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IGNORED

BDS LV6 - Zweite Kalibergleiche Waffe in .223


BergKrähe

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

 

ich habe noch eine HA-Langwaffe im Grundkontingent "frei" und würde gerne entweder aus einem vorhandenen Kalibergleichen WS eine Komplettwaffe machen lassen Alternativ eine weitere Erwerben.

 

Eventuell als "Naked" in 18" und nach und nach Aufbauen wie ich lustig bin.

 

Wie hoch stehen die Chancen auf Befürwortung?

Bearbeitet von BergKrähe
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Für welche Disziplin wurde die erste Waffe beantragt?

für welche Disziplin hast du vor die zweite Waffe zu beantragen?

Und schlussendlich und das ist die entscheidende Frage kannst du mit deiner vorhandenen Waffe in der Disziplin antreten für die du ein Bedürfnis beantragen willst? Sollte die Antwort ja sein gibts kein Bedürfnis wenn nein gibts ein Bedürfnis.

 

mein Tipp: schau dir die Sportordnung genau an und wähle die Disziplin für die Beantragung des Bedürfnisses weise 

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vor 4 Minuten schrieb Zordus:

Für welche Disziplin wurde die erste Waffe beantragt?

Für 100m Präzision offene Visierung

 

vor 4 Minuten schrieb Zordus:

für welche Disziplin hast du vor die zweite Waffe zu beantragen?

Für eine, mit der ich mit meiner ersten Waffe nicht schießen kann, weil nicht optimal.

Begründung wäre in meinem Fall, da es eine Piston-Waffe ist, die mir zu "unruhig" im Schuss ist.

 

Wäre das so machbar?

 

Für welche Disziplin Beantragen bin ich mir gerade nicht sicher.

Tendiere auf Fertigkeit?

Nehme gerne bessere Vorschläge an.

vor 1 Minute schrieb icegregor:

Dreizeiler

Darf ich fragen wie selbiger lautete?

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Das wird so nicht gehen die Begründung zieht nicht... die neue Waffe muss erforderlich sein ob sie besser oder schlechter geeignet ist ist unrelevant.... ein kostenloser Tipp noch: auf die Visierung zu schauen macht oft Sinn 

 

ich lege dir wirklich ans Herz schau dir die Sportordnung an. 

Bearbeitet von Zordus
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@BergKrähe kriegst PN.

 

@Zordus

vor 15 Minuten schrieb Zordus:

Sollte die Antwort ja sein gibts kein Bedürfnis wenn nein gibts ein Bedürfnis.

+

vor 4 Minuten schrieb Zordus:

Das wird so nicht gehen die Begründung zieht nicht...

 

stimmt so nicht.

 

 

 

aber wo ich Dir Recht gebe:

vor 17 Minuten schrieb Zordus:

mein Tipp: schau dir die Sportordnung genau an und wähle die Disziplin für die Beantragung des Bedürfnisses weise 

+

vor 5 Minuten schrieb Zordus:

ein kostenloser Tipp noch: auf die Visierung zu schauen macht oft Sinn 

ich lege dir wirklich ans Herz schau dir die Sportordnung an. 

darüber gehts "wasserdicht"

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@icegregorZum ersten Teil ich weiß was du meinst aber die Ausnahmen Leistungsschütze oder ähnliches werden mit ziemlicher Sicherheit bei unserem Fragesteller nicht zutreffen und würden hier glaube ich eher verwirren als helfen.

 

im Grunde kann man in den meisten Fällen das Bedürfnisprinzip reduzieren auf: ist die beantragte Waffe erforderlich um an der beantragten Disziplin teilzunehmen oder ist bereits eine solche Waffe vorhanden ?

Bearbeitet von Zordus
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Das Kaliber ist nicht entscheidend. Mehrere Waffen gleichen Kalibers sind gar kein Problem, während auch Waffen in verschiedenen Kalibern sich gegenseitig ausschließen können.

 

Entscheidend ist: KANN die neue Disziplin mit der vorhandenen Waffe geschossen werden? Wenn ja: keine neue Waffe. Ganz wichtig dabei ist: KANN! Also, ist die vorhandene Waffe durch das Reglement von der neuen Disziplin ausgeschlossen? Ist sie das nicht, auch wenn sie ungeeignet ist, ist die neue nicht waffenrechtlich notwendig. Ist die vorhandene Waffe ausgeschlossen, bekommst Du problemlos die neue.

 

Beispiel: einmal offene Visierung, einmal Optik.

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Mann, Mann, Mann.

Krähe, wofür haben wir denn beide trainiert? Alles vergessen?  😉

 

3416
100 m Fertigkeit Schießen Zielfernrohrgewehr Selbstlader bis 6,4 mm (ZG SL 100 b. 6,4 mm)

 

oder, falls die erste Waffe ein ZF hat (ich erinnere mich nicht mehr):


3412

100 m Fertigkeit Schießen Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL b. 6,4 mm)

 

Bearbeitet von weyland
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Bein BDS kannst Du in die Sportordnung schauen, dort sind die einzelnen Disziplinen mit Nr. aufgeführt. Ohne, daß ich die jetzt vor mir habe, kannst Du z.B. wenn Du 2 HA. Kal. .308 benötigst, einfach heraussuchen: Eine Disziplin

mit offenem Visier und eine Diszi. mit optischem Visier. Die Nummern gibst Du an und fertig ist es.

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vor 28 Minuten schrieb weyland:

Mann, Mann, Mann.

Ich wäre einfach wie du sagst auf 3416 gegangen, aber unser erster Vorsitzender hat mich verunsichert mit der Aussage: Zwei AR15 in .223 kannst du vergessen.

Begründung dazu hatte er nicht wirklich..

 

Denke aber sowieso über einen Vereinswechsel nach by the way..

 

Und nein, ich trainiere, sofern die Stände auf sind, so wie du es mir gezeigt hast :drinks:

vor 45 Minuten schrieb erstezw:

Telefonat

Vielleicht zum "absichern" eine alternative?!

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vor 4 Stunden schrieb BergKrähe:

Für eine Kontingentwaffe muss ich das doch gar nicht oder bin ich falsch?

Ja und Nein, da Du ja Kalibergleich beantragst kann das nur hilfreich bei der Begründung sein.

Bedenke, auf der anderen Seite sitzt auch jemand der seine Entscheidung (evtl. mal) rechtfertigen muss.

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vor 52 Minuten schrieb scotty600:

Kalibergleich

Hängt Euch doch nicht dauernd am Kaliber auf! Das ist was die Bescheinigung angeht völlig egal.

 

Entscheidend ist ausschließlich: ist bereits eine für die neue Disziplin zugelassene Waffe vorhanden oder nicht. Das Kaliber kann ein Grund sein warum das nicht der Fall ist, ist aber bei weitem nicht der einzige.

Bearbeitet von Fyodor
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