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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HBM:

Mehr Rückhalt für die Exekutive in Diskussionen / Anmerkungen wäre schon mal ein Ansatz - teilweise habe ich das Gefühl, dass Politiker erst mal schauen ob die Polizei nicht was falsch gemacht hat und erst dann die Täter kritisieren

 

Geht die Exekutive gegen die Bösen (Corona Maßnahmen Kritiker z.B.) vor, herrscht Schweigen im Walde.

geht es gegen "Aktivisten", tritt  der von Dir geschilderte Fall ein...

 

 

Geschrieben

Meinte eigentlich eher Fälle wenn jemand mit einem Messer auf Polizisten zuläuft und dann Politiker/innen meinen warum der Polizist nicht auf die Beine gezielt hat.

 

Bei Corona-Maßnahmen-Kritikern bzw. Aktivisten hab ich jetzt nicht so aufgepasst, allerdings ist das Vorgehen der Polizei auch oft schwer "fair" zu bewerten. War mal zufällig in einer unerlaubten Demo und hab das erst bemerkt als mir zum dritten oder vierten Mal eine Frau "Ich gehe hier nur spazieren!" ins Ohr gebrüllt hat. Dann hab ich mich umgedreht und mitbekommen wie Polizisten (meiner Meinung nach sehr höflich) einigen Menschen erklärt haben, dass Sie doch bitte jetzt heim gehen sollen. Auf meine Frage "Was passiert denn hier jetzt?" an einen Polizisten hat der gemeint "Wo wollens denn hin?". Nachdem ich Ihm das gesagt habe hat er nur gemeint "Kein Problem, gehen Sie aber besser etwas weiter links, dann gibts keine Verwechslung mit der Demo." und da die "Spaziergänger" eh noch etwas länger mit Erklärungen aufgehalten waren hab ich die weitere Entwicklung nicht mit bekommen.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Rohrzange:

Wichtig:

Wir sollten auch mal an diejenigen denken und sie schützen, die einen großen Waffenschein besitzen und deren Leib und Leben gefährdet ist. Was würden die denn machen, wenn sie an Silvester in der Öffentlichkeit in so eine Situation geraten würde, dass jemand eine SRS auf sie richtet und schießen will?

Die können nicht wissen, ob das die Personen sind, die sie töten wollen und an Silvester die Situation ausnutzen, dass da viele mit SRS rumballern und sie können auch nicht wissen, dass der andere nur eine SRS Waffe hat.

Was machen die also? Die ziehen ihre scharfe Waffe und sollte der andere dann nur eine SRS Waffe gehabt haben, dann ist der tot und dem großen Waffenscheininhaber wird man dann erstmal vorwerfen dass er geschossen hat.

Ja, das wäre aber durch Notwehr gedeckt. Da es aber in D nur wenige mit großem Waffenschein gibt und die meisten davon sicher nicht an Silvester in Berlin durch die entsprechenden Viertel spazieren ist die Gefahr hier gering. Ein entsprechend bedrohter Polizist würde aber auch schießen. Hier würde mir aber nur der Polizist wirklich leid tun, der andere wäre ein Anwärter auf den Darwin - Award.

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb Rohrzange:

Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein.

Davon reden wir doch  die ganze Zeit. Das ist bereits jetzt verboten und kann bestraft werden.

Nur muss es auch konsequent verfolgt werden!

 

 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Andor:

Ja, das wäre aber durch Notwehr gedeckt. Da es aber in D nur wenige mit großem Waffenschein gibt und die meisten davon sicher nicht an Silvester in Berlin durch die entsprechenden Viertel spazieren ist die Gefahr hier gering. Ein entsprechend bedrohter Polizist würde aber auch schießen. Hier würde mir aber nur der Polizist wirklich leid tun, der andere wäre ein Anwärter auf den Darwin - Award.

Ja, das wäre es wohl. Ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass ein Richter die Notwehrsituation in Abrede stellen könnte, weil er unterstellen könnte, dass situationsbedingt klar zu erkennen sei, dass die alle an Silvester lediglich nur gefeiert hätten und es sich somit nur um eine SRS handeln hätte können. Insbesondere dann, wenn der dann verstorbene Anwärter auf den Darwin Award noch sehr jung gewesen sein sollte.

