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IGNORED

Hütte im entlegenen Aussenbereich bauen


EkelAlfred

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Auf Youtube gibt es ja reichenweise Viodes die zeigen, wie sich Menschen in den USA (Alaska, Kanada usw) Blockhütten und Häuser selbst bauen dort wohnen - passenderweise wird dazu schlicht der Wald um die Hütte abgeholzt und eben verbaut.

 

Nur:

Gibt es so etwas eigentlich auch hierzulande noch?

Ich weiss nur von allen möglichen Leuten mit Jagdhütten im Aussenbereich, dass sie diese immer wieder beanstandet bekommen haben. Einzäunungen mussten entfernt werden. Auch Abrissanordnungen kamen vor. Dabei werden immer mehr Schwarzbauten entdeckt, denn es wird mit Satellit gesucht.

 

Bei einer Nachsuche habe ich mal ein einem sehr verwachsenen Bereich plötzlich Eisenzaungitter auf dem Boden liegen gefunden, danach kamen Eisenpfosten und eine Linie aus diesen "Lebensbäumen".

 

Dahinter war ein verwachsenes Grundstück mit einem kleinen Teich und einer Art Gartenlaube auf einem Betonfundament.

 

In einem Fall gab es einen Zeitungsbericht, in dem so ein "Dings" verkauft wurde - und der neue Besitzer wurde zum Abriss gezwungen, denn der Vorbesitzer hatte das als "Gewohnheitsrecht" stehen lassen dürfen, der Neue hatte dieses "Gewohnheitsrecht" aber nicht.

 

Gibt es hierzulande noch die Möglichkeit, im Aussenbereich etwas zu errichten?

 

 

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vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

In einem Fall gab es einen Zeitungsbericht, in dem so ein "Dings" verkauft wurde - und der neue Besitzer wurde zum Abriss gezwungen, denn der Vorbesitzer hatte das als "Gewohnheitsrecht" stehen lassen dürfen, der Neue hatte dieses "Gewohnheitsrecht" aber nicht.

 

 

Sowas kann man nur annähernd rechtssicher über eine Vererbung durchführen.

 

Also einfach den zukünftigen Käufer adoptieren, dann Testament machen mit ausdrücklicher Vererbung der Althütte an den Zwangs-Adoptierten, eine entsprechende Zeit untertauchen und sich dann selber für tot erklären lassen. Anschließend kann der Erbe das ganze als Gewohnheitserbrecht weiterführen.

 

Das wäre meiner Meinung nach der einfachste Weg, um dem Käufer so eine Bastelhamster-Hütte halbwegs rechtssicher zu hinterlassen.

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Um die Großstädte herum wurden ja in den Wäldern jede Menge Notquartiere für die ausgebombte Bevölkerung gebaut. Meist einfache Hütten ohne jegliche baurechtliche Planung. Not kennt halt kein Gebot. Daraus entwickelte sich in der Nachkriegszeit Gewohnheitsrecht unter Duldung der Baubehörden. Auf einmal wurden, meist schwarz, Wege befestigt, Strom und Wasser gelegt und sogar Post und Müllabfuhr kamen. Die Bewohner kamen zu Geld, aus der 20qm Hütte entstanden im Laufe der Jahre feste 200qm Bungalows, immer noch ohne Baurechtliche Genehmigung. Immer noch als Gewohnheitsrecht geduldet. Aber das endete mit dem Besitzerwechsel, es gab ja keinen Bebauungsplan auf den sich das Katasteramt beziehen konnte. Einige Altbesitzer drängten dann auf einen Bebauungsplan, der allerdings nur die 20qm Hütte vorsah. Klassisches Eigentor, denn jetzt mußte rückgebaut werden. Oder das gebiet wurde Flora Fauna Habitat und dann rückte der Bulldozer an. Soche "Hütten" gibt es viel in meiner Umgebung. 

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vor 5 Minuten schrieb highlower:

eine entsprechende Zeit untertauchen und sich dann selber für tot erklären lassen. Anschließend kann der Erbe das ganze als Gewohnheitserbrecht weiterführen.

 

Ich lasse mich schon aus steuerlichen Gründen alle paar Jahre ein paar Wochen für tot erklären.

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vor 24 Minuten schrieb EkelAlfred:

In einem Fall gab es einen Zeitungsbericht, in dem so ein "Dings" verkauft wurde - und der neue Besitzer wurde zum Abriss gezwungen, denn der Vorbesitzer hatte das als "Gewohnheitsrecht" stehen lassen dürfen, der Neue hatte dieses "Gewohnheitsrecht" aber nicht.

Exakt das passiert gerade einem Freund von mir. Ich glaube er hat noch eine Instanz ... dann kommt der Bagger. Echtes Trauerspiel.

