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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Mir ist noch nicht ganz klar ab wann diese möglichen Veränderungen Gesetz werden sollen. Noch diesen Frühling oder eher im Herbst bsp. Oktober? Gibt es da sowas wie ein Zeitplan. Was gilt für dann verbotene Halbautomaten in europäischen Feuerwaffenpass für erlaubte Wettkämpfe oder Schiessen im Ausland? Müssten diese dann auch abgegeben werden? Fragen über Fragen 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JDHarris:

dann kauf ich mir eben ne 1000er Suzuki mit der ich jeden Morgen um 5.00 zur Arbeit fahre.

Dann ist das ganze Jahr eben Silvester.

 

Sag ich doch, Lautstärke, äußeres Erscheinungsbild, offen zur Schau gestellte Demonstration von Hypermännlichkeit.. der Kreis schließt sich... 😏

 

Einzig bei der Marke würde mir ein anderer Hersteller doch mehr zusagen (ich weiß die sind qualitativ schlechter...) 😏

 

Ich kann ja schlecht schreiben, was mich alles so anzieht, zumindest aber kann ich Beispiele dessen nennen, was mich abstößt, z.B.

gewisse Personen, die uns hier ihren vermeintlich moralischen Kompass diktieren wollen sich aber gleichzeitig in einem streng

muslimischgläubigen Land demonstrativ mit der Schwulenarmbinde ablichten lassen und somit ihren Respekt vor den Werten und Normen des Gastlandes

offen ausdrücken...🤮

 

Geschrieben

Also sollte das HA Verbot tatsächlich durchkommen glaub ich immer noch an eine Altbesitzregelung. Diese scheint ja auch in den bisherigen Entwürfen zumindest angedacht. So kann sich die SPD das Verbot auf die Fahne schreiben, umgeht aber unangenehme Klagen. In den Medien heißt es sowieso nur, HA Verbot. Nach so einer Details wie einer Altbesitzregegelung fragt niemand. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Bart0815:

Also sollte das HA Verbot tatsächlich durchkommen glaub ich immer noch an eine Altbesitzregelung. Diese scheint ja auch in den bisherigen Entwürfen zumindest angedacht. So kann sich die SPD das Verbot auf die Fahne schreiben, umgeht aber unangenehme Klagen. In den Medien heißt es sowieso nur, HA Verbot. Nach so einer Details wie einer Altbesitzregegelung fragt niemand. 

Ich hoffe es gibt keine Altbesitzreglung und folgende Klagen bis in die höchste Instanz.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Bart0815:

Gerichte sind uns eher wenig zugewandt. Aber vielleicht bin ich auch einfach nur pessimistisch. 

...nur wenig zugewandt🙄...wie ich schon einmal schrieb, was Waffenrecht anbetrifft, so ist die Justiz eine willfähige Hure Faeserscher Vorhaben 🤕. Im Gegensatz zu den - horribile dictu und Unwort - Klimaterroristen brauchen wir Waffen"narren" nicht auf ein Entgegenkommen der Gerichte zu hoffen😵

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Bart0815:

Also sollte das HA Verbot tatsächlich durchkommen 

Dann sollte man sich Gedanken machen ob man sich nach einem anderen Wohnort umschaut.

 

Der weit weit weg ist.

 

 

Tut mir leid aber langsam kann man es nicht mehr fassen was hier abläuft.

 

Landwirtschaft kaputt, Sozialsystem kaputt, Rente kaputt, Handwerk & Industrie (bald) kaputt usw. 

 

Und jeder denkt das sei Zufall oder weil die Politiker unfähig sind!!!

 

 

Schaut man sich die Änderungen vom Waffengesetz in Neuseeland und Kanada an, sieht man doch das  ein System dahinter steckt.

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Geschrieben (bearbeitet)

Nun ja, 

Fakt ist, das man, sollte das alles so stimmen, über ein Gesetz eine bestehende Genehmigung, also einen positiven Verwaltungsakt, widerruft.

 

Eine bestimmte Büchse wurde erworben. Diese wurde positiv vom BKA, für den beantragten Zweck ( gesetzlich gefordertes Bedürfnis ), beschieden. Auf Grund des Vertrauen in eine rechtmäßige Handhabung, wurden Investitionen getätigt.

 

Nun wird ein Gesetz verabschiedet, welches das in einen positiven Verwaltungsakt, in ein zum Zeitpunkt des Erwerbs gültiges Gesetz und noch zusätzlich in die Aussage des BKA gesetztes Vertrauen auf die Rechtstaatlichkeit in die "Tonne kloppt" und plötzlich ist alles anders.

 

Weiterhin werden rechtschaffene, ehrliche Bürger diskriminiert, indem sie Terroristen, Amokläufern und Extremisten gleichgestellt werden, dies sogar öffentlich in Wort und Schrift, als fadenscheinige Begründung zu diesem geplanten Gesetz.

 

Da kommen hoffentlich einige Klagen zusammen.

 

Der Erwerbende hat also alles richtig gemacht und wird genau deswegen sanktioniert, verliert sogar seine Investitionen.

