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IGNORED

Nachfolger für bestehende Pistole gesucht - was ist zu beachten?


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Geschrieben

Hallo,

 

ich suche einen Nachfolger für eine meiner älteren Pistolen. Es soll, bei gleichem Kaliber, eine verbesserte Version erworben werden.

 

Was muss hier beachtet werden (organisatorisch, rechtlich, vereinsmäßig, WBK, etc.)?

 

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

"Geeignet" und "erforderlich" sind die entscheidenden Begriffe (§8 WaffG). Die Waffe muss geeignet und erforderlich für eine Disziplin aus der Sportordnung sein. Nur dann darf der Verband die Verbandsbescheinigung ausstellen.

  • Geeignet heißt: Mit der Waffe darf die Disziplin geschossen werden.
  • Erforderlich heißt: Du hast noch keine geeignete Waffe für diese Disziplin.

Was manche Waffenhersteller machen (z. B. Glock): Die alte Waffe zerstören und das gleiche Modell in neu und mit gleicher Seriennummer dafür ausliefern. Dann kannst Du Dir den Papierkram mit Verband und Behörde sparen.

 

PS:

Ja, wie CZM52 schrieb: Hinreichend viele Trainingstermine und ab 3. Kurzwaffe Wettkämpfe musst Du dem Verband auch nachweisen. Dann ist dem §8 ("Bedürfnis") als Sportschütze genüge getan. Die §§ 5 bis 7 müssen natürlich auch erfüllt sein.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb mwe:

"Geeignet" und "erforderlich" sind die entscheidenden Begriffe (§8 WaffG).

In § 14 WaffG steht es detaillierter für Sportschützen. Ich konnte meinen vorigen Beitrag nicht mehr editieren.

 

Siehe auch:

dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/beduerfnis

bdslv4.de/waffenrecht/befuerwortungsrichtlinien_LV4/befuerwortungsrichtlinien_lv4.htm

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

ich habe von einem gehört.... Verkauf und Kauf einer Waffe desselben Kalibers/Disziplin und Aus/Eintrag in WBK ....alles am selben Tag!!!   Sachbearbeiter muss natürlich einverstanden sein..daher neues Bedürfnis nicht immer Vonnöten....wie erwähnt ...unbedingt mit dem SB vorher klären!   Gutes Gelingen!

Geschrieben

Manchmal habe ich den Eindruck die Kollegen Waffenbesitzer haben bei dem Sachkundelehrgang nicht aufgepasst.Es wird den mitlesenden Behörden direkt in die Hände gearbeitet.

Piet

Geschrieben

Jede Behörde handhabt das anders. Bei uns brauchts neuen Bedürfnisantrag, in der Nachbarstadt geht der Wechsel einfach so, ohne Bedürfnisantrag. Ich verwies meine SA darauf. Sie, eine ganz Nette, holte sich Rückendeckung meim Landratsamt, denn sie hätte mir den Wechsel auch gerne einfach gemacht. LRA bestand auf neuem Antrag samt neuem Voreintrag.

Das hat also, werter @Piet, nichts mit "Aufpassen" im Sachkundelehrgang zu tun!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Doch, selbstverständlich. Dazu gibt es sogar eine eigene Frage in der Prüfung (1.39).

  

bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Sachkundepruefung/sachkunde_node.html:

Zitat

1.39 Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten?

Also jetzt habe ich es extra rausgesucht und stelle fest, dass es mit der Eingangsfrage und dem Thema nur mäßig zu tun hat.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb mwe:

[...] und stelle fest, dass es mit der Eingangsfrage und dem Thema nur mäßig zu tun hat.

Ist dem so? Die Frage zielt darauf ab, dass ich eine Waffe abgebe und eine andere dafür erhalte. Wo ist der Unterschied zur Eingangsfrage, außer, dass der gleiche Sachverhalt hier 2x (gespiegelt auftaucht)? Für jeden der beiden einzeln dürfte der Sachverhalt genau der beschriebene sein. Und die Antwort ist eben - gibt es nicht. Es gibt keinen Tausch, nur einen Erwerb (nach vorheriger Überlassung). Und der ist nun mal an die üblichen Voraussetzungen geknüpft.