Mit einem Bein würde der Polizist oder große Waffenscheininhaber also wohl schon im Knast stehen.

vor 6 Minuten schrieb Andor:

 

Davon reden wir doch  die ganze Zeit. Das ist bereits jetzt verboten und kann bestraft werden.

Nur muss es auch konsequent verfolgt werden!

Davon reden wir die ganze Zeit. Ein wirksames verfolgen und bestrafen. Siehe die vorherigen Seiten.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Rohrzange:

Davon reden wir die ganze Zeit. Ein wirksames verfolgen und bestrafen. Siehe die vorherigen Seiten.

Es dürfte sehr schwierig sein, in diesem Tohuwabohu überhaupt einen Überblick zu behalten. Viele der Einsatzkräfte sind schon froh und glücklich, das Ganze überhaupt unverletzt überstanden zu haben.

 

Geschrieben

Problem sind die Täter, nicht das Tatmittel.

Täter nutzen, was verfügbar ist.

Gibt's in D keine Böller und SRS Waffen mehr legal, dann weicht man auf den dann entstehenden Schwarzmarkt aus, kauft selbst im Ausland oder wird DIY Gegenstände nutzen.

Die SRS Waffen haben auch den Zweck, die Bevölkerung von scharfen Waffen fern zu halten, indem man recht einfach einen ungefährlicheren Ersatz beschaffen kann.

Und Otto Normalbürger hat das gute Gefühl für den Notfall eine Waffe im Haus zu haben.

Gibt's diese Möglichkeit nicht mehr, wird eben eine scharfe Waffe beschafft.

Wird also spannend, was ab nächsten Silvester in Berlin alles zum Einsatz kommt.

 

 

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  • Wichtig 6
Geschrieben (bearbeitet)

Die ganzen Verbotsforderer sind einfach nett.

 

Die SRS-Waffen existieren um ein Ventil zu haben das der Haben-Wollen-Typ keine scharfen Waffen vom Schwarzmarkt kauft.

 

Nahezu alle Verbotsforderer sind von den bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht belastet, d. h. es wird etwas gefordert ohne dass man die bestehenden Regeln kennt.

 

Leute, dass was in Berlin stattfand war/ist bereits alles verboten. Die Täter ausfindig machen, auf´s Härteste bestrafen und gut ist.

Die Verbotsforderer sind Hosenkacker die Nancy´s Spiel spielen. Fordert doch einmal die Einhaltung bereits bestehenden Rechtes von der Politik ein und lasst euch nicht schon wieder teilen.

 

Bettina Fischer war die Schnellere. :s75:

Bearbeitet von Muck
  • Gefällt mir 6
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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Rohrzange:

 Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein.

 

Mal davon ab, daß die von dir dargestellte Version mit dem Waffenscheininhaber recht weit hergeholt ist... 

 

...ist das o.g. zitierte nicht schon der Fall? Man hätte es doch nur mit "aller Härte des Gesetzes" seitens der Polizei durchsetzen müssen. 

 

Lochstanze 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Lochstanze:

Mal davon ab, daß die von dir dargestellte Version mit dem Waffenscheininhaber recht weit hergeholt ist... 

Warum soll das weit hergeholt sein. Wenn ein großer Waffenscheininhaber von einer bestimmten Personengruppe bedroht wird, weswegen er ja den Waffenschein hat, dann könnten diese gerade Silvester gezielt als Tarnung nutzen, um sich unter der Schar der SRS Ballermeute sich mit einer echten Waffe der Zielperson zu nähern ohne das diese sofort Verdacht schöpft. Daher besteht für solche Waffenscheininhaber hier eine besonders große Gefahr ohne dass es denen vielleicht so deutlich ist, wie hier geschildert und ebenso für die SRS Ballermeute, die tatsächlich nur mit SRS rumballern möchte aber dann Opfer eines Missverständnisses wird.

 

vor 3 Minuten schrieb Lochstanze:

 

...ist das o.g. zitierte nicht schon der Fall? Man hätte es doch nur mit "aller Härte des Gesetzes" seitens der Polizei durchsetzen müssen. 

