktiv Steuervermeidung oder ähnliches betreibst.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
  Am 20.2.2022 um 06:51 schrieb Colt S.:

Das Landratsamt Heidenheim

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Hallo Colt S., ich kann ja verstehen, dass du sauer bist und ander vor ungerechter Behandlung schützen willst. Mit kleinen, einzeln nicht verständlichen Teilen deiner Geschichte kaperst du jetzt schon einige Threads.

Sinnvoller wäre es wahrscheinlich, wenn du dazu einen eigenen eröffnen würdest.

Geschrieben
  Am 20.2.2022 um 14:32 schrieb Andor:

Hallo Colt S., ich kann ja verstehen, dass du sauer bist und ander vor ungerechter Behandlung schützen willst. Mit kleinen, einzeln nicht verständlichen Teilen deiner Geschichte kaperst du jetzt schon einige Threads.

Sinnvoller wäre es wahrscheinlich, wenn du dazu einen eigenen eröffnen würdest.

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Hallo Andor,

ich bin auf drei Threads unterwegs, dieses dürfte nicht all zu viel sein, was spricht dagegen wenn ich meine Meinung bzw. meine Erfahrungen mit den Themen in diesen Threads kund tue?

Einen eigenen Thread in Leben zu rufen finde ich nicht wirklich sinnvoll da bereits einer existent ist welcher der Thematik entspricht welche mir sehr nahe geht.

Wenn man hier in diesem Forum seine Meinung nicht mehr kund tun darf wäre es sehr schlecht für alle dieses ist aber hier nicht der Fall.

Hier gehört mal der Dank an die Forenbetreiber gerichtet das dieses so möglich ist.

Gruß Colt S.

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