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IGNORED

WTF VAVRF - Vollautomatische Vorderschaftrepetierflinte


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Geschrieben

"Neu ist, dass es sich bei einer der Waffen – eine Vorderschaftrepetierflinte, auch Pumpgun genannt – um eine laut Gutachten vollautomatische Waffe handelt und nicht wie zunächst angenommen um eine halbautomatische."

 

Aha. Dieses Gutachten würde ich gern mal lesen, denn entweder war der Journalist verwirrt oder der Gutachter.

 

Mehr dazu in Welt: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article234445976/Lars-Winkelsdorf-Ein-Journalist-eine-Pumpgun-und-die-Justiz.html

Geschrieben

Da hätte ich heute sogar fast drüber gelacht bei der Morgenlektüre - wenn es nicht so traurig wäre.

 

Für einen Waffensachverständigen allerdings auch eher eine seltsame Aktion, aber auch ein seltsamer Vorwurf. Naja, er ist WSV und rechtlich vertreten, das werden die schon irgendwie klären (haben wir ein Smiley für Schulterzucken?).

 

Von dem Betreffenden habe ich mir übrigens mal vor längerer Zeit interessehalber ein Buch gekauft, Der Bürger am Abzug, das schien mir auch irgendwie etwas konfus, genau wie die Webseite, beispielsweise die augenscheinlich ziemlich zusammenhanglos zusammengewürfelte Fotogalerie.

Zu seinen Schlußfolgerungen kam ich nie, weil das Buch äußerst langatmig ist. Regelmäßig fragt man sich nach ein paar Seiten Lektüre, was denn nun eigentlich die konkrete Aussage derselben gewesen sein möge.

 

Insofern paßt der ebenfalls recht konfuse Welt-Artikel schon irgendwie in mein Bild. 

 

 

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Geschrieben

Ich gehe stark davon aus, dass im Gutachten steht, dass die Flinte entweder einen sehr kurzen Lauf oder einen Pistolengriff hat. Sonst würde der § 51 Abs. 1 WaffG auch nicht betroffen sein. Der 51 WaffG ist auch das einzige Verbrechen im WaffG. Die von WELT haben anscheinend das Gutachten nicht ganz verstanden. Die Gutachter, der hier wohl vom LKA-Hamburg kommen, sind aus eigener Erfahrung auf absolutem Top-Niveau.

 

Der Herr Winkelsdorf scheint wohl da auch sein eigenes Rechtsverständnis zu haben. So eine Aktion, eine illegale Waffe selber zur Staatsanwaltschaft zu bringen, ist auch das dümmste, was man machen kann.

Aber "Experte" oder "Waffensachverständiger" kann sich ja auch jeder nennen, der bis 3 zählen kann.

 

Seine WBK und sonstige Erlaubnisse verliert er hoffentlich auch.

 

 

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Geschrieben

Mal langsam, Jungs.

Theoretisch wäre der Sachverhalt so möglich, und zwar (nur beispielhaft) folgendermaßen:

Wir sprechen zb von einer vr-repetierflinte, die auf halbauto umschaltbar ist (Modelle dürften bekannt sein; zwar würde die rechtlich als halbauto gelten und nicht vr, aber sei's drum).

Wenn an diesem Teil nun jemand rumgespielt hat, so dass sie beispielsweise doppelt, dann könnte ein wenig versierter Mensch (OK, einem Gutachter sollte es nicht passieren) auf die Idee kommen, das wäre Vollauto.

 

Nur mal so dahin gedacht...

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Geschrieben

Man kann ja von Bild und Welt halten was man will, aber sie haben eben Reichweite und Einfluss auf Meinungen. Es schadet zumindest nicht, wenn man weiß, was da so verbreitet wird.

 

Wahrscheinlichste Version für mich: Es war die Rede von Waffen, also 2 oder mehr. Da kann es gut eine verbotene VRF sein (siehe BlackBull) und die andere war vielleicht ein Halb/Vollauto Thema durch mangelhaften Umbau oder Ähnliches und das wurde einfach verwürfelt.

 

 

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb BlackBull:

so dass sie beispielsweise doppelt

So eine vollautomatische Bockflinte hatte wir damals in der Jägerausbildung auch. Unser Ausbilder hat das Ding allerdings nicht vollautomatisch sondern Mistding genannt und zum Büma gebracht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb SAPR:

 

Aha. Dieses Gutachten würde ich gern mal lesen, denn entweder war der Journalist verwirrt oder der Gutachter.

 

 

Kompetenz ist kein gern gesehener Gast in Deutschland.

Vermutlich wurde auch um 5.45 zurückgeschossen weil ein hochqualifizierter Gutachter den Angriff bestätigt hat.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb lrn:

Für einen Waffensachverständigen

Weiss jemand von wem als solcher bestellt?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb SEler:

Also bei der IHK ist er zumindestens kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige.

Umgedreht wird ein Schuh drauss- er ist nicht durch eine IHK bestellt und ergo nicht öffentlich bestellt.

 

 

vor 48 Minuten schrieb Leser:

Die Grundlage ist §18 WaffG.

Der §18 WaffG. hat keine Relevanz zum führen der Angabe  "(Waffen) Sachverständiger".

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Tatsache ist, dass sich LW den ganzen Stress problemlos erspart hätte, wenn er nicht die besagte Knarre durch die ganze Stadt gekarrt hätte, nur um diese dann der Behörde demonstrativ auf den Tisch zu knallen und dadurch "sensationsfördernd" seine "Story" generiert hätte.

 

Einfach die Polizei rufen, die hätten das besagte Stück abgeholt, und dann hätte er immer noch ordentlich Wind machen können. Aber manchmal kann Sensationsjournalismus auch ganz kräftig nach hinten losgehen, um es mal waffenaffin zu beschreiben.

 

 

Bearbeitet von highlower
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Leser:

Die Grundlage ist §18 WaffG.

NÖ, die Grundlage ist das es keinen geschützen Begriff des "Waffensachverständigen" gibt...

ich bin Waffensachverständiger, du bist Waffensachverständiger, jeder kann sich zum Waffensachverständigen erklären....der Hund von nem Kumpel kann Waffensachverständiger sein.....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb CZM52:

NÖ, die Grundlage ist das es keinen geschützen Begriff des "Waffensachverständigen" gibt...

ich bin Waffensachverständiger, du bist Waffensachverständiger, jeder kann sich zum Waffensachverständigen erklären....der Hund von nem Kumpel kann Waffensachverständiger sein.....

Optional kann man sich dann auch noch als "Waffenexperte" bezeichnen.

 

Geht ebenso problemlos.

 

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