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IGNORED

Erwerb nach 2/6 und vorheriger Erbfall


Klaus_08

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Nabend,

ich habe von meinem Vater vor etwa einem Jahr (Mitte 2020) einige Waffen geerbt und habe somit seit einem Jahr 2 Erb-WBKs. Habe seit Ewigkeiten die Sachkundeprüfung und seit 2 Monaten eine eigene Sportschützen-WBK.

Nun wollte ich mir gerne eine der Erbwaffen (eine schöne P08) auf die Sportschützen-WBK umschreiben lassen und zusätzlich eine LW und eine KW für das "alltägliche" Training anschaffen.

Ihr erratet vielleicht schon, worauf meine Frage abzielt:

Umschreiben der P08 im Kal 9mm war kein Problem ebenso, wie das Eintragen einer LW.

Die zweite KW, ebenfalls im Kal. 9mm, war nicht drin, weil ich schon 2 Waffen eingetragen bekommen habe. Wartezeit natürlich 6 Monate. Diskussionen: zwecklos (Amt Brandenburg a.d.H.).

Für mein Empfinden habe ich die P08 habe bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls erworben. Spätestens doch mit der Ausstellung der Erb-WBK. Wie kann es denn sein, dass das bloße umschreiben von einem Stück Papier auf das andere ein Erwerb darstellt. Während des gesamten Umschreibungsprozesses hat die Waffe nicht mal den Waffenschrank verlassen ;-)

 

Grüße,

Klaus

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vor 2 Stunden schrieb Klaus_08:

Während des gesamten Umschreibungsprozesses hat die Waffe nicht mal den Waffenschrank verlassen 😉

Das interessiert das Gesetz aber nicht . Wenn du noch mehr schöne Waffen auf Erben WBK hast lass sie dort........................

Die Erwerbsgrundlage beim Erben und beim Eintragen in die Sport WBK sind andere. Erben kannst du 20 Waffen auf einmal, auf Sportschützenbedürfnis aber nur 2 in 6 Monaten. Due hättest die Frage besser VOR dem umschreiben gestellt.

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vor 8 Stunden schrieb Klaus_08:

Habe seit Ewigkeiten die Sachkundeprüfung

naja...da wäre vorher Informieren besser gewesen als nun hinterher die KORREKTE !! Arbeit der Behörde zu bemängeln......

 

Weiterer Fehler war umschreiben Erb auf Sport....und ne " schöne 08" dürfte auch keinen Neubeschuss haben....aber du hast ja Sachkunde...

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vor 4 Stunden schrieb Kaffeetante08:

Stempel bei Munitionserwerb?

Das halte ich wirklich für einen triftigen Grund.

 

Wenn jemand eine gewissen Anzahl Waffen von z.B. seinen Eltern geerbt hat, die er bislang auch sportlich verwendet hat (warum sich was kaufen, wenn man es von Vati borgen kann?) - und ggf. auch noch größere Mengen an Munition dazu in der Erbmasse sind - was soll man da sonst machen? 

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Danke Alzi, so sehe ich das auch.

Ich finde es schade, dass so wenig sachdienliche Hinweise kommen.

Der Grund ist, dass wir planen in die USA auszuwandern. Natürlich mit Sportgerät. Ich fragte den Beamten, ob ich bei einem möglichen zurückzug nach Deutschland die Waffen auch wieder mit zurück bringen darf.

Er sagte, dass das nur geht, wenn man vor der Auswanderung eine Berechtigung hatte, die Waffe zu erwerben/besitzen. Also am besten eine Sportschützen-WBK. Ich kaufe mir lieber hier keine weitere 9mm als zu riskieren die 08 nicht wieder mitbringen zu dürfen.

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vor 8 Stunden schrieb PetMan:

Das interessiert das Gesetz aber nicht . Wenn du noch mehr schöne Waffen auf Erben WBK hast lass sie dort........................

Die Erwerbsgrundlage beim Erben und beim Eintragen in die Sport WBK sind andere. Erben kannst du 20 Waffen auf einmal, auf Sportschützenbedürfnis aber nur 2 in 6 Monaten. Due hättest die Frage besser VOR dem umschreiben gestellt.

Das beantwortet übrigens leider nicht die Frage.

