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IGNORED

Waffen von Deutschland in die Schweiz mitnehmen, bei Umzug.


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Geschrieben

Hallo liebe Schweizer,

da bei mir eventuell ein Umzug in die Schweiz (Basel) ansteht, folgende Frage:

Darf ich meine erlaubnispflichtigen Waffen als Deutscher bei einem Umzug mit in die Schweiz nehmen?

Was muß ich beachten, brauche ich dort einen neuen Verein?

Vielen Dank im voraus, für hilfreiche Antworten.

 

Gruß Dirken

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Doggenrotti:

Ich habe das vor einigen Jahren gemacht. Kann dir das nachher gerne mal schreiben, habe jetzt aber gerade keine Zeit für. 

Gerne, das wäre super..danke!

Wenn du Zeit hast, es eilt nicht........

Geschrieben (bearbeitet)

 

Zusammengefasst in der Reihenfolge:

  1. Wohnsitz in die Schweiz verlegen und Aufenthaltsbewilligung bekommen
  2. In CH bei der Post Strafregisterauszug beantragen
  3. Waffenerwerbschein für alle deine deutschen Waffen explizit aufgelistet bei deiner kantonalen Behörde beantragen (dafür brauchst du die Sachen aus den vorherigen Punkten)
  4. Den Waffenerwerbschein dann zusammen mit einem Antrag auf nichtgewerbsmässiges Verbringen ans das FEDPOL schicken (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html)
  5. Bewilligung zum Verbringen der Waffen in die Schweiz in der Post bekommen
  6. Die Schweizer Einfuhrbewilligung aus dem vorherigen Punkt verwenden und beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Ausfuhr der Waffen aus Deutschland stellen (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/antrag_verbringungserlaubnis.html)
  7. Waffen in DE einpacken, zur Grenze tüddeln
  8. Beim Deutschen Zoll die Ausfuhr mit der Ausfuhrbewilligung und deiner WBK anmelden und stempeln lassen!
  9. 100m weiter beim Schweizer Zoll die Einfuhr der Waffen stempeln und "löschen" lassen. Das Formular müssen die bearbeiten und dürfen es dir nicht einfach unbesehen wieder geben. Rückseite beachten! Falls die Waffen Umzugsgut sind, fällt keine Mehrwertsteuer an. Sie müssen dann aber auf der Liste vom Umzugsgut stehen und als solches gestempelt werden. Waffen müssen auf Verlangen vorgezeigt werden können, aber nicht einfach die Kanonen auf den Tisch knallen.
  10. Krempel in dein CH Zuhause karren.
  11. Innerhalb von 30 Tagen nach Einfuhr von einem Büchsenmacher o.ä. die Importmarkierungen auf den Waffen anbringen lassen, sonst wird der Krempel eingezogen! Ausnahmen sind nur für Sammlerstücke nach formlosem Antrag beim FEDPOL zusammen möglich.
  12. Entscheiden, ob du in DE noch WBKs behalten willst, oder sie beim Umzug abgibst. Das ist ein kritischer Punkt. Mit deinen gültigen WBKs kannst du in CH Waffenerwerbscheine beantragen und damit in den 5 Jahren bis zur Niederlassungsbewilligung Waffen und Munition nach Schweizer Recht kaufen. Ohne WES gibt es für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung auch keinen Munitionserwerb! Um die WBKs zu behalten, musst du aber weiterhin die Schießtermine in Deutschland für den Erhalt des Bedürfnisses erfüllen, also alle Regeln wie ein deutscher Schütze auch. Sonst ziehen sie dir die WBKs bei der nächsten Routineüberprüfung (die natürlich weiterhin stattfindet wenn du im Ausland lebst) ein.
  13. Falls 12. mit ja beantwortet wurde: Beim Bundesverwaltungsamt einen europäischen Feuerwaffenpass beantragen, damit du deine jetzt ausgeführten Waffen zum Schießtraining über die Grenze nach DE nehmen kannst. Eigentlich (großes Eigentlich) brauchst du keinen Feuerwaffenpass für Waffen in Deutschland, für die du gültige deutsche WBKs hast. Aber den Feuerwaffenpass kennt man am Zoll und weiß wie das abläuft.

