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IGNORED

Bedürfnisüberprüfung nach §14 (4) WaffG


Stefan Klein

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb Colt S.:

Ich werde meine Vorteile suchen und die Behörde vorführen.

Glaubst Du ernsthaft, daß Du eine Behörde " vorführen " kannst?

Allein, daß Du das hier schreibst, ist ein weiteres Eigentor. -- Indem du hier schreibst, Du willst die Behörde " vorführen " tust Du Dir keinen Gefallen.

Rechne damit, das Deine Post´s der Behörde zugetragen werden. Irgendwann liegt das bei einem Verwaltungsrichter auf dem Tisch.

Um es extrem freundlich auzudrücken: Das verbessert Deine Chance nicht unbedingt.

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Wenn man viele Disziplinen Schiesst kommt man schnell auf eine erkleckliche Anzahl von zb KW. Das können dann auch mal 12 oder mehr sein.  Imho ist aber nicht die 12. oder die 50. das " Problem" , sondern die erste. Ist man dafür gut  sollte die Anzahl keine Rolle spielen. Was mich hier stutzig macht ist u.a. das auch bedürfnisfreie WS , WL oder Wechseltrommeln als " oberhalb der Grundkontingents angesehen werden. Oder Repetierlangwaffen, Einschüssige KK usw. Das geht laut meinem Verständnis des Waffengesetzes weit über das geschriebene im Gesetz hinaus. Das über allem der § 8 steht ist auch klar, aber so wie in dem Fall hier wurde imho noch nie Argumentiert. Wenn ich dann noch lese " ich wurde aus dem Amt raus geworfen "  zeigt mir das auch, das da " keine gute Chemie " zwischen den agierenden Personen herrscht. Und das mich jemand aus einer Amtsstube rauswerfen könnte müsste ich beleidgend, frech oder agressiv werden. Was nochmals für die fehlende Chemie zwischen beiden spricht. Hier wurden wohl auf beiden Seiten einige Fehler gemacht, so eine Situation ergibt sich normalerweise nicht von jetzt auf sofort, das hat eine Vorgeschichte . Die kennen wir nicht. Nichtsdestotrotz sehe ich in der Argumentation der Behörde klare Fehler, denen das Gericht aber wohl gefolgt ist.............ich denke man hätte da noch einiges wieder grade Bügeln können, Zeit wäre genug gewesen, selbst nach der Ankündigung des Widerrufes. Keine Ahnung wer da mehr Bockmist gebaut hat, aber es wurde jedenfalls jede Menge davon Produziert, so wie ich die ganze Geschichte lese. Und Lesen können wir nur die Schriftstücke und Colt. S seine Ausführungen. Alles davor, dazwischen , drum herum sehen wir nicht.

Bearbeitet von PetMan
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vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

.Ich prognostiziere: Aus der Nummer kommt er nicht ohne Erfüllung der Auflagen raus.

 

Das ist keine neue Erkenntnis. Der Widerruf wurde verfügt und er hat dagegen erfolglos des Rechtsweg beschritten. Der Widerruf ist damit bestandskräftig.

 

vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

Ich habe Gestern bei uns im Verein das Problem von Colt S vorgestellt und von Allen eindeutig nur Unverständnis für Colt S zur Kenntnis genommen. Die Kommentare zu 57 Waffen als Sportschütze waren Unverständnis, das die Vereine überhaupt Bedürfnisse für solche Mengen Waffen befürworten - begreife ich auch nicht -, bis zu:

" Das sind die Vögel, die unseren Ruf ruinieren ".

Dein Vortrag im Verein fand wohl in einer „Blase“ statt, deren Mitglieder sich einen Waffenerwerb über das Grundkontingent nicht ansatzweise vorstellen können.

 

vor 3 Stunden schrieb Pikolomini:

Glaubst Du ernsthaft, daß Du eine Behörde " vorführen " kannst?

Allein, daß Du das hier schreibst, ist ein weiteres Eigentor. -- Indem du hier schreibst, Du willst die Behörde " vorführen " tust Du Dir keinen Gefallen.

Rechne damit, das Deine Post´s der Behörde zugetragen werden. Irgendwann liegt das bei einem Verwaltungsrichter auf dem Tisch. Um es extrem freundlich auzudrücken: Das verbessert Deine Chance nicht unbedingt.

Das stimmt wiederum ohne jede Einschränkung.

