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IGNORED

Ersterwerb Langwaffe auf Jagdschein: monatelanges Warten


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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb ASE:

 

Wenn du es schaffst ohne Waffe die Jagd auszuüben, kein Problem.

 

Sobald aber §38 WaffG greift:

 

 

 

Mit der Saufeder ist es also auch Essig ohne Perso/Pass. Zeiten sind des.

Mal abgesehen davon, dass Fallenjagd auch Jagdausübung ist, seit wann ist eine Saufeder waffenrechtlich eine Waffe? Auch wenn sie in der Jägersprache als kalte Waffe bezeichnet wird?

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist eher eine historische Betrachtung.

Es geht im WaffG nämlich um die dort genannten waffen.

Da steht die Saufeder aber nicht aufgeführt.

Also muss man betrachten, ob es sich grundsätzlich um eine waffe handelt und dann wird es philosophisch.

Eine Saufeder erfüllt erst einmal nicht Definition einer Waffe. Sie ist zum Abfangen von Wild und nicht ....(siehe Def. WaffG)
Historisch betrachtet ist die Saufeder jedoch natürlich aus einer Waffe abgeleitet.

Das ist dann so eine Sache, wo sich die Sachverständigen streiten dürfen ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

 

Eine Saufeder ist definitiv eine Waffe,

 

§1 WaffG:

Zitat

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

 

Die Anlage 1 präzisiert nochmal:

 

Zitat

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)

Hier fehlt übrigens Mensch als Refererenz, wodurch auch die Zweckbestimmung Tier abfangen es zur Waffe macht. Zu dem wird man kaum mit der Ausrede "nicht zum Verletzen von Menschen bestimmt" davon kommen, wenn man seine Saufeder an der Uhrenkette durch die Innenstadt führt. Eine Saufeder ist auch nur eine Variation der Lanze. Anders als z.B. eine Sense ist eine Saufeder auch dazu bestimmt, Verletzungen beizubringen

 

Nach §42a WaffG ist das Führen einer Saufeder solcher Waffen verboten:

Zitat

(1) Es ist verboten

1.  Anscheinswaffen,
2.  Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.  Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen

 

 

Jäger die es sehr traditionell lieben, dürfen allerdings die Saufeder führen:

§13 WaffG

Zitat

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen;

 

Da dort nicht Jagdschusswaffen sondern Jagdwaffen steht, darf der Jäger die Saufeder oder auch der Hirschfänger mit sich führen. Zu dem kommt ja noch §42 a Abs 2. welcher das Führverbot bei berechtigtem Interesse aufhebt, wozu das Führen von kalten Jagdwaffen zu Jagdzwecken wohl zählen dürfte.

 

 

Dachte auch zuerst an die Saufeder Beispiel für Führen nur mit Jagdschein ohne Ausweis, aber in §38 WaffG steht halt defintiv Waffe und nicht Schusswaffe. 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

Die Frage, ob eine Saufeder eine Waffe ist, läßt sich m. E. über § 1 WaffG beantworten:

 

(siehe Hervorhebung)

 

(2) Waffen sind
1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

 

Ist die Saufeder zum Einsatz gegen Menschen bestimmt?

Bearbeitet von Elo
Geschrieben (bearbeitet)

@Elo

 

wie in meinem vorigen Posting erwähnt, glaube ich nicht, das die reine Zweckbestimmung "Sau" hier verfangen wird.  Sie lässt sich nicht von einer anderen Flügellanze unterscheiden, da darf einen der Name nicht darüber hinwegtäuschen.

Zumal die Zweckbestimmung der Saufeder  "tödliche Verletzungen beibringen" lautet.

 

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Die Abgrenzung ist sicher immer schwierig.

 

Wenn wir aber die Zweckbestimmung außer acht lassen und statt dessen nur auf die mögliche Eignung oder Verwendung als Waffe abstellen, ließe sich praktisch jedes massive Handwerkzeug als Waffe einstufen?

Geschrieben

Der Hirschfänger ist keine Waffe obwohl er als kleiner Degen durchgeht. Somit die Saufeder auch nicht. Bitte lest einmal die Verwaltungsvorschrift und die Begründungen zum Waffg bevor ihr hier textet. Hirschfänger und Saufeder sind nur 42a wegen 》12cm.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Verwaltungsvorschrift hilft vor Gericht nicht. Und die Begründungen im WaffG bringen auch nichts.

