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IGNORED

10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?


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Geschrieben
  Am 30.12.2021 um 09:12 schrieb Marder:

....nur das die Scheiben unter den linksgrünen jetzt um einiges dicker werden als unter Merkel...

 

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Das kann sein. Oder auch nicht.

 

Ja, es sitzen jetzt die Grünen mit am Kabinettstisch. Allerdings sitzt dort jetzt (zudem als Vorsitzender seiner Partei) auch ein JS-Inhaber.

 

Über Letzteres kann man (wie WO-üblich) herumspötteln und -lästern, man kann es aber auch als gewissen Ansatzpunkt und Chance sehen.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.12.2021 um 09:17 schrieb karlyman:

Das kann sein. Oder auch nicht.

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Der wird einen Dreck für die Jäger tun, der wird wie bei der Klimareligion, wie bei allem seit dem 26.09. umfallen, auf den braucht man nicht rechnen.

Schau nur wer Innen- und Landwirtschaftsminister ist.

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.12.2021 um 09:33 schrieb karlyman:

Schau'n wir mal.

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Genau,

wird wie bei der 3 Schußregelung der HA kommen.

Erst großes blabal, dann schau´n die Bonzen selbst mal in Ihren Schrank, wund werden feststellen: Oh .......10 (Jagd)Langwaffen und noch was geerbt.......

 

Für die Großkopferten gelten hier (dann nach Stückzahl) die selben Regeln wie für die Bauernjäger. Also nixmehr mit Gunshopping.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben

An sich ist die Begrenzung nur konsequent, denn auch für die Jagd gilt das Befürfnisprinzip. 
Genau wie einem Sportschützen nicht beliebig Waffen für eine Disziplin zustehen, so könnte man dies analog für die Jagd / Jagdarten herleiten (und wie es für Fallenjagd und Fangschuss bereits praktiziert wird). 
 

Dass das an sich Quatsch ist, steht außer Frage. Es wird aber über kurz oder lang so kommen. Positiver Effekt: Es dürfte jetzt auch beim letzten der Groschen fallen, dass wir alle in einem Boot sitzen.

 

Gruß

 

Stefan

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Geschrieben

Wenn was "per Gesetz" kommt, tippe ich wie schon gesagt auf etwas entsprechend der neuen Beschneidung der WBK Gelb...

Begrenzung auf 10, evtl. 15 Stück; wobei Bestand erhalten bleiben darf, aber bei jedem Neuerwerb entsprechend reduziert werden muss.   

 

Geschrieben
  Am 30.12.2021 um 09:38 schrieb Stefan Klein:

An sich ist die Begrenzung nur konsequent, denn auch für die Jagd gilt das Befürfnisprinzip. 

 

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Das sehe ich (bis auf das Bedürfnisprinzip) nicht so

 

  Am 30.12.2021 um 09:38 schrieb Stefan Klein:

An sich ist die Begrenzung nur konsequent, denn auch für die Jagd gilt das Befürfnisprinzip. 
Genau wie einem Sportschützen nicht beliebig Waffen für eine Disziplin zustehen, so könnte man dies analog für die Jagd / Jagdarten herleiten (und wie es für Fallenjagd und Fangschuss bereits praktiziert wird). 
 

Dass das an sich Quatsch ist, steht außer Frage. Es wird aber über kurz oder lang so kommen. Positiver Effekt: Es dürfte jetzt auch beim letzten der Groschen fallen, dass wir alle in einem Boot sitzen.

 

Gruß

 

Stefan

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  Am 30.12.2021 um 09:38 schrieb Stefan Klein:


Genau wie einem Sportschützen nicht beliebig Waffen für eine Disziplin zustehen, so könnte man dies analog für die Jagd / Jagdarten herleiten (und wie es für Fallenjagd und Fangschuss bereits praktiziert wird). 

 

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Kann man nicht vergleichen. Es gibt keine "Jagdordnung", so wie es eine Sportordnung gibt.

  Am 30.12.2021 um 09:38 schrieb Stefan Klein:

 


 

Dass das an sich Quatsch ist, steht außer Frage. Es wird aber über kurz oder lang so kommen. Positiver Effekt: Es dürfte jetzt auch beim letzten der Groschen fallen, dass wir alle in einem Boot sitzen.

