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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Wauwi:

 

Abgesehen davon, wären eh alle Waffen vor September 1945 komplett außen vor. 

 

Das ist auch nicht die Zielrichtung. Dass es Richtung AR, AK, FN FAL, G3 & Co. gehen würde, war ja seit längerem klar.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Wauwi:

Ich kann diesen Blödsinn mit der Gelbmarkierung einfach nicht glauben.

 

Ja, was bedeutet das denn überhaupt? Ich würds auch gern nicht glauben können, wenn ichs denn bloß verstünde. Der Begriff Gelbmarkierung fällt erstmals auf Seite 17 unter Zulassung kriegsähnlicher Waffen, wird fortfolgend noch dreimal genannt und danach nie wieder. Das Wort gelb/Gelb- führt auch nicht zu mehr Treffern. Da steht nicht, wozu die ominöse Gelbmarkierung dient! Bin ich doof, oder ist das ein inkohärenter Haufen Buchstabenmüll, der in der Form ohnehin unweigerlich abgeschmettert werden muss, weil nicht mal explizit erläutert wird, was ein kostentechnisch aufgeschlüsseltes Verfahren überhaupt bewirken soll? Ich bin grade echt entgeistert.

Geschrieben (bearbeitet)

Gelb kann die FDP gut erklären.

 

Li(e)berale Freiheit für den deutschen Halbautomaten! 

 

Als Erinnerung zur nächsten Land- und Bundestagswahl.

 

 

Bearbeitet von Kanne81
Rechtschreibung
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Gekkan:

 

JDa steht nicht, wozu die ominöse Gelbmarkierung dient!

 

Nach dem ersten kurzen Überfliegen des Gesetzesentwurfs:

1. Um den Anschein zu entfernen

2. Um Klagen auf Entschädigung den Boden zu entziehen

3. Sie schon mal zu markieren, damit sie bei der nächsten Runde dran sind...

Bearbeitet von chris_3
Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb karlyman:

Selbst wenn sie aber willig und zahlungsfähig sind

 

Das kann aber schon mal das erste Problem darstellen, sowohl der erste, als auch der zweite Punkt.

 

vor 13 Minuten schrieb karlyman:

gibt es die Fachbetriebe bzw. deren Kapazitäten gar nicht, um das alles so schnell umzusetzen.

 

Das ist dann aber nicht das Problem der Betroffenen. Nur meine unmaßgebliche Meinung...

 

Ich beherzige das Grundprinzip "drei mal nachdenken, einmal schreiben" recht sorgsam.

Ich kann nur sagen (völlig unabhängig vom betroffenen Lebensbereich), sollte irgendwer den Versuch unternehmen, mir böswillig an meinem Vermögen Schaden zuzufügen, 

da kann ich sehr, sehr unangenehm und verdammt erfinderisch werden...

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Kanne81:

Gelb kann die FDP gut erklären.

 

Li(e)berale Freiheit für den deutschen Halbautomaten! 

 

 

Also aus dem Abgeordnetenbüro von Dr. Buschmann kommt momentan diese Mail:

"

Sehr geehrter Herr XXX,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Für mich steht weiterhin fest: Wir haben in Deutschland strenge Waffengesetze. Aber selbst die strengsten Waffengesetze helfen nicht wirklich, wenn sich Menschen illegal Waffen beschaffen. Wir müssen unser geltendes Recht besser durchsetzen. 

Die weit überwiegende Zahl der Waffenbesitzer ist rechtstreu. Terroristen und Extremisten dagegen gilt es, konsequent zu entwaffnen. Wir evaluieren daher die Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre und gestalten bestehende Kontrollmöglichkeiten gemeinsam mit den Schützen- und Jagdverbänden sowie mit den Ländern effektiver aus. Statt pauschaler Verschärfungen setzen wir auf ein maßgeschneidertes Vorgehen gegen Extremisten. 

Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann
Mitglied des Deutschen Bundestages"

Also es lässt zumindest auf etwas Widerstand hoffen.
Geschrieben (bearbeitet)
26 minutes ago, kulli said:

MPU bzw. ärztliche Untersuchung für einen neuen KWS, oder irre ich?

Habe ich beim Lesen des Dokuments jetzt auch nicht finden können.

Quote

Dieses Ziel wird erreicht, indem neben der Anordnung des persönlichen Erscheinens ein
amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten vorzulegen ist. Dies war
bislang nur bei Antragstellern, welche noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, im
Hinblick auf die geistige Eignung der Fall. Für die nunmehr eingeführte Pflicht zur Vorlage
eines Gutachtens wird bezüglich der Prüfintensität auf § 4 Absatz 5 Satz 3 Allgemeine Waf-
fengesetz-Verordnung sowie Nummer 6.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffen-
gesetz (WaffVwV) verwiesen. Die Pflicht zur Vorlage gilt nicht für Erlaubnisinhaber von
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie von Armbrüsten.

Ansonsten würde der letzte Satz keinen Sinn machen, oder?

 

Wird der "aktuelle" kleine Waffenschein dann dafür nicht reichen, weil die Armbrüste neu mitaufgenommen worden sind? 

Bearbeitet von Giraffe
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Andy72:

@Masta4  Das hats schon mal geheissen, und war net so...

 

Wir nehmen zur Zeit massiv Fahrt auf.

