Zum Inhalt springen
IGNORED

Mit Voreintrag keine Munition kaufen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Um die Erwerbsberechtigung zu prüfen, braucht der Waffenhändler nach wie vor die WBK. Nur mit einem Stammdatenblatt dürfte es sich in der Regel nicht zufrieden geben (außer er kennt diesen Kunden bereits mit seinen Erlaubnissen).

Und da reicht keine Kopie - ggf. mit telefonischer Nachfrage bei der Behörde?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb CZM52:

Mit der Kopie und ID kannst online prüfen

Kann das jeder Händler?

Eine evtl. widerrufene WBK muss doch im NWR trotzdem erstmal von einem Menschen als "widerrufen" eingetragen werden?

Das NWR ist doch dann nicht taggenau?

Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Sebastians:

Kann das jeder Händler?

Eine evtl. widerrufene WBK muss doch im NWR trotzdem erstmal von einem Menschen als "widerrufen" eingetragen werden?

Das NWR ist doch dann nicht taggenau?

Das ändert nichts.

Von einem Widerruf und der damit verbundenn Anordung die WBK binnen Frist zurückzugeben, konnte ein Händler bis dato auch nichts wissen.

Glaskuglen muss der nicht, widerrufen ist sie, wenn widerrufen drinsteht

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe im Dezember vergangenen Jahres eine Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für eine Kurzwaffe bei meiner Erlaubnisbehörde (LRA) beantragt. Dem Antrag wurde entsprochen.

Bei Rücksendung meiner WBK mit dem entsprechenden Voreintrag wurde ich im beiliegenden Anschreiben seitens der Behörde explizit darauf hingewiesen, dass der überlassende Händler (Berechtigter gem. § 21 WaffG) KEINE Eintragungen in der WBK zu machen habe, sondern dass die Vervollständigung des Eintrages auf der Grundlage meiner Erwerbsanzeige AUSSCHLIESSLICH durch die Erlaubnisbehörde NWRG-konform vorgenommen werde.

Dies wurde dem Händler auch so deutlich mitgeteilt.

Nach dem Kaufabschluss wurde mir die Waffe zusammen mit der WBK zugeschickt.

Natürlich hatte der Händler, entgegen der unmissverständlichen Anweisung der Behörde seinen Eintrag in das WBK-Dokument geschmiert.

Den telefonisch mitgeteilten Kommentar meines zuständigen Sachbearbeiters gebe ich hier jetzt nicht wieder. :016: :bump:  :keulebaeh:

 

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben
Am 2.10.2020 um 13:24 schrieb CZM52:

Der Händler musste alles eintragen was über Voreintrag läuft...mehr nicht

Hm..ok..mein Händler hat seiner zeit, die zur Waffe gehörenden (nummerngleichen) WS, eingetragen..

 

mfG Long

Geschrieben

Und er hat dargelegt, wie die Rechtslage diesbezüglich war und jetzt ist.

Was interessiert da dann noch was ein Händler trotzdem gemacht hatte? Insbesondere nach der letzten Waffenrechtsänderung .....

Geschrieben

Wenn ein Händler das Originaldokument vorliegen haben möchte, ist das seine nicht zu beanstandene Entscheidung und vollkommen rechtskonform. Genau wie der Abgleich mit dem Personalausweis.

Wem das nicht passt, kann woanders einkaufen. Der Händler nimmt seine Pflichten einfach nur genau und Kopien sind eben Kopien. Nichts weiter.

Als Hilfsmittel gibt es seit dem 01.09. dann die Überlassungsabsicht im NWR.
Eigentöich verwunderlich die Ausnahme zur regel zu erklären.
 

Zitat

§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann vor einer Überlassung zum Zweck der Prüfung der Erwerbsberechtigung des Erwerbers die Absicht zur Überlassung der zuständigen Behörde elektronisch anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Gültigkeit des Erlaubnisdokuments und teilt dem Anzeigenden nach Satz 3 elektronisch mit, wenn das Erlaubnisdokument im Nationalen Waffenregister nicht oder als nicht gültig registriert ist; Satz 2 bleibt unberührt. Für die Sätze 3 und 4 gilt § 9 des Waffenregistergesetzes

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.