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IGNORED

Muni steht so rum


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Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:

Netter Spruch.

Hier kommt zur Türöffnung immer die Polizei mit.

Hier i.d.R. auch. Deshalb muss sie aber noch lange nicht überall die Nase reinstecken  😉

vor 34 Minuten schrieb Mittelalter:


Hab ich mir nicht ausgedacht...

RD ist nur ein seltenes Nebenhobby... Da sitze ich nur links und hab nix zu entscheiden....

Ja schön. Aber mitgehangen mitgefangen kennste? 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Waren dann etwas über 1 Million Euro... und tatsächlich haben wir dann ein paar Wochen später von der Polizei erfahren, dass angeblich ne Tüte gefehlt haben soll.

Alter, das sind aber jetzt Gschichtn aussem Paulanergarten woll 😉

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

das sind aber jetzt Gschichtn aussem Paulanergarten woll

Leider nicht, war sogar selbst dabei. Ort des Ganzen war ein nobles kleines Städtchen am Rande des Taunus mit sündhaft teuren Villenvierteln.

 

allerdings muss man dazu sagen, dass rund 98% der Einsätze unspektakulär ablaufen. Es sind Ausnahmen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben

Also wenn ich Sonntags vom Training komme, dann ist der Rest der Familie meistens mit den Hunden unterwegs oder sonstwo, und wenn ich dann ein ganz dringendes Bedürfnis verspüre (kommt in meinem Alter mal im Winter von der Kälte ins Warme), dann kann es schon mal vorkommen das der Rangebag im Flur steht weil ich gerade was dringenderes zu tun habe. Wohlgemerkt in einem Haus, in dem ich mich alleine aufhalte und die Tür verschlossen ist.
Und wenn mich dann in dem Moment der Blitz beim scheixxen trifft und der Notarzt kommen muss, ist das halt dumm gelaufen.

Was man aber an der Geschichte wieder grundsätzlich sieht ist, dass man im ersten Moment keinerlei Angaben zur Sache macht. Weder gegenüber der Polizei noch sonstwem.
Die Cops kriegen Name und Dienstgrad Personalien und das wars.

Und hinterher kann man sich dann in aller Ruhe überlegen, was eigentlich passiert ist. Notfalls zusammen mit einem Anwalt.

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Geschrieben

Solange ich alleine bin und kein Unberechtigter da ist, kann ich doch Mun und Waffen rumliegen haben, wie ich mag. Oder?!

 

Diese Dinge sind gegen den Zugriff durch Unberechtigte zu schützen.

 

Denke, bei dem Vorfall sind mehrere Dinge zusammen gekommen, die blöd waren.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Solange ich alleine bin und kein Unberechtigter da ist, kann ich doch Mun und Waffen rumliegen haben, wie ich mag. Oder?!

 

Diese Dinge sind gegen den Zugriff durch Unberechtigte zu schützen.

 

Denke, bei dem Vorfall sind mehrere Dinge zusammen gekommen, die blöd waren.

 

Ein populärer Irrtum!

 

Waffen und Munition sind in den dafür spezifizierten Behältnissen zu verwahren und dürfen nur zu einem "vom Bedürfnis umfasten Zweck" diesem Behältnis entnommen werden.

Danach (also Schiessen, reinigen, heilemachen, Trockentraining, etc.) sind die Klamotten sofort wieder wegzuschliessen.

Die Mär von "wenn ich alleinen zu Hause bin, kann ich machen was ich will" scheint ja wirklich unausrottbar zu sein.

 

Abs4

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Absehen4:

Waffen und Munition sind in den dafür spezifizierten Behältnissen zu verwahren und dürfen nur zu einem "vom Bedürfnis umfasten Zweck" diesem Behältnis entnommen werden.

 

 

Also, ich habe vor einiger Zeit mal wieder Komplett-Inventur bei der Munition gemacht.

Dazu musste ich temporär alles auf den Tisch, in dem Fall meine lange Werkbank, packen. Selbstverständlich blieb ich die ganze Zeit dabei. Danach wurde alles wieder ordentlich weggeschlossen.

Ich habe keinen Zweifel, dass das ein vollkommen legales Vorgehen war.

Hätte mich in dem Fall bzw. währenddessen ein Herzinfarkt ereilt, hätte die Mun. auch "dagelegen".

 

P.S.: Dem Betroffenen im vorliegenden Fall, wenn er wieder gesund ist, ist ohnehin anzuraten, sich ohne Rechtsbeistand nicht zur Sache einzulassen.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Absehen4:

Waffen und Munition sind in den dafür spezifizierten Behältnissen zu verwahren und dürfen nur zu einem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" diesem Behältnis entnommen werden.

Ich bin grade damit beschäftigt, die Grundlage für diese Aussage zu finden. Kannst du mir behilflich sein damit? ich hab bisher noch nix dazu gefunden, weder im WaffG noch in der WaffVwV.

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb callahan44er:

Richtig. Man muss die Polizei aber nicht mit in die Wohnung nehmen!!! Genau aus diesem Grund! Der Rettungsdienst ist da um die Interessen des Patienten zu verfolgen und zu schützen. Das ist eine Feuerwehr Einsatzstelle. Deshalb kommt die Pol bei mir nicht mit rein!

Das ist weltfremd. Die Polizei geht IMMER zuerst in das Objekt, weil man nicht weiß, ob der verwirrte Opa nicht mit der Schrotflinte auf die "Einbrecher" wartet, die da an seiner Tür rumgefummelt haben. Außerdem muss eine gewisse Legitimation ja auch sein. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Benjamin Arendt:

Ich bin grade damit beschäftigt, die Grundlage für diese Aussage zu finden. Kannst du mir behilflich sein damit? ich hab bisher noch nix dazu gefunden, weder im WaffG noch in der WaffVwV.