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vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:

Die Kommentare zu 57 Waffen als Sportschütze waren Unverständnis, das die Vereine überhaupt Bedürfnisse für solche Mengen Waffen befürworten - begreife ich auch nicht -, bis zu:

" Das sind die Vögel, die unseren Ruf ruinieren ".

 

Also die Vorstellung, dass man als Vereinsfürst Waffen zu "befürworten" hätte oder nicht, anstatt korrekt Tatsachen zu bestätigen, halte ich für wesentlich abgedrehter. Wenn sich bei uns (ohne Bedürfnisquark) jemand zum Hobby machen würde, sechzig Waffen jede mindestens einmal im Jahr auf einen Wettbewerb auszuführen, dann würde ich das schrullig, aber irgendwie auf abgedrehte Weise sympathisch finden. Wenn jemand die Vorstellung äußerte, ohne jede sachliche Grundlage, er hätte zu beurteilen, welche Spielzeuge sich andere Leute zuzulegen hätten, den würde ich meiden. Allerdings würde ich sogar so einem mir extrem unsympathischen Menschen eine korrekte Feststellung von Tatsachen, die festzustellen meine Aufgabe ist, nicht verweigern. Eine Zusatzbescheinigung, dass er ein Riesena*****ch ist, würde ich mir mit viel Mühe wohl auch verkneifen.

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vor 11 Stunden schrieb Colt S.:

Ich werde meine Vorteile suchen und die Behörde vorführen.

Das erste wird mit dem zweiten schlecht zu vereinbaren sein. Da wirst Du Dich entscheiden müssen.

 

Ich freue mich auch an Leuten, die wirklich den Behörden und Waffengesetzen wirksam die lange Nase zeigen. Bump Stock als Meinungsäußerung über das Verbot von Vollautomaten, 3D-gedruckte Waffen (wirklich oder mindestens im rechtlichen Sinne) als Meinungsäußerung über die "Ghost Gun"-Hetze, "Armstützen" auf AR-15 Pistolen als Meinungsäußerung über das Verbot kurz- (bei heutigem Stand der Technik für die entsprechenden Kaliber" normal-) läufiger Gewehre, alles super. Das muss man aber aus einer Position der Stärke und guten Vorbereitung machen, wenn es Erfolg haben soll. In der bist Du aber nicht. Es sollte auch nicht persönlich sein. Der Typ auf dem Amt, der mit Dir reden soll, der kann für die Dummheit der entsprechenden Gesetze nichts. Dem sollte man wenn man so etwas abzieht eher mit besonderer Freundlichkeit begegnen, denn er hat den Stress vom Chef deswegen. Soweit er einen Kuchen, eine Schachtel Pralinen, Weihnachtsplätzchen, was auch immer an geringwertigen Geschenken annehmen darf, dürfte das so einmal im Jahr zu Weihnachten kein Fehler sein. Es ist dabei übrigens auch ein Unterschied, ob man Mächtige vorführt, im amerikanischen Fall z.B. das ATF und seinen vom Kongress mit einer bestimmten politischen Linie bestätigten Chef, oder ob man seinen Unmut an irgendjemandem auslässt, der halt einen kleinen Job beim Amt angenommen hat. Wenn Du ein Leben hast, mit Freude am gekonnten Schießen von fünf Dutzend Waffen und was Dir sonst noch Freude macht, dann ist doch, bei aller Liebe, so ein kleiner Sachbearbeiter gar kein lohnendes Ziel, egal wie seine Charaktereigenschaften sein mögen.

 

Im konkreten Fall hast Du wohl genau mit diesem Punkt den Fehler gemacht. Ich gönne Dir 57 Waffen und auch 570 Waffen. Aber wenn Du bei der geltenden Rechtslage auf Sportbedürfnis 57 Waffen haben willst, dann ist eine Vendetta mit dem Amt das wirklich Allerletzte, das Du brauchen kannst. Da bleibt nur einerseits wirklich betont korrekt zu sein und den letzten Sch*** zu dokumentieren um auch noch das Bedürfnis für die letzte dieser Waffen jederzeit zeigen zu können, und andererseits betont freundlich und sympathisch zu sein. Wenn jemand die Wahl hat, Dir Steine in den Weg zu legen oder sie aus dem Weg zu räumen oder zumindest einfach unkompliziert seinen Job zu machen, dann sind Deine Chancen wohl größer, wenn Du als freundlicher und immer ob des Wettbewerbs mit irgendeinem anderen Exoten letztes Wochenende breit grinsender Mensch bekannt bist, als wenn sie Dich für einen rechthaberischen Griesgram mit massenweise Kanonen halten. Wenn Du wirklich alles haarklein dokumentiert hast, dann fühlt sich der Büttel weniger verängstigt beim Gedanken, was passieren mag, wenn der Chef fragt, wie um alles in der Welt er jemandem 57 Kanonen genehmigt hat.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 8 Stunden schrieb Pikolomini:

Ich bin sicher kein " sehr aktiver " Sportschütze " mehr ". 

