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Gibt es 10-Schuss-Magazine in der Optik von großen Magazinen?


Qnkel

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vor 2 Minuten schrieb LordKitchener:

Das allein reicht aber nicht! Selbst wenn die sagen "Uns egal" muss es noch vom Verband her erlaubt sein.

 

Nein!

 

Zeig mir den Verband, der eine vom BKA abweichende Entscheidung trifft. Die Feststellung des Anscheins ist überhaupt nicht Aufgabe der Verbände, anstelle oder zusätzlich zum BKA. Aus gutem Grund schreiben die mir bekannten Verbände in Ihre Sportordnung sinngemäß nur "Waffe muss gesetzlich zugelassen sein". Es gibt weder BDS- oder BdMP-Feststellungsbescheide noch Listen "Waffe A in Verbindung mit Magazin B".

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vor 3 Minuten schrieb Bounty:

Es gibt weder BDS- oder BdMP-Feststellungsbescheide noch Listen "Waffe A in Verbindung mit Magazin B".

Es gibt bei Meisterschaften noch extra Regeln. Wie wäre es mal mit einer klaren Ansage bezüglich der echten 10er (also nicht durch Blockierung erreicht) in 20 oder 30ger Look (Größe)? @Friedrich Gepperth

Edited by LordKitchener
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vor einer Stunde schrieb LordKitchener:

Es gibt bei Meisterschaften noch extra Regeln. Wie wäre es mal mit einer klaren Ansage bezüglich der echten 10er (also nicht durch Blockierung erreicht) in 20 oder 30ger Look (Größe)? @Friedrich Gepperth

 

Na dann zeig uns doch diese Extraregeln!

 

Ich glaube Du haust einiges durcheinander, und dann auch auf den BDS fixiert.

 

Der BDS hatte vor Jahren die Regelung, daß 30er Magazine, auf 10 Schuss begrenzt, nicht verwendet werden durften. 20er gingen hingegen. Die Regelung, bei der es ob die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ging, wurde aber auch vor Jahren schon gestrichen.

Im letzten Jahre gab es imho eine kontroverse Diskussion bezüglich der Ausschreibung eines IPSC-Kurzwaffenwettkampfes betreffend der Nutzung von Magazinen mit Magazinkörper größer 20 Patronen, die als Altbesitz genehmigt sind , um Ungleichbehandlung bzw. Vorteile von Altbesitzern auszuschließen. Imho ist auch diese Regel am Ende bei, "wer hat der hat" geendet, mit der Auflage diese nur bis zur gesetzlich erlaubten Grenze zu laden, selbst wenn Magazin und Besitzer mehr dürften. So übrigens auch in der aktuellen Ausschreibung zur DM IPSC Rifle.

Das alles ist aber eine andere Diskussion als hier, denn hier geht es nicht um größere Magazine blockiert, sondern um reine 10er Magazine. Die sind rechtlich für jeden erwerbbar, es gibt keinen Vorteil für Altbesitzer. 

 

Der BdMP kennt die ganze Problematik nicht, solange die Waffe vom Gesetz nicht vom Sport ausgeschlossen ist.

 

 

 

 

Edited by Bounty
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vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

HAs zum sportlichen Schießen in Deutschland zugelassen

Ja.

vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

vom Verband genehmigt

Wäre mir nichts anderes bekannt 

vor 1 Stunde schrieb LordKitchener:

BKA Bescheid

Das kann nur das BKA sagen.

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vor 25 Minuten schrieb Fyodor:

Doch.

 

Das sagt das aktuelle Sporthandbuch:

Zitat

A 11.01 Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Sowohl beim Training als auch im Wettbewerb müssen immer alle Vorschriften des Waffengesetzes, insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6, 7, 10 und 11 unbedingt eingehalten werden. Bei Selbstlade-Langwaffen dürfen nur Magazine mit einer höchstzulässigen Kapazität von 10 Patronen verwendet werden. Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10-Schuss-Magazine sind, beschränken.

Waffen mit Gurtzuführung und Waffen, die ursprünglich mit Gurtzuführung konzipiert wurden, sind nicht zugelassen. Die Verwendung von außenliegenden Trommelmagazinen ist unzulässig.

 

Der Kommentar schweigt sich zu weiteren Details aus.

 

Wir lernen:

  • Ja, Trommelmagazine sind grundsätzlich raus. 
  • Die Verwendung von auf 10 Schuss begrenzten Magazinen kann (nicht ist!) beschränkt werden, die hier diskutieren Magazine sind aber eben genau keine. Nun können wir diskutieren, ob der BDS eigentlich schreiben wollte: 
  • Zitat

    Der BDS-Gesamtvorstand kann die Verwendung von Magazinen, die in ihren äußeren Abmessungen deutlich größer als „echte“ 10-Schuss-Magazine sind, beschränken.