 

Gruß

 

Stefan

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Der Groschen wird niemals fallen.

Es wird weiter so sein, das sich die LWB Lager zerfleischen. Du bist doch auch für eine Begrenzung, hast´s ja oben geschrieben.

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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.12.2021 um 09:53 schrieb Stefan Klein:

Ein gutes Gegenargument habe ich von dir jetzt nicht gehört.

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1. Freiheit?  Ich kann auch nix dafür, das die Sportschießer sich so einmachen lassen.

2. Es gibt dermaßen viele Jagdarten, die eine angepasste Bewehrung voraussetzen. Es gibt so viele Jäger, die im Ausland zusätzlich jagen gehen, und auch dort gibt es unterschiedliche Voraussetzungen der dortigen Gesetze wegen.

 

Zumindest werden diese feuchten Träume einiger "Jagdfürsten" schnell kassiert. Man sieht doch das Negativbeispiel bei den Sportschießern.

Wehret den Anfängen. Auf der Jagdseite sind schon viel zu viele Einschränkungen durchgegangen.

 

Braundmauer hochziehen, für was ist der DJV denn da?

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben
  Am 30.12.2021 um 07:29 schrieb Balrog76:

Ich habs schon mal woanders gepostet: Jagdkamerad von mir bekommt keine HA mehr eingetragen! Neckar-Odenwald-Kreis!

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Originalzitat eines Arbeitskollegen, aktives CDU Mitglied, seit über 40 Jahren JJS Inhaber:

HA, braucht kein Mensch, ich kann von Hand genau so schnell repetieren!

 

  Am 30.12.2021 um 07:43 schrieb MAHRS:

Der Sicherheitsgewinn ist enorm.

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Ja🙂

 

  Am 30.12.2021 um 08:26 schrieb HillbillyNRW:

10 LW? „Eine Kipplaufbüchse reicht!“

So gehört von einem Jäger mit dem ich zufälliger Weise bekannt bin.

Der wählt aber auch die Grünen, weil, „die machen dann alles besser“.

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Passt zu meinem Arbeitskollegen von der CDU. "Wir sind eine elitäre Gruppe"

 

  Am 30.12.2021 um 08:42 schrieb HillbillyNRW:

Nein. 

Es ist legal.

Du bist zu keiner Rechtfertigung verpflichtet.

Niemand ist berechtigt, dich zu einer Rechtfertigung, ja Stellungnahme zu nötigen.

Punkt!

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Was??? Noch eine Katze?? Du hast doch schon 3 Stück!!!

 

  Am 30.12.2021 um 08:46 schrieb Fussel_Dussel:

Nun passiert das, wovor viele Sportschützen jahrelang gewarnt haben.

 

Aber von nicht wenigen Jägern leider dafür nicht nur belächelt, sondern auch noch teilweise überheblich abgewartscht wurden. Weil die Jagd ja so wichtig, es so viele sind und der Verband ja so mächtig sei.

 

Ich hoffe, dass nun auch der letzte Schütze und der letzte Jäger versteht, dass es nur zusammen geht. 

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Und es wird weitergehen. Weil ich recht habe, und nicht du!

 

  Am 30.12.2021 um 09:17 schrieb karlyman:

Ja, es sitzen jetzt die Grünen mit am Kabinettstisch. Allerdings sitzt dort jetzt (zudem als Vorsitzender seiner Partei) auch ein JS-Inhaber.

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Und der wird seine und seinesgleichen, elitären, Interessen wahren.

Und sonst nix.

 

  Am 30.12.2021 um 09:26 schrieb SDASS_Nico:

Ok, dann will ich mal nicht mehr lästern, vielleicht hast du ja recht.

Diesmal packt der Lindner das bestimmt!

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Ist Galgenhumor noch Humor?

 

  Am 30.12.2021 um 09:43 schrieb Valdez:

Es wird weiter so sein, das sich die LWB Lager zerfleischen. Du bist doch auch für eine Begrenzung, hast´s ja oben geschrieben.

