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IGNORED

Waffe, die man nicht hat und nicht will, in WBK eintragen.


JägermitHut

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Ich berichte einfach.

 

Ich habe mir eine Waffe von einem Händler senden lassen. Die Waffe funktionierte nicht ordnungsgemäß. Ich schickte sie als Garantiefall zurück. Es ist unklar, ob die Waffe repariert werden kann.

 

Meine Waffenbehörde möchte, dass ich die Waffe in die WBK ein- und wieder austragen lasse, weil der Händler im NWR sie als an mich abgegeben gemeldet hat und die Waffenhistorie ununterbrochen sein müsse.

Der Ein- und Austrag wäre natürlich kostenpflichtig.

 

Wir haben uns zunächst so geeinigt, dass der Fall in vier Wochen wieder vorgelegt wird. Ist die Waffe repariert und ich nehme sie, wird es unproblematisch, wenn nicht....

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vor 2 Minuten schrieb JägermitHut:

...] wenn nicht....

Wirst du die Waffe einfach eintragen lassen müssen. Klingt für mich auch absolut logisch, immerhin hattest du sie eine Zeit lang in deiner Gewalt. Wo ist da die Frage?! Die Kosten sind natürlich ärgerlich, das müsstest du ggf. beim Händler als Schadenersatz reklamieren, aber die Behörde verhält sich für meine Begriffe völlig korrekt.

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vor 19 Minuten schrieb JägermitHut:

Ich berichte einfach.

 

Ich habe mir eine Waffe von einem Händler senden lassen. Die Waffe funktionierte nicht ordnungsgemäß. Ich schickte sie als Garantiefall zurück. Es ist unklar, ob die Waffe repariert werden kann.

 

Meine Waffenbehörde möchte, dass ich die Waffe in die WBK ein- und wieder austragen lasse, weil der Händler im NWR sie als an mich abgegeben gemeldet hat und die Waffenhistorie ununterbrochen sein müsse.

Der Ein- und Austrag wäre natürlich kostenpflichtig.

 

Wir haben uns zunächst so geeinigt, dass der Fall in vier Wochen wieder vorgelegt wird. Ist die Waffe repariert und ich nehme sie, wird es unproblematisch, wenn nicht....

Wenn du die Waffe erworben hast um diese dauerhaft zu besitzen musst du sie eintragen lassen und ggf. wenn die Nachbesserung erfolglos blieb und wieder zurück gegeben wird auch austragen lassen. Wurde diese nur zur Ansicht gesandt läuft das unter § 12 Abs. 1 WaffG - kein Eintrag. Die Waffenhistorie hat hiermit sehr wenig zu tun.

Der Händler kann nur melden was wirklich geschah bzw. vereinbart war - siehe auch § 37e Abs. 3 WaffG. Ein Händler hat eine ggf. fehlerhafte Meldung zu korrigieren.

Bearbeitet von Muck
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vor 8 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Klingt für mich auch absolut logisch, immerhin hattest du sie eine Zeit lang in deiner Gewalt.

In der Gewalt hast du sie auch im Laden, also wird die dann auch eingetragen? Das Ende vom Lied wird sein, dass Händler nicht mehr auf diesem Weg verkaufen, was die Anzahl der Händler weiter zurück gehen lassen wird. Also alle richtig nach dem Masterplan.

Bearbeitet von Sergej
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Ging einem Kumpel von mir genau so. Waffenrechtlich hatte er die Waffe eintragungspflichtig erworben, obwohl er sie nur einen Tag besaß.

 

Die 14-Tage-Frist bedeutet nicht dass das Kauf auf Probe ist. Solange hat man Zeit die Eintragung zu beantragen, nicht um die Waffe zu begutachten.

 

Ich lasse mir jede Waffe die ich nicht vorher ausprobieren kann erstmal auf Leihschein zur Probe schicken, auch wenn sie bereits voll bezahlt ist. Bisher hat noch kein Händler das abgelehnt. Das habe ich aber auch schon vor dem NWR so gemacht. Da war das nämlich eigentlich auch schon so geregelt. Nur hat es die Behörde u.U. nicht mitbekommen.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 6 Minuten schrieb Sergej:

[...] Gewalt [...] auch im Laden [...] Händler nicht mehr auf diesem Weg verkaufen [...]

