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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Ich dachte die naiven Denker sind hier ausgestorben ( Wiedergutmachung von Straftätern ) Der schlachtet deine Frau oder dein Kind und sagt dann O das tut mir aber Leid ich bin traumatisiert .Psychisch zur Tatzeit Unzurechnungsfähig .Habt ihr schon mal einem nackten Mann in die Tasche gegriffen ?

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vor 10 Stunden schrieb Elo:

 

Es gibt aus derselben Feder noch mehr:

 

Schärfere Kontrollen für Feuerwaffen in Europa –

....

 

Das hört sich nach einer Menge Quark  an...

 

Zumindest wenn man sich die seit Jahren in D geltenden Kontroll-/Überwachungs-/Dokumentationsmechanismen für erlaubnispflichtige Waffen ansieht... was soll da noch groß "schärfer" werden?

Oder sollen da Mitgliedsländer, die bei der Feuerwaffen-Kontrolle nicht die Standards von D haben, auf diese Linie gebracht werden...?

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Zitat

Lernt doch einfach mit Eurer Angst umzugehen! Problem gelöst! 

Genau, jeden Tag ist der Tod dein Begleiter. Reiner Zufall und eine Frage der Statistik, ob er dich gewaltsam erwischt.
Die Wahrscheinlichkeit von einem Blitzschlag erwischt zu werden ist höher als die bei einem Terroranschlag umzukommen.
Verstehe also diesen panischen Aktionismus nicht. Ist wohl der "German Angst" geschuldet. Darum haben wir auch das
Waffengesetz so wie wir es haben.

Bearbeitet von ThomasMueller
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Klar, es ist aber immer eine Preisfrage. Du kannst auch alle privaten Waffen verbieten, das senkt das Risiko auch effektiv.
Beispiel England. Und gehts denen jetzt besser mit der Gewaltkriminaliät?  Effektive Maßnahme wären keine Beschränkung
von BND und MAD, weiter reichende Befugnisse für den Verfassungschutz. Videoüberwachung des öffentlichen Raums nach
chinesischem Muster. Die Frage ist nur, wollen wir das?

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vor 51 Minuten schrieb ThomasMueller:

Genau, jeden Tag ist der Tod dein Begleiter. Reiner Zufall und eine Frage der Statistik, ob er dich gewaltsam erwischt.
Die Wahrscheinlichkeit von einem Blitzschlag erwischt zu werden ist höher als die bei einem Terroranschlag umzukommen.
Verstehe also diesen panischen Aktionismus nicht. Ist wohl der "German Angst" geschuldet. Darum haben wir auch das
Waffengesetz so wie wir es haben.

 

Gemäß der Sinnhaftigkeit der Waffenrechtsverschärfung um Leute vom töten abzuhalten:

Wenn wir den Strom teurer machen müssen faktisch weniger Blitze einschlagen, da die Natur nicht so viel Geld hat. 

 

Ergo, teurer Strom rettet Leben!

 

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vor 18 Stunden schrieb AmericanDad:

Warum in Gottes Namen wollt ihr immer eure eigenen Rechte eingeschränkt sehen, um irgendeinem Mörder, der sich ganz grundsätzlich nicht an eure Gesetze hält, noch härter und noch sinnloser zu regulieren?

Weil der überwiegende Teil der Bevölkerung so dermaßen obrigkeitshörig ist, dass man gleich einen Bückling macht und alles abnickt was unsere hochwertgeschätzte Regierung verschärfen oder einschränken möchte. Und dabei laut jubeln und klatschen.

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Jupp, denn bei vielen tut es scheinbar weh den eigenen Denkkasten zu bemühen. Die meiden das wie der Teufel das Weihwasser.

 

Zugegeben , der ein oder andere der meint es zu versuchen kommt auch auf komische Schlussfolgerungen - Denkpech!

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vor 3 Stunden schrieb sealord37:

Dann kannst du wahrscheinlich die meisten Mörder freilassen, da sich die besonderen Umstände ihrer Tat nicht wiederholen werden. Musst aber U-Bahn Schläger, Einbrecher etc. für immer wegsperren, weil die garantiert ihre Taten wiederholen.

