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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 1 Stunde schrieb Thamiel:

Ich weiß nicht, was an einer offenen Patrone vorgeschoben sein soll, den Zuverlässigkeitsparagraphen zu ziehen. Im Umfeld einer Drückjagd vor 3 Jahren hat die im Jagdauto kullernde Patrone bei der Fahrzeugkontrolle stringent dazu geführt. So richtig Mitleid hatte da auch keiner.

Könnte man hinsichtlich einer möglichen Gefährdung auch anders bewerten als die einzelne Patrone in der abgeschlossenen Wohnung bei Aufenthalt nur einer Person, nämlich des WBK- Inhabers.

 

Egal wie man so was beretet, den Fehler nun von der falschen "Bewertung" der Person auf die Patrone zu verschieben ist unsinnig. Das wäre ähnlich, wenn ein nahezu blinder Mnesch mit nem Sportwagen über die Autobahn heizt, man ihn aber wegen

des abgelaufenen Verbandskastens aus dem Verkehr hätte ziehen können.

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12 minutes ago, Weinberger said:

Egal wie man so was beretet, den Fehler nun von der falschen "Bewertung" der Person auf die Patrone zu verschieben ist unsinnig. Das wäre ähnlich, wenn ein nahezu blinder Mnesch mit nem Sportwagen über die Autobahn heizt, man ihn aber wegen

des abgelaufenen Verbandskastens aus dem Verkehr hätte ziehen können.

 

Sich wegen anderer Bedenken nach so etwas umzusehen wäre genau diese Art von Missbrauch von Regulierungs- und Ermittlungsbefugnissen. Wenn man das bei Sonderlingen, deren soziales Umfeld Bedenken wegen ihrer Psyche hat, anfängt, dann braucht man auch z.B. bei AfD-Mitgliedern nicht mehr den rechtlich arg angreifbaren Nachweis zu führen, dass die größte echte Oppositionspartei in ihrem Ganzen verfassungsfeindlich sei -- man könnte ja einfach auch bei politisch missliebigen Leuten so lange suchen, bis sich etwas findet, gegen waffenrechtliche Erlaubnisse genauso wie gegen Fahrerlaubnisse, irgendetwas schlampig Ausgefülltes in der Steuererklärung, usw. Das kann doch niemand wollen.

 

Das ist ja nebenbei bemerkt einer der Hauptkritikpunkte der erfolgten Anklage und der wohl noch kommenden Anklagen gegen Trump. Dessen Verhalten war sicher nicht optimal, unabhängig von der Frage von Strafbarkeit, Verjährung, usw. Aber wenn Staatsanwälte ganz offen ankündigen, es jemandem heimzahlen zu wollen, ihn wegen irgendetwas anklagen zu wollen, egal was, und dann solange suchen und probieren, bis sind mindestens ein Verfahren zusammenbekommen, wenn auch vielleicht keine Verurteilung, wer ist dann noch sicher? Mit dieser Methode kann man Zersetzung auf Stasi-Art betreiben, gegen jeden Missliebigen.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 26 Minuten schrieb thomas.h:

Und meinen kpl. Waffenbestand ausgebreitet auf dem Wohnzimmerteppich

Man merkt doch bei solchen Zuspitzungen, wie unheimlich dumm die Regelungen zur Aufbewahrung in Deutschland sind. 
Wenn ihr zu Hause seid, ist es völlig egal ob ihr eure Waffen im Panzerschrank zugeschweißt habt oder ob ihr gerade Zielübungen macht. Ist ja nicht so, dass ihr zu einer größeren Gefahr werdet, nur weil ihr eure Waffen in der Hand habt. 

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vor 5 Minuten schrieb AmericanDad:

Man merkt doch bei solchen Zuspitzungen, wie unheimlich dumm die Regelungen zur Aufbewahrung in Deutschland sind. 
Wenn ihr zu Hause seid, ist es völlig egal ob ihr eure Waffen im Panzerschrank zugeschweißt habt oder ob ihr gerade Zielübungen macht. Ist ja nicht so, dass ihr zu einer größeren Gefahr werdet, nur weil ihr eure Waffen in der Hand habt. 

 

Als Kontrolleur hätte man es dann aber doch lieber, wenn der zu Kontrollierende bei der Überprüfung keine Schußwaffe in der Hand hat.

