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IGNORED

Der Einstieg in den Schießsport - vom ersten Schuss zur eigenen Waffe!


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Geschrieben

Servus,

 

sehr gute Aufstellung für den "Neuling". Wenn Du nichts dagegen hast würde ich den Text gerne ausdrucken und neuen Schützen bei uns in die Hand drücken?

 

Eine kleine Anmerkung hätte ich allerdings noch. Evtl. macht es Sinn die beiden Absätze etwas weiter nach hinten (bzw. fast an den Schluss) zu nehmen, da ansonsten der Vorgang der ersten WBK etwas missverständlich rüber kommt und es geht ja wirklich um "Neuer Sportschütze mit erster Waffe":

vor 30 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Dazu lässt man sich zunächst vom Verein die Mitgliedschaft (seit mind. 12 Monaten) und vom Verband das regelmäßige Training bestätigen.

 

Diesen Nachweis reicht man dann zusammen mit einigen anderen Unterlagen, u.a. dem Nachweis der Sachkunde sowie der Rechnung für den Waffenschrank bei der zuständigen Waffenbehörde ein. Dann beginnt das Warten … sobald die WBK fertig ist, bekommt man die Zahlungsaufforderung, löhnt die Gebühr und erhält dann die ersehnte Erwerbsberechtigung für die eigene Waffe in Form der WBK!

 

Danke auf jeden Fall für die Arbeit die Du Dir gemacht hast das Thema mal einfach und trotzdem ziemlich umfassend darzustellen.

Geschrieben

Für den Laien verständlich geschrieben, find ich gut  und ist deinem 1000. Post würdig. Nur wenn ich folgenden Begriff lese/höre schaudert es mich immer etwas

 

vor 37 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Luftdruckgewehre

Du meinst sicher " Druckluftgewehre " . Luftdruck ist was anderes..............

Geschrieben

Schöner Text.

 

Eine Anmerkung: Wichtiger als der Verein ist möglicherweise der Verband. Selbst wenn ein Verein zum Beispiel keine Fallscheibenanlage hat, kann man die zugehörigen Disziplinen trotzdem als Gast/Wettkampfschütze schießen, wenn man im richtigen Verband ist.

 

Der 2.500ste Beitrag ist ja bei Dir noch frei. Schreib doch mal einen Vergleich der Verbände.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb HangMan69:

..."die rechnung" des (w)affenschrankes die behörde nix angeht!

höchstens der lieferschein...

Ich hab meine Tresore alle abgeholt..........also doch Rechnung. Oder Foto vom Typenschild . Für einen Neuschützen spielt das Datum der Beschaffung keine Rolle mehr..............

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb HBM:

Wenn Du nichts dagegen hast würde ich den Text gerne ausdrucken und neuen Schützen bei uns in die Hand drücken?

Aber sehr gerne. :)

 

Den Text kann ich leider nicht mehr ändern ... sonst hätte ich natürlich auch sofort das "Druckluftgewehr" korrigiert und vor allen Dingen das Erwerbsstreckungsgebot (auch, wenn ein Erwerbsstreckungsverbot sicher auch eine lustige Sache wäre :sla:).

Geschrieben

Super Zusammenfassung - Klasse erklärt - sowas hätte ich vor 3 Jahren haben sollen 🙂

Ich kann mich noch genau an die ganzen Schritte erinnern. Mann, was das aufregend, die WBK inkl. Voreintrag abzuholen und danach gleich

die beim Händler (sei 4 Monaten) eingelagerte erste Waffe abholen zu dürfen. Hab keine Sekunde Wartezeit verschenkt und genau 12 Monate

später die erste Waffe mein Eigen genannt.

 

Gut, dass Du explizit erwähnt hast innerhalb 2 Wochen nach Erwerb OHNE Waffe zum SB zu gehen. Es könnte ja vielleicht so mancher denken,

dass der SB die Waffen aus irgend welchen Gründen sehen will. Das kann böse nach hinten losgehen.

 

Der Tipp mit dem großen Schrank ist auch Gold wert. Am Anfang meint man noch, dass man mit max. 1 KW und 1 LW ewig auskommt.

Dachte ich auch ne Weile....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Gruger:

Bis die 6 Monate Erwerbstreckung rum waren? :)

Ne, ging schon viel früher los. Meine Vereinskameraden hatten es bereits prophezeit und es ist prompt voll eingetreten.