 

Lochstanze 

Jetzt kommt das jetzt schon zum Dritten mal. (siehe oben)

 

Ihr (Marder, rwlturtle, Andor, Lochstanze) habt alle den Satz nicht verstanden wie er zu lesen ist. Ich schrieb:

"Genau aus diesem Grund muss das Schießen mit SRS Waffen in der Öffentlichkeit unterbunden werden, wenn keine Notwehrsituation besteht und das daher auch rechtlich sanktioniert werden und auch wirksam sein."

 

Ich habe bereits in diesem Thread weiter vorne mehrfach bereits erwähnt, dass dass Schießen mit SRS Wafen in der Öffentlichkeit gesetzlich untersagt ist, wenn keine Notwehrsituation besteht. Es sollte euch also klar sein, dass es bei diesem Satz nicht darum gehen kann so etwas einzuführen.

 

ABER:

Nur weil es gesetzlich untersagt ist, heißt das ja nicht dass es unterbunden wird. Und genau darauf zielt der Satz ab. Also auf das tätig werden, damit die bestehenden Gesetze auch durchgesetzt werden und das tätig werden so weit zu ermöglichen, dass das auch Substanz hat.

 

Geschrieben

"Die volle Härte des Gesetzes" gabs bereits gegen den Mann, der seinen Rucksack mit einer SRS darin versehentlich vergessen hatte. ( siehe einige Beiträge zuvor das Urteil in Bayern)

 

...hier hätte man meinetwegen durchaus etwas milde walten lassen dürfen und es mit einer Geldstrafe erledigen können.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb JDHarris:

"Die volle Härte des Gesetzes" gabs bereits gegen den Mann, der seinen Rucksack mit einer SRS darin versehentlich vergessen hatte. ( siehe einige Beiträge zuvor das Urteil in Bayern)

 

...hier hätte man meinetwegen durchaus etwas milde walten lassen dürfen und es mit einer Geldstrafe erledigen können.

Sehe ich nicht so.

 

Denn:

1. Die SRS Waffe war geladen.

2. Die Waffe befand sich in keinem verschlossenen Behältnis. Wurde also geführt, aber er besaß keinen kleinen Waffenschein und somit keine Berechtigung zum Führen einer SRS Waffe.

3. Er hat den Rucksack mit der geladenen SRS Waffe auf dem Parkplatz vergessen.

 

Das sind drei Verstöße, nicht nur einer und davon sind einige besonders schwerwiegend.

Dem hat man zu recht ein Waffenbesitzverbot erteilt.

 

Interessant wäre aber die Frage, wie man so etwas später wieder aufheben könnte. Denn es ist ein Dauerverwaltungsakt und gilt soweit ich das verstanden habe für immer. Aber eine Person kann sich auch ändern, mit dem Alter reifen und somit an Zuverlässigkeit zugewinnen.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Rohrzange:

Sehe ich nicht so.

 

Denn:

1. Die SRS Waffe war geladen.

2. Die Waffe befand sich in keinem verschlossenen Behältnis. Wurde also geführt, aber er besaß keinen kleinen Waffenschein und somit keine Berechtigung zum Führen einer SRS Waffe.

3. Er hat den Rucksack mit der geladenen SRS Waffe auf dem Parkplatz vergessen.

 

Das sind drei Verstöße, nicht nur einer und davon sind einige besonders schwerwiegend.

Dem hat man zu recht ein Waffenbesitzverbot erteilt.

 

Interessant wäre aber die Frage, wie man so etwas später wieder aufheben könnte. Denn es ist ein Dauerverwaltungsakt und gilt soweit ich das verstanden habe für immer. Aber eine Person kann sich auch ändern, mit dem Alter reifen und somit an Zuverlässigkeit zugewinnen.

 

Das ist leider sachlich falsch, denn er hat die Waffe nicht geführt.

 

1. Geführt wird eine Waffe, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Laut diverser Urteile anderer Verwaltungsgerichte wird dies angeommen, wenn dies in unter 3 Sek möglich ist. 

 

Ansonsten war es lediglich ein Verstoss gegen die Transportbestimmungen von Schusswaffen.

 

2. Hat er den Verlust selber angezeigt...er hat sich also quasi selbst ans Messer geliefert.

 

Das hätte im Urteil berücksichtigt werden müssen.

 

3. Hatte er mit der nachträglichen Beantragung des kl. Waffenscheins den Willen gezeigt, sich in Zukunft an die Gesetze halten zu wollen.

 

Das hätte man ihm also durchaus als positive Prognose werten können.