Tip: suche nach Urteilen! 

 

Abs4

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Benjamin Arendt:

Ich bin grade damit beschäftigt, die Grundlage für diese Aussage zu finden. Kannst du mir behilflich sein damit? ich hab bisher noch nix dazu gefunden, weder im WaffG noch in der WaffVwV.

ich kann mich noch an dien WSK-Lehrgang erinnern,da wurde uns erklärt, dass Du in der Wohnung (wenn Du allein bist) aufmunitioniert, geholstert rumlaufen könntest.

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Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb chief wiggum:

Und wenn mich dann in dem Moment der Blitz beim scheixxen trifft und der Notarzt kommen muss, ist das halt dumm gelaufen.
...
Und hinterher kann man sich dann in aller Ruhe überlegen, was eigentlich passiert ist. Notfalls zusammen mit einem Anwalt.

Exakt. Auch hier steht der Waffenbesitzer ja noch nicht vor dem Henker. Es wird ermittelt - das passiert doch eigentlich immer. Aber es wäre extrem unwahrscheinlich, wenn da etwas bei rumkommen würde - gerade weil es ja durchaus plausible Erklärungsmöglichkeiten gibt, die mit dem WaffG im Einklang stehen würden. Wenn er aber z.B. überhaupt keinen Schrank hätte, in dem er die Munition lagert, dann wäre das etwas anderes. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb Harry Callahan:

Polizei geht IMMER zuerst

Unsinn! Nur weil ihr es vielleicht so macht muss das noch lange nicht überall so sein und richtig schonmal garnicht. 

Die Polizei muss bei einer PTür auch garnicht anwesend sein. (Was nicht heißt das sie hier nicht kommt) Die Rechtsgrundlage hat die Feuerwehr auch ohne Polizei. Steht alles im BHKG oder wie es halt woanders heißt. 

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
Gerade eben schrieb callahan44er:

Unsinn! Nurbweil ihr es vielleicht so macht muss das noch lange nicht überall so sein und richtig schonmal sein garnicht. 

OK, dann präzisiere ich das dahingehend, dass ich die Polizei immer vorgehen lasse und dass die Polizei in unserer Stadt die Rechtsauffassung geäußert hat, dass sie zur Rechtfertigung der Maßnahme vor Ort sein muss. 

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Harry Callahan:

Polizei in unserer Stadt die Rechtsauffassung geäußert hat, dass sie zur Rechtfertigung der Maßnahme vor Ort sein muss. 

Äussern kann sie viel..........

 

Würde ja im Umkehrschluss heißen, wenn die Pol erst später kommt oder garnicht, machst du keine Tür auf. Das ist einfach falsch! Garantiert in jedem Bundesland. 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb Harry Callahan:

dass sie zur Rechtfertigung der Maßnahme vor Ort sein muss. 

Da hat die Polizei sich recht weit aus dem Fenster gelehnt. In Hessen legitimiert das Gesetz über Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz das einschränken von Grundrechten. Zur reinen Türöffnung braucht man die Polizei hier nicht. Es macht es aber viel einfacher, wenn diese da ist. Oder eben entsprechend nachgefordert wird.

 

In vielen Fällen ruft und ja erst die Polizei, weil jemand vermisst wird. Das fällt nunmal in deren Bereich. Für gewöhnlich schauen die dann erstmal ob es an der Wohnanschrift Hinweise auf den Verbleib gibt. Wenn ja, kommen RD und FW mit ins Spiel. Vielleicht hat ja auch ein Nachbar einen Schlüssel - verzwickte Lage nun.

 

vor 38 Minuten schrieb Harry Callahan:

dass ich die Polizei immer vorgehen lasse

Wenn sie wollen dann gerne - muss ich mir nicht auf die Mütze hauen lassen. Ansonsten kann gerne der RD vorgehen - als FW muss ich keine Wohnung besichtigen.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb callahan44er:

, wenn die Pol erst später kommt 

Hallo

 

das ist ein gewichtiges Argument.

Sagen wir mal, mich haut es mit einem Herzinfarkt (ist bei uns in der Familie so üblich) um. Ich komme gerade noch dazu, die Feuerwehr zu wählen und ein, zwei Sätze zu sprechen. Jetzt ist das Krankenhaus 10 Minuten von hier. Die Polizei benötigt wesentlich länger (bei meinem Überfall 20 Minuten) bis sie hier ist. Also: 20 bis 40 Minuten auf die Polizei warten oder selbständig die Tür aufbrechen?

OK, dies sind Fälle, die ganz selten vorkommen.

Aber die Neugier der Polizei ist etwas, was mich im vorliegenden Fall stört. 

Offenbar ist die Devise: kleine Fische mit der äußersten Härte bekämpfen, vor den Großen wegsehen. irgendwas läuft nicht mehr mit gesundem Menschenverstand.

Es ging in dem Thread um eine OWI. Es lagen keine Leichen im Keller.

 

Steven

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Sebastians:

Erstaunlich, da wird ihr Leben gerettet und wollen daran noch irgendwie was verdienen.

Meine Frau hatte vor einiger Zeit eine ältere Dame als Patientin mit einem zerquetschten Oberarm, wo es nicht anders ging, als den Mantelärmel zu zerschneiden. Da kam dann echt ein Anwaltsschreiben mit Schadensersatzforderung. (Anscheinend hätte sie den zu Brei zerquetschten Arm wie Leberwurst aus dem Ärmel drücken sollen.)

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett

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