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IGNORED

Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Schuß


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Geschrieben

Langwaffenmagazine mit mehr als 10 Schuß sind ja nun verboten. 
 

Ich gehe davon aus, dass ich die jetzt nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. 
 

Habe aber noch mehrere für AR10 original Armalite Kaliber .308, AR15 In .223 von PMag, und für HK SL8 in .223.

Darf man die Magazine ins Ausland verkaufen? Und wenn, in welche Länder? 
 

Ich weiß, hätte ich früher machen sollen, habe ich aber irgendwie verpeilt, da ich dieses Jahr andere Probleme hatte.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb RalfPW:

Ich gehe davon aus, dass ich die jetzt nicht mehr in Deutschland verkaufen darf. 

Doch. An berechtigte darfst du die verkaufen.

Voraussetzung ist, dass du berechtigt zum Besitz bist. Bis zum 1.9. hast du noch Zeit mit der Meldung an Behörde bzw. BKA.

vor 3 Minuten schrieb RalfPW:

Habe aber noch mehrere für AR10 original Armalite Kaliber .308, AR15 In .223 von PMag, und für HK SL8 in .223.

Behalte dir doch. Anmelden und gut. Fressen ja kein Brot.

vor 3 Minuten schrieb RalfPW:

Darf man die Magazine ins Ausland verkaufen? Und wenn, in welche Länder? 

Das kann ich dir nicht beantworten. Aber du wirst einen Bürokratieakt beim Verkauf ins Ausland haben.

Geschrieben

Es ging ihm ja aber darin, sie los zu werden.

 

Auch das Behalten mit Anmeldung ist bei weitem nicht über so einfach wie hier dargestellt. Ich werde zum Beispiel gegen meine Behörde klagen müssen, weil ohne Kaufbeleg keine Anmeldung akzeptiert wird.

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Geschrieben (bearbeitet)

Beim BKA als Altbesitz anmelden und gut ist. Formulare gibts auf der Webseite vom BKA. Müssen nach Registrierung im Waffenschrank verwahrt werden, wenn sie nach Juni 2017 und vor September 2020 erworben wurden. Echten Altbesitz vor Juni 2017 kann man unter das Kopfkissen legen oder wenn das zu hart ist, in irgendeine x-beliebige Tasche.

 

Hier ein früherer Post von mir:

 

Bearbeitet von switty
Geschrieben
Gerade eben schrieb CZM52:

Oder bei der Behörde, je nach Erwerbsdatum 

Yep richtig. Vor Juni 2017 => bei der Behörde melden, zwischen Juni 2017 und vor September 2020 beim BKA.

Geschrieben

Wie oft eigentlich noch?

Die entspr. Behördenschreiben sind auf WO zu finden.

Natürlich sind diese gelogen, gefälscht oder sonstwas.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb LordKitchener:

Sagt wer?

Du kehrst den Sachverhalt um. Wer sagt, dass er sie nicht verwenden darf.

Echten Altbestand bei der lokalen Waffenbehörde melden und sie sind wieder "wie früher" zu nutzen, lagern, transportieren. Ohne Einschränkung.

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb LordKitchener:

Sportordnung des Verbandes?

Machs nicht so kompliziert. Hatten wir schon etliche Male. Gibts aktuell nicht. Vielleicht hast es einfach nicht verfolgt ...

 

Gerade eben schrieb LordKitchener:

Evtl. BKA Bescheid für die jeweilige Waffe?

Ich wollte kein Buch darüber schreiben. Deshalb "... wie früher ...". Da galt der BKA Bescheid ja auch. Entweder durftes du oder halt nicht.

 

Echter Altbestand gemeldet ändert sich nix.

 

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb MAHRS:

Machs nicht so kompliziert. Hatten wir schon etliche Male. Gibts aktuell nicht. Vielleicht hast es einfach nicht verfolgt ...

 

Ich wollte kein Buch darüber schreiben. Deshalb "... wie früher ...". Da galt der BKA Bescheid ja auch. Entweder durftes du oder halt nicht.

Ich hätte gerne eine rechtssichere Auskunft. Und deine Antwort erweckt diesen Eindruck leider nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb MAHRS:

Echter Altbestand gemeldet ändert sich nix.

👍ja ja ja,

 

aber wo genau steht das der echte Altbesitz (Erwerb vor 13.06.2017 nach einer Anmeldung bei der Waffenbehörde nicht BKA), für Sportschützen und bezüglich der Weiterverwendung ein eindeutiger Satz, der eine Verwendung bestätigt?

 

Die beiden Schreiben als Merkblatt der beiden Innenministerien Bayern und ??? gehen eindeutig darauf ein, tun aber keinen Gesetzestext hervor!

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb LordKitchener:

Ich hätte gerne eine rechtssichere Auskunft.

Dann frag schriftlich bei deiner waffenrechtlich zuständigen Behörde oder beim BKA an.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Speedmark:

wo genau steht das der echte Altbesitz (Erwerb vor 13.06.2017 nach einer Anmeldung bei der Waffenbehörde nicht BKA), für Sportschützen und bezüglich der Weiterverwendung ein eindeutiger Satz, der eine Verwendung bestätigt? 

Du kehrst den Sachverhalt ebenfalls um und suchst die ERLAUBNIS zur Weiterverwendung. So funktioniert unser Rechtssystem nicht.

1. Früher war alles gut. Große Magazine auf 10 Schuss blockieren und schießen gehen. Okay?

2. Dann kam das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz und für große Magazine wurde ein Verbot ausgesprochen. Ausnahmen Altbestand vor und nach 2017.

3. Dieses Verbot greift nicht, wenn "echter" Altbestand bei der Behörde gemeldet wird.

 

Wer zum Stichtag 13.06.2017 bereits ein „großes“ Magazin besessen hat, muss den Besitz bis zum 01.09.2021 der Waffenbehörde anzeigen. Bei fristgerechter Anzeige greift das neue Verbot ihm gegenüber nicht (Bestandsschutz).

Quelle BY Innenministerium ... und natürlich andere.

 

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