Ich habe Gestern bei uns im Verein das Problem von Colt S vorgestellt und von Allen eindeutig nur Unverständnis für Colt S zur Kenntnis genommen.

Die Kommentare zu 57 Waffen als Sportschütze waren Unverständnis, das die Vereine überhaupt Bedürfnisse für solche Mengen Waffen befürworten - begreife ich auch nicht -, bis zu:

" Das sind die Vögel, die unseren Ruf ruinieren ".

Zum ersten Satz:

Ja, hättest du nicht extra erwähnen müssen... 

Ich übrigens auch nicht... Aus Überfluss an Zeitmangel. Ich freue mich aber für jeden, der es drei mal die Woche auf den Stand schafft... 

 

Ich habe einen guten Kumpel, der sammelt Mopeds... Hat inzwischen fast 30 (gut, sind auch 2 oder drei kuriose Roller dabei) 

Würdest du auch sagen, dass er den Ruf aller Motorradfahrer ruiniert? 

 

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vor 3 Minuten schrieb Mittelalter:

Zum ersten Satz:

Ja, hättest du nicht extra erwähnen müssen... 

Ich übrigens auch nicht... Aus Überfluss an Zeitmangel. Ich freue mich aber für jeden, der es drei mal die Woche auf den Stand schafft... 

 

Ich habe einen guten Kumpel, der sammelt Mopeds... Hat inzwischen fast 30 (gut, sind auch 2 oder drei kuriose Roller dabei) 

Würdest du auch sagen, dass er den Ruf aller Motorradfahrer ruiniert? 

 

 

 

Der Sammelt. Also rote Moppedkarte .

 

Würde er fahren , dann hätte er eine grüne/gelbe Moppedkarte .

Und mit 30 Moppeds fahren..... 

 

Das ist der Unterschied .

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vor 9 Stunden schrieb Raiden:

Und erst diese ganzen GK-Ballerköppe! Das Abendland geht unter!

Übrigens befürworten Vereine keine Bedürfnisse.
Wozu brauchst du eigentlich gleich drei Selbstlader in .308 Win.? Reicht nicht einer?
 

Sorry, wie kommst du eigentlich darauf das ich gleich drei Selbstlader in .308 Win. brauche?

Woher hast du diese Information?

Gruß Colt S.

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vor 6 Stunden schrieb P22:

Dein Vortrag im Verein fand wohl in einer „Blase“ statt, deren Mitglieder sich einen Waffenerwerb über das Grundkontingent nicht ansatzweise vorstellen können.

Doch natürlich, 

zwei GK-Kurzwaffen, nämlich Pistole und Revolver aber um Gottes Willen nicht in Kaliber .40 und natürlich eine SpoPi. 

Als Langwaffe reicht ein Einzellader bis auf den einen Verrückten mit der HK SL die sogar eine Optik drauf hat, kein Diopter. 

 

In diesem Sinne 

"Sportgerät mit fünf Balistikkörpern laden, Schütze bereit, Feuer frei."

 

Grün ist mir am Handy zu kompliziert und ja, ich bin auch in einem Landesverband des DSB und das sogar ganz gerne. 

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Hallo, 

anscheinend stoßen sich hier verschiedene Teilnehmer in diesem Thread an den 57 Waffen.

Kann es sein das hier auch der Faktor Neid ein mitspielt?

Um mal zu kontern, ich habe für "Sportschützen" welche sich 1 oder 2 Waffen anschaffen und diese dann ein oder zweimal auf den Schießstand bewegen für nicht mal eine Schachtel Munition bewegen kein Verständnis.

