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IGNORED

Laserzielpatrone - Verbotener Gegenstand nach WaffG Anl.1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1 ?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hi! Ich möchte eure Meinung wissen: Können sogenannte "Laserzielpatronen" welche geeignet sind durch den Lauf ein Ziel zu beleuchten, ein sogenanter verbotener Gegenstand sein, nach WaffG Anl.2 Abschnitt 1 (https://de.wikipedia.org/wiki/Laseraufsatz) ?

 

In diesen Patronen ist ein Laser verbaut welcher das Ziel markiert. Wer die Dinger nicht kennt, sie sind dafür da um bei einer "neunen" Zielfernrohr Montage die Justage auf das Ziel zu erleichtern.

Auch wenn der Laserstrahl linear verläuft, das Geschoß jedoch eine Balistische Kurve nimmt, so kann das ZF gut danach ausgerichtet werden, ohne dass das Geschoss "irgendwo" auf dem Stand einschlägt und unter Umständen schwere Schäden anrichten kann.

Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) - Waffenliste

1.2.4 für Schusswaffen bestimmte

1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

 

Was sagt ihr?

 

Andreas

51pqHMS5xeL._AC_SX425_[1].jpg

Bearbeitet von AndreasE
Geschrieben

Es kann gar nicht das Ziel beleuchten, da, solange die Laserpatrone im Lauf steckt, das eventuelle Ziel gar nicht beschossen werden kann.

 

Da sucht mal wieder jemand denjenigen, der vergessen hat, das Licht im Kühlschrank auszumachen.

Geschrieben (bearbeitet)

Er meint sicherlich eine Laserpatrone im Kaliber 12, die er dann in eine BDF stecken kann...    :rotfl2:

Bearbeitet von 762
Beitrag NICHT in grün...
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Sal-Peter:

Es kann gar nicht das Ziel beleuchten, da, solange die Laserpatrone im Lauf steckt, das eventuelle Ziel gar nicht beschossen werden kann.

 

Natürlich wird damit das Ziel damit beleuchtet - Keine andere Funktion haben die Dinger. Davon dass dass Ziel nicht beschossen werden kann, sagt das WaffG nichts. Sie sind für Schußwaffen bestimmt und sie beleuchten bzw. markieren das Ziel. Natürlich kenne ich den Unterschied von einer entsprechenden Montage welche parallel zum Lauf angebracht wird und einer solchen Patrone welche im Lauf steckt. Da es schon früher Hausdurchsuchungen gegeben hat s. https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bundesweite-durchsuchungen-wg-zielpunktprojektoren/

mache ich mir schon Gedanken darüber wenn ich mir solch ein Teil zulegen würde, es im Nachhinnein doch einmal Ärger geben könnte. Und jetzt sagt nicht wieder, dann kauf dir das Ding doch einfach nicht. Eben darum frage ich hier...

 

Bearbeitet von AndreasE
Geschrieben

K.A. ob es einen konkreten Feststellungsbescheid gibt, aber hier

https://simgun.com/wp-content/uploads/2017/10/simgun_system_feststellungsbescheid.pdf

hießt es vom BKA "Eine Markierung des Ziels als Zielhilfe vor Schussabgabe erfolgt dabei nicht", "somit ist dieser Justierlaser sog. Laserpatronen gleichzustellen, die auch nicht verboten sind."

Theoretisches Problem demnach nur bei mehren Läufen, also beim Drilling sollte man tatsächlich drei Laserpatronen zur Hand haben und die exakt gleichzeitig einführen, nicht dass sich für eine Sekunde oder so ein verbotener Gegenstand manifestiert ;)

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Balam

 

Vielen Dank von dir, dass ist doch schon einmal ein guter Anfang für mein Frage.

 

Ich glaube nun schon besser zu verstehen wo das hinführt...

 

Nun verstehe ich aber den Unterschied zwischen einem "Justierlaser" wie in dem BKA Feststellungsbescheid genannt und einem Laser welcher parallel z.B. zum Lauf auf einer Picatinny Schiene montiert wird, welcher dem gleichen Zweck dienen kann ,nicht.

Hier jedoch ein verbotener Gegenstand ist. Oder ist es "nur" die Definition, wofür der Laser schlußendlich benötigt wird?

 

So einen Feststellungsbescheid vom BKA für Laserpatronen / Einschießhilfen Laser suche ich noch!

