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IGNORED

Munitionsschrank/Wiederladen Schrank


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Geschrieben

Hallo allerseits,

 

Bei mir ist die WBK noch ein bisschen hin, um die Wartezeit etwas zu verkürzen habe ich mich für einen Wiederlader Kurs angemeldet der demnächst stattfindet. Aus dem Grund überlege ob ein vorhandener Schrank mit ein paar Anpassungen die Anforderungen für die Lagerung von Munition bzw. Treibladungspulver und Zündhütchen erfüllen kann.

Aktuell habe ich folgenden Schrank den ich gerne dafür nutzen möchte:

https://www.ikea.com/de/de/p/ivar-schrank-mit-tuer-weiss-50381592/

Der Schrank ist Stahlblech mit ca. 1mm Stärke, das Schloß ist ein simples Bartschloss mit Riegel, deshalb würde ich oben und unten folgendes Schloss anbringen:

https://www.amazon.de/gp/aw/d/B084TLKD5H/ref=sspa_mw_detail_2?ie=UTF8&psc=1&smid=A3244B3OF6QBLB&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9waG9uZV9kZXRhaWwy

Den Schrank würde ich oben noch verstärken, damit die Abnahme vom Deckel nicht möglich ist und ihn mit zwei oder vier Dübeln noch an die Wand jagen.

Wäre das generell ausreichend oder muss zwangsweise doch was neues kaufen?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

Geschrieben

Für Zündhütchen und Munition OK

Für Treibladungspulver gibts noch zusätzliche Bestimmungen (U.a Ort) ob’s dann passt musst du selbst wissen. Vorschriften für Zusammenlagerung beachten!!

Gefahrenhinweise (Aufkleber) nicht vergessen! Können innen angebracht werden.

Geschrieben (bearbeitet)

Für Munition mußt Du erst mit dem SB reden. Der Riegel schwenkt nicht, er schiebt und Dein "Keyed Hasp Lock Sicherheitsüberfalle" ist außen angebracht und wird deshalb u.U. auch nicht als gleichwertig anerkannt.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb bumm:

Für Munition mußt Du erst mit dem SB reden. Der Riegel schwenkt nicht, er schiebt und Dein "Keyed Hasp Lock Sicherheitsüberfalle" ist außen angebracht und wird deshalb u.U. auch nicht als gleichwertig anerkannt.

Das heißt wenn ich das Schloss ersetze durch aufbohren und einsetzen von einem Briefkasten Schwenkriegel Schloss wäre das eher konform als die außen liegenden Schlösser die die Befestigung im verschlossenen Fall verdecken? Ich mein theoretisch könnte ich auch eine Kombi aus beiden Varianten machen, das wäre theoretisch kein Problem.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Für Zündhütchen und Munition OK

Für Treibladungspulver gibts noch zusätzliche Bestimmungen (U.a Ort) ob’s dann passt musst du selbst wissen. Vorschriften für Zusammenlagerung beachten!!

Gefahrenhinweise (Aufkleber) nicht vergessen! Können innen angebracht werden.

Wäre das Behältnis selbst konform oder welche zusätzlichen Bestimmungen gibt es? Beim Aufstellungsort ist mir bekannt, dass es Einschränkungen bzgl. Treibladungspulver gibt (unbewohnten Raum) und auch die Verankerung gefordert wird.

Geschrieben

Schwenkriegelschloß ist nur das absolute Minimum, Schieberiegel geht natürlich genauso. Sonst wäre sogar ein Tresor ungeeignet...

 

Der gesunde Menschenverstand sagt einem, daß ein anständiges Vorhängeschloß sicherer wäre als ein Billigst-Briefkasten-Schwenkriegelschloß, darüber kann man nun aber trefflich streiten. Das Unterscheidungskriterium ist hier innen- bzw. außenliegend, also die Zugänglichkeit des Schlosses.

 

Innenliegend geht jedenfalls alles ab dem Billigst-Schloß aufwärts. Also sollte der gezeigte Ikea-Schrank auch ohne Zusatzschlösser für Munition unproblematisch sein. Treibladungspulver, da kommt es zunächst einmal eher auf den Aufstellungsort des Behältnisses als auf das Behältnis selber an. 

Geschrieben

Ich hab Schränke dieser Größenordnung im Einsatz. Habe aber zum Glück auch reichlich Platz dafür.

Mir gefällt besonders der zweite mit dem Innen liegenden abschließbaren Fach, da würde ich mein Pulver drin aufbewahren, in den anderen Fächern mein Wiederladematerial.

Eignen sich auch zur Munitionsaufbewahrung. Wenn ich nicht schon andere hätte würde ich mir die beiden zulegen.