 

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vor 2 Minuten schrieb GermanKraut:

Als Kontrolleur hätte man es dann aber doch lieber, wenn der zu Kontrollierende bei der Überprüfung keine Schußwaffe in der Hand hat.

 

Dann soll er einen Termin ausmachen oder mir die Zeit geben dafür zu sorgen das er meine Räume betreten kann ohne das er dafür sorgt das ich mich durch seine Tat strafbar mache.

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vor 1 Minute schrieb JPLafitte:

Dann soll er einen Termin ausmachen oder mir die Zeit geben dafür zu sorgen das er meine Räume betreten kann ohne das er dafür sorgt das ich mich durch seine Tat strafbar mache.

 

Wo steht denn geschrieben, dass du nach dem Klingeln an der Tür keine Zeit bekommst, deine Waffen wegzulegen, BEVOR du an die Tür gehst bzw. auf den Klingelnden reagierst ?

 

Steht da irgendwo im Gesetz geschrieben, dass man nach dem Klingeln an der Tür innerhalb von x Sekunden reagieren muss?

 

Wäre mir neu.

 

Aber ich lass mich da gerne eines besseren belehren.

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vor 14 Minuten schrieb GermanKraut:

Steht da irgendwo im Gesetz geschrieben, dass man nach dem Klingeln an der Tür innerhalb von x Sekunden reagieren muss?

 

Nein, wäre mir zumindest in § 36 Abs. 3 Satz 2 noch nicht aufgefallen...

Im Übrigen soll es auch durchaus der Lebenspraxis entsprechen, dass man zuhause mal ein Schläfchen hält, unter der Dusche steht etc... Und somit zwei oder einige mehr Minuten bis zum Öffnen der Tür benötigt. 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

 

Nein, wäre mir zumindest in § 36 Abs. 3 Satz 2 noch nicht aufgefallen...

Im Übrigen soll es auch durchaus der Lebenspraxis entsprechen, dass man zuhause mal ein Schläfchen hält, unter der Dusche steht etc... Und somit zwei oder einige mehr Minuten bis zum Öffnen der Tür benötigt. 

 

Na sieh mal einer an, welche bemerkenswerte Erkenntnis.

 

Und damit dürfte doch eigentlich alles gesagt sein, wenn es darum geht, nicht von einer unangemeldeten Waffenkontrolle überrascht zu werden, oder?

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vor 2 Minuten schrieb JPLafitte:

Es könnte ja auch der Paketbote mit Zubehör sein die warten manchmal ja nicht mal bis sie auf dem Gelände sind.

 

Ist dann aber dein Problem, wenn du das mangels Verwendung von "Türinformationssystemen" wie Kameras, Türspionen etc. nicht selbst unbemerkt herausfinden kannst.

 

 

Bearbeitet von GermanKraut
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vor 3 Minuten schrieb JPLafitte:

Es könnte ja auch der Paketbote mit Zubehör sein die warten manchmal ja nicht mal bis sie auf dem Gelände sind.

 

Die legen ihre Lieferung ja meist ohnehin vor die Tür...

Also, ich würde da wahrlich nicht extra dafür nass aus der Dusche flitzen.

 

Abgesehen davon, dass man sich natürlich ohnehin auf die eine oder andere (am besten technische) Weise überzeugen sollte, wer  tatsächlich da draußen steht, bevor man aufmacht...

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vor 1 Stunde schrieb GermanKraut:

Als Kontrolleur hätte man es dann aber doch lieber, wenn der zu Kontrollierende bei der Überprüfung keine Schußwaffe in der Hand

Immer dieses vorauseilende Misstrauen. Gerade LWB sind überprüft bis zum gehtnichtmehr, da sollte man mehr Vertrauen zu haben, als in irgendeiner Ruhrpottbronx mit brennenden Mülltonnen auf der Strasse…die Wahrscheinlichkeit zu Schaden zu kommen dürfte bei einem LWB fast gegen Null tendieren.

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vor 15 Stunden schrieb Weinberger:

Gerade aufgehoben, auf den Schrank gelegt, willst etwas "später"  eh noch was an dem Schrank erledigen.................

und es klingelt und schon stellt einer fest: Du bist unzuverlässig.

Was lehrt uns das: wenns klingelt immer erst mal auf den Schrank gucken

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vor 15 Stunden schrieb Thamiel:

Im Umfeld einer Drückjagd vor 3 Jahren hat die im Jagdauto kullernde Patrone bei der Fahrzeugkontrolle stringent dazu geführt.

