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IGNORED

Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb ASE:

Wunderbar! Dann wird es wieder Zeit für eine Novelle!

 

Wird kommen, wenn genug Leute die Gerichte damit beschäftigen.

 

Als Bonus kommt die zehn dann gleich in §13 zur Vereinheitlichung und alle sind glücklich.

Geschrieben

Wenn allerdings dauernd das Recht dem Unrecht weichen muss, dann ändert sich auch nichts. Letztendlich kann sich der Schütze in DE nur aussuchen wie er eliminiert werden will - auf Knien kriechend oder aufrecht stehend.

Geschrieben (bearbeitet)

Wo weicht Recht dem Unrecht hier?

 

der GG hat das implizite Bedürfnis eines Sportschützen für bestimmte Waffen erwerbbar ohne weiteren Nachweis auf Gelb auf 10 festgelegt, etwas, was man im Prinzip bereits 2002 vor hatte und zwar nur für Einzellader, den Ursprünglich sollte die Gelbe unverändert bleiben und ein grün-Kontingent von 3 HA und Repetierer. Stattdessen man hat sie dann kräftig erweitert und das Bedürfnis zahlenmässig nicht weiter angefasst.

 

Nun sind halt 10 Festgelegt und das ist garnicht so schlecht. Denn über §8 hätten dienstbeflissene Behörden auch anfangen können die Eintragung des zweiten Ordonanzgewehres auf Gelb in Frage zu stellen, falls man dank 12/18 für jede Waffe überhaupt noch mehr als 2, 3 Waffen hätte im Bestand halten können. Nun hat man einen Fixe Zahl, mit der das "Waffenhorten" als Argument vom Tisch ist und dem Breitensportler stehen mindestens 10/3/2/1 zu (gelb/HA-LW/KW/Pumpe) und wer mehr braucht kann sich die ja holen über Nachweis & §14 Abs 3

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb drummer:

Verstanden haben diese Leute überhaupt nichts!

 

Wobei ein entsprechend geneigter Richter natürlich genau das zum Anlass nehmen kann, wegen eines offensichtlichen Fehlers bei der Abfassung zur teleologischen Auslegung zu schreiten. Ob das korrekt oder zulässig ist, ist eine andere Frage, aber dass ein Gesetz auch aus Sicht seiner eigenen Ziele hahnebüchen geschrieben ist wird erfahrungsgemäß nicht unbedingt zur bürgerfreundlichen Anwendung und Auslegung führen...

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

 wegen eines offensichtlichen Fehlers bei der Abfassung zur teleologischen Auslegung zu schreiten. 

Wo siehst du den Fehler aus Sicht des GG? 

 

Ich sehe fehlende Normen, insbesondere die Voraussetzungen zur Überschreitung der Grenze nach §14 Abs 6. Das hätte man, wenn mit Beacht gemacht statt kurz vor Knapp über den Zaun geschmissen, gleich sauber Regeln können um nicht gleich wieder die Gerichte zu beschäftigen.

Geschrieben

Man kann es auch ganz einfach so sehen, dass es momentan nur für die alten gelben WBK (Ausstellung bis WaffG1976) über § 58 Abs. 1 WaffG sowie für die neuen gelben WBK nach § 14 Abs. 6 WaffG über § 58 Abs. 2 WaffG Altbesitz- und Übergangsregelungen gibt.

 

Erlaubnisse nach § 14 Abs. 4 WaffG alter Fassung tauchen im § 58 WaffG nicht auf, da es sie schlichtweg nicht mehr gibt. Dass diese mal ohne offizielle Mengenbeschränkung erlassen worden sind, spielt deshalb keine Rolle.

 

Grüßle SBine

Geschrieben

Man könnte auch einfach mal den alten 14/4 lesen.

 

Der begünstigende Verwaltungsakt bleibt auch nach dem neuen Recht vollständig erhalten.

 

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied
nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine
unbefristete Erlaubnis
erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von
Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt.

 

Unbefristet jedoch nicht unbegrenzt. Auch vorher war die Grenze das Bedürfnis. Der Bedürfnisumfang ist nunmehr nur zahlenmäßig abschließend geregelt und die Behörden brauchen nicht mehr mit Leuten herumkaspern die den 88 K98k brauchen um ihre Schießleistungen zu verbessern.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Gruger:

10 identische K98K haben....

 

Der Sinn davon (außerhalb von klassischem Sammeln) hat sich mir übrigens ohnehin nie erschlossen. 

 

Ich für meinen Teil plädiere da eher für einen K98, einen Argentinien-Mauser, einen Schweden-Mauser, ein G11, einen K31, ein Springfield 1903, ein P17, einen Enfield No. 4...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb Gruger:

Ok, die dürfen jetzt aber 10 identische K98K haben? Ohne das jemand rumstänkert?