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Geschrieben
  Am 30.12.2021 um 09:53 schrieb Stefan Klein:

Nein, ich bin nicht für eine Begrenzung, generell nicht. Ich versetze mich jedoch auf den Standpunkt der Gegner. Ein gutes Gegenargument habe ich von dir jetzt nicht gehört.

 

Gruß

 

Stefan

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Valdez war jetzt mit 1&2 schneller.

Kann deine Herangehensweise gut nachvollziehen. Kenne deinen Gegner!

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.12.2021 um 10:02 schrieb Valdez:

1. Freiheit?  Ich kann auch nix dafür, das die Sportschießer sich so einmachen lassen.

2. Es gibt dermaßen viele Jagdarten, die eine angepasste Bewehrung voraussetzen. Es gibt so viele Jäger, die im Ausland zusätzlich jagen gehen, und auch dort gibt es unterschiedliche Voraussetzungen der dortigen Gesetze wegen.

 

Zumindest werden diese feuchten Träume einiger "Jagdfürsten" schnell kassiert. Man sieht doch das Negativbeispiel bei den Sportschießern.

Wehret den Anfängen. Auf der Jagdseite sind schon viel zu viele Einschränkungen durchgegangen.

 

Braundmauer hochziehen, für was ist der DJV denn da?

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Du wirst unsachlich („Sportschießer“).
Glücklicherweise ist der Artikel zum Urteil ja hier bereits verlinkt. Die Begründung des Gerichts deckt sich von Prinzip her 1:1 mit meinen Argumenten.

“Freiheit“, bzw. die Nicht-Regelung durch den Gesetzgeber, hat das Gericht nicht anerkannt, sondern vielmehr die Grundintention des Gesetzes herangezogen. 

Es gibt auch unendlich viele Schießsportdisziplinen und trotzdem hat der Gesetzgeber auf 10 Waffen auf WBK Gelb gedeckelt. Darüber hinaus muss eben das Befürfnis konkreter dargelegt werden.

 

Gruß

 

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben
  Am 30.12.2021 um 10:02 schrieb tissi:

Und der wird seine und seinesgleichen, elitären, Interessen wahren.

Und sonst nix.

 

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Adels- u.ä. Privilegien im Gesetz sind allerdings schon länger abgeschafft.

@Valdez hat's schon ganz richtig auf den Punkt gebracht... für "Großkopferte" gelten rechtlich die gleichen Regeln wie für "Bauernjäger".

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.12.2021 um 09:40 schrieb grizzly45:

[entfernt wegen Copyright]

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Das VG Gießen zieht tatsächlich als Anhaltspunkt für eine "Grenze", oberhalb derer im Jagdbereich ein "Waffenhorten" angenommen werden könne, die neue Regelung des § 14 Abs. 6 WaffG, also die Begrenzung/Beschneidung der schießsportlichen WBK Gelb auf 10 Waffen, heran...

 

So "nährt" eine Verschärfung indirekt dann die nächste.

Bearbeitet von knight
Copyright
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 30.12.2021 um 10:09 schrieb Stefan Klein:

Glücklicherweise ist der Artikel zum Urteil ja hier bereits verlinkt. Die Begründung des Gerichts deckt sich von Prinzip her 1:1 mit meinen Argumenten.

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Na dann ist doch alles klar. Nur keinen Neid....

Und ich sage dir, das das Urteil in der nächsten Instanz "kassiert" wird.

 

Der "Richter" legt also fest das 10 Langwaffen genug sind. Es ist seine persönliche Meinung, und er spielt mit seiner Robe Gott.

Passt aber zum Gesamtbild Deutschlands...........Freiheit abschaffen. Der Sozialismus und seine Planwirtschaft haben schon längst Einzug gehalten.....

nicht nur im Waffen(un)recht.

 

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben

Und ich sage: Dieser Jäger wird uns ins Unglück stürzen, wenn er das höchstrichterlich klären lässt. Dann ist es Gesetz, jetzt ist es noch ein Einzelfall.

Die Logik des Gerichts bzw. des Urteils entspricht dem Zeitgeist. 
 

Gruß

 

Stefan

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