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IGNORED

Einzellader alte gelbe Karte


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Geschrieben

Das Wandern ist des Einzelladers Lust..........

Ich kenne Einzellader, da sind ..........ach lassen wir das.

Ich habe ja keinen.

Und auf JS nehme ich keinen Repetierer, in dessen Magazinschacht Bleche eingeschweisst wurden, also wirklich nicht.

Geschrieben

Hallo grizzly45

 

natürlich geht das. 

Aber, problemlos eher über einen BüMa. Einfach den Holzklotz aus dem Mag nehmen und zum SB, könnte gefährlich werden. Vorher mit dem SB besprechen.

Ansonsten: Waffe vom Händler kaufen lassen, auf Mehrlader umwidmen, vom Büma wieder kaufen und eintragen.

Ist evtl. zu teuer. Aber mit dem SB reden, kann Kosten sparen.

 

Steven

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb grizzly45:

Geile Antwort.

Denk mal drüber nach......

vor 11 Minuten schrieb grizzly45:

Musst hier nicht antworten...hat keiner verlangt.

Tut mir Leid.

Ehrlich.

Geschrieben

Hallo, habe mal 2 Einzellader Mosin Nagants übernommen, kurzer Anruf zum Sachbearbeiter, dass ich ja nur die Abzugsgruppe mit Magazin tauschen brauch und dann seien es Mehrlader. Wurden so dann eingetragen.

Ich glaube nach dem Telefonat sind die Stifte so raus gefallen, waren nicht richtig verschweisst.

Bis bald

Marcus

 

Geschrieben

gehen tut sowas natürlich, ist ja kein Hexenwerk, mal mit mehr oder weniger Aufwand, je nachdem wie der Umbau auf EL gemacht wurde.

Aber auch wenn man den Holzklotz im Prinzip selber rausnehmen kann, oder die eingeschweissten Stifte von "selbst" rausgefallen sind,........

Unser SB verlangt eine Bescheinigung eines Büma über den korrekten Umbau,...... kostet nen Zehner in die Kaffeekasse wenns nur der Holzklotz zum rausnehmen ist.

Stichwort: "Waffenherstellungerlaubnis/ Änderung der Schussfolge"

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb grizzly45:

Kann man ehemals auf EL umgebaute Mehrlader die auf der „alten“gelben Karte sind rückbauen (lassen....) auf Mehrlader wenn man auch eine „neue“ Gelbe hat?
 

Oder auf JS übernehmen und zurückrüsten?

 

Hallo grizzly45, bevor dieser Faden wieder vollends aus dem Ruder läuft hier mal meine bescheidene Meinung zu diesem Thema. Auch ich habe 2 Schweden und einen 98er von der "alten" Gelben auf die "neue" gelbe umschreiben lassen.

1. Ein Anruf vorher ! beim Sachbearbeiter spart oft Zeit, Geld und Nerven, denn wie so oft in unserm Land kochen viele Sachbearbeiter ihr eigenes Süppchen.

2. In meinem Fall wurde die Bescheinigung eines Büchsenmachers über den fachgerechten Rückbau verlangt, habe ich dann auch besorgt und der Behörde vorgelegt, die Umtragung war dann in 5 Minuten erledigt. 

 

Das Problem sind nicht nur die zuständigen Behörden und ihre unterschiedlichen Forderungen, sondern auch die Büchsenmacher, denn auch hier gibt es große Unterschiede;

Bei manchen kannst Du den Rückbau selbst vornehmen und gegen Vorzeigen deiner Arbeit bekommst du die Bescheinigung, andere bestehen darauf den Rückbau selbst durchzuführen. Einige Büchsenmacher geben dir diesen Schein für lau oder eine Spende in die Kaffeekasse, andere fordern wohl richtig Geld dafür......

Auch kommt es darauf an, wie "einfach" diese Rückverwandlung zu bewerkstelligen ist......

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb emmi2:

Stichwort: "Waffenherstellungerlaubnis/ Änderung der Schussfolge"

genau, darum habe ich die goldene Brücke mit dem Austausch des ganzen Magazins gebaut und sie wurde auch überschritten. Rein rechtlich darf es wirklich nur der Büchsenmacher.

Bis bald

Marcus

Geschrieben (bearbeitet)

Denk auch dran, dass der Eintrag auf Gelb neu bei SL Büchsen, SL Flinten, Repetierflinten und Repetierbüchsen, die in keine Sportordnung passen, ausgeschlossen ist. Gibt/gab ja auf EL kastrierte.

Bearbeitet von Kaffeetante08
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Denk auch dran, dass der Eintrag auf Gelb neu bei SL Büchsen, SL Flinten, Repetierflinten und Repetierbüchsen,

Genau wie auf "alt" gelb, wo Du keine dieser Waffen eingetragen bekommen hast. Worauf willst Du hinaus?

Wer nach dem 01.09.20 noch Waffen von WBK grün auf WBK Gelb verschiebt, dem ist eh nicht mehr zu helfen...

Geschrieben

@grizzly45

 

Es ist eine erlaubnispflichtige Änderung:

Zitat

8.2
wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
......
8.2.1

sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),

 

 

Interessant wird ob es die gleiche Schusswaffe bleibt, d.h. ob das dann nicht als Erwerb ausgelegt werden kann, falls für dich 2/6 relevant ist, bei JS wäre das ja Wurst.
Ich tendiere hier zu nein, da die Gesamtzahl der Waffen ja nicht verändert wird.

 

Ab frage doch mal deinen SB und berichte auch hier.

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