Meine Frau hat gemeinsam mit mir angefangen, ebenfalls im Rahmen des Kontingents voll aufgerüstet und ratzfatz war der Schrank rappelvoll.

Was man alles so braucht... unglaublich! 🙂 Immerhin haben wir so geschickt eingekauft, dass wir alles gegenseitig nutzen können.

Nur auf Wettkämpfen muss man bei der Anmeldung echt aufpassen, dass wir nicht gleichzeitig die selbe Disziplin bestreiten.

Sonst isses völlig genial so.

Ne Fllnte fehlt noch, aber sonst ist fast alles da.

Bearbeitet von geissi
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb drehmomentmonster:

Nein, wenn schon, dann müssens zwei Flinten sein, eine Halbauto und eine Repetier.

Haste leider Recht.... hab mir letzte Woche in Philippsburg ein paar Modelle zeigen lassen.

Jetzt muss aber erstmal der neue Repetierer geliefert werden - noch 2-3 Wochen 🙂

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Servus Forum, 

 

Ich habe aktuell folgendes Problem und hoffe auf die Schwarmintelligenz:

 

Ich bin seit dem 22.08.2020 Mitglied in einem Schützenverein welcher mehreren Verbänden angehört. 

Seit dem 01.11.2020 bin ich Mitglied des BDS, LV erstmal nebensächlich. 

Bis einschließlich 22.09.2021 war ich 19 mal Schießen. Belegbar und durch den Vereinsvorstand belegt. 

 

Mein LV stellt mir jetzt kein Bedürfnis aus, da die Schießen im Jahr 2020 ja nicht als Mitglied eines anerkannten Schießsportverbandes stattgefunden haben, sondern als "heranführen an den Schießsport" gewertet werden. 

Im WaffG hab ich das so nicht herausgelesen und ob es so in der aktuellen VwVWaffG steht, bin ich mir nicht sicher. 

 

Kann mir jemand Klarheit verschaffen? 

 

Danke von einem recht verzweifelten und erstmal verhinderten Neuschützen... 

Geschrieben (bearbeitet)

maßgeblich für die "befürwortung" durch den entsprechende verband ist eben die zugehörigkeitsdauer zu diesem!

in diesem musst du min. 12 monate gemeldet sein und das kann unabhängig vom eintritt in deinen verein sein!

wenn dein verein dich erst später dem verband gemeldet hat und du dadurch eben KEINE 12 monate mitglied im VERBAND bist, dann wirst du auch keine befürwortung zum waffenerwerb bekommen, egal wie viele trainigsnachweise du hast!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

HangMan69 hat das glaube ich komplett beantwortet ohne das man da etwas beifügen muss.

 

 

Ein kleiner Lichtblich für die Wartezeit bis November:  Du hast es viel besser als viele andere Einsteiger in den Schießsport momentan. Einige "Neuline" haben monatelang auf Sachkundelehrgänge oder Gelegenheiten zum schießen warten müssen. Bei dir sollte es also nur noch eine Zeitfrage sein. Ja ich weis, ich habe gut reden, aber keine Angst, mit Geduld wurde ich keineswegs gesegnet. 

 

Vielleicht kannst du die Zeit ja nutzen um dir einen kleinen Waffenschein zu beantragen, dann müsste die Behörde schon mal Arbeiten und kann Prüfungsergebnisse eventuell für den anstehenden Verwaltungsakt im November nutzen. Das solltest du aber vorher mit deiner Behörde abklären.

 

Geschrieben (bearbeitet)

So, ich hab jetzt nochmal die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz mit Stand vom 05. März 2012 gelesen.

Ich hoffe, dass ist die aktuelle.

 

Darin heißt es unter Punkt 14.2.1:

 

§ 14 Absatz 2 Satz 2 verlangt für die Glaubhaftma-
chung eines Bedürfnisses für jede Waffe eine Bescheinigung
eines anerkannten Verbandes oder angegliederten Teilver-
bandes darüber, dass
– der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Mo-
naten den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Schusswaf-
fen regelmäßig, also einmal pro Monat oder 18-mal verteilt
über das ganze Jahr betrieben hat (Nummer 1);

 

Ich verstehe das wie folgt:

Der Antragsteller (Ich) muss in einem anerkannten Verband sein (bin ich) und den Schießsport [...] regelmäßig, [...] oder 18 mal verteilt (hab ich) über das ganze Jahr verteilt.