Das ist 2x Unsinn. Zu #1 dürfte wohl klar sein, worüber wir sprechen. Wenn in der Zeit, wo die Waffe bei JmH lag, ein Verbrechen verübt worden wäre, soll der Händler dann sagen "die lag lt. NWR die ganze Zeit bei mir?" - oder soll die Waffe lt. NWR einige Tage einfach "verschwunden" gewesen sein? Wenn du beide Fragen mit "nein" beantwortest, dürfte der Fall also klar sein.

 

Zu #2: Warum sollte den Händler das stören? Oder meinst du, für den Fall, dass Schadenersatz geltend gemacht wird? Der Fall kann immer auftreten, auch, wenn ich die Waffe im Laden kaufe, sie mit nach Hause nehme und dann feststelle, dass sie defekt ist.

 

vor 8 Minuten schrieb JägermitHut:

Ich habe keine gestellt.

Touché! :D

 

vor 8 Minuten schrieb JägermitHut:

Läuft diese Waffe bei Sportschützen auch unter Erwerbsstreckung 2/6?

Streng genommen, würde ich sagen, ja. Allerdings kann der SB ja im eigenen Ermessen Ausnahmen machen. Das sollte in diesem Fall locker begründbar sein, hängt also - wie so oft - vom SB ab.

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Nein, das ist kein Unsinn.

 

Ich schrieb oben schon:

 

Die 14 Tage sind nicht "zur Ansicht". Wenn Du eine Waffe eintragungspflichtig erwirbst, hat Du 14 Tage Zeit das zu melden. Egal wie lange Du sie besitzt.

 

Krasses aber mögliches Beispiel: eine Waffe macht die Runde im Verein. Alle zehn Tage wird sie an den nächsten weiter gegeben.

Wo ist sie eingetragen?

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vor 1 Stunde schrieb Sergej:

Das Ende vom Lied wird sein, dass Händler nicht mehr auf diesem Weg verkaufen, was die Anzahl der Händler weiter zurück gehen lassen wird. Also alle richtig nach dem Masterplan.

Lässt sich vermeiden. Soll der Händler halt keinen Schrott versenden.

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Ich habe jetzt erst mal vier Wochen Luft. Dann wird sich zeigen, ob es reparabel ist. Garantie ist gegeben.

 

Es ist ein Vorführmodell, was wohl jemand kaputt gespielt hat. Ich kaufe eigentlich nie gebrauchte Waffen. Das war aber die letzte und der Großhändler importiert dieses Modell nicht mehr. Darum das Vorführmodell.

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Hatte den gleichen Fall mit einer Halbautomatischen Flinte wo nicht funktionierte.

Mußte sie nach Rücksprache mit Ordnungsamt eintragen lassen bis zur Klärung ob reparabel oder nicht.

Habe dann vom Händler nach ca. 6 Wochen eine Verschrottungserklärung fürs Amt erhalten.

Waffe wurde wieder ausgetragen und ich bekam einen neuen Voreintrag.

Die kompletten Kosten übernahm der Händler.

Der ganze Vorgang ging ca. zwei Monate, also Eintrag erforderlich.

 

Bearbeitet von kli
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vor 1 Stunde schrieb kli:

Der ganze Vorgang ging ca. zwei Monate

Dann ist es etwas ganz anderes als der TE beschrieb.

 

Selbst wenn Du die Waffe nur einen symbolischen Augenblick waffenrechtlich eintragungspflichtig besessen hast, musst Du alles ein- und austragen lassen.

 

Das ist zwar total bescheuert, aber nach der inneren Logik unseres Waffenrechts schlüssig.