Warum?

Auch nach der von mir geäußerten Rechtsauffassung darf der Jäger ja mit Saufeder/ Hirschfänger unterwegs sein, unbeachtlich dessen, ob es denn nun  eine Waffe ist oder eben nicht. Beide Rechtsauffassungen sind in der Jagdpraxis also ununterscheidbar bis auf den Fall, wo man kein Personaldokument dabei hat. (Waffe: Owi, keine Waffe: ok)

 

Zur gerichtlichen Klärung der Frage benötigt man eine Saufeder, die man durch die Stadt trägt, bis man angezeigt wird. Ich würde es nicht tun.. 

Der Gesetzgeber und auch die Gerichte sind dann schon so schlau, Pseudo-Zweckbestimmungen zu verwerfen. Sonst kommt dann jeder auf die Idee, seinem Bidenhänder als Gehhilfe mit Eiskratzerklinge auszugeben. Die Zweckbestimmung muss auch Objektiv nachvollziehbar sein. Und da wird es bei einer Saufeder dann schon eng, wenn die Zweckbestimmung ohnehin schon auf "töten" lautet und technisch kein wesentlicher Unterschied zu einer gewöhnlichen Kriegslanze

festellbar ist.

 

@kulliDu irrst dich mit den 12cm:  Die 12cm-Freistellung gilt nur für Messer. Die Saufeder als Lanze fällt nicht unter §42a Abs 1. Nr 3(Messer) sondern unter  Nr 2. (Hieb/Stosswaffen/Wurffaffen), bei denen die Klingenlänge egal ist.

 

 

Hat jetzt aber alles nichts mehr mit dem Ursprung dieses Threads zu tun, da war die Frage nach NWR-IDs und Jagdscheinen

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)

Traurig was so verbreitet wird.

Aber kein Einzelfall.

 

Bearbeitet von Gast
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nur kurz zur Info:

Herzlichen Dank @Bulldog, @ASE , @Waffen Tony  u.a.:

mein Sohn hat nun Waffe + WBK in Händen.

Der Händler hatte ein Einsehen und mit Versenden von Waffe samt Überlassungsanzeige kam dann Bewegung in die Sache und die Behörde hat recht schnell auch die neuen NWR-IDs und eben die WBK ausgestellt.

Vielen Dank für die Tipps.

Da es ja jedes Jahr mehrere tausend Jungjäger gibt, ist der Thread und die hilfreichen Kommentare sicher auch noch für einige weitere Leute hilfreich.

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

2 Fragen als Nachtrag:

a) Ich verkaufe gerade eine Repetierflinte über eGun. Für die interessiert sich ein Jungjäger, der aber schon eine andere Jagdwaffe erworben hat und noch immer keine WBK dazu hat. Kann ich auch als Privatverkäufer einfach ohne NWR-ID ihm bloß auf JJS eine Waffe verkaufen/melden? Oder können/dürfen das nur Händler?

b) Sodann würde ich gerne meinem jüngsten Sohn ein jagdliches Repetiergewehr schenken. Er hat JJS und auch schon eine Gelbe WBK. Also hat er eine P-ID, aber noch keine passende E-ID/keine passende WBK. Denn seine Gelbe WBK ist mit 19 Jahren natürlich erstmal nur auf KK beschränkt, d.h. da kann er den GK-Repetierer (noch) nicht erwerben. Und es soll ja auch für die Jagd sein. Wie melde ich da: P-ID, Waffen-ID und Klardaten komplett, weil E-ID fehlt?-

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Kann ich auch als Privatverkäufer einfach ohne NWR-ID ihm bloß auf JJS eine Waffe verkaufen/melden? Oder können/dürfen das nur Händler?

 

vor 5 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wie melde ich da: P-ID, Waffen-ID und Klardaten komplett, weil E-ID fehlt?-

Die zuständige waffenrechtliche Behörde würde dir sicherlich eine Auskunft geben?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Von privat zu privat können dir die NWR-IDs völlig egal sein; musst du nicht angeben.

Und ein gelöster JJS ist (noch, wenn sich die Ideologen weiter austoben könnte sich das auch ändern..) eine gültige EWB für LW, also kein Problem.

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