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IGNORED

Antrag kleiner Waffenschein Hausbesuch


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sergej:

Beeindruckend und wie das in der DDR 2.0 läuft. Die Eleganz der Formulierungen würde dem Adolf und dem Heinrich auch gut gefallen.

Diese Rechte der Polizei gab es aber schon lange bevor die Mauer ein Loch hatte. 

 

 

Geschrieben
Am 24.8.2021 um 12:27 schrieb Bernd68:

Nun kamen natürlich die Standardfloskeln wie, kenne nicht alle Gesetze auswendig,können Sie im Waffenrecht selber nachlesen etc.

Diese Aussage finde ich immer toll. Ist genauso, wie wenn Polizisten erst mal im Regelwerk nachlesen müssen. Denn anscheinend sind unsere Gesetze so kompliziert, dass selbst die Polizei erstmal nachlesen muss. Der Bürger wird aber ohne Gnade bestraft, wenn er nicht alle Gesetze kennt und bis zur dritten Stelle nach dem Komma befolgt. Finde den Fehler...

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Auf solch Feinheiten kann man verzichten.

 

Würde ich so nicht sagen . 

Die Gesetze gelten seit dem bestehen der Bundesrepublik.  Seit über 70 Jahren. 

Und die Fälle , bei denen die Polizei ohne Einwilligung die Wohnung betreten darf ist schon auf Fälle begrenzt, bei denen es auch gerechtfertigt ist.

 

Bewusstes , illegales Ausnutzen dieser Ausnahme sind mir nicht bekannt . 

 

 

Bearbeitet von raze4711
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb raze4711:

Bewusstes , illegales Ausnutzen dieser Ausnahme sind mir nicht bekannt

Ach, deshalb hat der BGH dies 2001 gerügt? Aber wie Udo Vetter es ja schon anmerkte, dies Erkenntnis gelangt nur sehr schleppend in das Bewusstsein der besonderen Mützen.

Bearbeitet von Sergej
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb raze4711:

Die Gesetze gelten seit dem bestehen der Bundesrepublik.  Seit über 70 Jahren. 

Was du verlinkt hast sind Vorschriften der Landespolizei in NRW. Polizei ist Ländersache und jedes hat da was anderes stehen. Solche "Ausnahmen" wird es aber überall geben

Geschrieben (bearbeitet)

Lustiger Tröt. Der TS lässt es erst zu, dass wegen einem KWS für eine Gasplempe eine Polizeibeamte seine Wohnung betritt, um sich ein Bild von ihm zu machen. Tiefer bücken geht eigentlich nicht mehr. Als sie dann da ist, nöhlt er rum und bekommt - nichts. Tolle Geschichte, scheint ein echt erfolgreicher Zeitgenosse zu sein 🤣

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb PetMan:

Was du verlinkt hast sind Vorschriften der Landespolizei in NRW. Polizei ist Ländersache und jedes hat da was anderes stehen. Solche "Ausnahmen" wird es aber überall geben

Hier geht es um Gefahr im Verzug, also wenn kein Richter erreichbar ist. Eine richterliche Bestätigung ist nachträglich erforderlich.

Wird heute aber sehr eng gehalten, da immer ein Bereitschaftsrichter per Handy erreichbar ist und einen Beschluß bei Gefahr ihm Verzug mündlich bestätigt, der Beschluß wird dann in Schriftform nachgereicht.

Aber mit Sicherheit nicht bei einer kontrolle der Person zur Erteilung einen KWS!

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb uwewittenburg:

 

Wird heute aber sehr eng gehalten, da immer ein Bereitschaftsrichter per Handy erreichbar ist und einen Beschluß bei Gefahr ihm Verzug mündlich bestätigt, der Beschluß wird dann in Schriftform nachgereicht.

 

Wirklich, wie ist das heute bei den häufigeren Fällen im Straßenverkehr, geht es da nicht wieder wie früher auch ohne den Richter?