  • Wäre letzteres der Fall, müsste es auch eine Regelung zu Magazinschuhen (ala Magpul) und großen Magazinböden geben, es sei denn man sieht hier kein "deutlich größer". Defacto ist das OA Active MAG nichts anderes als ein 10er Magazin mit einem extrem großen Magazinboden. Nicht anders als ein Alphagrip an einem 10er PMAG M3.
  • Wie bereits geschrieben, die aktuellen Ausschreibungen sprechen von "Besitzerlaubnis Altbestand belegen und nicht mehr als 10/20 laden bzw. auf 10 blockiert". Wie gesagt bei Magazinen, die mehr aufnehmen könnten...
Edited by Bounty
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vor 23 Minuten schrieb Fyodor:

Das BKA hat bei meiner Thompson gar kein Problem mit einem Trommelmagazin. Der BDS verbietet externe Trommelmagazine aber pauschal. Egal was das BKA dazu sagt.

 

Geht es in Deinem Fall nicht eher um die Frage, ob es für Deine Waffe überhaupt Magazine mit Kapazität < 11 Schuss gibt? 

Deine Thompson wird doch beim AWaffV §6 überhaupt nicht vom Anschein erfasst (weil das Kriegswaffenvorbild fehlt), fällt aber unter den (1)3.. der in Verbindung mit Anlage 2. zum Waffengesetz (1.2.4.4 und 1.2.4.5).

Edited by Bounty
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Am 31.1.2022 um 20:59 schrieb Raiden:

 

Hi Raiden

Die markierte Sicke begrenzt das Magazin auf 10 Patronen!

mag-050.jpg

 

Ich hatte dieses Magazin bei Egun vor etwa 8 Jahren gebraucht ersteigert und irgendwann wieder verkauft. Selbst wenn man den Follower an beiden Stellen ausarbeitet, schaffen es die doppelreihig liegenden Patronen nicht über die nach innen stehenden Sicken und verklemmen/verwurschteln sich im Magazin :rolleyes: was man vorher nicht wissen, aber eventuell erahnen könnte.

Das Magazin arbeitete nicht mehr zuverlässig und war als solches nicht mehr zu gebrauchen, also zerstört. Irgendwann habe ich einen neuen Follower eingebaut und das Teil verkauft.

Ich denke daher das dieses Modell auf Grund dieser "technischen Unmöglichkeit" zugelassen sein müsste, da man es nicht modifizieren kann und als echtes 10er Magazin hergestellt wurde/wird. Außerdem wäre diese Art der Modifizierung in DE nicht legal und würde nur zu technischen Problemen führen.

Ich habe vor etwa 6 Monaten gesehen das es in DE als reines 10er Magazin im Handel verkauft wird.

 

LG

Edited by Speedmark
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vor 49 Minuten schrieb Speedmark:

Selbst wenn man den Follower an beiden Stellen ausarbeitet

Begrenzen die beiden Sicken den Follower auf dem Weg nach unten?

Wie bekäme ich den dann zur Reinigung entnommen?

 

Das ist ja ein zentrales Problem für viele hier, die 10er im 20er Kleid suchen ...

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vor 3 Stunden schrieb Bounty:

Deine Thompson wird doch beim AWaffV §6 überhaupt nicht vom Anschein erfass

Richtig. Das dürfte auch der Hauptgrund sein, warum das BKA sich dafür nicht interessiert.

 

Trotzdem sind die Magazine beim Verband ausgeschlossen. Darin ging es doch.

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vor 38 Minuten schrieb MAHRS:

Den du aber nicht durch einen Flachen ersetzen können darfst. Die Lösung müsste eher im Körper selbst liegen.

 

Wieso ersetzen durch flachen? Die Alpha Precision sind nichts anderes als lange Magazinböden (aber eben kein + Magazinböden, die die Kapazität des Magazinkörpers vergrößern), an einem 10er Körper.

Wo steht das man sein 10er Magazin nicht in der Form verlängern kann oder darf?

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vor 2 Minuten schrieb Bounty:

Wo steht das man sein 10er Magazin nicht in der Form verlängern kann oder darf?

Nirgends. Iss mir auch schnuppe. Wollte die Diskussion nicht zum X-ten Male aufreißen, anstoßen, auslösen ... mir gehts nur ums Spielen.

 

Ich hab ne Menge blockierter, genehmigter 30er fürs In- und Ausland und sechs oder acht von den von dir erwähnten Alpha Precision. Das funktioniert gut. Ist zwar teuer in Kombi mit dem eigentlichen Magazin, aber für die paar "Hanseln" die die brauchen auch okay. M. M. n. die beste Alternative im Moment.

Einfacher ... und dann würde ich mir auch nochmal "10er im 20er" kaufen ... dürfte halt die Putzerei sein. Und die Kombi ist doch recht lang, wodurch ich sie aber einfach koppeln kann. Nix für ungut ...

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