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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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Tach! Jäger und Sportschütze hier, der durch ein (Anscheins-)HA-Verbot mitohne Altbestandsregelung aufs Massivste beeinträchtigt werden würde.

 

Zunächst besten Dank an denjenigen, welcher gestern die FragDenStaat-Anfrage verbreitet hat; das ist sicher ein guter Schritt. Wie kann es überhaupt sein, dass dieser Referentenentwurf nicht längst in der breiten Waffenbesitzeröffentlichkeit geleakt wurde, die Journaille aber schon Zugriff darauf hat? Es muss doch auch unter dem "legitimen" Empfängerkreis Lobbyfreunde geben, die ein Interesse an einer schnellstmöglichen Verbreitung haben? Die Formulierungen im Entwurf werden ja den Dreh- und Angelpunkt unserer Argumentationsstrategie darstellen müssen – deshalb sind wir absolut darauf angewiesen, den Schund besser heute als morgen in die Finger zu kriegen.

 

Der Briefgenerator des VDB steht in den Startlöchern; wichtig ist, dass den alle – und ich meine alle – irgendwie erreichbaren Legalwaffenbesitzer nutzen, besser noch: selber ein Schreiben formulieren, sobald wir konkret wissen, womit wir es zu tun haben.

 

Zugeständnisse jedweder Art – z. B. Waffenscheinpflicht für den Erwerb ehem. freier Waffen – sollten wir tunlichst unterlassen, das ist das absolut falsche Signal. Was die FDP letztlich am Verhandlungstisch äußert, steht auf einem anderen Blatt, aber wir als Kollektiv dürfen – unabhängig davon, ob wir mangels subjektiver Betroffenheit Einzelaspekte der Novelle ggf. verschmerzbar finden – keinen Quadratmeter an Boden aufgeben. Es hätte schon bei den Magazinen sehr viel größeren Widerstand hageln müssen; da hab ich mich seinerzeit selber der öffentlichen Protestlosigkeit (mich "trocken in den Arsch ficken lassen", wie es hier jemand so schön formuliert hat) schuldig gemacht – war allerdings auch eine andere Ausgangslage, weil Umsetzung einer EU-Richtlinie. Aktuell wird, was das eigentlich Absurde ist, ja ohne jeden externen Druck gehandelt.

 

Abschließend noch ein wichtiger Appell, weil ich in diversen Foren leider jüngst viel Gegenteiliges lese: Nicht verzagen, nicht resignieren! Wer einen Selbstlader bestellt hat und darauf wartet – bloß nicht abbestellen! Wer mit dem Gedanken gespielt hat, sich eine bestimmte Waffe zu kaufen – holt sie euch! Eine kalte Enteignung darf nicht ohne penibelste Begründung vor dem Hintergrund einer nachvollziehbaren Gefährdungslage erfolgen – und die gibt es, vielbeschworenes Stichwort Deliktrelevanz, schlichtweg nicht! Jeder, der aufgrund des aktuellen Diskurses sein Erwerbsverhalten einschränkt, verhilft dem Gegner schon zum (Teil-)Sieg. Macht das nicht! Kündigt auch nicht öffentlich an, das Hobby im Fall einer Novelle an den Nagel zu hängen – genau das wollen die doch! Bleibt wehrhaft und macht richtig Lärm; ich bin relativ guter Dinge, dass es uns nicht so hart treffen wird, wie einige befürchten. Dafür müssen wir allerdings auch selber was tun; Förderbeitrag an den VDB abdrücken und Augen zukneifen reicht eben irgendwann nicht mehr aus.

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Hoffe, da kommt baldmöglichst noch mehr als nur der Briefgenerator von unseren Interessenvertretungen, sonst gehen wir unter.

Die Erwartungshaltung zu "noch nie gegebene Form und Ausmaße an Aktivitäten" ist bei mir recht hoch.

Briefe habe ich nämlich schon selbst geschrieben.

 

Screenshot_20230111-100618~2.png

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vor 2 Stunden schrieb Gekkan:

Wie kann es überhaupt sein, dass dieser Referentenentwurf nicht längst in der breiten Waffenbesitzeröffentlichkeit geleakt wurde, die Journaille aber schon Zugriff darauf hat?

