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Klaus_08

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  1. Danke PetMan. Das Besipiel kann ich nachvollziehen. Ich hatte im Gesetz nachgelesen und den Sachbearbeiter befragt und mich danach erstmal richtig verhalten. Eintrag gibts trotzdem erst ggf in 6 Monaten. Alles nicht so schlimm. Ich bedanke mich bei denen, die versucht haben das Thema sachlich zu erörtern und zu helfen. Lieber CZM52, was habe ich Dir denn eigentlich getan? Außer ein paar Behauptungen ohne weitere Begründung (Magst ja recht haben, aber wie hilft mir das mit meinem Verständnis weiter?) kam von Dir wirklich gar nichts, was einem Fragesteller weiterhilft. Ist das der Sinn eines Forums, dem Hilfesuchenden klar zu machen, dass er keine Ahnung hat und bestenfalls noch zu implizieren, dass er ein Idiot ist? Absolut nicht hilfreich. Und Nein, das möchte ich nicht weiter ausdiskutieren.
  2. Wer hat was von gelber WBK erwähnt? Ich habe keine gelbe WBK
  3. Die Argumentationskette war bei ihm aber eine andere. Das habe ich natürlich schon vorher besprochen: legitieme Besitzberechtigung als Sportschütze vor der Auswanderung -> somit ist es auch nach evtl abgebrochener Auswanderung legitim sie wieder einzuführen. Der letzte Satz von Dir beinhaltet leider keine Begründung. Sorry für meine Dickköpfigkeit, aber der Erwerb hängt doch an einer natürlichen Person, nämlich an mir. Und nicht an meiner Funktion (einmal Sportschütze, einmal Erbe). Und ICH habe die Waffe 2020 erworben (weil ich die zu dem Zeitpunkt die Gewalt erlangt habe).
  4. da war er sich nicht sicher und ich wollte es nicht riskieren. Wie gesagt ist das jetzt alles nicht soooo schlimm. Die 08 wollte ich auf jeden fall sichern. Daher habe ich das, in meinen Augen, schon alles richtig gemacht. Mich, als alter Klugscheisser, nervt die Sache mit dem "Erwerb". Und ich wollte gerne Eure Meinung dazu hören.
  5. Das beantwortet übrigens leider nicht die Frage. Laut SACHKUNDE erwirbst Du eine Waffe, wenn Du die tatsächliche Gewalt darüber ausübst. Das habe ich, seit ich die Waffen geerbt habe, der Schlüssel für den Waffenschrank gepasst hat und ich auch noch die Erb-WBK erhalten habe. Also vor über einem Jahr. Eine Umschreibung von einer WBK auf eine andere ist nach meiner Ansicht demnach kein Erwerb.
  6. Danke Alzi, so sehe ich das auch. Ich finde es schade, dass so wenig sachdienliche Hinweise kommen. Der Grund ist, dass wir planen in die USA auszuwandern. Natürlich mit Sportgerät. Ich fragte den Beamten, ob ich bei einem möglichen zurückzug nach Deutschland die Waffen auch wieder mit zurück bringen darf. Er sagte, dass das nur geht, wenn man vor der Auswanderung eine Berechtigung hatte, die Waffe zu erwerben/besitzen. Also am besten eine Sportschützen-WBK. Ich kaufe mir lieber hier keine weitere 9mm als zu riskieren die 08 nicht wieder mitbringen zu dürfen.
  7. Nabend, ich habe von meinem Vater vor etwa einem Jahr (Mitte 2020) einige Waffen geerbt und habe somit seit einem Jahr 2 Erb-WBKs. Habe seit Ewigkeiten die Sachkundeprüfung und seit 2 Monaten eine eigene Sportschützen-WBK. Nun wollte ich mir gerne eine der Erbwaffen (eine schöne P08) auf die Sportschützen-WBK umschreiben lassen und zusätzlich eine LW und eine KW für das "alltägliche" Training anschaffen. Ihr erratet vielleicht schon, worauf meine Frage abzielt: Umschreiben der P08 im Kal 9mm war kein Problem ebenso, wie das Eintragen einer LW. Die zweite KW, ebenfalls im Kal. 9mm, war nicht drin, weil ich schon 2 Waffen eingetragen bekommen habe. Wartezeit natürlich 6 Monate. Diskussionen: zwecklos (Amt Brandenburg a.d.H.). Für mein Empfinden habe ich die P08 habe bereits zum Zeitpunkt des Erbfalls erworben. Spätestens doch mit der Ausstellung der Erb-WBK. Wie kann es denn sein, dass das bloße umschreiben von einem Stück Papier auf das andere ein Erwerb darstellt. Während des gesamten Umschreibungsprozesses hat die Waffe nicht mal den Waffenschrank verlassen ;-) Grüße, Klaus
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