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb PetMan:

Was du verlinkt hast sind Vorschriften der Landespolizei in NRW. Polizei ist Ländersache und jedes hat da was anderes stehen. Solche "Ausnahmen" wird es aber überall geben

 

Habe ich eingestellt , weil dies der erste Beitrag bei der Suche war. 

Die gleichen Gesetzte gelten in anderen Bundesländern auch . 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb uwewittenburg:

Da steht nichts von Kontrolle der Aufbewahrung oder Überprüfung der Wohnverhältnisse!!!!

 

Begründete Tatsachen!

 

Auf deine allgemeine Aussage " Bei mir kommt niemand in die Wohnung " 

, habe ich die Ausnahmen dazu aufgezählt.  

 

Wenn du den Zutritt für die Überprüfung eines KWS meinst , dann solltest du das auch so schreiben .  

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb raze4711:

Auf deine allgemeine Aussage " Bei mir kommt niemand in die Wohnung " 

, habe ich die Ausnahmen dazu aufgezählt.  

Ernst Jünger hat mal geschrieben, dass schon der frühe SA-Terror im Zeitalter der Wikinger unmöglich gewesen wäre, weil ein Hausbesuch dieser Horden zwar vielleicht mit dem Tod des Hausherrn, aber jedenfalls auch mit dem eines Dutzends der Besucher geendet wäre...

 

Es ist zwar sicher ein Zivilisationsfortschritt, dass sich unsere Werte und Umgangsformen im Vergleich zum Wikingerzeitaler verfeinert haben, aber Art. 13 GG gibt zu denken. Absatz 1 stellt etwas Klares fest. Absatz 2 definiert eine Ausnahme, die offensichtlich als ziemlich eng vorgesehen ist. Und danach kommen die später hinzugefügten Ausnahmen. Schon rein sprachlich unterscheidet sich das. Absatz 1 versteht--nicht in allen Details von Grenzfällen, aber im Prinzip--jeder Hauptschulabsolvent ohne Probleme. Absatz 2 wohl auch. Danach wird's verschwurbelt. Der heutige Absatz 7 , früher Absatz 3, ist allerdings auch schon windelweich, wenn auch nicht so verschwurbelt wie die 1998 eingeschobenen Absätze. Es fällt nicht schwer, schon sprachlich, aber damit einhergehend auch inhaltlich, einen Werteverfall in der Folge dieser Absätze zu sehen.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb raze4711:

 

Auf deine allgemeine Aussage " Bei mir kommt niemand in die Wohnung " 

, habe ich die Ausnahmen dazu aufgezählt.  

 

Wenn du den Zutritt für die Überprüfung eines KWS meinst , dann solltest du das auch so schreiben .  

Wenn der Kontrolleur für die Waffenschränke niemanden angetroffen hat, hat Waffenbesitzer am gleichen Tag schon im Amt angerufen und einen Ersatztermin zu vereinbaren weil sich ja sonst der nächste Kauf um einen Tag verschieben könnte. So unterschiedlich sind manchmal die Sichtweisen.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Joseg:

Wirklich, wie ist das heute bei den häufigeren Fällen im Straßenverkehr, geht es da nicht wieder wie früher auch ohne den Richter?

Ich denke nicht, z.B. für eine Blutentnahme wird entweder auf Freiwilligkeit gesetzt oder der Bereitschaftsrichter angerufen.

Auch der Kofferraum wird in der Regel freiwillig geöffnet wenn nach dem Warndreieck oder dem Verbandskasten gefragt wird.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwewittenburg:

Die Ausnahmen brauchst du mir nicht erklären.

 

Komm mal von deinem hohen Ross runter. 

Wenn du ungenau schreibst , musst du dich nicht darüber Beschwerden wenn du eine Antwort bekommst , die nicht in deinem Sinn ist . 

 

Aber einfach mal zu sagen " Stimmt, habe nicht genau geschrieben " 

,scheitert am scheinbar zu hohen Schatten , um über ihn hinweg zu springen. 

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