Das nennt man "Embedded Journalism". Diesen Begriff sollten die meisten spätestens seit dem Putschversuch der Rollator-Gang kennen.

 

Abgesehen davon finde ich deinen Erstbeitrag absolute Klasse!:appl:

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3 hours ago, akuji13 said:

Nicht mehr.

Es gibt inzwischen sehr gute Repetierarmbrüste mit Magazin, davon sogar welche deren Magazin zügig gewechselt werden kann.

 

Yep....werde mal den Erwerb in die Wege leiten.....zu einer Durango von Great Lakes http://www.ballestas.info/Biblio/Ballestas/DTDurango.jpg bin ich auch 2002 wegen der damals drohenden Verschärfung (WBK-pflicht) gekommen. 

 

bj68

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Vorgabe 1: Zulassung kriegsähnlicher Waffen; § 2 Absatz 6 i. V. m. § 58 Absatz 24 WaffG Einmaliger Erfüllungsaufwand: Fallzahl Zeitaufwand pro Fall (in Minuten) Sachkosten pro Fall (in Euro) Zeitaufwand (in Stunden) Sachkosten (in Tsd. Euro) 135 000 120 8,5 270 000 1 148 Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sollen künftig verboten werden. Dabei kommt es auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss. Sollte das BKA eine Waffe als kriegswaffenähnlich einstufen, können Bürgerinnen und Bürger die Waffe unbrauchbarmachen, sie abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 beantragen. Das Ministerium erwartet, dass 225 000 kriegsähnliche Waffen in Deutschland in Umlauf sind. All diese müssten also beim BKA eingestuft werden. Zur Sicherheit, dass die eigene Waffe nicht kriegswaffenähnlich ist, könnte es auch mehr Einstufungsverfahren geben, andererseits wird nicht jeder mit einer kriegsähnlichen Waffe eine Einstufung beantragen, sodass die Fallzahl als Ausgangspunkt genutzt wird. Von den 225 000 Waffen sind nach Schätzung des Ministeriums 60 % in den Händen von Privatleuten. 135 000 (225 000 * 0,6) Personen müssen also eine Einstufung beantragen, welche vermutlich positiv ausfällt. Dann müsste die Waffe entweder entsorgt werden – was angesichts der Alternativen nicht angenommen wird – oder es wird ein Antrag nach § 40 Absatz 4 gestellt, was vom Ministerium in allen Fällen erwartet wird, um der Unbrauchbarmachung zu entgehen. Es wird jedoch auch vom Ministerium erwartet, dass die Anträge keinen Erfolg haben, da die Ausnahmegründe Wissenschaft, Kulturhistorik und öffentliche Sicherheit maßgeblich nicht zu

 

...das heißt doch wohl - man möge mich verbessern- der doofe Besitzer einer solchen Waffe ( Ar 15, Derivate von AK und HK ) darf zwar untertänigst einen Antrag stelllen, wird aber abgewiesen und somit eigentlich entschädigungslos enteignet, weil "Unbrauchbarmachung" erhöht ja kaun den Wert. Also meine Diät in 2023 ist gesichert, alleine die Visage der Faeser läßt mich mehr kotzen als ich fressen kann 🤬 

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17 minutes ago, Raiden said:

"Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sollen künftig verboten werden. Da- bei kommt es auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss. Sollte das BKA eine Waffe als kriegswaffenähnlich einstufen, können Bürgerinnen und Bürger die Waffe unbrauchbarmachen, sie abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Ab- satz 4 beantragen."

 

Das heißt doch dann, dass die ganzen Halbautomaten mit BKA bescheid sowieso nicht betroffen wären!? Verrückt...

 

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vor 2 Minuten schrieb schmok:

"Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sollen künftig verboten werden. Da- bei kommt es auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss. Sollte das BKA eine Waffe als kriegswaffenähnlich einstufen, können Bürgerinnen und Bürger die Waffe unbrauchbarmachen, sie abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Ab- satz 4 beantragen."

 

Das heißt doch dann, dass die ganzen Halbautomaten mit BKA bescheid sowieso nicht betroffen wären!? Verrückt...