 

4. Die Begründung des Urteils zeugt geradezu von Vorurteilen des Richters, denn der gesamte Begründungstext besteht aus lauter - sich inhaltlich immer wiederholender - Satzbausteine. U.a. wird 12x an verschiedenen Stellen der gleiche Vorwurf immer wieder gleichlautend wiederholt.

 

In meinen Augen ganz klarer Fall für eine Annahme der Befangenheit des Richters.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Rohrzange:

Das habe ich doch oben bereits erklärt. Jetzt kannst du nicht effizient fischen, weil er sich gleich wieder eine neue SRS kauft und dann macht er nächstes mal die Tat wieder und wird dann aber vielleicht nicht dabei gefilmt und auch nicht erwischt.

 

 

 

 

Du bist so der Typ "deutscher vorauseilender Gehorsam". Nancy hätte Dich total lieb und ich sage, wer solche LWB in seinen Reihen hat, braucht keine Feinde. Wer die bestehenden Gesetze schon nicht durchsetzt, braucht mit Verschärfungen gar nicht anzufangen. Die Typen werden sich keine WBK holen, ganz einfach. Nach Deiner Logik müssten dann auch Messer unter WBK Pflicht gestellt werden. Wieso? Na, wenn der Messermann dann mal wieder Messern geht, kann man ihm alle Messer zusätzlich wegnehmen! Denn 42a hat augenscheinlich nicht funktioniert.

 

 

vor 3 Stunden schrieb Rohrzange:

Wenn du wirksame Strafen verhängen kannst und Unzuverlässigen die legalen SRS wegnimmst, dann spricht sich das rum und solche Ereignisse werden dann seltener.

 

Mit dem WaffG füllst du aber das Vorstrafenregister und ein gut gefülltes Vorstrafenregister erleichtert dann später Abschiebungen, falls das das Ziel sein sollte.

 

Was darf Satire? Sprichst Du hier vom deutschen Michel? Ja, klar, da funktioniert das. Bei Abdullah und seinen Kumpel wird das nicht funktionieren. Dafür ein Bürokratiemonster mit der Zerstörung des deutschen Marktes und Überlastung der Behörden. Und man darf nie vergessen, was Behörden erstmal in ihren gierigen Fingern haben, kann eines Tages zu Deinem Nachteil werden. Aufbewahrungsvorschriften und Kontrollen, z.B.

 

 

vor 2 Stunden schrieb Rohrzange:

Was könnte die Politik hier konkret tun, abgesehen davon, der Exekutive mehr Personal zur Verfügung zu stellen?

 

 

 

Nicht kann, sie muss das Migrationsproblem angehen, denn das ist die eigentliche Ursache.

 

vor 40 Minuten schrieb Rohrzange:

Warum soll das weit hergeholt sein. Wenn ein großer Waffenscheininhaber von einer bestimmten Personengruppe bedroht wird, weswegen er ja den Waffenschein hat, dann könnten diese gerade Silvester gezielt als Tarnung nutzen, um sich unter der Schar der SRS Ballermeute sich mit einer echten Waffe der Zielperson zu nähern ohne das diese sofort Verdacht schöpft. Daher besteht für solche Waffenscheininhaber hier eine besonders große Gefahr ohne dass es denen vielleicht so deutlich ist, wie hier geschildert und ebenso für die SRS Ballermeute, die tatsächlich nur mit SRS rumballern möchte aber dann Opfer eines Missverständnisses wird.

 

 

 

 

Das ist derart an den Haaren herbeigezogen, sorry, Du solltest Romane schreiben, aber keine abstrusen Sachverhalte, die so gut wie nie aufeinandertreffen werden.

 

Aber wie ich sehe, bist Du vermutlich auch so ein "SRS-brauch-ich-nicht-und-kann-weg".

Bearbeitet von Last_Bullet
  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb JDHarris:

 

Das ist leider sachlich falsch, denn er hat die Waffe nicht geführt.

 

1. Geführt wird eine Waffe, wenn sie mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Laut diverser Urteile anderer Verwaltungsgerichte wird dies angeommen, wenn dies in unter 3 Sek möglich ist. 

Die Waffe war zugriffsbereit, das ist führen. Zudem war sie auch noch geladen. Hier kann man also gar nicht von einem Transport sprechen.

