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IGNORED

Koalitonsvertrag - Mehr Kontrolle für Waffenbesitzer


NO357

Empfohlene Beiträge

vor 15 Stunden schrieb mwe:

Hat mich auch erst irritiert. Aber vermutlich sammelt er solche Dokumente (historische Exemplare von anderen Personen).

So ist es- logischerweise von anderen Personen......

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Am 24.11.2021 um 21:21 schrieb JDHarris:

Die erste Verschärfung steht doch schon drin: Für den Erwerb von Gas und Signalwaffen wird zukünftig der kleine Waffenschein erforderlich.

"Bei  Gegenständen,  für  die  ein  Kleiner  Waffenschein erforderlich  ist,  soll dieser  künftig  auch  beim  Erwerb  vorgelegt  werden  müssen."

Für SRS-Waffen ist KEIN KWS ERFORDERLICH! 

Die sind ohne KWS ab 18 frei erwerbbar. Nur zum Führen ist der KWS notwendig.

Also fallen die nicht da drunter.. 😈😈

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Der kl Waffenschein als Erwerbvoraussetzung kann möglicherweise besser gerichtlich angefochten werden. Da ganz klar Unverhältnismässig.

 

Man wendet mit der Verfassungsschutzprüfung quasi schon beim Erweb Mittel der Terrorbekämpfung an. Für den Besitz einer Knallpistole doch ziemlich weit Übertrieben.

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vor 2 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

"Bei  Gegenständen,  für  die  ein  Kleiner  Waffenschein erforderlich  ist,  soll dieser  künftig  auch  beim  Erwerb  vorgelegt  werden  müssen."

Für SRS-Waffen ist KEIN KWS ERFORDERLICH!

Und für welche "Gegenstände", die NICHT ab 18 frei erwerbbar sind, brauche ich DANN für deren Erwerb den KWS ?

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Faktisch ja.

 

Mir sind keine Taten von Terroristen bekannt, bei denen solche Waffen für die Ausführung der Tat eine grössere Rolle gespielt hätten oder sich mit einem allg. Verbot verhindert worden wären.

 

Verschärfungen des WaffG aus den 70er Jahren haben gezeigt, das keine Einzige Tat der RAF verhindert wurde.

Man weiss jetzt auch warm: Der RAF Terror war faktisch ein Geheimkrieg der DDR gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die bekamen ihre Waffen und Ausrüstung sowie Unterschlupf von der Stasi.

 

Noch fragen

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vor 3 Stunden schrieb Pi9mm:

Und für welche "Gegenstände", die NICHT ab 18 frei erwerbbar sind, brauche ich DANN für deren Erwerb den KWS ?

Vollautomatische CO2-Plempen 😉

Nee, mal im Ernst: Das würde ich schon so lesen, dass für Waffen, die nur mit KWS geführt werden dürfen, der KWS dann auch für den Erwerb notwendig sein soll.

Also erst KWS holen, dann shoppen gehen. Was das bei den enormen "Alt"-Beständen bringen soll, keine Ahnung. Die werden dann einfach unter der Hand weitervertickt... 

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vor 23 Minuten schrieb vaquero357:

Was das bei den enormen "Alt"-Beständen bringen soll, keine Ahnung.

Na ja, eine Anmeldung ähnlich der 1973er Art wäre problemlos umsetzbar.

Das man damit nicht alle erreicht ist eh klar......

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vor 33 Minuten schrieb vaquero357:

Was das bei den enormen "Alt"-Beständen bringen soll, keine Ahnung. Die werden dann einfach unter der Hand weitervertickt... 

 

So wie ich das lese geht es um den Erwerb, nicht um den Besitz. Der Privatverkauf wäre dann ggf. auch nur gegen Kinderwaffenschein möglich.

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Apropos Koalitionsvertrag: Was ist denn mit der Cannabislegalisierung vs. Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes?

 

Theoretisch müsste das WaffG auch angefasst werden, wenn Cannabis legal wird. Denn wenn Cannabis ein legales Betäubungsmittel, ähnlich dem Alkohol ist, ist m. E. nach die Argumentation, dass der Konsum sofort die waffenrechtliche Zuverlässigkeit negiert, nur schwer nachvollziehbar.

 

Was denkt Ihr?

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Am 28.11.2021 um 21:23 schrieb Frechdachz:

Apropos Koalitionsvertrag: Was ist denn mit der Cannabislegalisierung vs. Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetzes?

 

Theoretisch müsste das WaffG auch angefasst werden, wenn Cannabis legal wird. Denn wenn Cannabis ein legales Betäubungsmittel, ähnlich dem Alkohol ist, ist m. E. nach die Argumentation, dass der Konsum sofort die waffenrechtliche Zuverlässigkeit negiert, nur schwer nachvollziehbar.

 

Was denkt Ihr?

 

Das wäre zumindest logisch. Ähnlich den THC-Grenzwerten bzw. Alkohol-Promillewerten fürs Autofahren - wo es ja für beides Grenzwerte gibt.

Wobei die längere Abbauzeit von THC berücksichtigt werden müsste.

Wenn Cannabis aus dem BTM-G herausgenommen wird, dann stellt sich die Frage nach BTM erst einmal sowieso nicht.

Gelegentlicher Konsum von Alkohol oder Cannabis wäre dann gleichermaßen unproblematisch - Abhängigkeit von Alkohol oder Cannabis nicht.

 

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vor 3 Minuten schrieb zickzack:

Wie hat sie sich die letzten Jahren in Bezug aufs Waffenrecht positioniert? Ist da was bekannt?

 

 

Auf dem Amoklauf in Hanau hat sie recht rumgeritten was ich auf die schnelle in google gefunden habe.

 

Vielleicht wissen die Hessen mehr, aber schon die Kombination aus Hessen, SPD und Frau lässt mich an wenig Sympathie für den Schießsport denken.

 

 

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