 

Das ist gar nicht einmal so unwahrscheinlich. Wobei bei Mord neben OK und Extremismus auch Trieb und Hass sowie sonstige individuelle Interessenbefriedigung eine starke Wiederholungsgefahr darstellen. Eigentlich sollte mit der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag über die Mordmerkmale hier bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten differenziert werden, aber oft sind die Grenzen vom Ursprung der Differenzierungsidee her betrachtet weniger klar als beim formellen Anwenden des Katalogs der Mordmerkmale.

 

Dein

Mausebaer

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vor 15 Minuten schrieb Mausebaer:

Wobei bei Mord neben OK und Extremismus auch Trieb und Hass sowie sonstige individuelle Interessenbefriedigung eine starke Wiederholungsgefahr darstellen.

 

Gut, dann zumindest die Tötungen im Affekt.

vor 16 Minuten schrieb Mausebaer:

Eigentlich sollte mit der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag über die Mordmerkmale hier bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten differenziert werden, aber oft sind die Grenzen vom Ursprung der Differenzierungsidee her betrachtet weniger klar als beim formellen Anwenden des Katalogs der Mordmerkmale.

 

Diese Differenzierung wird ja auch immer mehr aufgeweicht, weil man unbedingt jemanden wegen Mord rankriegen will, der im Grunde keiner war. Siehe illegale Autorennen mit tödlichem Unfall, hier ist definitiv keine Tötungsabsicht dabei gewesen, aber weil man das Auto als gemeingefährliches Tatwerkzeug darzustellen versucht, obwohl es ja nicht zur Begehung der Tat vorsätzlich benutzt wurde, wird aus einem grob fahrlässigen Unfall und einem billigend in Kauf nehmen, eine Tat gemacht, die mit dem vorsätzlich und aus dem Hinterhalt messern auf eine Stufe gestellt wird.

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Das hört sich nach einer Menge Quark  an...

 

Ich habe mir die beiden Artikel angeschaut.

Die Mitautorin sollte den meisten hier bekannt sein.

 

Einer wurde publiziert in der Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht (GSZ).

Zielgruppen laut Wikipedia: "die Sicherheitsverwaltung an wie z. B. Polizei- und Ordnungsbehörden oder Nachrichtendienste, Sicherheits- und Infrastrukturwirtschaft, die Rechtsanwaltschaft, Justiz, Wissenschaft und Politik."

 

Der andere in Recht und Politik (RuP).

Zielgruppen ebenfalls laut Wikipedia: "Recht und Politik richtet sich an alle an der Rechtspolitik Interessierten. Dabei handelt es sich in erster Linie um Juristen und Politikwissenschaftler in der Justiz, den Parlamenten und den Bundesoberbehörden, um Lehrende und Studierende. RuP ist es ein besonderes Anliegen, neben renommierten Wissenschaftlern dem Nachwuchs Gelegenheit zu Veröffentlichungen zu geben."

 

Das könnte eine zweite Schiene sein, unabhängig von den populistischen Forderungen, die an die Bürger herangetragen werden.

Die richtet sich an Behörden, Polizei, Justiz, Politik usw. und definiert sich als Fachartikel.
Wahrscheinlich laufen solche Publikationen ganz überwiegend unter dem Radar unserer Interessenvertretungen.

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vor 2 Minuten schrieb sealord37:

dann zumindest die Tötungen im Affekt.

Wobei hier nicht Affekt im psychologischen Sinn gemeint ist. Aber auch hier wäre zu klären, wieso die Tötung "im Affekt" erfolgte. Wenn es sich hier z.B. um eine ungenügende Impulskontrolle handelte, bestände eine Wiederholungsgefahr. 

 

vor 7 Minuten schrieb sealord37:

Diese Differenzierung wird ja auch immer mehr aufgeweicht, weil man unbedingt jemanden wegen Mord rankriegen will, der im Grunde keiner war.