 

vor 1 Minute schrieb JDHarris:

 

2. Hat er den Verlust selber angezeigt...er hat sich also quasi selbst ans Messer geliefert.

 

Das hätte im Urteil berücksichtigt werden müssen.

Das Motiv dürfte hier eher sein, dass er nur seine Sachen wieder haben wollte und nicht, dass er damit zeigen wolle, dass er besonders zuverlässig mit SRS umgehen würde.

 

vor 1 Minute schrieb JDHarris:

 

3. Hatte er mit der nachträglichen Beantragung des kl. Waffenscheins den Willen gezeigt, sich in Zukunft an die Gesetze halten zu wollen.

 

Das hätte man ihm also durchaus als positive Prognose werten können.

2015 hat er seine SRS verloren. 2019 hat er den KWS beantragt. Da hat er sich sehr viel Zeit gelassen.

 

vor 1 Minute schrieb JDHarris:

4. Die Begründung des Urteils zeugt geradezu von Vorurteilen des Richters, denn der gesamte Begründungstext besteht aus lauter - sich inhaltlich immer wiederholender - Satzbausteine. U.a. wird 12x an verschiedenen Stellen der gleiche Vorwurf immer wieder gleichlautend wiederholt.

 

In meinen Augen ganz klarer Fall für eine Annahme der Befangenheit des Richters.

Quatsch, der Richter wendet lediglich das WaffG an.

Geschrieben

Die Begründung des Urteils besteht fast ausnahmslos aus lauter "Annahmen".

 

Einzige Tatsache hier ist, das er die Waffe - geladen im Rucksack im verschlossenen Kofferraum - transportierte und diesen dann vergessen hatte.

 

Alles andere sind haltlose Unterstellungen, die man je nach Sichtweise auch anders auslegen kann.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Du bist so der Typ "deutscher vorauseilender Gehorsam".

Bitte lass das Schwurbeln.

Wenn es nach mir ginge, würde das Bedürfnisprinzip abgeschafft werden. Bestehende Gesetze und dazu gehört auch das WaffG müssen aber eingehalten werden, auch wenn du das nicht so sehen willst.

 

 

vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:

Nicht kann, sie muss das Migrationsproblem angehen, denn das ist die eigentliche Ursache.

Das ist aber nicht das Thema.

 

vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

 

Das ist derart an den Haaren herbeigezogen, sorry, Du solltest Romane schreiben, aber keine abstrusen Sachverhalte, die so gut wie nie aufeinandertreffen werden.

Genau die Fälle mit denen man am wenigsten rechnet, treten irgendwann dann doch ein.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

Die Begründung des Urteils besteht fast ausnahmslos aus lauter "Annahmen".

Der Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." kommt nicht von ungefähr.

Der Richter darf Annahmen machen, ja muss es sogar um letzten Endes zu einer Urteilsfindung zu kommen, da man nicht in den Kopf von Leuten reingucken kann. Und die Beweislast war völlig ausreichend für das Urteil.

 

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

 

Einzige Tatsache hier ist, das er die Waffe - geladen im Rucksack im verschlossenen Kofferraum - transportierte und diesen dann vergessen hatte.

Die Waffe wurde geführt und man darf nicht einfach eine Schusswaffe "vergessen". Bei einer Schusswaffe ist eine besondere Wachsamkeit erforderlich, dass man bewusst auf die Schusswaffe aufpasst und sie daher nicht verlieren kann. Als er sein Auto ludt, hätte er sich also ständig im Bewusstsein halten müssen, dass er seine Schusswaffe bzw. den Rucksack mit der Schusswaffe neben das Auto gelegt hat und er diesen Rucksack nach dem beladen auf jeden Fall wieder in das Auto packen muss.

 

vor 3 Minuten schrieb JDHarris:

 

Alles andere sind haltlose Unterstellungen, die man je nach Sichtweise auch anders auslegen kann.

Natürlich gibt es immer einen Auslegungsspielraum, aber siehe oben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb Rohrzange:

Bitte lass das Schwurbeln.

 

 

Das ist aber nicht das Thema.

 

Genau die Fälle mit denen man am wenigsten rechnet, treten irgendwann dann doch ein.

 

-Da ist nichts Geschwurbel, genau so schätze ich Dich ein.