Geschrieben (bearbeitet)

In Frage 1.39 ist es ein dauerhafter Tausch mit einem Schützenkameraden. Das ist was anderes, als wenn der Hersteller eine Waffe oder ein wesentliches Teil modellgleich und mit gleicher Seriennummer ersetzt. Letzteres ist meines Wissens legal und ohne weiteren WBK-Voreintrag erlaubt. Wobei ich davon ausgehe, dass die ersetzte Waffe bzw. das ersetzte Teil zerstört wird.

 

Ich habe bei einem Waffenhändler mal mitbekommen, dass ein Glock-Griffstück durch ein neues mit gleicher Seriennummer ersetzt wurde. Das alte Griffstück wurde vorher zu Glock geschickt. Glock lieferte ein neues Griffstück mit gleicher Nummer. Genauer gesagt war RUAG wohl noch dazwischen.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben

Ggf. ist das Bedürfnis zum Erwerb, welches dem SB vorliegt, sogar noch gültig wenn der Tausch innerhalb des ersten Jahres nach Ausstellung des Voreintrags stattfindet?!

Sehe aber auch nur mäßig Parallelen zwischen dem eigenmächtigen Tausch unter Privatpersonen und dem Tausch auf dem Amt bei gleichzeitiger Aus- und Eintragung einer Waffe auf Grund von Defekt, Verschleiß, Ausreizen des Potentials, etc. Wenn RUAG das ganz offiziell macht kann derartiges Handeln mMn nicht von Grund auf komplett falsch sein.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb mwe:

[...] Das ist was anderes, als wenn der Hersteller eine Waffe oder ein wesentliches Teil modellgleich und mit gleicher Seriennummer ersetzt. [...]

Da sind wir uns ja einig, aber das ist nach meinem Verständnis nicht das, was der TE gefragt hatte:

Zitat

Es soll, bei gleichem Kaliber, eine verbesserte Version erworben werden.

Die bekommst du sicher nicht mit gleicher Seriennummer.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben (bearbeitet)
Am 17.10.2020 um 16:51 schrieb kwler:

@Feinwerkbau sprich doch mal Deinen SB in Ruhe darauf an. Es gibt die SBs die ihren Handlungsspielraum auch mal zu Gunsten des Waffenbesitzers einsetzten.

Ja unbedingt, fragen kostet nichts. Rechtsanspruch hast du keinen darauf, aber jo mei. 

Konnte so auch mal einen Revolver austauschen der defekt war, ohne Verbandsbescheinigung.

 

Wenns nicht klappt nicht ärgern, und halt nach Standard-Verfahren vorgehen.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Eben! Auf diesem Weg haben meine Frau und ich einen Überkreuztausch von 2 .357er Revolvern gemacht. Zugrunde liegendes Bedürfnis war gleich. Jetzt steht "Ihr" 6-Zöller S&W 686-3 (mit Umbauzertifikat aus Springfield) auf ihrem Deckel, der 4-Zöller Python von '73 😍 auf einem meiner.

Geschrieben

Wenn der/die Sachbearbeiter(in) Aus- und Eintragung im Zusammenhang vornimmt, ist das zu begrüßen. Es ist meines Erachtens durch das Gesetz keinesfalls ausgeschlossen. Man kann ja ohne weiteres annehmen, dass das ursprüngliche Bedürfnis für die Waffe, die ersetzt werden soll, noch besteht. Der Waffenbestand bleibt ja gleich und die Behörde bekommt ihren minimalen Aufwand ja gut bezahlt.

Überwiegend wird das aber nicht so schützenfreundlich gemacht.

Dann braucht man eine vom Verband bescheinigte Bedürfnisbestätigung.

Dafür muss man dann aber eine Disziplin angeben, für die die Waffe erworben werden soll.

In diesem Fall wird leider immer wieder übersehen, dass dabei nicht das Wort „geeignet“ entscheidend ist sondern „zugelassen“. Wenn man also bereits eine für die beantragte Disziplin „zugelassene“ Waffe hat, hängt der Brotkorb wesentlich höher.