 

 

https://www.amazon.de/dp/B07TSC8JK9/?coliid=I7FCDG020AL18&colid=3GFDG8QRP2XW9&psc=1&ref_=lv_ov_lig_dp_it

 

https://www.amazon.de/Jan-Nowak-Domator24-C001D-Pulverbeschichtung/dp/B07GB8MPM4/ref=psdc_343514011_t3_B07TSC8JK9

 

Gruß Christo

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Wollmops:

Wäre das Behältnis selbst konform oder welche zusätzlichen Bestimmungen gibt es? Beim Aufstellungsort ist mir bekannt, dass es Einschränkungen bzgl. Treibladungspulver gibt (unbewohnten Raum) und auch die Verankerung gefordert wird.

Es gibt amtliche Broschüren bezüglich Aufbewahrung von Treibladungspulver in denen die Mindestanforderungen genannt werden.

https://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/32_1/MerkblattSprengstoff.pdf

 

Im Zweifelsfall würde ich mal beim zuständigen SB Anfragen. Ggf. kann eine Holzkiste mit ausreichender Wandstärke, geeignetem Schloss, nicht lösbarerVerschraubung und Verankerung ausreichen. Hängt auch vom Lagerungsort ab, ob eine solche Lösung machbar ist.

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb christo:

Ich hab Schränke dieser Größenordnung im Einsatz. Habe aber zum Glück auch reichlich Platz dafür.

Mir gefällt besonders der zweite mit dem Innen liegenden abschließbaren Fach, da würde ich mein Pulver drin aufbewahren, in den anderen Fächern mein Wiederladematerial.

Eignen sich auch zur Munitionsaufbewahrung. Wenn ich nicht schon andere hätte würde ich mir die beiden zulegen.

 

 

https://www.amazon.de/dp/B07TSC8JK9/?coliid=I7FCDG020AL18&colid=3GFDG8QRP2XW9&psc=1&ref_=lv_ov_lig_dp_it

 

https://www.amazon.de/Jan-Nowak-Domator24-C001D-Pulverbeschichtung/dp/B07GB8MPM4/ref=psdc_343514011_t3_B07TSC8JK9

 

Gruß Christo

Vielen Dank die sehen natürlich super aus, werden bei mir allerdings platztechnisch nicht möglich sein. Da ich den Ikea Ivar schon da habe würde ich versuchen den soweit möglich zu nutzen.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Es gibt amtliche Broschüren bezüglich Aufbewahrung von Treibladungspulver in denen die Mindestanforderungen genannt werden.

https://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/32_1/MerkblattSprengstoff.pdf

 

Im Zweifelsfall würde ich mal beim zuständigen SB Anfragen. Ggf. kann eine Holzkiste mit ausreichender Wandstärke, geeignetem Schloss, nicht lösbarerVerschraubung und Verankerung ausreichen. Hängt auch vom Lagerungsort ab, ob eine solche Lösung machbar ist.

 

Perfekt vielen Dank für das PDF! So wie ich das aktuell lese sollte dann eigentlich alles passen, wenn es dann soweit ist werde ich es mit dem SB noch abklären.

Geschrieben

Bezüglich Treibladungspulver gibt es als Behältnis folgende Lösung in der Art

 

https://www.amazon.de/outdoor-cases-Typ-500-leer-Original/dp/B00H3QVX5A/ref=sr_1_5?crid=1FL1CBN2VLL17&keywords=kiste%2Bwasserdicht%2Boutdoor&qid=1642163115&sprefix=Kiste%2Bwasserdicht%2Caps%2C224&sr=8-5&th=1

 

Gibt es in verschiedenen Größen, ist wasserdicht und mit Bügelschloss abschließbar.

Entsprechend großer Behälter Reicht für 3kg NC-Pulver.

Vorher mit deinem SB abklären, ob OK!

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HillbillyNRW:

Bezüglich Treibladungspulver gibt es als Behältnis folgende Lösung in der Art

 

https://www.amazon.de/outdoor-cases-Typ-500-leer-Original/dp/B00H3QVX5A/ref=sr_1_5?crid=1FL1CBN2VLL17&keywords=kiste%2Bwasserdicht%2Boutdoor&qid=1642163115&sprefix=Kiste%2Bwasserdicht%2Caps%2C224&sr=8-5&th=1

 

Gibt es in verschiedenen Größen, ist wasserdicht und mit Bügelschloss abschließbar.

Entsprechend großer Behälter Reicht für 3kg NC-Pulver.

Vorher mit deinem SB abklären, ob OK!

 

Kurze Gegenfrage, tut es für das NC Pulver dann auch einfach sowas:

 

https://www.amazon.de/dp/B07QB79QFR/ref=cm_sw_r_cp_awdb_imm_KD0ZTM6XAYRKYPG4RN8Y?psc=1

 

In der Abstellkammer an die Wand geschraubt und fertig?

Abstellkammer sollte ja als unbewohnten Raum ohne Druckausgleichsfläche 1.5 Kg zulassen oder sehe ich das falsch? Ich plane in der Regel eh das Pulver relativ schnell zu verladen ohne wirklich viel zu lagern.

 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb Wollmops:

Kurze Gegenfrage, tut es für das NC Pulver dann auch einfach sowas:

 

https://www.amazon.de/dp/B07QB79QFR/ref=cm_sw_r_cp_awdb_imm_KD0ZTM6XAYRKYPG4RN8Y?psc=1

 

In der Abstellkammer an die Wand geschraubt und fertig?