In meinem Fall sieht bzw. sah die Situation wie folgt aus, ich habe zwar diesen Bestand gehabt bevor das Landratsamt unter fragwürdigen Umständen meine Bestand verringert hat, allerdings kann ich z.B. für die Sportjahre 2017, 2018 und 2019 die Teilnahme an Kreis-, Bezirks-, Landes- und Deutsche Meisterschaften nachweisen z.B. durch 141 Urkunden. Ich frage mich ob die Waffenbesitzer welche gerade mal eine bzw. eine zweite Waffe sein "eigen" nennen dürfen überhaupt an einem Wettkampf teilnehmen?

Auch sollten einige nicht Ausserbetracht lassen das ich ehrenamtlich mit meinem Waffenbestand Lehrgänge durchgeführt habe und Anfänger mit dem richtigen Umgang mit Waffen geschult und unterstützt habe und dies auch unter dem Grund das jeder legale Waffenbesitzer eine Stärkung unserer Basis darstellt.

Ich war auch lange Zeit im GSVBW und BDMP-Landesverband Baden-Württemberg ehrenamtlich eingebunden, beim GSVBW war ich als Bezirkssportleiter und als Schießleiter tätig, beim BDMP-Landesverband war ich als Landesreferent Dienstwaffen (Lang- und Kurzwaffen), Landessportleiter ,Ausbilder für Schießleiter, Range Officer Flinte, Ausbilder Range Officer Flinte, Schießleiter, dieses ist mir nun leider nicht mehr möglich.

Ich habe meine Waffen also auch dafür verwendet um andere Schützen durch Fachwissen welches ich mir auch durch meine Waffen angeeignet hatte weiter zu geben, so und nun kommen hier in diesem Forum ein paar "nette" Zeitgenossen dazu mich zu "Verdammen" weil ich 57 Waffen besessen habe?

Ist doch schlicht und ergreifend schäbig!

Außerdem was soll das "Hinterfragen" bezüglich der Bedürfnisbescheinigungen der Vereine, diese haben schlicht und ergreifend nur noch die Funktion der Weiterleitung der Anträge an die Landesverbände, dieses sollten diese Leute welche hier diese Hinterfragung machen doch eigentlich wissen. Auch sollten diese wissen dass die Landesverbände sehr genau prüfen ob eine Waffe wirklich benötigt wird und ob die Abdeckung der Disziplin mit einer vorhandenen Waffe möglich ist.

Auch sollten die "Kritiker" mal sich vor Augen führen das man nicht alles auf einem Einzelbedürfnisnachweis erwerben darf.

So nun zum Schluss meines Beitrags, ich war 20 Jahre im Sicherheitsgewerbe dienstlicher Waffenträger um das ich mit meiner Dienstwaffe nicht weis was ich mache habe ich ein intensives Training gemacht, auch hierzu haben meine Waffen zum teil gedient, ich habe jährlich ohne Wettkämpfe zwischen 30-40 mal auf dem Schießstand verbracht, ohne 2 Stunden war eigentlich niemals.

Auch habe ich meine Kollegen für den Umgang mit ihren Dienstwaffen fit gemacht und das rechtlich und praktisch.

Es ist leider so, dass wenn Leute einen Sachkundelehrgang gemacht haben noch lange nicht wissen was es mit einer Waffe auf sich hat wenn man diese in den Händen hält, dieses ist besonders kritisch zu sehen wenn diese Leute dann aufgrund eines Waffenscheins in der Öffentlichkeit mit einer geladenen Schußwaffe unterwegs sind.

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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Hallo,

Picolomini bevor deine Vereinsmitglieder meinen sie müssen sich über die 57 Waffen hermachen sollten diese sich mal an ihre eigene Nase fassen.

Es spielt sehr viel Neid in deren Aussage mit, auch ist " Das sind die Vögel die unseren Ruf ruminieren" ein sehr sehr "zweischneidiges Schwert" die sollten sich doch eher mal Gedanken machen wenn sie nach dem Schießen ein paar Bier zischen und sich dann ins Auto setzen, die Waffe dabei haben und dann in eine Verkehrskontolle geraten, die machen wirklich Probleme mit dem Ruf.

Wenn die dann eventuell nach einem Bier oder ähnliches vor dem Schießen auf dem Schießstand auftauchen und dann anfangen zu Schießen ist das wohl eher rufschädigend für uns Sportschützten falls etwas schiefgeht und es zu einem Unfall auf dem Schießstand kommt, was man nie hoffen will.

Halte dass doch mal deinen Schützenkollegen unter die Nase bevor sie aus irgend welchen Gründen den Besitz meiner Waffen anzweifeln.