 

Kosten:

Strafregisterauszug 20 Fr

WES 50 Fr je nach Anzahl der Waffen

Importbewilligung m.W. jeweils 50 Fr, das staffelt sich aber auch nach der Anzahl. Eine Bewilligung hat nur 3 Zeilen und Munition zählt auch als Zeile.

Deutsche Verbringungsgenehmigung 10.23 €

Importmarkierung ca. 50 bis 250 Fr pro Waffe je nach Anbieter

Europäischer Feuerwaffenpass 50 € beim Bundesverwaltungsamt oder 150 Fr in der Schweiz. Für Auslandsdeutsche ist aber primär das Bundesverwaltungsamt zuständig.

 

Viel Spaß.

 

Bearbeitet von Kappa
rs
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Geschrieben

Interessant!

Nun würde mich der umgekehrte Weg intteressieren. Ich als Schweizer beziehe einen WEohnsitz in  Deutschland und will meine Waffen mitnehmen, so etwa 150 Stück.

Geschrieben

Das deutsche Recht kennt sowas wie Umzugsgut nicht was Waffen angeht. 

Ich hatte damals im Verein in Deutschland einen Italiener der nur zwei Jagdgewehre die er von seinem von seinem Opa geerbt hatte, mit nach Deutschland nehmen als er da hingezogen ist. 

Er musste die in Italien lassen bis er in Deutschland ein Jahr im Verein war, Sachkundekurs hatte, etc. Das ganze Programm. 

Gilt auch wenn man als Ex-Wbk-Inhaber von CH nach DE  zurück zieht. Bedürfnisnachweis für jede Waffe, 2/6er Regel, alles... 

Als Sammler vlt möglich, wenn die Sammlung in ein Sammelgebiet passt, mit allem drum und dran..... 

Geschrieben

@Mitr

 

Wenn Du die jede einzelne ein Bedürfnis nach deutschem Recht geltend machen kannst geht das. Ansonsten nicht. Eigentum und wahren des Besitzes sind keine Bedürfnisse nach deutschem Recht.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Doggenrotti:

Das deutsche Recht kennt sowas wie Umzugsgut nicht was Waffen angeht.

Stimmt so auch nicht. Ich hatte damals nach einem Jahr in Fort Bliss, eine dort erworbene P06 Neufertigung und eine Martini Henry Cadet Rifle mit zurück gebracht und ohne Probleme in meine WBK eingetragen bekommen. 

Geschrieben

Ja da hattest du vermutlich deine WBK noch? 

Laut Anfrage beim BVA wie es wäre wenn ich aus CH nach DE zurück würde, ist es als neuer Antrag zu Werten als hätte ich nie eine WBK gehabt. 

Und dann wäre es das volle Programm. 

Geschrieben
Am 9.4.2021 um 20:20 schrieb Kappa:

 

Zusammengefasst in der Reihenfolge:

