Zum Inhalt springen
IGNORED

Kontaktbeschränkung - Verstand gegen Herz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich brauche mal eure Einschätzung.

Wie jedes Jahr ist im Dezember wieder das große "Entenschlachten" bei meinen Schwiegereltern. Da sitzen wir auf einem Grundstück, in der Garage bei Glühwein und rupfen die Daunen vom Federvieh, weil der gute Bürger zu Weihnachten einen Braten brauch.

Nun gibt es aber Kontaktbeschränkungen und ohne WBK wäre mir das egal. Nun aber wird man vorsichtiger und vernünftiger. Wir sind 6 Personen aus 3 Haushalten. Also verboten.

Es ist eine Stadt mit 30.000 Einwohnern vor den Toren Berlins. Die Nachbahrn sind nett, es gibt aber 2 komische Typen, die Nebenan wohnen.

Meine Sichtweise ist:

- noch 3 Schießtermine und 1 Monat bis zur Beantragung der WBK

- mit Tresor schon fast 2000 EUR ins Hobby investiert.

- Viel Zeit und Leidenschaft ins Hobby investiert

- Monate lang - fast täglich für die Sachkunde geübt und alles mit 0 Fehlern bestanden

 

Sichtweise der anderen:

- nu hab dich mal nicht so

. wer kommt denn am Samstag kontrollieren

- das interessiert niemanden, was wir machen

- das Ordnungsamt hat besseres zu tun

- so ein Aufriss wegen 3 Haushalten?

 

Nur ihr wisst, wie viel Arbeit und Geld in dem Hobby steckt und ich stehe kurz vor der Beantragung. Andere haben keine Ahnung, was dahinter steht.

Kann man dafür (6 Personen, 3 Haushalte) verurteilt werden?

 

Sehe ich das zu hart, denke ich zu weit um die Ecke? Bin ich da sehr sensibel? 

Oder sollte man sich da nicht so einen Kopf machen?

 

Wie ist eure Meinung dazu?

 

Vielen Dank

Dan

 

Bearbeitet von Dickdan007
Geschrieben

Als unzuverlässig gilst Du bei einer Strafe von mehr als 60 Tagessätzen - die wirds fürs Entenrupfen nicht geben

ABER

wenn sich nach dem ENtenrupfen herausstellt das einer von Euch positiv ist beginnt der Ärger

UND

wenn jeder so denkt, was bringen denn dann die ganzen Beschränkungen ?

Wenn jeder das macht was er will, und keiner das was er soll gehen die Zahlen niemals runter.

Veräntwortlich dafür sind dann wieder mal die Politiker, obwohl es eigentlich das Volk war das

sich nicht an die ANweisungen gehalten hat.

Ich habe nen 7 Jährigen Sohn, der hatte geradae GEburtstag, das war ein einsamer Geburtstag

Es wird auch ein einsames Weihnachtsfest, die Kinder können einem Leid tun.

Mach was Du willst und was DU mit Deinem Gewissen vereinbaren kannst,

aber poste das nicht unbedingt im NEtz

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb ALBA:

Ich habe nen 7 Jährigen Sohn, der hatte geradae GEburtstag, das war ein einsamer Geburtstag

 

Aber er darf doch mit anderen Kindern feiern? Ich weiß jetzt nicht, wie groß die Zahl der erlaubten Geburtstagsgäste ist, aber so verrückt ist die Lage noch nicht, dass es gänzlich untersagt ist. Oder irre ich?

Geschrieben (bearbeitet)

Paragraph 5 Waffengesetz

besagt (Auszug):

 

2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

1.
a)
die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
 
....
 
Ein Verstoß gegen das Versammlungsverbot ist aber keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Sofern du nicht weißt, dass du infiziert bist und andere vorsätzlich ansteckst, wird ein Bussgeld fällig.
 
Das ist auch kein Verstoß gegen das Waffengesetzt. Sofern ihr dumm genug sein, euch erwischen zu lassen („kommen Sie doch herein, Herr Wachmeister, die sind alle in den Keller geflüchtet“), zahlst du dein Bußgeld und fertig.
Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Dickdan007:

Kann man dafür (6 Personen, 3 Haushalte) verurteilt werden?

 

Ich würde mal davon ausgehen, dass es immer Leute gibt, die Spaß daran haben, andere zu denunzieren. Von daher aufpassen. Es kann auch durchaus sein, dass in unserer verrückten Welt ein Sachbearbeiter deine Zuverlässigkeit anzweifelt. Ob er damit durchkommt, ist ungewiss. Aber die ganze Sache kann dir Ärger bereiten.

Kannst du das Entenrupfen nicht über eine andere Schiene machen? Will meinen: wenn deine Eltern dich anstellen, bzw. wenn es "Erwerbsarbeit" ist, ist es doch erlaubt?

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Dickdan007:

Hallo,

...

 

Wie ist eure Meinung dazu?

 

Vielen Dank

Dan

 

Hallo auch.