Laut SACHKUNDE erwirbst Du eine Waffe, wenn Du die tatsächliche Gewalt darüber ausübst. Das habe ich, seit ich die Waffen geerbt habe, der Schlüssel für den Waffenschrank gepasst hat und ich auch noch die Erb-WBK erhalten habe.  Also vor über einem Jahr. Eine Umschreibung von einer WBK auf eine andere ist nach meiner Ansicht demnach kein Erwerb.

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da war er sich nicht sicher und ich wollte es nicht riskieren. Wie gesagt ist das jetzt alles nicht soooo schlimm.

Die 08 wollte ich auf jeden fall sichern. Daher habe ich das, in meinen Augen, schon alles richtig gemacht. Mich, als alter Klugscheisser, nervt die Sache mit dem "Erwerb". Und ich wollte gerne Eure Meinung dazu hören.

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Klassisches "Mützen-Problem", dass seit der 2000er-Novelle immer mal wieder auftaucht.

Erbe: bedürfnisfreier Erwerb und Besitz

Sportschütze: Erwerb und Besitz im Rahmen des Bedürfnisses

 

Erbe - eine Waffe

Sportschütze + eine Waffe

 

Bei Sportschütze 2/6

 

Sportschütze + eine weitere Waffe innerhalb von 6 Monaten => 2/6 ausgeschöpft und ggf. Grundkontingent KW ausgeschöpft.

 

Natürlich könnte man das auch anders sehen, aber bis Du damit beim BVerwG durch bist, dauert es. Bis dahin wird vom administrativen Staat i.d.R. die bürgerfeindliche Variante gewählt, die den legalen Besitz maximal behindert. :closedeyes:

 

Kurz: Dein Fehler war es:

  1. nicht bereits eine entsprechende MEB zu besitzen und
  2. falls Du sie noch nicht besessen hast, nicht warten zu können, bis Du sie mit einer anderen Waffe oder als Wiederlader erwirbst

 

Dein

Mausebaer :hi:

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vor 6 Minuten schrieb Klaus_08:

da war er sich nicht sicher und ich wollte es nicht riskieren. Wie gesagt ist das jetzt alles nicht soooo schlimm.

Die 08 wollte ich auf jeden fall sichern. Daher habe ich das, in meinen Augen, schon alles richtig gemacht. Mich, als alter Klugscheisser, nervt die Sache mit dem "Erwerb". Und ich wollte gerne Eure Meinung dazu hören.

Nein, genau DAMIT hast du die nämlich ziemlich riskiert

 

Auswandern--Kein Sportschütze in DE--KEIN Bedürfnis für deine 08 Auf SportWBK!
ERB WBK---Erbe bleibst immer!

 

Du hast die Waffe als Sportschütze "erworben"....also klar 2/6

 

Bearbeitet von CZM52
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Wie stell ich mir das praktisch vor? Sportschütze,  mal zehn Jahre auswandern,  kein Bedürfnis Nachweis für diese Zeit,  ach,  ich geh mal wieder zurück nach Deutschland, hallo SB, da bin ich wieder, gib mal ne WBK mit dem Bedürfnis ich hatte mal eine?

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vor 32 Minuten schrieb Klaus_08:

Er sagte, dass das nur geht, wenn man vor der Auswanderung eine Berechtigung hatte, die Waffe zu erwerben/besitzen.

Hattest du doch mit der Erben-WBK!!!

vor 33 Minuten schrieb Klaus_08:

Also am besten eine Sportschützen-WBK.

Seit wann kommen Halbautomat-KW auf Gelb?!

vor 10 Minuten schrieb Klaus_08:

Mich, als alter Klugscheisser, nervt die Sache mit dem "Erwerb". Und ich wollte gerne Eure Meinung dazu hören.

Die hast du bekommen. Es war sehr unklug, umzuschreiben.

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vor 1 Minute schrieb CZM52:

Nein, genau DAMIT hast du die nämlich ziemlich riskiert

 

Auswandern--Kein Sportschütze in DE--KEIN Bedürfnis für deine 08 Auf SportWBK!
ERB WBK---Erbe bleibst immer!