  1. Wohnsitz in die Schweiz verlegen und Aufenthaltsbewilligung bekommen
  2. In CH bei der Post Strafregisterauszug beantragen
  3. Waffenerwerbschein für alle deine deutschen Waffen explizit aufgelistet bei deiner kantonalen Behörde beantragen (dafür brauchst du die Sachen aus den vorherigen Punkten)
  4. Den Waffenerwerbschein dann zusammen mit einem Antrag auf nichtgewerbsmässiges Verbringen ans das FEDPOL schicken (https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/gesuche-formulare.html)
  5. Bewilligung zum Verbringen der Waffen in die Schweiz in der Post bekommen
  6. Die Schweizer Einfuhrbewilligung aus dem vorherigen Punkt verwenden und beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Ausfuhr der Waffen aus Deutschland stellen (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Einzelerlaubnisse/antrag_verbringungserlaubnis.html)
  7. Waffen in DE einpacken, zur Grenze tüddeln
  8. Beim Deutschen Zoll die Ausfuhr mit der Ausfuhrbewilligung und deiner WBK anmelden und stempeln lassen!
  9. 100m weiter beim Schweizer Zoll die Einfuhr der Waffen stempeln und "löschen" lassen. Das Formular müssen die bearbeiten und dürfen es dir nicht einfach unbesehen wieder geben. Rückseite beachten! Falls die Waffen Umzugsgut sind, fällt keine Mehrwertsteuer an. Sie müssen dann aber auf der Liste vom Umzugsgut stehen und als solches gestempelt werden. Waffen müssen auf Verlangen vorgezeigt werden können, aber nicht einfach die Kanonen auf den Tisch knallen.
  10. Krempel in dein CH Zuhause karren.
  11. Innerhalb von 30 Tagen nach Einfuhr von einem Büchsenmacher o.ä. die Importmarkierungen auf den Waffen anbringen lassen, sonst wird der Krempel eingezogen! Ausnahmen sind nur für Sammlerstücke nach formlosem Antrag beim FEDPOL zusammen möglich.
  12. Entscheiden, ob du in DE noch WBKs behalten willst, oder sie beim Umzug abgibst. Das ist ein kritischer Punkt. Mit deinen gültigen WBKs kannst du in CH Waffenerwerbscheine beantragen und damit in den 5 Jahren bis zur Niederlassungsbewilligung Waffen und Munition nach Schweizer Recht kaufen. Ohne WES gibt es für Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung auch keinen Munitionserwerb! Um die WBKs zu behalten, musst du aber weiterhin die Schießtermine in Deutschland für den Erhalt des Bedürfnisses erfüllen, also alle Regeln wie ein deutscher Schütze auch. Sonst ziehen sie dir die WBKs bei der nächsten Routineüberprüfung (die natürlich weiterhin stattfindet wenn du im Ausland lebst) ein.
  13. Falls 12. mit ja beantwortet wurde: Beim Bundesverwaltungsamt einen europäischen Feuerwaffenpass beantragen, damit du deine jetzt ausgeführten Waffen zum Schießtraining über die Grenze nach DE nehmen kannst. Eigentlich (großes Eigentlich) brauchst du keinen Feuerwaffenpass für Waffen in Deutschland, für die du gültige deutsche WBKs hast. Aber den Feuerwaffenpass kennt man am Zoll und weiß wie das abläuft.

 

Kosten:

Strafregisterauszug 20 Fr

WES 50 Fr je nach Anzahl der Waffen

Importbewilligung m.W. jeweils 50 Fr, das staffelt sich aber auch nach der Anzahl. Eine Bewilligung hat nur 3 Zeilen und Munition zählt auch als Zeile.

Deutsche Verbringungsgenehmigung 10.23 €

Importmarkierung ca. 50 bis 250 Fr pro Waffe je nach Anbieter

Europäischer Feuerwaffenpass 50 € beim Bundesverwaltungsamt oder 150 Fr in der Schweiz. Für Auslandsdeutsche ist aber primär das Bundesverwaltungsamt zuständig.

 

Viel Spaß.

 

Erstmal besten Dank an Dich, daß du dir die Mühe gemacht hast mir alles so detailliert aufzuschreiben.🙂

Der Umzug ist noch nicht spruchreif.. wollte nur rein prophylaktisch mal vorfühlen, was da alles auf mich zukommen KANN. 

Gruß Dirken

Geschrieben
Am 10.4.2021 um 16:29 schrieb Mitr:

dann wird es lustig mit Thompson, Grease Gun, MP40 und Maxim!

Vergiss es einfach.

Es ist traurig, aber die bittere Realität.

 

Komme nicht nach DE, Du wirst es nicht nur aus der Brille des LWB bereuen.