 

Andreas

Bearbeitet von AndreasE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb AndreasE:

Oder ist es "nur" die Definition, wofür der Laser schlußendlich benötigt wird?

Steht doch exakt im verlinkten Dokument!

Irgendwas beschießen => ok, irgendwas anlasern => ok. Nur beides zusammen, also was beschießen können was du gleichzeitig anlaserst => nicht ok!

Deshalb Laserpatrone im Lager => ok!  Aber Ziel-Laser seitlich dran plus echte Patrone im Lager (oder zumindest diese Möglichkeit) => nicht ok! :)

Bearbeitet von Balam
Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde in jedem Fall einen erfahrenen Anwalt befragen. Stell Dir mal vor Du handelts gesetzeswiedrig, es würde den Rechtsstaat und alle seine Sicherheitsorgane aushöhlen. Was das an Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

Welchen Zweck haben eigentlich die seitlichen Bohrungen in dem Ding? Die wollen doch wohl nicht den Laser belüften während er im Patronenlager steckt und vor sich hinleuchtet?

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb AndreasE:

So einen Feststellungsbescheid vom BKA für Laserpatronen / Einschießhilfen Laser suche ich noch!

 

Beantrage halt einen. Wirst Du bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

@AndreasE Ich hab einen universellen Laser-Schußprüfer, wird mit dem richtigen Laufadapter vorne in die Mündung geschoben. Adapter von Kal. .17 bis .50 ist so ziemlich alles mit im Lieferumfang. Damit lässt sich das ZF/Rotpunkt so einstellen, dass der erste Schuss auf jedenfall auf der Scheibe landet. Dann drei Schuss auf die Scheibe, Mittelpunkt ermitteln, Abstand zu den Achsen der Scheibe abmessen und durch die z.B. MOA Clicks deines ZF teilen. Nun die ermittelten Clicks auf der Höhen/Seitenlage Deines ZFs einstellen. Wenn du das noch zweimal wiederholst, hast die dein ZF perfekt eingeschossen. Dauert keine 10 Minuten.

 

Den hier habe ich, tut was er soll:

https://www.ritter-optik.com/laser-schusspruefer.html

 

(scheint ein Ausstellungsstück zu sein, gerade spottbillig mit 19€)

 

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Balam:

Steht doch exakt im verlinkten Dokument!

Irgendwas beschießen => ok, irgendwas anlasern => ok. Nur beides zusammen, also was beschießen können was du gleichzeitig anlaserst => nicht ok!

Deshalb Laserpatrone im Lager => ok!  Aber Ziel-Laser seitlich dran plus echte Patrone im Lager (oder zumindest diese Möglichkeit) => nicht ok! :)

 

Das ist doch gut erklärt! DANKE

 

Andreas

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Der Kraken:

@AndreasE du kannst dir die laserpatrone kaufen. Da brauchst du keine Angst zu haben. Empfehlen kann ich dir das allerdings nicht. Falls du Probleme hast, dein Zielfernrohr zu justieren, dann sag bescheid, ich helfe dir gerne. 

Danke für dein Angebot, ich wollte es nur "richtig" machen. Gelernt habe ich es: Beim Repertierer - Verschluß raus, durch den Lauf sehen und "dabei" das ZF auf das Ziel ausrichten. Zumindest war ich so immer "irgendwo" auf der Scheibe. Dann die nächste Hürde: in welche Richtung bei welchem Hersteller muß man drehen damit man sich der 10 nähert? In der Dunkelheit auf dem Stand und ohne Lupe griffbereit nicht immer einfach L/R und U/D zu sehen. Wenn es dann jedoch kein Repertierer ist sondern ein Halbautomat ist es mit "durch den Lauf sehen" schon vorbei. Daher die Frage mit der Laserpatrone / Schußprüfer...

 

Andreas

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb AndreasE:

Wenn es dann jedoch kein Repertierer ist sondern ein Halbautomat ist es mit "durch den Lauf sehen" schon vorbei. Daher die Frage mit der Laserpatrone / Schußprüfer...

Doch, auch das ist kein Problem: Einfach den Upper vom Lower trennen (sofern AR15-Prinzip), Verschluss entfernen und durch den Lauf peilen. Hat bei mir immer super geklappt.

Für die Erkennung der Richtungen am ZF habe ich immer eine kleine Taschenlampe dabei. Gerade auf dunklen Schützenständen erleichtert das die Sache ungemein.

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