 

Du hast die Waffe als Sportschütze "erworben"....also klar 2/6

 

Die Argumentationskette war bei ihm aber eine andere. Das habe ich natürlich schon vorher besprochen:

legitieme Besitzberechtigung als Sportschütze vor der Auswanderung -> somit ist es auch nach evtl abgebrochener Auswanderung legitim sie wieder einzuführen.

Der letzte Satz von Dir beinhaltet leider keine Begründung.

Sorry für meine Dickköpfigkeit, aber der Erwerb hängt doch an einer natürlichen Person, nämlich an mir. Und nicht an meiner Funktion (einmal Sportschütze, einmal Erbe). Und ICH habe die Waffe 2020 erworben (weil ich die zu dem Zeitpunkt die Gewalt erlangt habe).

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vor 1 Minute schrieb Klaus_08:

Wer hat was von gelber WBK erwähnt? Ich habe keine gelbe WBK

Die gelbe WBK wird als " Sportschützen WBK " betitelt. Steht auch Groß drauf, im Gegensatz zur Grünen , die nicht per se nur für Sportschützen ist. Du schriebst das du jetzt eine eigene "SportschützenWBK hast...................meintest damit aber wohl eine grüne WBK. Die " Begrifflichkeiten " sind im Waffenrecht oft kompliziert, sollte man aber kennen.

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vor 4 Minuten schrieb Klaus_08:

 aber der Erwerb hängt doch an einer natürlichen Person, nämlich an mir. Und nicht an meiner Funktion (einmal Sportschütze, einmal Erbe). Und ICH habe die Waffe 2020 erworben (weil ich die zu dem Zeitpunkt die Gewalt erlangt habe).

Nein, an deinem Bedürfnis!

Und 2/6 nur bei Sportschützen, und als Sportschütze hast du NEU ERWORBEN!

 

Fassen wir zusammen:

 

Waffenbesitzer ohne Ahnung +Sachbearbeiter ohne Ahnung  = Pech für Waffenbesitzer

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vor 8 Minuten schrieb Klaus_08:

aber der Erwerb hängt doch an einer natürlichen Person, nämlich an mir. Und nicht an meiner Funktion (einmal Sportschütze, einmal Erbe).

Nein. Schau auf den Sportschützen der auch Jäger ist. Also Sportschütze nur 2 Waffen in 6 Monaten, als Jäger soviele Langwaffen wie er will. Vom Schiessport ausgeschlossenen Waffen als Sportschütze, als Jäger darf er sie erwerben. Es liegt IMMER das Bedürfnis zu Grunde, jedenfalls nach gültigem Gesetz.

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vor 9 Minuten schrieb PetMan:

Nein. Schau auf den Sportschützen der auch Jäger ist

Das Beispiel wäre nur dann passend, wenn der Sportschütze/Jäger sich eine Waffe selbst verkaufen würde, von WBK zu anderer WBK.

 

Dass der Erwerb anders gehandhabt wird ist bekannt. Beim Umschreiben von einer auf die aber WBK findet hier aber tatsächlich kein Überlassen statt, und ohne Überlassen kein Erwerb 

 

Allerdings war die Umschreibung auf Sport das denkbar schlimmste.

 

Du musst die ganze Zeit Mitglied in einem deutschen Schützenverband bleiben. Und Du musst regelmäßiges schießen gegenüber dem Verband nachweisen. Nur so kann der Verband das Fortbestehen Deines Bedürfnisses bescheinigen. Kann er das nicht bescheinigen, verfällt Deine Besitzberechtigung für Deine Sportwaffen. Die Erben-WBK verfällt nicht. Solange Du drüben bleibst ist das erstmal egal. Aber wenn Du zurück kommst gilt: Mitgliedschaft und regelmäßiges Training nachweisen, dann WBK mit Bedürfnis beantragen, und dann alle sechs Monate zwei Deiner eigenen Waffen wiedererewerben. Über Kontingent sind zusätzlich Wettkämpfe nachzuweisen.

 

Alle Waffen auf Erben-WBK bleiben erstmal Dein. Für die Waffen auf Sport-Bedürfnis wird Dir wohl die Besitzerlaubnis widerrufen werden. Die sind dann erstmal weg, und müssen wie bei einem Neuling neu erworben werden.

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