Aus dem Posting „ich suche einen Nachfolger für eine meiner älteren Pistolen. Es soll, bei gleichem Kaliber, eine verbesserte Version erworben werden“

geht nicht hervor, ob weitere Pistolen vorhanden sind, die eventuell für die gleiche Disziplin zugelassen sind wie die, die ausgetauscht und angeschafft werden soll. Darauf kommt es im Zweifelsfall an. Und dann auf

- den vorhandenen Bestand an Kurzwaffen,

- die sportliche Aktivität in den letzten 12 Monaten

und eventuell, wie die anzuschaffende Waffe im Vergleich zu den vorhandenen hinsichtlich der sportlichen Geeignetheit einzustufen ist.

Friedrich Gepperth

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

Friedrich Gepperth

 

Hmm.

 

Ich frage mich wo heutzutage der Mehrwert eines Präsidenten/Vorstandes des BDS und FWR liegt - diese Fragen zu beantworten kann ein Grossteil der Schützen und Verbände... Also MickeyMouse und nicht Ihre Liga. Weichenstellung für den Schiesssport scheinbar abgeschlossen (gefällt die Richtung?!) .

Oder keine Ideen mehr, kein Politiker mit dem man auf Jagd gehen kann oder Golf spielt um die Absurdität des neuen Gesetzes zu besprechen und dieses aufgrund unvorstellbar hohen Steuerausfällen für unbestimmte Zeit aussetzt (aufgrund der immensen Kosten in den Verwaltungen sowie der Belastung der Händler/Wirtschaft).

Oder fehlt es an anderen Ideen? Biss verloren...

 

Oder einfach mal auftanken hier in den Threads? Dafür ist dieses Forum m.E. eher ungeeignet.

 

Scheint nichts wichtiges in der Schützenwelt zu geben um das sich unser mächtigster Verbandsfürst kümmern könnte.... Läuft ja auch alles bestens, ich Dummerchen.

 

Cheers

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben

Schön, dass du so zufrieden bist mit unserer Führung...

 

Evtl gewichte ich nur falsch - was gibt's denn auf der Positiv-Seite deiner Meinung nach zu verbuchen @PetMan (bin auf Deine intelligente Antwort echt gespannt 😉 )

Geschrieben

@Kanne81

 

Etwas, in dem Beispiel jemand, nämlich Friedrich Gepperth , schlecht reden/schreiben kann jeder. Besser machen so gut wie keiner . Ich denke das grade er viel für den Schiessport in Deutschland erreicht hat und er alles tut was in seiner Macht steht das weiter zu tun . Ich wünschte wir hätten mehr von seinem Kaliber.

 

Intelligent genug ?

Geschrieben

Man muss auch ein solches anonyme Gehetze aushalten. Kann ich.

Auch wenn ich in meinem ganzen Leben noch nie Golf gespielt habe und es auch nicht vorhabe zu tun. Mit Politikern war ich auch noch nicht auf der Jagd. Je nach dem hätte ich nicht einmal was dagegen, wenn ich Zeit hätte. Baue aber gerade für meinen Landesverband eine große Raumschießanlage und finanziere das auch noch privat selbst.

Was das Gesetz angeht, muss man genau hinsehen.

Zentrales Punkt der Auseinandersetzung war das Bedürfnis zum weiteren Besitz, der als Sportschütze erworbenen Waffen.

Vor der Gesetzesneufassung hatte sich als Resultat dreier Verwaltungsgerichtsurteile, davon ein Landesverwaltungsgericht, als Rechtslage ergeben, dass die lokale Behörde, je nach Gusto zum Erhalt des Bedürfnisses, Schießnachweise von 18/12 mal mit jeder Waffe verlangen konnte. So war Recht gesprochen.