Irgendwann ist halt kein Geld mehr da das man aus dem Fenster werfen kann und dann wird es ungemütlich in Buntland.

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Geschrieben

Quatsch, Geld ist unendlich, einfach den Hebesatz der Grundsteuer auf 450000% setzen, eine Zwangshypothek, Arbeiten bis 75, Spitzensteuersatz auf 80% ab Mindestlohn, 

Da fällt denen noch genug ein um sich selbst zu bereichern und das gewünschte Klientel weiter auf dem Sofa sitzen lassen zu können während unserseins sich abrackert.

 

Geschrieben

Mit dieser Farbmarkierung möchte man anscheinend dem Vorwurf einer Kalten Enteignung vorbeugen. Und den damit verbundenen Klagen, die sowieso kommen werden.

 

Vermutlich soll eine Alternative zur Abgabe, Vernichtung geschaffen oder suggeriert werden.

 

Gleichwohl wird im "Entwurf" auf die äußere Form und nicht auf das Erscheinungsbild als solches Bezug genommen. Also auch nicht auf die Farbe, sondern eben nur auf die Form.

 

Na ja, ich sag ja immer; Schießsport ist bunt.

 

Inst

 

 

Geschrieben

Könnte es eventuell sein, dass der Begründungstext mit der Gelbmarkierung nicht aktuell ist und nicht zum tatsächlichen Entwurfsparagraphen passt? Vermute zumindest, dass vom erstem Leak im November bis jetzt von neonfarben markieren auf Anschein beseitigen geändert wurde.

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb chapmen:

Ist eben ein Referentenentwurf....

 

Davon hatten wir in den vergangenen Jahren schon einige...

 

Was letztendlich rauskam war alles andere als gut.

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Wauwi:

 

Davon hatten wir in den vergangenen Jahren schon einige...

 

Was letztendlich rauskam war alles andere als gut.

Die werden im Normalfall eigentlich immer nur noch schlimmer, sobald sie durch die Ministerien gewandert sind 😅

Geschrieben

Habe diesen Schmutz mal kurz überflogen...

 

Habe ich was falsch gelesen oder übersehen ?

Besitzer von SRS-Waffen müssen diese bei der zuständigen Behörde anmelden, aber nicht, wenn

sie die entsprechenden Waffen schon im Jahre 2000 besessen haben ? 🤔

 

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Wauwi:

Habe diesen Schmutz mal kurz überflogen...

 

Habe ich was falsch gelesen oder übersehen ?

Besitzer von SRS-Waffen müssen diese bei der zuständigen Behörde anmelden, aber nicht, wenn

sie die entsprechenden Waffen schon im Jahre 2000 besessen haben ? 🤔

 

 

richtig.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Wauwi:

Besitzer von SRS-Waffen müssen diese bei der zuständigen Behörde anmelden, aber nicht, wenn

sie die entsprechenden Waffen schon im Jahre 2000 besessen haben ?

Vermutlich ersichtlich aus der PTB Nummer?

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, ich denke schon, dass das so angedacht ist.

 

Ich bin im Verfassungsrecht nicht mehr wirklich fit, aber wenn man es nicht so rückbauen kann, dass es legal wird oder man das Gewehr anderweitig veräußern kann, ist es ein enteignungsgleicher Eingriff. Dieser löst einen Entschädigungsanspruch aus, den sich unsere bankrotte Bananenrepublik natürlich nicht leisten will.

 

Daher muss man zum Schein irgendwelche absurden Optionen anbieten, damit die Gerichte dann Gründe haben, diese Ansprüche abzuschmettern.

 

Natürlich wird man es dann so ausgestalten, dass das ganze so teuer und irre wird, dass 90% alle Betroffnen die Gewehre doch abgeben.

 

Wie schon bereits mehrfach geschrieben: Ein Bestandsschutz ist nicht vorgesehen. Wenn dieses Machwerk Gesetz wird, war es das für alle Halbautomaten

 

Im Übrigen wars das auch für den gesamten Schießsport, denn der eigentliche Hammer ist, dass man nur noch als WBK-Inhaber schießen darf. Ohne "Schnupperschießen" wird es für die Schützenvereine deutlich schwerer - den die meisten Leute wollen nicht Luftpistole oder Vorderlader schießen.

Bearbeitet von chris_3
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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sonnyboy:

Vermutlich ersichtlich aus der PTB Nummer?

 

Die PTB-Nummer sagt nur etwas über das konkrete Waffenmodell und den Zeitpunkt aus, zu welchem die PTB erstmalig diesem Modell eine Zulassung erteilt hat.

 

Darin offenbart sich doch erneut wieder der ganze Schwachsinn...

Wie will man einem Besitzer das Datum der ersten Inbesitznahme nachweisen, wenn er nicht gerade blöd wie drei Meter Feldweg ist ?

 

Haben SRS-Waffen u.U. fortlaufende Seriennummern, über welche das Produktionsdatum identifizierbar ist ?

Sorry für die dämliche Frage, aber ich besitze einen solchen Scheiß nicht.

Ich hatte mal als 18-jähriger eine "Napoleon". Sah aus wie eine 1911, Vollzinkguss, war grausig von der Qualität und hat vorne und hinten nicht funktioniert...😡

Als mir auch noch der Hahn abgebrochen ist, habe ich die weggeworfen und seit dem nichts mehr mit solchem Schrott zu tun gehabt. 

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