 

Dass das bei einem eindeutigen defekt gelieferten Gegenstand der Händler übernehmen sollte ist klar. Immerhin ist er verantwortlich, einwandfreie Ware zu liefern. Je nach Behörde ist aber eine neue Bedürfnisbescheinigung nötig.

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Vor Jahren habe ich eine gebrauchte Waffe direkt vor Ort beim Händler gekauft. Dass der Lauf eine leichte Aufbauchung hatte, habe ich erst zu Hause beim Putzen gemerkt. Noch am gleichen Tag, an dem ich die Waffe gekauft hatte, ging sie an den Händler zurück, der das auch akzeptierte. Aber - Ich hatte sie für Stunden in meinem Besitz und der Händler hatte selbstverständlich schon den Verkauf gemeldet. Das Ordungsamt hat mir in einem einzigen Verwaltungsvorgang die Waffe ein- und sogleich wieder ausgetragen. Daher fielen die Verwaltungskosten nur einmal an.

 

Nun hätte ich natürlich diese Kosten vom Händler verlangen können, aber das wäre auf eine juristische Auseinandersetzung hinaus gelaufen und für die 15 DM, um die es damals ging, war mir meine Zeit zu wertvoll.

 

Klaas

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vor 33 Minuten schrieb Klaas:

Das Ordungsamt hat mir in einem einzigen Verwaltungsvorgang die Waffe ein- und sogleich wieder ausgetragen. Daher fielen die Verwaltungskosten nur einmal an.

Ich hatte wegen was ähnlichem mal bei der Waffenbehörde Düsseldorf angefragt. Der Versand einer Waffe hat auf dem Postweg sehr lange gedauert, meine 14 Tage liefen ab. Ich hab das gefragt was die Auswirkungen wären, wenn die Waffe verschwunden ist. Die Auskunft war ganz nüchtern: Wegen 6/2-Regel ein halbes Jahr warten. Dann einen neuen Bedürfnisantrag stellen. Dauert in Düsseldorf immer ein viertel Jahr. Und natürlich für jeden Vorgang noch mal Gebühren zahlen. Ich war ziemlich verblüfft, weil ich die Waffe ja noch nie in den Händen hatte. Und der Beamte war verblüfft, weil ich zu einer so offensichtlichen Situationen Fragen habe... :)

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vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

Du meldest den Erwerb wenn er stattfindet. Das ist der Tag an dem sie bei Dir ankommt. Nicht vorher.

Nach dem NWR hast du sie aber schon an dem Tag an dem die versendet wurde. Leider wird man erst dann nachbessern wenn jemand sich erfolgreich juristisch wehrt. Aber alles bis dahin gehört es zum Masterplan der LWB Vergrämung.

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vor 25 Minuten schrieb Fyodor:

Du meldest den Erwerb wenn er stattfindet. Das ist der Tag an dem sie bei Dir ankommt. Nicht vorher.

Jein. Der Händler meldet den Verkauf, ich melde den Kauf. Kommt die Waffe bei mir nicht an, melde ich mich also nicht? Aber irgendwann wird sich die Behörde bei mir melden und das wollte ich vermeiden. Ist aber auch nicht der Punkt. Die Behörde in Düsseldorf betrachtet den schlichten Umtausch einer Waffe (etwa im Falle von Garantie, Verlust auf dem Transportweg) als Verkauf + neuen Erwerb.

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vor einer Stunde schrieb Shiva:

Der Händler meldet den Verkauf, ich melde den Kauf

Falsch.

 

Der Händler meldet die Überlassung, Du meldest den waffenrechtlichen Erwerb. Das hat mit Eigentum nichts zu tun.

 

vor einer Stunde schrieb Shiva:

Kommt die Waffe bei mir nicht an, melde ich mich also nicht?

Auch falsch. Natürlich meldest Du dem Verkäufer, dass das Paket nicht angekommen ist. Nur er kann einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen.

 

Den Erwerb meldest Du selbstverständlich nicht. Er hat ja nicht statt gefunden. Falsch Du Zweifel daran hat, lies die Definition von Erwerb im WaffG.

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