 

... ich lese das anders, die mit Feststellungsbescheid können das Teil gleich in die Tonne kloppen, weil die ja vom Aussehen her in jedem Fall "kriegswaffenähnlich" sind..... Herr befreie uns von dieser Regierung 🙏

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"Ebenso leistet die Einführung einer erneuten Waffenamnestie in § 58 Absatz 28 einen Beitrag zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit, da dadurch das Gesamtaufkommen illegaler Waffen verringert werden wird."

 

Haha, die Remmos und Konsorten werden vor Lachen nicht in den Schlaf kommen...🤣🤣🤣

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Das heißt, Waffen mit Anschein auf Nichtanschein umbauen oder, falls kein Umbau erfolgt, Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA für verbotene Waffen stellen.

Verbotene Waffen = 0er- oder 1er-Tresor.

Nix mit Aufbewahrung im Alt-A-Schrank! Wieder sinnlos Geld für einen neuen Tresor verbraten!

 

Zucker für die Jäger:

Es darf mit Waffemlampen und NachtZIELgeräten umgegangen werden

Bearbeitet von Raiden
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vor 2 Minuten schrieb Raiden:

Das heißt, Waffen mit Anschein auf Nichtanschein umbauen oder, falls kein Umbau erfolgt, Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA für verbotene Waffen stellen.

Verbotene Waffen = 0er- oder 1er-Tresor.

Nix mit Aufbewahrung im Alt-A-Schrank! Wieder sinnlos Geld für einen neuen Tresor verbraten!

... die haben ihren Lenin verstanden.... Stasimanier in Reinkultur

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"135 000 (225 000 * 0,6)

Personen müssen also eine Einstufung beantragen, welche vermutlich positiv ausfällt.

Dann müsste die Waffe entweder entsorgt werden – was angesichts der Alternativen nicht

angenommen wird – oder es wird ein Antrag nach § 40 Absatz 4 gestellt, was vom Ministe-

rium in allen Fällen erwartet wird, um der Unbrauchbarmachung zu entgehen. Es wird je-

doch auch vom Ministerium erwartet, dass die Anträge keinen Erfolg haben, da die Aus-

nahmegründe Wissenschaft, Kulturhistorik und öffentliche Sicherheit maßgeblich nicht zu-

treffen werden.

Darum erfolgt danach die Gelbmarkierung in allen 135000 Fällen "

 

Alter Verwalter, was für eine verbrecherische Bande! 

Bearbeitet von Raiden
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vor 14 Minuten schrieb schmok:

"Kriegswaffenähnliche halbautomatische Schusswaffen sollen künftig verboten werden. Da- bei kommt es auf die Optik an, die in jedem Einzelfall vom BKA geprüft werden muss. Sollte das BKA eine Waffe als kriegswaffenähnlich einstufen, können Bürgerinnen und Bürger die Waffe unbrauchbarmachen, sie abgeben oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Ab- satz 4 beantragen."

 

Das heißt doch dann, dass die ganzen Halbautomaten mit BKA bescheid sowieso nicht betroffen wären!? Verrückt...

 

Ohne jetzt Jurist zu sein verstehe ich das so, daß HA die kriegswaffenähnlich sind verboten werden. HA die zum sportlichen Schießen zugelassen sind, sind dies gem. BKA nicht. Insofern trifft das doch nur Jäger, Sammler und Sachverständige? Wo wäre mein Denkfehler?

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vor 2 Minuten schrieb Mats:

 HA die zum sportlichen Schießen zugelassen sind, sind dies gem. BKA nicht. Insofern trifft das doch nur Jäger, Sammler und Sachverständige? Wo wäre mein Denkfehler?

 

Nur die die dem §6 Unterliegen müssen zum Sportschiessen Anscheinsfrei sein.

Jede andere AR mit lauf 16" oder länger wäre betroffen

 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Nein, es ist nicht verboten.

Das hier zitierte Ding ist ein Entwurf.  Wir müssen jetzt politisch daran arbeiten, dass der nicht Gesetz wird. 

....eher kommt der noch schärfer als Gesetz...und bevor die Faeser ihren Verbotswahn  stoppt, ist Habeck besser als Wirtschaftsminister als Ludwig Erhard jemals war....und wie real das ist....😣

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