Gestern habe ich, rein zufällig, die Personenkontrolle eines unter Quarantäne stehenden Haushaltes durch zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes mitbekommen.
Wäre ich nicht Zeuge dessen geworden, ich wüsste nicht einmal, dass die Leute dort unter Quarantäne stehen...(so viel zum möglichen Eigenschutz!)

Aber sicher ist, das es Kontrollen geben kann. Was Du tust, musst Du für Dich selbst entscheiden... Unter uns Jägern heisst es schon seit Generationen: " Der Wald hat tausend Augen! "

Und man kann nur so lange in Frieden leben, wie es dem Nachbarn gefällt!

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben

Ich wünsche Euch einen guten Morgen, 

ich wohne in Niedersachsen, hier dürfen sich noch 2 Haushalte oder enge Familienangehörige treffen max 10 Personen. 

Meine Frau zählt ihre Eltern und beiden Brüder dazu. 

 

Ich mache mir, wegen der Schule mehr Gedanken als wegen meiner Schwiegereltern und beiden Schwägerin. 

 

Und ja, für die Kinder sind die Einschränkungen grausam. 

 

Der Nachbarsohn ist das 2. mal in Quarantine, seine Schwester geht weiter in die Klasse meiner Tochter.. 

 

Viele Grüße und bleibt Gesund. 

 

Robert 

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb ALBA:

Ich habe nen 7 Jährigen Sohn, der hatte geradae GEburtstag, das war ein einsamer Geburtstag

Es wird auch ein einsames Weihnachtsfest, die Kinder können einem Leid tun.

Was tust Du Deinem Sohn an?

 

In der Schule sitzt er doch auch mit 30 Kindern ohne Mundschutz in der Klasse. Die ziehen sich gegenseitig die Maske runter, husten sich an und sagen jetzt hast Du Corona.

Geschrieben

2 Haushalte mit jeweils einem Kind sind 2 Kinder, also wie bei uns

UND

das heißt Quarantäne, nicht PRANGER

Leute die unter Quarantäne stehen werden auch bei uns kontrolliert, aber soviel ich weiß per Telefon.

In der Klasse meines Sohnes gab es auch Fälle wo Kinder zu Hause bleiben mußten.

Die Schule ist noch geöffnet, die Klasse bis auf ein paar Kinder zusammen und negativ.

Ich habe einen Kunden der konnte sein Auto nicht abholen wegen Qarantäne, seine Frau war schlimm erkrankt

mit Komplikationen - er hatte nix und wurde mehrfach negativ getestet - warum ist unbekannt, warscheinlich säuft der zuviel 🙂

Geschrieben

Ich danke euch. Bei einer Ordnungswidrigkeit wäre man quasi "raus".

Ich dachte, dass es auch zu einer Verurteilung kommen kann, wenn man nicht wissentlich infiziert ist.

Rechtlich könnte man sich zum Enten rupfen auch, mit Abstand, an einer Bushaltestelle treffen und "Auf den Bus warten". Das geht dann.

 

Vielen Dank nochmal, ich werde dann kurzfristig entscheiden.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Virus ist ja intelligent. Es kann unterscheiden, ob du eine gerade Hauptberuflich unterwegs bist, oder Privat. Im Beruf wird es nämlich nicht wirksam.

Das heißt: du rupfst die Enten privat --> das ist sehr gefährlich, das Virus könnte zuschlagen, deshalb verboten.
du sitzt mit der selben Gruppe und noch 500 weiteren Leuten in einer Großschlachtanlage, dann ist das Virus harmlos.

 

Du verdienst deine Brötchen mit dem treten eines runden Balls, und das ganze wird auch noch im TV übertragen. Dann bist du sicher, denn dass ist arbeit.

Du willst in deiner Freizeit ein bisschen fit bleiben und willst mit deinen Arbeitskollegen, mit denen du den ganzen Tag auf engem Raum zusammen hockst, Fußball spielen. Ja dass ist wieder hochriskant.

 

Wenn du nach der Arbeit, mit deinen 4 Arbeitskollegen, mit denen du den ganzen Tag eng zusammen gearbeitet hast, in einem Auto nach nach Hause fährst, dann ist das Verboten. Wenn du aber nach der Arbeit, mit den selben Kollegen und 100 weiteren wild Fremden dicht in einem Bus gedrängt stehst, ist das ok.

 

 

Du hat kleine Kinder und willst diese in der Kita abgeben. Dein Kind hat den halben Tag Umgang mit dir. Manchmal schläft es bei den Eltern sogar im Bett. Vor dem abgeben des Kindes in der Kita, gibt dir der Zwerg noch einen Kuss. Beim betreten der Kita musst du aber einen Mundschutz tragen, während dein Zwerg schon los stürmt und mit den anderen Kindern spielt und sich Spielsachen in den Mund steckt.

 

 

 

 

Bearbeitet von Commerzgandalf
  • Gefällt mir 7
  • Wichtig 2
Geschrieben

@Dickdann007 Die Bussgeldvorschriften haben sich (noch) nicht geändert.