Gruß Colt S.

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Wenn ein Schütze seine Waffe begründen kann so ist es seine Sache wie viele er hat.

Gehe ich nach der DSB Sportordnung kann ich nur für die Disziplin KK-3stellung 6 Waffen beantragen: Umbau zwischen den Anschlägen nicht zwingend nötig (pro Anschlag eine Waffe) und dem Schützen steht im

Fall eines Waffenfehlers eine Ersatzwaffe zu. Also für jede Waffe noch eine Ersatzwaffe, die Regel ist zwar für unsere Olympioniken gedacht aber steht so in der Sportordnung.

 

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vor 49 Minuten schrieb Raiden:

In den letzten Beiträgen gönnt dir nur ein Schreiber deinen Bestand nicht.

Davon ab ist deine Bemerkung zu "ein oder zwei Waffen besitzen und nicht einmal an Wettkämpfen teilnehmen" auch eher fragwürdig...

Hallo,

ich habe es mehrfach in den Vereinen erlebt und kenne solche Fälle persönlich, müssen sie ja auch nicht, sie haben ja den Grundbestand und müssen lediglich die ersten 3 Jahre einen Nachweis führen das sie auf dem Schießstand waren, wie viel geschossen wurde und was dabei raus kam, Fehlanzeige.

Ich hatte sogar mal die Aussage, einmal im Jahr hole ich meine Brünner aus dem Nachtkästchen und Schieße ein paar Schuss.

Bei so was spielt doch sehr die Annahme meinerseits eine gewisse Rolle, Anschaffung Waffe ja unter dem Motto "will haben" aber damit schießen "na Ja", Munition kostet ja Geld das kann ich ja dann nicht mehr in "ein" Bierchen umsetzen oder gar weniger rauchen.

Ich habe diesbezüglich schon sehr viel erlebt da ich schon seit mehr als 30 Jahren Schießsport betreibe.

Bezüglich der "ewigen Neidhammel" habe ich da recht wenig Probleme, die "armen Schweine" können recht wenig für ihr Verhalten, die können halt nicht über ihren eigenen Tellerrand blicken, ich gehe immer davon aus wenn z.B. sich der Nachbar einen Porsche leistet soll er haben, ich muss das Auto nicht verhalten, mir genügt eines das ich mit meinen finanziellen Verhältnissen auch betreiben kann ohne das ich anderweitig "schmalscheißen" muss und das "Tischeck annagen" kann weil man es sich nicht mehr leisten kann was rechtes auf den Tisch zu bringen z.B. .

Gruß Colt S.

Bearbeitet von Colt S.
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vor 3 Minuten schrieb JPLafitte:

Wenn ein Schütze seine Waffe begründen kann so ist es seine Sache wie viele er hat.

Gehe ich nach der DSB Sportordnung kann ich nur für die Disziplin KK-3stellung 6 Waffen beantragen: Umbau zwischen den Anschlägen nicht zwingend nötig (pro Anschlag eine Waffe) und dem Schützen steht im

Fall eines Waffenfehlers eine Ersatzwaffe zu. Also für jede Waffe noch eine Ersatzwaffe, die Regel ist zwar für unsere Olympioniken gedacht aber steht so in der Sportordnung.

 

Hallo,

deine Argumentation ist mehr wie nachvollziehbar, jedenfalls meinerseits.

Du wirst aber von anderen Leuten durchaus angefeindet wenn du dir für eine Disziplin 6 Waffen beantragst, hier spielt einiges an Missgunst eine entscheidende Rolle.

Gruß Colt S.

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Sorry, aber hier jammerst du am falschen  Ort . Vier kann dir niemand helfen , und eine Bestätigung  von jedem , das du voll im Recht bist wirst du nicht bekommen .

 

Die Behörde war der Meinung , daß die Anzahl deiner Waffen nicht zum bedüfnisumfassenden Zweck passen . Die stören sich nickt an der Anzahl , sondern an diesem Grund. Sonst wäre der Vorschlag mit der roten WBK nicht von Ihnen gekommen .

Warum dir die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen hat , ist auch  nicht klar. 

So aus heiterem Himmel ohne Gründe ist es eher nicht passiert .

 

 

Auch wenn du das ganze einem Anwalt gibst , so hast du es 4 Jahre versäumt dich um deine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Rechtsschuhutzversicherung , und der dazugehörige Anwalt ist keine Volkaskoversicherung .