 

Wobei man da noch klären müsste, ob das überhaupt ein Verstoß ist. Im Zusammenhang mit der Jagd Munition im Auto zu transportieren ist ja ganz normal, da gibts meines Wissens auch keine Vorschrift, die besagt, dass die Murmeln nicht im Fußraum transportiert werden dürfen. Vielleicht hat da eine Reaktion in der Art "sorry, muss mir aus der Jacke gefallen sein" den Ausschlag gegeben. Ein "ja klar liegt da meine Patrone, wo denn sonst?" hätte möglicherweise ein Beanstandung schwierig gemacht.

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vor 13 Stunden schrieb Weinberger:

Könnte man hinsichtlich einer möglichen Gefährdung auch anders bewerten als die einzelne Patrone in der abgeschlossenen Wohnung bei Aufenthalt nur einer Person, nämlich des WBK- Inhabers.

 

Ich glaube es geht eher darum, dass die Patrone nicht richtig verwahrt wurde und der Besitzer offenbar auch keine Kenntnis oder gar die Aufsicht darüber hatte. Das hat m.W. auch nichts damit zu tun, ob sich weitere Personen in der Wohnung aufhalten, der Besitzer muss, wenn nicht im entsprechenden Behältnis, immer die Kontrolle, also die tatsächliche Gewalt über die Waffen und Mun haben. So kann ich selbstverständlich mein Gewehr auch aus dem Schrank nehmen und reinigen, wenn mein Sohn dabei ist, ebenso Mun zählen. Aber nicht Waffen bzw. Mun auf dem Tisch drapieren und ein Nickerchen halten. Auch nicht, wenn ich alleine bin.

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vor 13 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Aber wenn Staatsanwälte ganz offen ankündigen, es jemandem heimzahlen zu wollen, ihn wegen irgendetwas anklagen zu wollen, egal was, und dann solange suchen und probieren, bis sind mindestens ein Verfahren zusammenbekommen, wenn auch vielleicht keine Verurteilung, wer ist dann noch sicher? Mit dieser Methode kann man Zersetzung auf Stasi-Art betreiben, gegen jeden Missliebigen.

Markus Ballweg kann ein Lied davon singen, fand mitten in Deutschland statt....

Als Erdogan Deniz Yüzcel unter fadenscheinigen Begründungen und ohne Anklage weggesperrt hatte, waren wenigstens noch alle empört.

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vor 13 Stunden schrieb JPLafitte:

Wenn wir alleine Zuhause sind dürfen wir uns unserer Waffen erfreuen - aber sobald eine andere Person (staatlich geprüfter Aufbewahrungskontrolleur z.B.) die Wohnung kraft ihres Amtes oder mechanischen Türöffners betritt 

machen wir uns strafbar. 

 

Wie kommst du darauf? 

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vor 6 Minuten schrieb sealord37:

Ich glaube es geht eher darum, dass die Patrone nicht richtig verwahrt wurde und der Besitzer offenbar auch keine Kenntnis oder gar die Aufsicht darüber hatte.

 

Woher wussten die Kontrollierenden in dem Moment eigentlich so sicher, dass da keine Dekopatrone stand?

(Haben sie die untersucht? Oder Aussage des Kontrollierten...?)

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Die Diskussion ist doch mittlerweile wieder Typisch Wo. Es geht doch nicht um die eine Patrone als einzigen Grund ihm die WBK zu lochen. Es geht darum, das schon Anhaltspunkte da waren, man alleine mit denen sich aber noch nicht in der Lage sah mit Entzug der Waffe zu reagieren. Die Patrone ausserhalb hätte aber dafür benutzt werden können. Nur darum geht es. Alles danach wäre zu klären gewesen. 

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vor 41 Minuten schrieb PetMan:

Die Diskussion ist doch mittlerweile wieder Typisch Wo. Es geht doch nicht um die eine Patrone als einzigen Grund ihm die WBK zu lochen. Es geht darum, das schon Anhaltspunkte da waren, man alleine mit denen sich aber noch nicht in der Lage sah mit Entzug der Waffe zu reagieren. Die Patrone ausserhalb hätte aber dafür benutzt werden können. Nur darum geht es. Alles danach wäre zu klären gewesen. 

Jo, so hätte man es machen können.

 

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