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vor 36 Minuten schrieb Cannon Balls:

Um die Großstädte herum wurden ja in den Wäldern jede Menge Notquartiere für die ausgebombte Bevölkerung gebaut. Meist einfache Hütten ohne jegliche baurechtliche Planung. Not kennt halt kein Gebot. Daraus entwickelte sich in der Nachkriegszeit Gewohnheitsrecht unter Duldung der Baubehörden. Auf einmal wurden, meist schwarz, Wege befestigt, Strom und Wasser gelegt und sogar Post und Müllabfuhr kamen. Die Bewohner kamen zu Geld, aus der 20qm Hütte entstanden im Laufe der Jahre feste 200qm Bungalows, immer noch ohne Baurechtliche Genehmigung. Immer noch als Gewohnheitsrecht geduldet. Aber das endete mit dem Besitzerwechsel, es gab ja keinen Bebauungsplan auf den sich das Katasteramt beziehen konnte. Einige Altbesitzer drängten dann auf einen Bebauungsplan, der allerdings nur die 20qm Hütte vorsah. Klassisches Eigentor, denn jetzt mußte rückgebaut werden. Oder das gebiet wurde Flora Fauna Habitat und dann rückte der Bulldozer an. Soche "Hütten" gibt es viel in meiner Umgebung. 

Das kann ich bestätigen. Im Frankfurter Stadtgebiet gibt es heute noch bewohnte EFHs in Randbezirken, die keine Anbindung an das Abwassersystem haben und in Gruben entwässern. Diese Gruben werden einmal wöchentlich von den Stadtwerken entleert. Der Grund ist, dass Zuwasser und Strom in den frühen Fünfzigern gelegt wurden, um Notunterkünfte zu versorgen. Daraus entstanden über die Jahre EFHs, die geduldet wurden. Zum Anschluss an Abwasser benötigt man allerdings einen Bebauungsplan, der dann diese Häuser nicht mehr vorsieht. Daher gibt es Gemarkungen, bei denen der Bebauungsplan seit den 70ern 'in Vorbeteitung' ist.

Völlig irre Situation fûr die Besitzer, insbesondere jetzt, wo Frankfurt unter der Grüne-Rot-Rot-Diktatur steht. 

 

Der grüne Hass auf Immobilienbesitzer und auf EFH insbesondere läßt Schlimmstes erwarten.

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Als normaler Privatmann geht da gar nichts mit neu bauen im Aussenbereich.

Bestandschutz gibt es auch nicht.

 

Stallungen oder Scheunen bekommt man als privilegierter Landwirt noch hin. 

 

Hatte selber das "Glück" was erben zu dürfen.

Das ist auch eingetragen und darf so sein, erweitern oder andere sachen gehen nicht.

 

Gruß

 

 

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Im planungsrechtlichen Außenbereich (= Bereiche, in denen es keinen Bebauungsplan gibt, und auch keine alte Ortskernlage bzw. "im Zusammenhang bebaute Ortsteile" sind) soll in D ein Bauen weitgehend unterbleiben. Ziel ist, ein "Verbauen", ein "Zersiedeln", der Landschaft zu verhindern. Im Außenbereich sind daher nur Bauten zulässig, die einen bereits erwähnten "privilegierten" Nutzungszweck haben. Klassischerweise Bauten der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Ver- und Entsorgungsanlagen etc.

 

Steht alles im Einzelnen in § 35 Baugesetzbuch (BauGB). 

 

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vor 1 Minute schrieb Papermaker:

Hessen: Landwirschaftliche Gebäude bis 4m Firsthöhe ohne Genehmigung. Ist eine gut Sache!

 

Landwirtschaftliche Gebäude sind genehmigungsfrei bis zu bestimmter Größe, z.B. in Ba.-Wü. u.a. bis 100 qm Grundfläche. 

Aber auch darüber (wenn sie also eine Baugenehmigung benötigen) sind sie im Außenbereich zumindest prinzipiell genehmigungsfähig... Da eben grundsätzlich mit privilegiertem Nutzungszweck. 

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Meine Großeltern haben 1919 eine fast verfallene Hütte im Wald entdeckt und gepachtet.

Ich habe da als Kind und Jugendlicher meine kompletten Sommerwochenenden und Sommerferien verbracht.

 

Im den frühen 80ern wollte der zuständige Landkreis eine Baugenehmigung für diese und alle anderen Hütten und Häuser im Außenbereich sehen.

Zum Glück hatte meine Oma noch die Erlaubnis auf den frühen 30er Jahren, einen Anbau an die vorhandene Hütte zu erstellen.

Das hat dieser Hütte das Leben gerettet...

 

Alle "neueren" Bauwerke in der Umgebung mussten auf Kosten der Besitzer abgebrochen werden.

 

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