Bei den Angelegenheiten vor Gericht , hat mir mein Anwalt jedes Mal eine Kopie seines Schreibens , die komplette Lorrespondenz der Gegenseite und des Gerichtes zugeschickt .

 

Somit ist jederzeit zu sehen , was gerade läuft.

Läuft es nicht wie ich mir das vorstelle, dan kontaktiere ich meinen Anwalt .

 

Wer das unterlässt , weil er der Meinung ist , das er zu 100% im Recht ist , der liegt falsch .

 

Eine Meinung zum Sachverhalt kann und werde ich mir nicht bilden .

Hier steht nur deine Meinung und Aussagen . Die des Sachbearbeiters und des Anwalts fehlen , für eine objektive Beurteilung .

 

Aber mein linker Zeh juckt, und das sagt mir , das du eine Erlaubnis  icjt mehr zurück bekommst . Behörde und Gericht sind der gleichen Meinung , und die nächste Instanz sieht das sicher auch so . 

 

Es gibt auch einen  Vergleichsfall , da war ein Jäger der Meinung das er über Jagdschein ,

so viele Langwaffen erwerben kann wie er mag. Der wurde auch eines besseren belehrt. 

 

Und was das Sammeln angeht geht , da wurde hier schon viel diskutiert. 

Fakt ist , das die Gelbe auf 10 Waffen begrenzt ist . Wieso wohl ? 

Darunter müssen jetzt alle Sportschützen leiden . 

Bearbeitet von raze4711
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Mein Landes und auch Kreisverband fanden meine Interpretation der Sportordnung auch nicht so schön, konnten aber nicht widersprechen.

Wir haben im Waffengesetz keine Begrenzung der Waffenanzahl - das ist eine willkürliche Auslegung der Sachbearbeiter in den Verbänden und Behörden sowie von der Politik.

Falls hier irgendjemand der Meinung ist das es doch eine Zahlenmäßige Begrenzung der Waffen gibt so möchte er dieses doch bitte mit Auszug aus dem Waffengesetz belegen.

Ich meine keine Auslegung nach dem Motto §xy in Verbindung mit Absatz hastenichjesehn und der Wille des Volkes ist der Meinung sondern den Satz "der Schütze darf nur XX Waffen haben".

Das (W)affengesetz ist schon eine Nummer aber wir leiden mehr unter der Auslegung von irgendwelchen scheinbar wichtigen "Personen" als unter dem Gesetz.

 

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vor 4 Minuten schrieb JPLafitte:

Mein Landes und auch Kreisverband fanden meine Interpretation der Sportordnung auch nicht so schön, konnten aber nicht widersprechen.

Wir haben im Waffengesetz keine Begrenzung der Waffenanzahl - das ist eine willkürliche Auslegung der Sachbearbeiter in den Verbänden und Behörden sowie von der Politik.

Falls hier irgendjemand der Meinung ist das es doch eine Zahlenmäßige Begrenzung der Waffen gibt so möchte er dieses doch bitte mit Auszug aus dem Waffengesetz belegen.

Ich meine keine Auslegung nach dem Motto §xy in Verbindung mit Absatz hastenichjesehn und der Wille des Volkes ist der Meinung sondern den Satz "der Schütze darf nur XX Waffen haben".

Das (W)affengesetz ist schon eine Nummer aber wir leiden mehr unter der Auslegung von irgendwelchen scheinbar wichtigen "Personen" als unter dem Gesetz.

 

Hallo,

deine Argumentation ist durchaus richtig aber leider haben wir unter uns Sportschützen welche die irgend welche Sachen interpretieren die nirgends wo in schriftlicher Form stehen sondern sich irgend wo in ihren Gehirnwindungen festgesetzt haben, sofern vorhanden oder am "Stammtisch" im Vereinsheim irgend was nachplappern was ein anderer ihnen vorgibt.

Logisches Denkvermögen und eine eigene Meinung haben, glatte Fehlanzeige lieber mit der "Wölfen heulen" ist unkomplezierter.

Gruß Colt S.

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vor 6 Minuten schrieb JPLafitte:

Und trotzdem kann man mehr als 10 Waffen welche eigentlich auf die Gelbe gehören erwerben - ist nur teurer geworden.

Hallo,

dieses ist durchaus richtig.