 

Weshalb Ermittlungspersonen bei den Polizeien und Staatsanwälte sowie Richter, Menschen sein sollten, die stets den höchsten Ansprüchen an geistige Leistungsfähigkeit, ethische Verantwortung und Selbstdisziplin genügen.

 

Nur besteht das Leben aus Realität und nicht aus Idealen. :closedeyes:

 

vor 13 Minuten schrieb sealord37:

Siehe illegale Autorennen mit tödlichem Unfall, hier ist definitiv keine Tötungsabsicht dabei gewesen, ...

Eine sog. billigende Inkaufnahme der Tötung eines Menschen kann der vorsätzlichen Tötung eine Menschen annähernd gleich stehen. Im Zivilrecht entspräche das einer groben Fahrlässigkeit in ihrer extremsten Ausprägung. Weil das eben nur annähernd gleich, aber eben nicht gleich ist, ist die Entscheidung bei den nicht genehmigten Autorennen auf öffentlichen Straßen ja auch so umstritten. Ein Gegenbeispiel ist dieser reiche Tscheche, der auf der A4 (?) seinen Bugatti ausgefahren hat. Auch wenn kein Schaden entstanden war, wollte dem die Staatsanwaltschaft ans Leder. Aber

  1. ist er lizenzierte Rennfahrer
  2. kannte er die Strecke bestens
  3. fuhr er erst, nachdem er sich versichert hatte, dass kein anderer Verkehr auf der Strecke war, sowie
  4. bei optimalem Wetter und
  5. hatte Streckenposten aufgestellt, die ihn über Funk vorab über mögliche Gefahren gewahrt hätten

Da war dann einfach nichts mit billigender Inkaufnahme oder Gefährdung von irgendwas.

 

Dein

Mausebaer

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vor 4 Stunden schrieb KarlHans:

Der schlachtet deine Frau oder dein Kind und sagt dann O das tut mir aber Leid ich bin traumatisiert .Psychisch zur Tatzeit Unzurechnungsfähig .

Bereits heute braucht ein Täter noch nicht einmal "unzurechnungsfähig" für §§20f. StGB sein. Aber eine Freikarte ist das nicht. Wenn der § 20 greift, ist der Täter zwar nicht vorbestraft, aber aus der forensischen Klinik kommt der erst raus, wenn er als geheilt oder zumindest als ungefährlich gilt. Selbst bei Mord mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann ein Verurteilter nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen. Ein Patient in einer forensischen Klink kann das nicht. Ob er wieder entlassen wird, entscheiden auch da keine Psychologen und Psychiater, sondern Richter.

 

vor 4 Stunden schrieb KarlHans:

Habt ihr schon mal einem nackten Mann in die Tasche gegriffen ?

 

Auch daher "persönliches Handeln". Dafür braucht es kein pfändbares Vermögen des Täters und reiche Täter können sich auch nicht davon freikaufen. Aber auch ein einfaches  "Absitzen" der Strafe wäre so nicht mehr möglich, da der Täter sich mit den Folgen seiner Tat fortgesetzt konfrontieren müsste. Aber gerade die Opfer hätten dann mehr als den Anschein eines Anteils an einer abstrahierten, kollektiven Rache.

 

BTW, auch heute ist bereits eine Schadensersatzklage gegen den Täter möglich. Gerade deshalb hat die Verurteilung des Vaters des Täters vom Winnenden ein G'schmäckle. Er musste zum Täter gemacht werden, damit er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgreich auf Schadensersatz verklagt werden konnte und seine Versicherungen zahlen mussten und wir auch deshalb nun höhere Versicherungsprämien bezahlen müssen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

 

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" Logik ist die Fähigkeit des Menschen, aus gegebenen Tatsachen folgerichtige Schlüsse zu ziehen ".

Fakt : Es geschehen mit Waffen Verbrechen. Das scheint die Obrigkeit real nicht verhindern zu können, um die Menschen zu beruhigen wird deren, erst einmal, logischer Forderung " Verbot von Waffen " gefolgt. Das muß nicht wirklich immer wirksam sein, ist aber logisch und opportun, wenn auch populistisch.