 

Genau das ist geeignet, dass der Bürger ( hier die LWB ), künftig kein Vertrauen mehr in jedwedes staatliches Handeln haben wird.

Damit ist der Rechtsstaat nur noch ein nettes Stück Papier.

 

 

Inst

 

 

 

 

Bearbeitet von inst200
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Geschrieben

Selbst wenn du vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagst:

 

Die durchschnittliche Verfahrensdauer dauert ( falls deine Klage überhaupt zugelassen wird) inzwischen 15 Jahre!

 

Bei den Klagen gegen die Corona Maßnahmen haben wir gesehen, das staatliche Verordnungen schneller wieder ausgelaufen oder durch neue Regeln ersetzt wurden, als das sie von Gerichten überprüft werden konnten.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb inst200:

 

 

Weiterhin werden rechtschaffene, ehrliche Bürger diskriminiert, indem sie Terroristen, Amokläufern und Extremisten gleichgestellt werden, dies sogar öffentlich in Wort und Schrift, als fadenscheinige Begründung zu diesem geplanten Gesetz.

 

 

Genau das ist geeignet, dass der Bürger ( hier die LWB ), künftig kein Vertrauen mehr in jedwedes staatliches Handeln haben wird.

Damit ist der Rechtsstaat nur noch ein nettes Stück Papier.

 

 

Inst

 

 

 

 

Der langfristige Fahrplan dürfte spätestens jetzt klar sein. Totales Schusswaffenverbot (vielleicht mit ganz wenigen Ausnahmen) für rechtsschaffende Bürger in wohl spätestens 20 Jahren oder früher. So wie bsp. in Japan dürfte wohl das Endziel sein. Ist wohl nur eine Frage der Zeit. Der Staat soll wohl endlich zum "Fürsorgestaat" auch Nanny State genannt, für die Bürger werden. Da wären Schusswaffen in legaler Hand nur hinderlich dabei.

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb inst200:

Genau das ist geeignet, dass der Bürger ( hier die LWB ), künftig kein Vertrauen mehr in jedwedes staatliches Handeln haben wird.

Damit ist der Rechtsstaat nur noch ein nettes Stück Papier.

...Bingo

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb Bart0815:

Also sollte das HA Verbot tatsächlich durchkommen glaub ich immer noch an eine Altbesitzregelung. Diese scheint ja auch in den bisherigen Entwürfen zumindest angedacht. So kann sich die SPD das Verbot auf die Fahne schreiben, umgeht aber unangenehme Klagen. In den Medien heißt es sowieso nur, HA Verbot. Nach so einer Details wie einer Altbesitzregegelung fragt niemand. 

Selbst wenn es eine Altbesitzregelung geben sollte, hilft das kaum. Denn dann können aktuelle HA Inhaber ihre Waffen zwar behalten, aber bei Sportwettkämpfen mit nur HA wird langfristig die Zahl der Teilnehmer dann immer kleiner, weil kein Nachwuchs nachrücken darf.

Und mögliche Erben in der Familie haben vom Altbesitz gar nichts, weil die den HA dann auf jeden Fall abgeben müssten. Bei den Waffenschränken ist das ja ähnlich, die A und B Schränke können sie zwar behalten, aber für die Waffenaufbewahrung muss ein neuer 0er oder 1er Schrank her, weil der alte A und B Schrank für Erben nicht gilt. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Waffen mit einem Blockiersystem versehen werden müssen, weil die Erben z.B. kein Bedürfnis vorweisen können.

Bearbeitet von Rohrzange
Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb LJ0815:

und folgende Klagen bis in die höchste Instanz.

So wie bei den Salutwaffen? Wurde ja von einigen sehr präsenten WOlern angekündigt.......still drum geworden, sehr still.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Lokführer:

Ich überlege schon die ganze Zeit, was der Schwachsinn mit der Gelbmarkierung soll, komme aber zu keinem, für mich plausiblen Ergebnis...

 

Es war sehr wahrscheinlich anfänglich geplant, eine 10%-ige Neonmarkierung bei Altbesitz zu fordern. Da das Pamphlet von beschissener Qualität ist, scheint es sich vermutlich um eine Inkonsistenz des Gesetzentwurfs zu handeln. Ich gehe davon aus, das man vergessen die Passage rauszulöschen, da es bei den §-Einfügungen keine Neonmarkierung mehr gibt.

Geschrieben

Oder bei der Umstellung wurde die Neonmarkierung in 58 Abs. 24 vergessen.

Dann läuft das wie folgt:

HA grds. verboten, wenn nicht Ausnahme nach 40 Abs. 4 durch BKA.

Die Ausnahme gibt's nicht, weil nicht kulturhistorisch etc.; Ablehnung per Bescheid durch BKA.

Dann gelbe Markierung erforderlich, welche die Waffe als Altbesitz kennzeichnet.

Meldung an Waffenbehörde, ähnlich wie bei den Magazinen.

Keine Möglichkeit der Klage, weil ja keine Enteignung.

Fertig.

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