 

Schalala..

 

Richtig. Anschließend geht er zur Behörde und will einen Nagant mit Bedürfnis im Einzelfall. Du weißt wie das ausgeht und ja, jeder hat das Recht dumm zu sein. Es sind halt leider diese Trottel die es langfristig den anderen schwer machen.

 

Ein Sachbearbeiter der sich auskennt kann einen solchen Dummkopf aber schnell den Riegel vorschieben und nachher wird geklagt warum man kein Waffenbesitzer mehr ist.

Sammeln mit gelber WBK ist nicht vom Bedürfnis des Sportschützen gedeckt. Versuch dir doch selbst zu erklären warum 10 K98k erforderlich sind. Ich will es dir nicht unterstellen und gehe eher davon aus, dass du nur der Advocatus Diaboli sein willst, aber deine Argumentation ist genau diejenige, die von den Trotteln benutzt wird.

 

P.S.: Nur um das auch klarzustellen. Das "Bedürfnis / braucht der das?" ist einer freiheitlich demokratischen Grundordnung unwürdig. Man könnte auch eine generelle Zahlenschwelle machen, dass könnte man mit "Ordnung und Sicherheit" durchaus begründen. Mir wäre eine vernünftige Zahl, wie z. B. 25-30 Waffen und dafür kauf dir was du willst und dir gefällt, lieber, als diese Bücklingsregel des Bedürfnisses. Die üblichen Waffenbesitzer würden diese Zahl meistens nicht ausnutzen und das Gewese um die Sachen die uns gefallen wäre nicht so aufwändig. Das wollen aber die Verbände nicht, denn dann werden sie in weiten Teilen überflüssig. Erkenne deinen Feind.

Bearbeitet von Muck
Geschrieben

Ich halte Sportverbände nicht für überflüssig und auch nicht für die Feinde des LWB. Mehr Geschlossenheit, mehr Agieren zum direkten Nutzen des LWB und der LWB kann und muss man aber einfordern.

 

Überflüssig ist die halbstaatliche Rolle, in die die Verbände gesetzlich gezwungen wurden. 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Muck:

Es sind halt leider diese Trottel die es langfristig den anderen schwer machen.

 

Nein, leider sind es diese Trottel, die es kurz-, mittel- und langfristig allen schwer machen!

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Gruger:

Ich halte Sportverbände nicht für überflüssig und auch nicht für die Feinde des LWB.

 

Warum verhalten sie sich dann (teilweise) so, als ob sie das wären? Vermutlich, weil sie per Gesetz zu viel Macht über ihre ZWangsmitglieder bekommen haben?!

Geschrieben

Nein, das ist zum Teil normale Vereinsmeierei und zum anderen Teil der untaugliche Versuch, durch Anbiedern irgendetwas Positives für die Mitglieder herauszuholen.

Und sei es nur, den Eurofluß aus den öffentlichen Geldtöpfen aufrechtzuerhalten (Sportförderung). 

 

Geschrieben

Nun, damit machen sie nichts besser, halten die Politiker in dem Glauben sie wären ganz tolle Hechte (anstatt ihnen klar zu machen was für Trottel sie sind), nerven ihre Mitglieder, sorgen für weitere sinn- und nutzlose Verschlechterung der Bedingungen und schaffen sich letztendlich langfristig selber ab.

Heute eine Sportförderung mitnehmen, um morgen den Laden dichtzumachen ist schon sehr kurzsichtig.

Geschrieben

Schon heute das Leistungszentrum schließen müssen oder - eventuell! - erst morgen... 

Sich gar nicht erst in diese finanzielle Abhängigkeit begeben zu müssen wäre allerdings besser.

Geschrieben

Wenn dieser Verband meint er könne mit 10 Zeitsoldaten, die dann bei Olympia teilnehmen überleben, dann ist die Verbandsführung ebenso vertrottelt wie die von ihm hofierten Politiker. Die bessere Methode wäre dann, dieses Leistungszentrum gleich in die Bundeswehr einzugliedern - dann zahlt es komplett die Regierung. Ausserdem gibt es dann keine Problem mehr mit dem Waffengesetz, weil diese Vögel sich ja sowieso eine Ausnahme verordnet haben.

Geschrieben

Mir ist gerade aufgefallen, dass in meinem NWR-Auszug zur gelben bei den ersten Waffen unter "Bedürfnis" nur "Sportschütze" steht und bei den letzten beiden Eintragungen dann "Sportschütze - §14 Abs. 6".

 

 

Geschrieben

Eher auf die Unfähigkeit der Politik. Wenn ständig die Vorgaben geändert werden ist eine Nachpflege alter Datenbestände aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich.

Für den Betroffen selbst ist das jedoch völlig egal, dient nur der Statistik für Schwachmatten.

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