-Natürlich ist Migration in diesem Fall das Thema, wer das nicht schnallen will, schaut am Problem vorbei.

-Und der Rest kommt aus einem schlechten Roman.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Rohrzange:

[...] Quatsch, der Richter wendet lediglich das WaffG an.

Entweder bist Du völlig merkbefreit, oder Du bekommst ein ordentliches Gehalt, um hier herumzuirrlichtern.

 

Du hast den Punkt!

Leider erkennst Du ihn nicht einmal, wenn Du ihn selbst aussprichst.

So einfach ist das.

Bei Klaus P. aus L. (34 Jahre, Kfz-Mechaniker) wendet der Richter das Waffengesetz an.

Urteil wegen Verstoß gegen Ordnungsrecht.

Keine Straftat, kein Geschädigter.

Geht doch, wenn man will.

 

Also?

Bist Du jetzt zu einer intellektuellen Transformationsleistung in der Lage und bereit?

Geschrieben
Gerade eben schrieb Last_Bullet:

 

-Da ist nichts Geschwurbel, genau so schätze ich Dich ein.

Haltlose Unterstellungen, Anfeindungen, viel Bla Bla, natürlich ist das Geschwurbel. Jetzt liegt es an dir, das auch einzusehen.

 

Gerade eben schrieb Last_Bullet:

-Natürlich ist Migration das Thema, wer das nicht schnallen will, schaut am Thema vorbei.

Es geht in erster Linie um Verstöße gegen das Waffengesetz.
 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Rohrzange:

Haltlose Unterstellungen, Anfeindungen, viel Bla Bla, natürlich ist das Geschwurbel. Jetzt liegt es an dir, das auch einzusehen.

 

Es geht in erster Linie um Verstöße gegen das Waffengesetz.
 

 

Haltlose Unterstellungen, wenn ein LWB ohne Not Gesetzesänderungen fordert, die die Zielgruppe nicht treffen, sondern Markt und gesetzestreue Bürger? Saboteur könnte man das auch nennen. Du stehst mit Deinem Unsinn alleine da, so sieht das aus.

 

Es geht darum, wer die Verstöße begangen hat, Gesetzesänderungen müssen auch verhältnismäßig sein. Und wer das nicht anspricht, will da nicht hinschauen, auch ein interessanter Blick auf Dich.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Last_Bullet:

was soll da der Quatsch mit der WBK bringen?

Ganz einfach, die dann turnusmäßige Sicherheitsüberprüfung. Ich selbst besitze die WBK seit 1972 und wurde regelmäßig Sicherheitsüberprüft. Das habe ich spätestens dann gemerkt, wenn ich dafür regelmäßig die Gebührenrechnung bekam.

Würden die SRS WBK pflichtig, würden auch die WBK Inhaber regelmäßig sicherheitsüberprüft. Ich bin sicher, der Bestand an SRS würde sich dann ganz schnell - zu Recht - dezimieren.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Haltlose Unterstellungen, wenn ein LWB ohne Not Gesetzesänderungen fordert, die die Zielgruppe nicht treffen, sondern Markt und gesetzestreue Bürger? Saboteur könnte man das auch nennen. Du stehst mit Deinem Unsinn alleine da, so sieht das aus.

Wenn du dich mal auf den aktuellen Stand der Diskussion bringen würdest, dann müsstest du nicht schwurbeln.

 

vor 6 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Es geht darum, wer die Verstöße begangen hat, Gesetzesänderungen müssen auch verhältnismäßig sein. Und wer das nicht anspricht, will da nicht hinschauen, auch ein interessanter Blick auf Dich.

Sachlichkeit ist für dich auch ein Fremdwort.

 

Sprich, dich kann man auf die Ignoreliste setzen. Also geb dir mal Mühe ordentlich zu diskutieren.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Rohrzange:

Wenn du dich mal auf den aktuellen Stand der Diskussion bringen würdest, dann müsstest du nicht schwurbeln.

 

Sachlichkeit ist für dich auch ein Fremdwort.

 

Sprich, dich kann man auf die Ignoreliste setzen. Also geb dir mal Mühe ordentlich zu diskutieren.

 

Leute, die mit "Schwurbeln" kommen, verlassen den Punkt der Diskussion. Sachlichkeit, ich habe meine Dinge vernünftig begründet. Leute wie Du sind das Problem bei den LWB.

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