Auch in meinem Fall läuft es auf das Abkassieren und Schaden machen durch das Landratsamt Heidenheim raus.

Alleine der Widerruf kostet über 700€ obwohl er äußerst schlampig gemacht wurde, in der freien Wirtschaft hätte der Verfasser des Widerrufs wegen den Widersprüchen in diesem von seinem Chef eine "Klatsche" kassiert und bei nochmaligem Fehlgriff die Papiere bekommen, aber ist halt im Öffentlichendienst so eine Sache hier drücken sich manche "schräge Vögel" rum welche sich in der freien Marktwirtschaft nicht behaupten könnten, die würden hier mit "Pauken und Trompeten" einfach untergehen.

Gruß Colt S.

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vor 1 Stunde schrieb Colt S.:

.

Du wirst aber von anderen Leuten durchaus angefeindet wenn du dir für eine Disziplin 6 Waffen beantragst.

 

 

Meine persönliche Meinung:

Jeder Legalwaffenbesitzer soll so viel erwerben können, wie sein Geldbeutel hergibt.

Aber erkläre doch mal, im Rahmen des deutschen Waffengesetzes und im Sinne des Bedürfnisprinzips, wie 6 Waffen für eine Disziplin erforderlich sein sollen. 

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vor 36 Minuten schrieb raze4711:

Warum dir die Behörde die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen hat , ist auch  nicht klar. 

So aus heiterem Himmel ohne Gründe ist es eher nicht passiert .

 

Doch, wenn man den Widerrufsbescheid und die Urteile liest. Es wurde auch nicht generell „die“ waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, sondern nur für diejenigen, für die kein Bedürnis nachgewiesen wurde.

 

 

vor 36 Minuten schrieb raze4711:

Auch wenn du das ganze einem Anwalt gibst , so hast du es 4 Jahre versäumt dich um deine Angelegenheiten zu kümmern. Eine Rechtsschuhutzversicherung , und der dazugehörige Anwalt ist keine Volkaskoversicherung .

Bei den Angelegenheiten vor Gericht , hat mir mein Anwalt jedes Mal eine Kopie seines Schreibens , die komplette Lorrespondenz der Gegenseite und des Gerichtes zugeschickt .

 

Somit ist jederzeit zu sehen , was gerade läuft.

Läuft es nicht wie ich mir das vorstelle, dan kontaktiere ich meinen Anwalt .

 

Wer das unterlässt , weil er der Meinung ist , das er zu 100% im Recht ist , der liegt falsch.

 

👍

 

 

vor 36 Minuten schrieb raze4711:

Eine Meinung zum Sachverhalt kann und werde ich mir nicht bilden .

Hier steht nur deine Meinung und Aussagen . Die des Sachbearbeiters und des Anwalts fehlen , für eine objektive Beurteilung .

 

An dieser Stelle nochmal der Verweis auf die eingestellten Dokumente und die öffentlich abrufbaren Urteile.

 

vor 36 Minuten schrieb raze4711:

Aber mein linker Zeh juckt, und das sagt mir , das du eine Erlaubnis  icjt mehr zurück bekommst . Behörde und Gericht sind der gleichen Meinung , und die nächste Instanz sieht das sicher auch so .

Das Verfahren ist nach den vorliegenden Informationen bereits rechtskräftig abgeschlossen.

 

 

 

vor 36 Minuten schrieb raze4711:

Es gibt auch einen  Vergleichsfall , da war ein Jäger der Meinung das er über Jagdschein ,

so viele Langwaffen erwerben kann wie er mag. Der wurde auch eines besseren belehrt. 

Leider.

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Mich stört am meisten an der Geschichte, das Waffen als "über Grundkontingent " bezeichnet wurden und dafür Wettkampfnachweise gefordert wurden die eben nicht unter diese Regelung " 2 KW und 3 HA  LW " fallen. Für Waffen die eigentlich auf Gelb gehören gibt es keine Pflicht zur Wettkampfteilnahme. Und noch mehr stört mich, das das Gericht dieser Denkweise gefolgt ist. Wie schon mal geschrieben steht über allem der § 8 des Waffengesetzes. Auf den wurde aber , soweit ich das gelesen habe jedenfalls, gar nicht abgstellt. Macht dieses Urteil, dieser Fall Schule werden sich noch mehr Waffenbesitzer umschauen müssen. Leute mit ähnlich großem Bestand kenne ich jedenfalls auch ein paar................

 

 

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