Frage: Welcher Spielraum bleibt der Politik zur Lösung das Problems Verbrechen mit Waffen?

Antwort: 1.Verhindern der Verbrechen mit Waffen. Wenn überhaupt möglich, dann erst nach langer Zeit. Also als Lösung des momentanen Problems unrealistisch.

              2. Entnahme der Tatmittel, Waffen, denn wenn es keine Waffen mehr gibt, gibt es auch keine Verbrechen mit Waffen.

Einsichtig ist daher für die meisten Bürger Lösung 2. Die scheint durchführbar, logisch und schnell wirksam. Die Betonung liegt auf " scheint ".

Das Lösung 2 nicht realistisch ist, ist allen Politikern wohl klar, aber es ist erst einmal eine Lösung, welche dem Bürger logisch erscheint. Darum geht es.

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1 hour ago, Hypnodoc said:

erheitern

 Die Erheiterung relativiert sich, wenn man eine ähnliche Konstellation aus Birmingham vor 3 Tagen recherchiert.
Das Video sollte man sich nicht anschauen, dem eigenen Wohlergehen zu Liebe. Es wäre nur eine geeignete Fallstudie für die, die es "ertragen" um zu prüfen wie weit man mit einem Aktenkoffer oder Spazierstock in so einer Situation gerüstet wäre.

 

24 minutes ago, Mausebaer said:

aber aus der forensischen Klinik kommt der erst raus, wenn er als geheilt oder zumindest als ungefährlich gilt.


Oder auf Freigang / in, aus Sicherheitsperspektive unqualifizierter, Begleitung zum Kino (zu einer Familienvorführung eines Disney-Films)https://www.dailymail.co.uk/news/article-13750467/Migrant-beheaded-victim-caused-intestines-spill-alive-avoid-deportation-Germany-probably-just-come-Somalia.html

Vielleicht auch im Wäschewagen oder durch Sprung aus dem Fenster.
 

Bearbeitet von LawAbidingCitizen
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vor 43 Minuten schrieb Mausebaer:

Aber auch hier wäre zu klären, wieso die Tötung "im Affekt" erfolgte. Wenn es sich hier z.B. um eine ungenügende Impulskontrolle handelte, bestände eine Wiederholungsgefahr. 

 

Auch wahr, da müsste man die Frage nach den Tatumständen stellen. Wenn diese mehr oder weniger einzigartig sind, ist es unwahrscheinlich, dass dieser Täter nochmal in die gleiche Situation kommt und die gleichen Möglichkeiten hat. Wenn das jemand mit besonders kurzer Lunte ist, sieht es natürlich anders aus. 

vor 46 Minuten schrieb Mausebaer:

Weshalb Ermittlungspersonen bei den Polizeien und Staatsanwälte sowie Richter, Menschen sein sollten, die stets den höchsten Ansprüchen an geistige Leistungsfähigkeit, ethische Verantwortung und Selbstdisziplin genügen.

 

Nur besteht das Leben aus Realität und nicht aus Idealen.

 

Wie wahr..... leider leider stehen da auch politische Motive und Populismus im Weg. Und solche Urteile werden ja auch noch von der Bevölkerung begrüßt, nur wenn da kein Unterschied mehr zwischen jemandem, der extrem leichtsinnig jemand anders totgerast hat und jemandem, der ein Mädchen in den Busch zieht und erwürgt besteht, dann kann das nur falsch sein.

vor 51 Minuten schrieb Mausebaer:

Eine sog. billigende Inkaufnahme der Tötung eines Menschen kann der vorsätzlichen Tötung eine Menschen annähernd gleich stehen.

 

Und genau das ist falsch, denn die billigende Inkaufnahme ist, wie du schreibst, extreme Fahrlässigkeit und damit das obere Ende der Fahnenstange bei Fahrlässigkeit, wogegen hinterrücks messern oder Mädchen erwürgen auch noch nicht das Ende der Grausamkeit bei Mord ist. Hier muss ein Unterschied bestehen.

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