Jetzt, nach Gesetzesverabschiedung wird ein Schießnachweis von 6/4 Jahren für alle Kurzwaffen insgesamt und die gleiche Zahl für alle Langwaffen insgesamt verlangt und zwar nach 5 Jahren für den Zeitraum 4 Jahre und 5 Jahre nach der ersten Erteilung einer waffenrechtlichen Genehmigung und nach 10 Jahren für den Zeitraum 9 Jahre und 10 Jahre nach der ersten Erteilung einer waffenrechtlichen Genehmigung. Dann ist Schluss und man muss nur die Mitgliedschaft im Verein des anerkannten Verbandes nachweisen.

Das war unser zentrale Anliegen. Der BDS (übrigens als einziger Verband), der eine Stellungnahme abgegeben hat, wollte, dass die Verbandsmitgliedschaft allein ohne weiteren Nachweis zum weiteren Besitz ausreicht. Jedoch können wir daher mit der vom Minister vorgeschlagenen Regelung gut leben.

Auch ich bin über die Magazinregelung nicht erfreut, insbesondere was die Dual-Use Magazine angeht und darüber, dass man die Regelung, die für die Anmeldung der Magazine bis zum 13.6.2017 getroffen wurde, nicht bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.9.2020 getroffen wurde. Wie überhaupt, die Magazinbeschränkungen nicht nur auf Waffenbesitzer beschränkt wurde. Die EU Richtline spricht nämlich keinesfalls ein allgemeines Magazinverbot aus, wie es in Deutschland nun umgesetzt wurde. Auch die Anmeldung der wesentlichen Teile muss bedürfnisnachweisfrei erfolgen, was derzeit nicht geschieht. Die sinnfreie Beschränkung der Gelben WBK ist nicht zu verstehen.

Im Fazit: was nicht läuft ist aufgezeigt. Nur die entscheidende, absolut wichtigste Auseinandersetzung, die zehntausende, wenn nicht sogar mehr Schützen ins Mark treffen hätte können, wurde erfolgreich absolviert

 Natürlich verschweigen das jene, die auf dem Ticket fahren, das Waffenrecht ist eh Müll, das Bedürfnisprinzip abschaffen, Waffenscheine für alle, am besten gleich das Waffenrecht schleifen. Und überhaupt wird immer alles schlechter und strenger. Das ist in einem zentralen Punkt einfach falsch!

Ich lebe nicht in einer Traumwelt. Sondern hier und jetzt mit eine ziemlich eindeutigen gesellschaftlichen Mehrheitsmeinung zum legalen Waffenbesitz, insbesondere auch der Meinung der Politik und ganz besonders der Ministerialbürokratie.

Für armselige Tröpfe, die nur aus dem Dunkeln operieren können, ist so eine Stellungnahme vermutlich eh verlorene Liebesmüh. Wenn man so manches Posting hier liest, ist es kein Wunder, dass viele Politiker und Bürokraten für alle Waffenbesitzer psychologische Gutachten wollen. Die EU hat dies ursprünglich auch in einem Zeitraum immer von 5 Jahren vorgesehen und die Bundesregierung wollte das nicht. Aber bei einem wie Kanne81, da kommt man wirklich ins Grübeln, ob so ein Gutachten wirklich eine schlechte Idee ist …

Friedrich Gepperth

 

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Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

Friedrich Gepperth

 

Wow, ist das noch zu unterbieten... Kritik wird nicht geduldet, direkt schön beleidigend. Zeugt von geistiger Größe... BRAVO.

 

----

 

Das nächste Mal in P-Burg komme ich vorbei wenn wir beide vor Ort sind und stelle mich vor , mein Nick wird dir dann vermutlich (hoffentlich noch) etwas sagen. Ich freu mich auf eine sachliche Diskussion, wenn du überhaupt dazu in der Lage bist bei Gegenwind 😉  Versprochen.

 

----

 

vor 17 Minuten schrieb Friedrich Gepperth:

Sondern hier und jetzt mit eine ziemlich eindeutigen gesellschaftlichen Mehrheitsmeinung zum legalen Waffenbesitz, insbesondere auch der Meinung der Politik und ganz besonders der Ministerialbürokratie.

 

 

Ja - da kann man nix machen. Stimmt, hach und ich dachte es ist so einfach, hhhhhmmmmmmmm.

 

Seeeeufz und kopfschüttel.

 

 

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