Abstellkammer sollte ja als unbewohnten Raum ohne Druckausgleichsfläche 1.5 Kg zulassen oder sehe ich das falsch? Ich plane in der Regel eh das Pulver relativ schnell zu verladen ohne wirklich viel zu lagern

 

Geht. Nur ohne Druckausgleich habe ich 0,5 kg in Erinnerung (oder bezog sich das auf SP?)🙂.

Also zulässige Menge beachten.

Wichtig: die Abstellkammer darf nicht von Dritten betretbar oder Einsichtbar  sein. Präzedenzfall: Lattenrostverschläge auf Dachböden oder Keller von Mietshäusern sind nicht zulässig.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Wollmops:

Das heißt wenn ich das Schloss ersetze durch aufbohren und einsetzen von einem Briefkasten Schwenkriegel Schloss wäre das eher konform als die außen liegenden Schlösser die die Befestigung im verschlossenen Fall verdecken? Ich mein theoretisch könnte ich auch eine Kombi aus beiden Varianten machen, das wäre theoretisch kein Problem.

Im Gesetz steht halt irgendetwas vom Schwenkriegelschloß oder gleichwertig. Und da ein SB ein Verwaltungsmensch und kein Schloßsachverständiger ist findet er es toll wen irgendetwas schwenkt. Mit der Begründung "von außen zugänglich" wurden von dem einen schon gute Lösungen abgelehnt, von anderen lächerliches akzeptiert.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb HillbillyNRW:

oder Keller von Mietshäusern sind nicht zulässig


Kommt drauf an, wenn der Keller 4 gemauerte Wände und eine richtige Tür besitzt, wird er auch akzeptiert.

 

Deshalb immer im Vorfeld Kontakt zur Behörde suchen und vor Ort erläutern was man wie vorhat, dann gibt es eventuell auch den einen oder anderen Tip der es eventuell einfacher macht.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb HillbillyNRW:

Geht. Nur ohne Druckausgleich habe ich 0,5 kg in Erinnerung (oder bezog sich das auf SP?)🙂.

Also zulässige Menge beachten.

Wichtig: die Abstellkammer darf nicht von Dritten betretbar oder Einsichtbar  sein. Präzedenzfall: Lattenrostverschläge auf Dachböden oder Keller von Mietshäusern sind nicht zulässig.

Ich kann natürlich falsch liegen, aber so wie ich es verstanden hatte sind es 1Kg Sp und 3Kg NC die in unbewohnten Räumen gelagert werden können. Die Menge halbiert sich (0.5 kg SP, 1.5 Kg NC) bei fehlender Druckausgleichsfläche.

Bzgl. der Zugänglichkeit der Abstellkammer ist nur über meine Wohnung die ist natürlich nicht für dritte Fremde zugänglich aber wäre zugänglich für meine Frau (die wohnt ja schließlich hier :D). Das Behältnis (in welcher Form auch immer) wäre natürlich nicht zugänglich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb bumm:

Im Gesetz steht halt irgendetwas vom Schwenkriegelschloß oder gleichwertig. Und da ein SB ein Verwaltungsmensch und kein Schloßsachverständiger ist findet er es toll wen irgendetwas schwenkt. Mit der Begründung "von außen zugänglich" wurden von dem einen schon gute Lösungen abgelehnt, von anderen lächerliches akzeptiert.

 

 

Ein SB findet es auch nicht toll, sich mit so etwas auseinandersetzen zu müssen.

 

Und natürlich ist die Behörde kein Institut von Schloßexperten, deswegen wird sie die Richtlinien oder Empfehlungen zur Waffenaufbewahrung heranziehen, die in bayern zum Beispiel vom LKA herausgegeben werden.

 

Edit: Und da sie Ausnahmen zulassen kann, ist es eine Ermessensentscheidung, und da können zu treffende Abwägungen eben unterschiedlich ausfallen.

 

Bearbeitet von lrn
  • 2 Monate später...
Geschrieben
Am 14.1.2022 um 12:45 schrieb christo:

Wenn ich nicht schon andere hätte würde ich mir die beiden zulegen.

https://www.amazon.de/dp/B07TSC8JK9/?coliid=I7FCDG020AL18&colid=3GFDG8QRP2XW9&psc=1&ref_=lv_ov_lig_dp_it

Ich grab den Thread mal aus.

Zumindest der hier empfohlene scheint totaler Schrott zu sein.

 

Hat jemand einen aktuellen Tipp für einen ungefähr 90 x 90 cm Schrank für Munition?

Stabil, Schwenkriegel, halbwegs bezahlbar.

Danke

Geschrieben

das reicht sicher aus - aber ist  wohl kein mass 900x900 und  die passenden schlösser kosten dann noch mal soviel, wie der schrank.......

warum  gebraucht + basteln, wenn ich frei haus für´s selbe geld was fertiges bekomme ?

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