 

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten können per Beschluss Branchen in den Ruin treiben, Versammlungen verbieten, Feste und Märkte absagen, Quarantänen verhängen, Maßnahmen verlängern, verkürzen, aufheben, erlassen. Menschen verpflichten sich zu maskieren oder auch nicht. Feuerwerke verbieten oder auch nicht. Selbst definieren, was den nun gefährlich ist oder nicht. Was getestet wird und wer.

 

„Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Bundesrates hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Bundesgesetze können außer in dem in der im Grundgesetz vorgesehenen Verfahren auch durch die Bundes beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 des Grundgesetzes bezeichneten Gesetze.

Art. 2. Die von der Bundesregierung beschlossenen Bundesgesetze können von dem Grundgesetz abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Bundestags und des Bundesrates als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Bundespräsidenten  bleiben unberührt....“

 

Hupsi, wenn „Bund“ durch „Reich“ und „Grundgesetz“ durch „Reichsverfassung“ ersetzt hat man das Ermächtigungsgesetz von 1937. Fällt beim Lesen gar nicht auf.😅 Ist der Originaltext von 1937 mit den besagten kleinen Änderungen.

 

 

 

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Dickdan007:

Bei einer Ordnungswidrigkeit wäre man quasi "raus".

Du solltest dir aber durchaus im klaren darüber sein das ein geneigter SB durchaus auch bei nur einer Ordnungswidrigkeit, insofern er darüber Kenntnis erhält, den Stein ins rollen bringen könnte. Völlig unabhängig vom zu erwartenden Ergebniss läuft dann etwas das man nicht unterschätzen sollte, dazu Zeit, Ärger und Kosten verursacht.

Nicht anders wie bei Einstellungen nach Stpo, u. U. sehr viel Ärger wegen nichts.

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Ordnungswidrigkeit wird nicht in das staatsanwaltliche Verfahrensregister aufgenommen. Anders als ein Einstellung des Verfahrens nach StPo.

 

Für Bussgelder gibt es (noch) kein Register. Der Sachbearbeiter hat keine Rechtsgrundlage die WBK zu verweigern.

 

Dann könnte er auch argumentieren, der Antragsteller rieche streng und sei unmodisch gekleidet. Dieser Mangel sn Körperpflege lasse auf eine allgemeine unzuverlässigkeit schließen.

Bearbeitet von JägermitHut
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb kulli:

Was tust Du Deinem Sohn an?

In der Schule sitzt er doch auch mit 30 Kindern ohne Mundschutz in der Klasse. Die ziehen sich gegenseitig die Maske runter, husten sich an und sagen jetzt hast Du Corona.

 

Das ist genau wie mit dem ÖPNV.

Ansonsten gibt es ja alle möglichen Kontaktverbote und -beschränkungen, demnächst auch im Einzelhandel recht scharf, damit ja und ständig der Abstand gewahrt bleibt...

Aber im täglichen ÖPNV in Ballungsräumen, da lässt man die Leute nach wie vor aufeinander sitzen, zu bestimmten Zeiten nach wie vor wie Sardinen in der Büchse...  Ist klar, sie fahren ja zumeist zur Arbeit und zum Steuern erwirtschaften.

 

Ich bin kein "Coronaleugner", jedoch passt da vieles nicht zusammen, wenn man erstmal mit Logik und Hinterfragen beginnt...

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb JägermitHut:

Für Bussgelder gibt es (noch) kein Register

Das ist wohl richtig... 

Da aber in vielen Fällen Gesundheitsamt und Ordnungsamt und Waffenbehörde im "Landratsamt" unter einem Dach sind (zumindest hier in Bayern), sind die Wege kurz... Da könnte ein Name abseits von Müller und Schmitt schonmal auffallen 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Mittelalter:

...in vielen Fällen Gesundheitsamt und Ordnungsamt und Waffenbehörde im "Landratsamt" unter einem Dach sind (zumindest hier in Bayern), sind die Wege kurz... Da könnte ein Name abseits von Müller und Schmitt schonmal auffallen 

 

Auf der anderen Seite könnte in solchen Fällen auch ein Hinweis an den Datenschutzbeauftragten des Landes gehen... Stichwort Datenschutzverstoß in Behörden.

Geschrieben

Ich würde mir keine Sorgen machen, Entenrupfen ist Nahrungsmittelherstellung.

 

Meinst du die Winzer können jetzt ohne Helfer die Trauben für den Eiswein ernten?

Die Teichwirte ohne Helfer ihre Fischweiher fischen??

 

Ich würde auf den Müll den sich ein Ehrgeizling und eine alte hässliche Frau ohne Familie und Freunde ausgedacht haben in dem Fall mal ignorieren.

 

Ihr stellt hochwertige Bio Lebensmittel her fertig.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Mag sein, dass der Sachbearbeiter von meiner Pornosammlung, meinen Bussgeldern, meiner 30 Jahren jüngeren Freundin, meiner Mitgliedschaft bei der AfD, erfährt. Das ist keine Rechtsgrundlage eine WBK zu verweigern.

 

Sicherlich ist der Rechtsstaat in Auflösung, aber noch existiert er.

Bearbeitet von JägermitHut

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.