Geschrieben (bearbeitet)

Würde es Sinn machen, weiterhin in einem Verein in D Mitglied zu bleiben?

Also für einen ggf. möglichen Umzug nach Deutschland?

So würde für die Wiedererlangung zumindest das 1 Jahr Mitgliedschaft in einem Verein wegfallen oder?

Ansonsten sehr schöne Aufstellung!

 

Edit:

Aufgrund der aktuellen Corona Situation ist meine Frau nicht mehr dazu gekommen die 18x schießen zu vervollständigen. Gibt es in der Schweiz eine Ausnahme an WES zu kommen auch ohne 5 Jahre Aufenthalt und Niederlassungsbewilligung oder ist das dann eher "persönliches Pech"?

Bearbeitet von lambda
Geschrieben

Ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) musst du bei jedem WES - Antrag (den brauchst in dem Fall für alles was unter das Waffengesetz fällt, sogar Luftgewehr und Softair) eine Bestätigung beilegen saaa du in Deutschland auch Waffen erwerben darfst. Darum die WBK behalten. Wenn Du in Basel lebst, sollte es kein Problem sein, weiter die Bedürfnisse zu erfüllen und einen grenznahen deutschen Verein zu finden. 

Einfach niemals mit Waffen die in Deutschland verboten sind über die Grenze - selbst wenn sie im EFP stehen. 

Geschrieben
9 hours ago, Doggenrotti said:

Einfach niemals mit Waffen die in Deutschland verboten sind über die Grenze - selbst wenn sie im EFP stehen. 

Schön...und wie ist es wenn meine hier in CH legale Barrett M82A1 zum schießen nach CZ* mitnehmen möchte?

 

*= sofern in CZ legal...was nach https://en.wikipedia.org/wiki/Gun_law_in_the_Czech_Republic der Fall sein sollte, da Kat. A und A-I  nicht auf das Teil passen und es unter Kat. B fallen sollte...

 

bj68

Geschrieben (bearbeitet)

Die Durchfuhr von Waffen die unter das KWKG fallen, braucht eine Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums. Hier ein Infoblatt zum Thema Transport 

 

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/kwaf_merkblatt_befoerderung_innerhalb_bundesgebiet.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D3&ved=2ahUKEwjNkPrAw__vAhVB_rsIHWvhA3AQFjAAegQIBBAC&usg=AOvVaw150QFN9UFPTfZU83iJtsau

 

Also besser per Luftfracht mit Direktflug aufgeben und per Auto fahren  oder als Fracht im Passagierflugzeug und selber direkt hinfliegen. 

Bearbeitet von Doggenrotti
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb lambda:

Aufgrund der aktuellen Corona Situation ist meine Frau nicht mehr dazu gekommen die 18x schießen

Warum 18? Zwölf reichen ja, es sei denn, sie musste einen Monat reißen lassen. Wenn dann der Monat aber ein Corona-Monat war, wird ihr das nicht zur Last gelegt. Welcher Verband?

Geschrieben

Es war beruflich leider etwas schwierig am schießen teilzunehmen. Daher hatten wir geplant, dass wir das dann 2020 versuchen so einzurichten das es passt. 

Jedoch kam Corona dazwischen. Man kann sagen, sie kam seit einem guten dreiviertel Jahr nicht mehr dazu, ohne das ich im Schießbuch nachschaue. Sommer 2020 war es ja ein paar wenige Male möglich. Verband wäre BDS. DSB sind wir auch, aber eigentlich schießen wir maximal Trap nach DSB.

Es würde ja vermutlich sogar reichen nur die Gelbe zu beantragen, ggf. Jja sogar leer zu lassen?

Damit wäre die Berechtigung bei der Übersiedlung erbracht?

 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb lambda:

Es war beruflich leider etwas schwierig am schießen teilzunehmen ... ohne das ich im Schießbuch nachschaue.

Okay, ließt sich dann doch eher wie "sporadisch".

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