 

Entweder ich hab eine zu alte Version der VwV gefunden, oder ich bin einfach zu dämlich/verwirrt.

Wenn ich 12 Monate in einem Verband Mitglied sein muss, müsste das nicht anders formuliert sein?

 

Ist wohl gerade die Suche nach dem berühmten Strohhalm bei mir^^

 

Tante Edit:

 

-der Antragsteller ihm angehört und seit mindestens 12 Monaten ...

Denke damit ist dann alles geklärt.

Fazit: Fuck. Der Abend ist erstmal hin...

Und in Geduld üben ist nicht meine Disziplin.

Bearbeitet von DerSchwabe
Tante Edith
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb DerSchwabe:

Ist wohl gerade die Suche nach dem berühmten Strohhalm bei mir^^

Lass es sein und Akzeptire es es.

 

Warte die zwei Monate und arbeite schon mal vor. Du brauchst auch niemanden die Schuld daran zu geben, ist halt so.

 

Ertrage es wie ein Mann und nicht wie eine Muschi. Anderenfalls suche dir ein anderes Hobby, du wirst dich im Schießsport noch über die Ein oder Andere gesetzliche Auflage ärgern werden, das ist in diesem Hobby ganz normal.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten schrieb DerSchwabe:

Sorry. Bin grad leicht verstimmt.

Siehe es aus der Sicht: In zwei Monaten gibst Du Deinen Antrag ab und _danach_ beginnt die  härteste Wartezeit Deines Lebens, bis zu dem Tag an dem die WBK im Briefkasten liegt. ;) Die Bearbeitungszeit bei der Waffenbehörde kann übrigens drei Monate dauern.

Bearbeitet von Shiva
Geschrieben

@Quetschkopf

Erst gemeintes Danke an dich. 

Die Muschi-Ansage hab ich gebraucht. Zusammen mit frischer Luft seh ich die Sache schon ein wenig entspannter. 

 

@Shiva

Nach Rücksprache mit meiner Behörde dauert die Erteilung der WBK derzeit längstens zwei Wochen...

An dieser Aussage ändert sich hoffentlich nicht viel in den kommenden 9 Wochen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb DerSchwabe:

Entweder ich hab eine zu alte Version der VwV gefunden, oder ich bin einfach zu dämlich/verwirrt.

Nein, das ist völlig korrekt!! Die Verweigerung des LV ist für mich nicht nachvollziehbar - und lt. Gesetz nicht notwendig. Das hilft natürlich nix, wenn du dem Verband jetzt das WaffG um die Ohren haust, tust du dir keinen Gefallen, du brauchst die später noch ein paar Mal. :)

 

Ansonsten ist dem Gesagten nichts hinzuzufügen, ich bin auch übel ver*** worden, vom Verein allerdings, da hat sich das Ganze auch über mehrere Monate hingezogen. Umso herrlicher, wenn du die WBK dann endlich in der Hand hältst. Soooo lange ist es ja auch nicht mehr. Lass' dir von deiner Frau "zum Trost" ein schönes Weihnachtsgeschenk machen. Kannst ja schon mal vorsichtig ankündigen, dass deine Wünsche dieses Jahr etwas größer ausfallen werden. :D

 

PS: Sprich' mal mit deiner Waffenbehörde! Die sehen das nicht gerne, aber du könntest die WBK schon vorab beantragen und die Bescheinigung nachreichen. Hat bei mir geklappt. Einziger Kommentar - "Das geht dann halt auf Ihr Risiko, falls Sie den Schein nicht kriegen!". Hab' ich in Kauf genommen, ging danach dann alles sehr schnell.

 

PPS: 19x im Jahr ist schon sehr knapp - als das 1. Jahr rum war und ich beim Verein auf der Matte stand (gefühlt um 1 Min. nach Mitternacht), hatte ich 60 Stempel im Heft!! Also sorge dafür, dass du bis November noch ordentlich Stempel kriegst, nicht, dass jemand nachzählt, auf andere Fristen kommt, als du - und du wieder im Regen stehst, weil nur 16 Termine "drin stehen". 😞

 

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry

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